17.01.2024

Iurio: Grazer LegalTech-Startup gewinnt mit Liechtenstein ganzen Staat als Kunden

Über die Plattform von Iurio können juristische Handlungen sicher umgesetzt werden. Liechtenstein wird diese nun als E-Beurkundungsplattform zur Abwicklung von Notariatsakten nutzen.
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Docpit- / Iurio-Führungsteam vlnr. Tobias Kellner (Lead Developer), Patrick Hofmann (CTO), Arnold Scherabon (CEO) | (c) Legal Tech Services GmbH 2023
Docpit-Führungsteam vlnr. Tobias Kellner (Lead Developer), Patrick Hofmann (CTO), Arnold Scherabon (CEO) | (c) Legal Tech Services GmbH 2023

Einen ganzen Staat als Kunden zu gewinnen, schaffen wohl wenige Startups. Dem 2017 von Arnold Scherabon und Patrick Hofmann gegründeten Grazer LegalTech-Unternehmen Iurio gelang nun genau das. Zugegeben, mit Liechtenstein ist es einer der kleinsten Staaten der Welt, der zum neuen Kunden wurde – allerdings einer, in dem das Produkt des Startups eine besondere Relevanz hat.

Konkurrenz zu Notarity, aber kein Konflikt mit Notariatskammer

Iurio ermöglicht über seine Plattform die sichere Abwicklung juristischer Handlungen, vor allem für Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen oder Notar:innen. Damit steht das Unternehmen auch in Konkurrenz zum Wiener Startup Notarity, das die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen anbietet. Dieses befindet sich aktuell in einem Rechtsstreit mit der österreichischen Notariatskammer, wie brutkasten berichtete. In diesem Zusammenhang ist gewiss auch eine Anmerkung in der aktuellen Aussendung von Iurio zu verstehen: „An der Lösung von Iurio hat die heimische Notariatskammer bislang keine Bedenken geäußert.“

Iurio baut für Liechtenstein E-Beurkundungsplattform zur Abwicklung von Notariatsakten

Genau im Feld notarieller Dienstleistungen konnte Iurio nun den Kleinstaat zwischen der Schweiz und Österreich bei einer Ausschreibung überzeugen. „Liechtenstein hat nach einer technischen Lösung für eine E-Beurkundungsplattform zur Abwicklung von Notariatsakten gesucht“, erzählt Co-Founder Scherabon. Dass man die Ausschreibung gewonnen habe, sei das Resultat langer, gewissenhafter Arbeit. „Wir sind technisch in der Lage, exakt das gewünschte Produkt zu liefern. Zudem zählen bereits zahlreiche Notarinnen und Notare zu unserem Kundenstamm – wir kennen den Use Case also nicht nur, sondern haben ihn auch schon in unsere Software integriert“, so der Gründer.

Liechtenstein hat zwar nur rund 40.000 Einwohner:innen, jährlich werden aber mehr als 6.000 Notariatsakte abgewickelt. Ein wichtiger Faktor dafür: Viele Personen und Unternehmen aus dem Ausland – auch aus Österreich – verlagern ihre Finanzen aus steuerlichen Gründen in den eng an die Schweiz angebundenen Kleinstaat.

Bislang größter Kunde im Ausland

Nun habe man einen engen Zeitplan für die Umsetzung des Projekts, den man aber gut einhalten könne, heißt es von Iurio. Ab Mai 2024 müsse die Plattform einsatzbereit sein und werde zuvor an die spezifischen Anforderungen der Liechtensteiner Notariatskammer angepasst. „Das bedeutet beispielsweise die Integration der eID.li – der digitalen Identität des Fürstentums Liechtenstein (vergleichbar mit der ID Austria) – welche den Bürgerinnen und Bürgern direkten Zugriff auf die Plattform ermöglicht. Weiters erhalten neben dem Liechtensteiner Amt für Justiz auch sämtliche Notariate des Fürstentums einen eigenen Beglaubigungsbereich im System“, so das Grazer Startup.

Liechtenstein sei der bislang größte ausländische Kunde des Unternehmens, an dem Linde Digital 40 Prozent hält. Zu den bisherigen Referenzkunden zählen die weltweit tätige Anwaltskanzlei Fieldfisher, die österreichische Anwaltskanzlei SCWP Schindhelm und das Notariat Knechtel & Piskernik & Partner.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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