04.05.2022

Investor:innen hereinholen: das muss man rechtlich beachten

Wenn man Investor:innen in die Gesellschaft holt, ist einiges zu beachten. Der Wiener Notar Arno Weigand erklärt, bei welchen Rechten und Klauseln Vorsicht geboten ist.
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Das muss man beim hereinholen von Investor:innen rechtlich beachten - Notar Arno Weigand
Notar Arno Weigand | (c) Notariatskammer
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Ein Investment in ein Startup sollte eigentlich eine Win-Win-Situation sein, bei der Gründer:in und Investor:in profitieren. Eigentlich, denn es gibt immer wieder Fälle, in denen eine der beiden Parteien nur auf die eigenen Interessen schaut. Man sollte also nicht allzu blauäugig in die Verhandlungen gehen. Das betrifft nicht nur Dinge wie die passende Bewertung, sondern vor allem auch die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags. Hier gibt es einige mögliche Gestaltungsalternativen, bei denen Vorsicht geboten ist, erklärt der Wiener Notar Arno Weigand.

„Wenn erste Investor:innen hereinkommen, wird der Vertrag oft neu aufgesetzt“

Schon bei der Gründung könne man mit einem soliden Gesellschaftsvertrag vieles festlegen. „Weil ich Gründerinnen und Gründer vorausschauend berate, sehe ich im Gründungs-Gesellschaftsvertrag schon einige Sonderrechte vor, die auch später noch bestehen bleiben sollen. Dabei geht es darum, dass die Gründer im ‚Driver Seat‘ bleiben, etwa mit Sonderrechten zu Geschäftsführung oder Aufsichtsrat“, so Weigand. Und noch weitere detaillierte Vorkehrungen für das spätere Hereinholen von Investor:innen könne man prinzipiell bereits schon bei der Gründung treffen. Doch das schütze die Gründer:innen letztlich nicht unbedingt vor rechtlichen Fallen, wie einem später gröblich nachteiligen „Vesting“ der Anteile der geschäftsführenden Gründergesellschafter. „Wenn erste Investor:innen hereinkommen, wird der Vertrag oft neu aufgesetzt und die Karten dabei neu gemischt“, sagt der Notar. Jedenfalls sei ein solider Vertrag aber eine deutlich bessere Verhandlungsbasis.

Dann gelte es, zwischen den Interessen der Parteien abzuwägen. „Die Gründer:innen sollen nicht den Investor:innen ausgeliefert werden. Da klinke ich als Notar mich ein – das muss ich auch. Auf der anderen Seite ist es auch für Investor:innen gefährlich, wenn andere Gesellschafter:innen zu sehr sonderberechtigt sind und weitreichende Entscheidungen gegen ihre Interessen treffen können“, erläutert Weigand. Wie die konkrete Festsetzung von Sonderrechten dann tatsächlich aussieht, hänge in der Praxis letztlich oft davon ab, wie dringend die Gründer:innen das Kapital brauchen und wie groß der Anteil ist, den die Geldgeber:innen erwerben. „Man muss sich einig werden und am Ende gilt trotzdem: Ohne Geld, keine Musi. Aber als Notar erläutere ich die Konsequenzen jeder Regelung. Und ich darf Verträge nicht beurkunden, die jemanden übervorteilen“, so Weigand.

Vinkulierung, Mitverkaufsrecht und Mitverkaufspflicht

Neben üblichen Regelungen, die im Gesellschaftsvertrag zu empfehlen sind, wie etwa Aufgriffsrechte für unterschiedliche Fälle, wie etwa einer Aufgriffsklausel für den Fall von schweren Verfehlungen eines Mitgesellschafters, gebe es auch einige, die besonders beim Hereinholen von Investor:innen relevant sind, erklärt der Notar. „Hier geht es etwa um eine Vinkulierung, also dass einer Anteilsübertragung von den anderen Gesellschafter:innen zugestimmt werden muss, sodass niemand seine Anteile einfach so weiterverkaufen kann. Häufig genutzt werden auch Drag-Along- und Tag-Along-Klauseln, zu deutsch Mitverkaufsrecht und Mitverkaufspflicht, mit denen Spielregeln für Folgeinvestments und Exit geschaffen werden“, so Weigand.

„Red Flags“: Das sollte besser nicht in den Gesellschaftsvertrag

Und was sind die „Red Flags“, von denen Gründer:innen jedenfalls vermeiden sollten, dass sie von Investor:innen in den Vertrag reklamiert werden? „Günder:innen sollten auf jeden Fall darauf achten, dass ihre Anteile nicht auf unter zehn Prozent verwässert werden, dass man sie aus ihrem eigenen Unternehmen nach dem Gesellschafterausschlussgesetz ausschließen kann, was bei kleinen Anteilen ohne Angabe von Gründen möglich ist, wenn eine sogenannte ‚angemessene Abfindung‘ ausbezahlt wird. Man kann auch vertraglich die Anwendbarkeit dieses Gesetzes ausschießen“, erklärt Weigand.

Auch müsse man als Gründer:in darauf achtgeben, Investor:innen nicht faktische Veto-Rechte einzuräumen, etwa durch eine Regelung, die in vielen Fällen qualifizierte Mehrheiten oder sogar Einstimmigkeit bei allen Entscheidungen verlangt. „Sonst gibt es da plötzlich ein Machtpotenzial, das einer kleinen Beteiligung nicht entspricht“, warnt der Notar. Ebenfalls Vorsicht geboten sei bei Sonderregelungen zur Auflösung von Patt-Situationen, wie der sogenannten „Texas Shootout“- oder der „Russian Roulette“-Klausel, durch die Gesellschafter:innen gegen ihren Willen von den anderen zu geringen Preisen ausgekauft werden können. „Das kann höchst gefährlich für den Gesellschafter werden, der derzeit nicht liquid ist und gegen seinen Willen in ein solches Verfahren hineingezogen wird“, so Weigand.

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Die Gewinner:innen des SME EnterPRIZE 2026 der Generali Österreich | (c) Niko Cami

Die Generali Österreich hat auch heuer wieder kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem SME EnterPRIZE ausgezeichnet. Der Preis würdigt laut dem Versicherer Betriebe, die ökologische und soziale Aspekte mit wirtschaftlicher Entwicklung verbinden und nachhaltige Lösungen in ihrem Wirkungsbereich umsetzen.

Vergeben wurde der Award in drei Hauptkategorien: Nachhaltiges Geschäftsmodell, Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen sowie Nachhaltige Startups. Die Erstplatzierten erhalten jeweils 10.000 Euro Preisgeld, eine einjährige Mitgliedschaft bei der Climate Academy des Startups Glacier sowie die Chance, am internationalen SME EnterPRIZE Event in Brüssel teilzunehmen. Zusätzlich vergab die Generali einen Sonderpreis für nachhaltige Familienunternehmen, dotiert mit je 3.000 Euro.

„KMU sind ein zentraler Bestandteil der österreichischen Wirtschaft. Hinter jedem Unternehmen stehen Menschen, die den Mut haben, Verantwortung zu übernehmen und neue Wege zu gehen. Mit dem SME EnterPRIZE machen wir jene sichtbar, die nachhaltige Aspekte in ihr wirtschaftliches Handeln einfließen lassen und damit Impulse für ihre Branche setzen“, sagt Gregor Pilgram, CEO der Generali Österreich.

2nd Cycle gewinnt Startup-Kategorie

In der Kategorie Startups setzte sich die 2nd Cycle FlexCo aus Niederösterreich durch. Das Startup entwickelt Lösungen für die Wiederverwendung und das Recycling von Photovoltaikmodulen und will damit die Kreislaufwirtschaft in der Solarbranche stärken. Das Amstettener Unternehmen ist in der heimischen Startup-Szene kein Unbekannter: Bereits bei der Gründung Anfang 2024 stiegen Business Angel Michael Altrichter und die Müller-Guttenbrunn Gruppe ein, im Oktober 2025 folgte eine Finanzierungsrunde über rund eine Million Euro, unter anderem mit eQventure und Angels United.

Den Preis in der Kategorie Nachhaltiges Geschäftsmodell erhielt die Sonnenschmiede GmbH aus der Steiermark. Das Unternehmen ermöglicht gemeinschaftlichen Sonnenstrom in Mehrparteienhäusern und macht die Energiewende damit für Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen leichter zugänglich. Die Gründer Thomas Auer und Alexander Hojas haben ihr Modell im Mai 2025 im brutkasten-Talk „Climate Business“ erläutert. Das gebootstrappte Unternehmen hatte damals nach eigenen Angaben bereits mehr als 200 PV-Anlagen in ganz Österreich realisiert.

In der Kategorie Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen ging der Preis ebenfalls in die Steiermark: Die lixtec GmbH entwickelt intelligente Sensorsysteme für bedarfsgerechte Außenbeleuchtung und verbindet damit Energieeffizienz mit dem Schutz von Mensch und Umwelt. brutkasten hat die Grazer Firma bereits 2022 vorgestellt, damals im Kontext der Energiekrise: Die radarbasierte Sensorik soll laut lixtec Energieeinsparungen von bis zu 85 Prozent bei der Straßenbeleuchtung ermöglichen.

Sonderpreis geht ex aequo an Luftburg und Rabmer

Der Sonderpreis für nachhaltige Familienunternehmen wurde ex aequo vergeben. Die Kolarik im Prater GmbH mit dem Restaurant Luftburg in Wien wurde für ihre familiengeführte Gastronomie mit Fokus auf biologische Lebensmittel, Regionalität und Ressourcenschonung ausgezeichnet. Die Rabmer Gruppe GmbH aus Oberösterreich überzeugte mit Lösungen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Ressourceneffizienz sowie regionaler Wertschöpfung.

Über die Auszeichnungen entschied eine Expertenjury aus Wirtschaft, Nachhaltigkeit und Wissenschaft. Bewertet wurden unter anderem die gesellschaftliche Wirkung der umgesetzten Maßnahmen, der Innovationsgrad, nachhaltigkeitsbezogene Strategien im Unternehmen, die Einbindung relevanter Stakeholder sowie das Potenzial für die weitere Entwicklung.

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