17.01.2024

Iurio: Grazer LegalTech-Startup gewinnt mit Liechtenstein ganzen Staat als Kunden

Über die Plattform von Iurio können juristische Handlungen sicher umgesetzt werden. Liechtenstein wird diese nun als E-Beurkundungsplattform zur Abwicklung von Notariatsakten nutzen.
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Docpit- / Iurio-Führungsteam vlnr. Tobias Kellner (Lead Developer), Patrick Hofmann (CTO), Arnold Scherabon (CEO) | (c) Legal Tech Services GmbH 2023
Docpit-Führungsteam vlnr. Tobias Kellner (Lead Developer), Patrick Hofmann (CTO), Arnold Scherabon (CEO) | (c) Legal Tech Services GmbH 2023

Einen ganzen Staat als Kunden zu gewinnen, schaffen wohl wenige Startups. Dem 2017 von Arnold Scherabon und Patrick Hofmann gegründeten Grazer LegalTech-Unternehmen Iurio gelang nun genau das. Zugegeben, mit Liechtenstein ist es einer der kleinsten Staaten der Welt, der zum neuen Kunden wurde – allerdings einer, in dem das Produkt des Startups eine besondere Relevanz hat.

Konkurrenz zu Notarity, aber kein Konflikt mit Notariatskammer

Iurio ermöglicht über seine Plattform die sichere Abwicklung juristischer Handlungen, vor allem für Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen oder Notar:innen. Damit steht das Unternehmen auch in Konkurrenz zum Wiener Startup Notarity, das die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen anbietet. Dieses befindet sich aktuell in einem Rechtsstreit mit der österreichischen Notariatskammer, wie brutkasten berichtete. In diesem Zusammenhang ist gewiss auch eine Anmerkung in der aktuellen Aussendung von Iurio zu verstehen: „An der Lösung von Iurio hat die heimische Notariatskammer bislang keine Bedenken geäußert.“

Iurio baut für Liechtenstein E-Beurkundungsplattform zur Abwicklung von Notariatsakten

Genau im Feld notarieller Dienstleistungen konnte Iurio nun den Kleinstaat zwischen der Schweiz und Österreich bei einer Ausschreibung überzeugen. „Liechtenstein hat nach einer technischen Lösung für eine E-Beurkundungsplattform zur Abwicklung von Notariatsakten gesucht“, erzählt Co-Founder Scherabon. Dass man die Ausschreibung gewonnen habe, sei das Resultat langer, gewissenhafter Arbeit. „Wir sind technisch in der Lage, exakt das gewünschte Produkt zu liefern. Zudem zählen bereits zahlreiche Notarinnen und Notare zu unserem Kundenstamm – wir kennen den Use Case also nicht nur, sondern haben ihn auch schon in unsere Software integriert“, so der Gründer.

Liechtenstein hat zwar nur rund 40.000 Einwohner:innen, jährlich werden aber mehr als 6.000 Notariatsakte abgewickelt. Ein wichtiger Faktor dafür: Viele Personen und Unternehmen aus dem Ausland – auch aus Österreich – verlagern ihre Finanzen aus steuerlichen Gründen in den eng an die Schweiz angebundenen Kleinstaat.

Bislang größter Kunde im Ausland

Nun habe man einen engen Zeitplan für die Umsetzung des Projekts, den man aber gut einhalten könne, heißt es von Iurio. Ab Mai 2024 müsse die Plattform einsatzbereit sein und werde zuvor an die spezifischen Anforderungen der Liechtensteiner Notariatskammer angepasst. „Das bedeutet beispielsweise die Integration der eID.li – der digitalen Identität des Fürstentums Liechtenstein (vergleichbar mit der ID Austria) – welche den Bürgerinnen und Bürgern direkten Zugriff auf die Plattform ermöglicht. Weiters erhalten neben dem Liechtensteiner Amt für Justiz auch sämtliche Notariate des Fürstentums einen eigenen Beglaubigungsbereich im System“, so das Grazer Startup.

Liechtenstein sei der bislang größte ausländische Kunde des Unternehmens, an dem Linde Digital 40 Prozent hält. Zu den bisherigen Referenzkunden zählen die weltweit tätige Anwaltskanzlei Fieldfisher, die österreichische Anwaltskanzlei SCWP Schindhelm und das Notariat Knechtel & Piskernik & Partner.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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