17.12.2015

Wie man zum Jahresende Steuern spart

Steuertipp der Woche: Powered by BDO - Zum Jahresende gibt es steuertechnisch in jedem Unternehmen viel zu tun. Der Brutkasten und BDO haben Steuertipps zum Jahresende zusammengestellt.
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Das Jahr geht zu Ende und damit rücken Steuererklärungen und Jahresabschlüsse näher. Grund genug, um noch einmal auf ein paar nützliche Steuertipps hinzuweisen, wodurch man sich vielleicht den einen oder anderen Steuer-Euro sparen kann:

Investitionen von Anlagevermögen

Bei Investitionen, die noch heuer getätigt werden, kann eine Halbjahresabschreibung geltend gemacht werden. Vorausgesetzt, das Wirtschaftsgut wird noch vor dem 31.12.2015 in Betrieb genommen. Investitionen mit Anschaffungskosten bis € 400 (exklusive USt bei Vorsteuerabzug) können sofort als geringwertige Wirtschaftsgüter abgesetzt werden.

Disposition über Erträge/Einnahmen bzw. Aufwendungen/Ausgaben

Bilanzierer haben einen gewissen Gestaltungsspielraum, da sie Aufwendungen vorziehen und Erträge verschieben können.
Einnahmen-Ausgaben-Rechner können ebenfalls Einkünfte steuern, indem sie Ausgaben vorziehen und Erträge verschieben. Dies gilt allerdings nicht für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die 15 Tage vor oder nach dem Jahresende bezahlt werden.

BDO-Steuertipp: Diesem Steuerspartipp kommt im heurigen Jahr besondere Bedeutung zu. Die Tarifstufen wurden nämlich mit der Steuerreform 2015/16 reduziert. Eine Verschiebung kann daher zu einer dauerhaften Steuerersparnis (und nicht nur einer Stundung) führen!

Steueroptimale Verlustverwertung

Seit der Veranlagung 2014 sind bei natürlichen Personen Verluste wieder mit 100 % der Einkünfte zu verrechnen. Das hat zum Nachteil: Die Vorteile der niedrigen Tarifstufen gehen verloren. Aber nur wenn die vortragsfähigen Verluste annähernd so hoch sind wie die gesamten Einkünfte.

BDO-Steuertipp: In dieser Situation sollte versucht werden, die Einkünfte bis zum Jahresende (zB durch Vorziehen von Einnahmen) noch entsprechend zu erhöhen.

+++Weitere Steuertipps: Keine Gesellschaftssteuer ab 2016+++

Forschungsprämie

Diese kann für Aufwendungen im Bereich der Grundlagenforschung oder angewandter und experimenteller Forschung beantragt werden. Die Prämie wird für 2016 von derzeit 10 % auf 12 % der Forschungsaufwendungen (Höchstbetrag € 1.000.000) pro Jahr erhöht.

Gewinnfreibetrag

Allen natürlichen Personen, die betriebliche Einkünfte erzielen, steht ein Gewinnfreibetrag zu. Der Gewinnfreibetrag stellt eine steuerliche Entlastung dar. Er verringert die Bemessungsgrundlage des steuerlichen Ergebnisses. Bis € 30.000 stehen jedem 13 % (= € 3.900) als Grundfreibetrag zu.

Darüber sind Investitionen nötig, um den gestaffelten (investitionsbedingten) Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen zu können. Als Investitionen kommen Wohnbauanleihen sowie abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mind. 4 Jahren in Frage. Die Investitionen müssen bis 31.12.2015 getätigt werden.

Registrierkasse

Sollten Sie bereits heuer in eine neue Registrierkasse investiert haben, so können Sie eine Prämie iHv € 200 in Ihrer Steuererklärung 2015 beantragen.

+++Mehr zum Thema: Registrierkassa ab 2016+++

Umsatzgrenze für Kleinunternehmer

Unternehmer mit einem Jahres-Nettoumsatz von bis zu € 30.000 sind umsatzsteuerlich Kleinunternehmer und damit von der Umsatzsteuer befreit. Kleinunternehmer, sie sich mit ihrem Umsatz knapp an der Kleinunternehmergrenze bewegen, sollten rechtzeitig überprüfen, ob sie die Umsatzgrenze von netto € 30.000 im laufenden Jahr noch überschreiten werden. Eine einmalige Überschneidung um 15 % innerhalb von 5 Jahren ist unschädlich.

Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherungspflicht nach GSVG

Gewerbetreibende und Ärzte die weniger als € 4.871,76 Einkünfte und weniger als € 30.000 Umsätze erzielen, können sich von der Kranken- und Pensionsversicherung nach GSVG (Ärzte nur Pensionsversicherung) befreien lassen. Der Antrag muss spätestens am 31.12.2015 bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) einlangen.

Der Steuertipp der Woche ist ein Service im Rahmen einer Kooperation mit der BDO.

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mertel
Martin Mertel, MSc ist Steuerberater bei BDO.
simon
Mag. Carina Simon ist Steuerberaterin bei BDO.
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Eines der Gebäude am CERN | (c) Torbjorn Toby Jorgensen via Wikimedia Commons

Startups einen schnellen, unkomplizierten und maßgeschneiderten Zugang zu CERN-Ressourcen bieten – so lautet die Zielsetzung des Programms CERN Venture Connect (CVC). Das renommierte internationale Forschungszentrum mit Sitz in der Schweiz ist für seine Teilchenbeschleuniger bekannt und bringt mit der Grundlagenforschung im Bereich Teilchenphysik Ergebnisse in Feldern wie Lasertechnologie und Chips hervor, die etwa in der Robotik und im Energie-Bereich Anwendung finden können. Mit WhatAVenture wird nun ein heimischer Corporate Venture Builder ab 2025 CVC-Partner.

“Ansatz kombiniert ingenieurwissenschaftliches Denken und Forschung mit schnellem, marktorientiertem Handeln”

Das Wiener Unternehmen, das unter anderem heimische Konzerne wie Verbund, Strabag und ÖBB und große internationale Unternehmen wie Miele oder EnBW bei ihren Corporate-Venturing-Aktivitäten betreut, will die Übernahme der Technologien durch Startups und Unternehmensgründungen beschleunigen. “Unser Ansatz kombiniert ingenieurwissenschaftliches Denken und Forschung mit schnellem, marktorientiertem Handeln. Auf diese Weise helfen wir Startups und Unternehmen, innovative Produkte schneller zu validieren und auf den Markt zu bringen”, sagt Georg Horn, Lead Venture Architect bei WhatAVenture.

WhatAVenture mit Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Forschungsprogrammen

Mit dem WhatAVenture-Framework führe man eine “360-Grad-Validierung” durch, um Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen und technologischen Fortschritt in marktfähige Geschäftsmodelle zu übersetzen. “Wir kennen und verstehen die Denkweise von Ingenieuren und ergänzen diese mit unserem Expertennetzwerk und Marktverständnis”, so Horn. Man habe in der Vergangenheit bereits erfolgreich mit akademischen Forschungs- und Startup-Programmen zusammengearbeitet.

CERN: “Idealer Partner für diese Kooperation”

CERN habe WhatAVenture aufgrund dieser umfassenden Erfahrung als CVC-Partner ausgewählt, heißt es in einer Aussendung. “Wir erkennen das enorme Potenzial unserer Technologien in Deep-Tech-Bereichen wie Energie oder Robotik, und unsere Partnerschaft mit WhatAVenture wird uns dabei helfen, dieses Potenzial zu verwirklichen. Mit ihrer umfassenden Erfahrung in der Frühphasenvalidierung und im Bereich von Startups in der Frühphase haben wir in WhatAVenture den idealen Partner für diese Kooperation gefunden”, sagt dazu Linn Kretzschmar vom CERN.

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