04.05.2022

Investor:innen hereinholen: das muss man rechtlich beachten

Wenn man Investor:innen in die Gesellschaft holt, ist einiges zu beachten. Der Wiener Notar Arno Weigand erklärt, bei welchen Rechten und Klauseln Vorsicht geboten ist.
/artikel/investorinnen-hereinholen-das-muss-man-rechtlich-beachten
Das muss man beim hereinholen von Investor:innen rechtlich beachten - Notar Arno Weigand
Notar Arno Weigand | (c) Notariatskammer
sponsored

Ein Investment in ein Startup sollte eigentlich eine Win-Win-Situation sein, bei der Gründer:in und Investor:in profitieren. Eigentlich, denn es gibt immer wieder Fälle, in denen eine der beiden Parteien nur auf die eigenen Interessen schaut. Man sollte also nicht allzu blauäugig in die Verhandlungen gehen. Das betrifft nicht nur Dinge wie die passende Bewertung, sondern vor allem auch die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags. Hier gibt es einige mögliche Gestaltungsalternativen, bei denen Vorsicht geboten ist, erklärt der Wiener Notar Arno Weigand.

“Wenn erste Investor:innen hereinkommen, wird der Vertrag oft neu aufgesetzt”

Schon bei der Gründung könne man mit einem soliden Gesellschaftsvertrag vieles festlegen. “Weil ich Gründerinnen und Gründer vorausschauend berate, sehe ich im Gründungs-Gesellschaftsvertrag schon einige Sonderrechte vor, die auch später noch bestehen bleiben sollen. Dabei geht es darum, dass die Gründer im ‚Driver Seat‘ bleiben, etwa mit Sonderrechten zu Geschäftsführung oder Aufsichtsrat”, so Weigand. Und noch weitere detaillierte Vorkehrungen für das spätere Hereinholen von Investor:innen könne man prinzipiell bereits schon bei der Gründung treffen. Doch das schütze die Gründer:innen letztlich nicht unbedingt vor rechtlichen Fallen, wie einem später gröblich nachteiligen “Vesting” der Anteile der geschäftsführenden Gründergesellschafter. “Wenn erste Investor:innen hereinkommen, wird der Vertrag oft neu aufgesetzt und die Karten dabei neu gemischt”, sagt der Notar. Jedenfalls sei ein solider Vertrag aber eine deutlich bessere Verhandlungsbasis.

Dann gelte es, zwischen den Interessen der Parteien abzuwägen. „Die Gründer:innen sollen nicht den Investor:innen ausgeliefert werden. Da klinke ich als Notar mich ein – das muss ich auch. Auf der anderen Seite ist es auch für Investor:innen gefährlich, wenn andere Gesellschafter:innen zu sehr sonderberechtigt sind und weitreichende Entscheidungen gegen ihre Interessen treffen können“, erläutert Weigand. Wie die konkrete Festsetzung von Sonderrechten dann tatsächlich aussieht, hänge in der Praxis letztlich oft davon ab, wie dringend die Gründer:innen das Kapital brauchen und wie groß der Anteil ist, den die Geldgeber:innen erwerben. „Man muss sich einig werden und am Ende gilt trotzdem: Ohne Geld, keine Musi. Aber als Notar erläutere ich die Konsequenzen jeder Regelung. Und ich darf Verträge nicht beurkunden, die jemanden übervorteilen“, so Weigand.

Vinkulierung, Mitverkaufsrecht und Mitverkaufspflicht

Neben üblichen Regelungen, die im Gesellschaftsvertrag zu empfehlen sind, wie etwa Aufgriffsrechte für unterschiedliche Fälle, wie etwa einer Aufgriffsklausel für den Fall von schweren Verfehlungen eines Mitgesellschafters, gebe es auch einige, die besonders beim Hereinholen von Investor:innen relevant sind, erklärt der Notar. „Hier geht es etwa um eine Vinkulierung, also dass einer Anteilsübertragung von den anderen Gesellschafter:innen zugestimmt werden muss, sodass niemand seine Anteile einfach so weiterverkaufen kann. Häufig genutzt werden auch Drag-Along- und Tag-Along-Klauseln, zu deutsch Mitverkaufsrecht und Mitverkaufspflicht, mit denen Spielregeln für Folgeinvestments und Exit geschaffen werden“, so Weigand.

“Red Flags”: Das sollte besser nicht in den Gesellschaftsvertrag

Und was sind die „Red Flags“, von denen Gründer:innen jedenfalls vermeiden sollten, dass sie von Investor:innen in den Vertrag reklamiert werden? „Günder:innen sollten auf jeden Fall darauf achten, dass ihre Anteile nicht auf unter zehn Prozent verwässert werden, dass man sie aus ihrem eigenen Unternehmen nach dem Gesellschafterausschlussgesetz ausschließen kann, was bei kleinen Anteilen ohne Angabe von Gründen möglich ist, wenn eine sogenannte ‚angemessene Abfindung‘ ausbezahlt wird. Man kann auch vertraglich die Anwendbarkeit dieses Gesetzes ausschießen“, erklärt Weigand.

Auch müsse man als Gründer:in darauf achtgeben, Investor:innen nicht faktische Veto-Rechte einzuräumen, etwa durch eine Regelung, die in vielen Fällen qualifizierte Mehrheiten oder sogar Einstimmigkeit bei allen Entscheidungen verlangt. „Sonst gibt es da plötzlich ein Machtpotenzial, das einer kleinen Beteiligung nicht entspricht“, warnt der Notar. Ebenfalls Vorsicht geboten sei bei Sonderregelungen zur Auflösung von Patt-Situationen, wie der sogenannten „Texas Shootout“- oder der „Russian Roulette“-Klausel, durch die Gesellschafter:innen gegen ihren Willen von den anderen zu geringen Preisen ausgekauft werden können. „Das kann höchst gefährlich für den Gesellschafter werden, der derzeit nicht liquid ist und gegen seinen Willen in ein solches Verfahren hineingezogen wird“, so Weigand.

Deine ungelesenen Artikel:
19.04.2024

Führungskräfteprogramm für junge Frauen: Bewirb dich jetzt für die Huawei Summer School 2024

Die Bewerbung ist noch bis zum 30. April 2024 möglich. Wir zeigen euch, was das Programm bietet und wie man davon proftieren kann.
/artikel/huawei-summer-school-2024-bebwerbung
19.04.2024

Führungskräfteprogramm für junge Frauen: Bewirb dich jetzt für die Huawei Summer School 2024

Die Bewerbung ist noch bis zum 30. April 2024 möglich. Wir zeigen euch, was das Programm bietet und wie man davon proftieren kann.
/artikel/huawei-summer-school-2024-bebwerbung
(c) Huawei

Die European Leadership Academy powered by Huawei lädt ambitionierte junge Frauen ein, Teil der vierten Ausgabe der Summer School zu werden. Das Ziel? Weibliche Talente zu fördern und in Führungskräfte von morgen zu verwandeln. Dieses Jahr findet das Event vom 21. bis 26. Juli in Warschau, Polen, statt. Nutze diese Chance und reiche deine Bewerbung bis zum 30. April 2024 ein!

Warum du dich bewerben solltest:

Intensive Lernerfahrungen: Ähnlich wie bei den renommierten MBA-Programmen, bietet die European Leadership Summer School eine intensive Woche, in der du von Weltklasse-Expertinnen und Vordenkerinnen lernen und dein Wissen in Themen wie KI-Ethik, Cybersicherheit und Nachhaltigkeit vertiefen kannst.

Diversität als Innovationsmotor: Bei Huawei ist man fest der Meinung, dass Inklusion und Vielfalt essenziell für die Gestaltung zukünftiger Technologien sind. Die Summer School setzt diese Überzeugung in die Praxis um und bietet Vollstipendien für Bewerberinnen aus der EU, den westlichen Balkanstaaten und der Ukraine.

Netzwerk mit globalen Führungskräften: Du hast die Gelegenheit, dich mit führenden Persönlichkeiten aus Technologie, Wirtschaft und Politik zu vernetzen. Diese Kontakte eröffnen neue Perspektiven und können deine Karriere maßgeblich fördern. 

+++ Bewirb dich gleich jetzt! +++

Dein Weg zur Führungskraft

Viele der Absolventinnen der European Leadership Academy haben beeindruckende Karrieren eingeschlagen – von Positionen bei der Europäischen Kommission bis hin zu Gründerinnen von Startups, die mit innovativen Technologien den Klimawandel bekämpfen. Lisa Oberaigner, Absolventin der Summer School 2021, sagt: “Die unterschiedlichen Perspektiven und Ideen, die ich während des Programms kennengelernt habe, waren entscheidend für meine persönliche und berufliche Entwicklung.”

Bist du bereit für den nächsten Schritt?

Mit der Huawei Summer School 2024 kannst du Führungsqualitäten entwickeln und gleichzeitig einen Beitrag zur technologischen Zukunft leisten. Nutze dein Potenzial und bewirb dich gleich heute!

Sei die Veränderung, die du in der Welt von morgen sehen möchtest und geh gemeinsam mit anderen motivierten jungen Frauen in eine inklusivere und innovativere Zukunft – mit der European Leadership Academy Summer School.

+++ Hier kannst du dich bewerben! +++

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Investor:innen hereinholen: das muss man rechtlich beachten

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investor:innen hereinholen: das muss man rechtlich beachten

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investor:innen hereinholen: das muss man rechtlich beachten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investor:innen hereinholen: das muss man rechtlich beachten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investor:innen hereinholen: das muss man rechtlich beachten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investor:innen hereinholen: das muss man rechtlich beachten

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investor:innen hereinholen: das muss man rechtlich beachten

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investor:innen hereinholen: das muss man rechtlich beachten

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investor:innen hereinholen: das muss man rechtlich beachten