08.10.2020

websms: Florian Gschwandtner macht sein bisher größtes Investment

Für ein siebenstelliges Investment übernimmt Florian Gschwandtner acht Prozent an websms, einem Anbieter für Business-SMS-Lösungen.
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Investor Florian Gschwandtner und Christian Waldheim, CEO bei websms.
Investor Florian Gschwandtner und Christian Waldheim, CEO bei websms. (c) websms

Florian Gschwandtner übernimmt für ein siebenstelliges Investment knapp acht Prozent an websms, welches laut Eigenangabe der „Marktführer für Mobile Business Messaging im DACH-Raum“ ist und als Pionier im mobilen Business-Messaging gilt. Ist dies somit Gschwandtners bisher größtes Investment? Ja, sagt er im Gespräch mit dem brutkasten: Denn zwar hat er in den Kinderfahrradhersteller Woom Bikes ebenfalls siebenstellig investiert, das websms-Investment ist aber größer – wenn auch nur um eine sehr geringe Differenz, wie er ausdrücklich betont.

Business-SMS von websms

Websms ist seit über 20 Jahren in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Italien als Anbieter für B2B Mobile Messaging tätig. Dazu zählen zum Beispiel Marketing-SMS, Alarmierungen, Authentifizierung oder Erinnerungen an den nächsten Zahnarzttermin.

Die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen können sich sehen lassen: Pro Jahr erreicht websms mit über 5000 Geschäftskunden durchschnittlich 500 Millionen Nachrichten Empfänger in über 180 Ländern und erwirtschaftet damit einen Umsatz von über 15 Millionen Euro.

Warum Florian Gschwandtner in websms investiert

Im Gespräch mit dem brutkasten erläutert Florian Gschwandtner, warum er in websms investiert. Im Rahmen eines Online-Einkaufs stellte er fest, dass die gesamte Customer Journey via SMS abgewickelt wurde. Also stellte er Überlegungen an, wie man die SMS-Technologie noch weiter nutzen könnte, etwa im Bereich des Customer Relationship Managements (CRM).

Darüber sprach er auch mit Stefan Kalteis, der bereits in Runtastic investiert hatte und ebenfalls Anteile an websms hält. Später fiel somit der Entschluss, dass Gschwandtner Unternehmensanteile an websms übernimmt und sich mit seiner Expertise einbringt.

Christian Waldheim, CEO bei websms, zeigt sich über den Einstieg Gschwandtners erfreut und sieht in ihm einen Charakter, der hervorragend zum Unternehmen passt, wie es in einer Aussendung heißt: „Innovation, Mobile First und State of the Art Kommunikation bilden die Basis für den Erfolg von websms. Es sind auch jene Erfolgsfaktoren, die Florian Gschwandtner auf seinem bisherigen Lebensweg stets verkörpert hat und künftig einbringen wird, um unser zweistelliges Wachstum zu beschleunigen.“

Florian Gschwandtner und Christian Waldheim im Video-Interview über das Investment

SMS als unterschätzter Kanal

Ein durchschnittlicher Konsument verbringt heutzutage bis zu vier Stunden täglich mit dem Smartphone. Somit ist das Gerät perfekt für die Kommunikation mit Kunden geeignet. Aber SMS? Wurde dieses System nicht längst durch diverse Messenger-Dienste abgelöst?

„Die SMS ist meiner Meinung nach der Hidden-Champion“, sagt Gschwandtner: „Immer mehr Registrierungen für Apps und Websites laufen über das Smartphone. Wer dadurch die Handynummer seiner Kunden hat, kann die SMS als effizientes Marketing-Tool nutzen, um so von 98-prozentigen Öffnungsraten zu profitieren, anstatt sich mit 20 Prozent zu begnügen, wie beim herkömmlichen E-Mail-Marketing.“

Neue Technologien für die SMS

Mit der neuen RCS-Technologie wird Händlern und Dienstleistern künftig eine „SMS auf Steroiden“ zur Verfügung stehen, wie es in einer Presseaussendung von websms heißt: Diese neue Technologie erlaubt es, zunächst in Deutschland und anderen Ländern, 1:1 Chats, Fotos, Videos und sogar interaktive Elemente, wie Reservierungen oder Zahlungsoptionen, zu verschicken. Bei zu schwachem Empfang oder bei nicht RCS-fähigen Endgeräten wird die Nachricht ganz einfach als Link per SMS zugestellt. „Das ist die perfekte Synergie von bewährter und neuer Technologie“, sagt Gschwandtner.

Disclaimer: Florian Gschwandtner ist über die 8eyes GmbH zu 2,6566 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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AI Summaries

websms: Florian Gschwandtner macht sein bisher größtes Investment

  • Florian Gschwandtner übernimmt für ein siebenstelliges Investment knapp acht Prozent an websms, welches laut Eigenangabe der „Marktführer für Mobile Business Messaging im DACH-Raum“ ist und als Pionier im mobilen Business-Messaging gilt.
  • Websms ist seit über 20 Jahren in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Italien als Anbieter für B2B Mobile Messaging tätig.
  • Dazu zählen zum Beispiel Marketing-SMS, Alarmierungen, Authentifizierung oder Erinnerungen an den nächsten Zahnarzttermin.
  • Die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen können sich sehen lassen: Pro Jahr erreicht websms mit über 500 Geschäftskunden durchschnittlich 500 Millionen Nachrichten Empfänger in über 180 Ländern und erwirtschaftet damit einen Umsatz von 15 Millionen Euro.
  • Mit der neuen RCS-Technologie wird Händlern und Dienstleistern künftig eine „SMS auf Steroiden“ zur Verfügung stehen, wie es in einer Presseaussendung von websms heißt: Diese neue Technologie erlaubt es, zunächst in Deutschland und anderen Ländern, 1:1 Chats, Fotos, Videos und sogar interaktive Elemente, wie Reservierungen oder Zahlungsoptionen, zu verschicken.

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  • Websms ist seit über 20 Jahren in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Italien als Anbieter für B2B Mobile Messaging tätig.
  • Dazu zählen zum Beispiel Marketing-SMS, Alarmierungen, Authentifizierung oder Erinnerungen an den nächsten Zahnarzttermin.
  • Die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen können sich sehen lassen: Pro Jahr erreicht websms mit über 500 Geschäftskunden durchschnittlich 500 Millionen Nachrichten Empfänger in über 180 Ländern und erwirtschaftet damit einen Umsatz von 15 Millionen Euro.
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