17.07.2019

ITSV: Führende Digitalexperten für Österreichs Gesundheitswesen

Die Kunden der ITSV sind 8,7 Millionen Versicherte, 75.000 Vertragspartner und 330.000 Dienstgeber. Um die Zukunftsvisionen rund um eHealth und digitale Entwicklungen zu begleiten, kooperiert die ITSV auch mit Startups.
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ITSV GmbH: Die beiden Geschäftsführer Erwin Fleischhacker und Hubert Wackerle
(c) ITSV GmbH: Die beiden Geschäftsführer Erwin Fleischhacker und Hubert Wackerle
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Die ITSV GmbH wurde 2004 gegründet und ist der innovative Dienstleister der österreichischen Sozialversicherung und des Gesundheitswesens. Dank herausragender Kompetenz, Effizienz und hoher Kundenzufriedenheit ist die ITSV GmbH branchenführend. Von der Customer Journey über die Umsetzung bis hin zur Betreuung im Customer Care Center bietet sie ihren Kunden ein optimales Full Service.

“Die Einbeziehung unterschiedlicher Kundengruppen bewährt sich seit Jahren als zielführende Strategie bei der Entwicklung wirksamer und effizienter Lösungen. Mit der konsequenten Kundenzentrierung sind wir mit Sicherheit einzigartig in unserem Umfeld. Unsere Kunden sind 8,7 Millionen Versicherte, 75.000 Vertragspartner und 330.000 Dienstgeber”, so Hubert Wackerle, der gemeinsam mit Erwin Fleischhacker Geschäftsführer der ITSV GmbH ist.

+++ITSV GmbH: “Enabler der Digitalisierung” im österreichischen Gesundheitswesen+++

Die langfristige Sicherheit der Daten zu gewährleisten, ist eine Herausforderung, die die ITSV GmbH vorbildhaft und anforderungskonform meistert. Die Expertise des österreichischen Spitzenunternehmens wird auch international besonders geschätzt.

“Wir haben schon bisher einen hervorragenden Beitrag zur Digitalisierung geleistet und werden das auch weiterhin tun, um Österreich bei der Erreichung seiner Digitialisierungsziele zu unterstützen. So ist Österreich beispielsweise durch die ITSV GmbH mit EESSI (European Exchange of Social Security Information) eines von zwei Ländern, das den sicheren elektronischen Austausch von Daten nach europäischen Vorschriften ermöglicht”, erläutert Erwin Fleischhacker.

+++ITSV kooperiert mit Innovations- und Startup-Hub weXelerate+++

Die Zukunftsvisionen von eHealth und die digitalen Entwicklungen in Österreich werden bei der ITSV GmbH durch eine eigene Zukunftsakademie antizipiert. Hier stehen die Kundenerwartungen, wie z.B. online verfügbare Leistungen, 24 Stunden und 7 Tage in der Woche im Mittelpunkt. 2017 wurde die ITSV GmbH für ihr Projekt “Artificial Intelligence zur Kostenrückerstattung” anlässlich des IÖB-Wettbewerbs (innovationsfördernde öffentliche Beschaffung) für die innovativste Beschaffungslösung in der öffentlichen Verwaltung auf den ersten Platz gereiht.

Innovationen wie die Gesundheitsberatung 1450, MeineSV, e-Zuweisung, Kostenerstattung per App, das elektronische Pensionskonto oder wesentliche ELGA-Produkte sind Maßnahmen, die beim Kunden positiv spürbar sind. Laufende Studien zu Gesundheitssystemen und Digitalisierung sichern das Wissen über neueste Entwicklungen und sind gleichzeitig Auftrag, frühzeitig entsprechende Projekte vorzubereiten.

+++Customer Experience: Eine App für 8,7 Mio. Österreicher+++

Darüber hinaus kooperiert die ITSV GmbH mit Startups, die dazu beitragen, Innovationen voranzutreiben und diese mit Österreichs führenden Industrieunternehmen zu vernetzen. Auch 2019 macht die ITSV GmbH mit einer wertvollen und praxisbezogenen Innovation auf sich aufmerksam: Zum Staatspreis für Digitalisierung 2019 hat sie den SV-Authenticator (Handy Signatur für Apps) eingereicht.

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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