09.08.2021

Umstrittenes Investitionskontrollgesetz: Schramböck nach einem Jahr zufrieden

Vor etwa einem Jahr trat das Investitionskontrollgesetz inkraft, das bereits bei der ankündigung für heftige Kritik gesorgt hatte. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck zog nun eine positive Zwischenbilanz.
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Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck strahlt übers ganze Gesicht aus Freude über das Investitionskontrollgesetz
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | © BMDW/Hartberger

„So blöd kann man eigentlich nicht sein“ [falls es keine Ausnahmen für Startups gebe], sagte Hansi Hansmann darüber. Oliver Holle nannte es „hoch problematisch“ und Berthold Baurek-Karlic sprach von „absolutem Wahnsinn“. Die ersten Reaktionen in der Startup-Szene nach der Präsentation der Pläne zu einem Investitionskontrollgesetz (InvKG) auf Basis einer EU-Verordnung fielen im Mai 2020 mitunter heftig aus. Freilich gab es auch positive Stimmen und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck war sehr um Beruhigung bemüht. Vor etwa einem Jahr, am 25. Juli 2020, trat das Gesetz, das bei Unternehmensbeteiligungen durch Investoren aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent, bzw. über zehn Prozent in „Schlüsselindustrien“, eine Genehmigungspflicht vorsieht, inkraft. Vor neun Monaten trat zudem auf EU-Ebene die dazugehörige FDI-Screening-Verordnung inkraft.

Schramböck zeigt sich in einer ersten Zwischenbilanz zufrieden und legt in einer Aussendung einen Zusammenhang zum Investment-Boom der vergangenen Monate nahe. „Bereits die ersten neun Monate EU-Kooperationsmechanismus sowie das erste Jahr seit Inkrafttreten des Investitionskontrollgesetzes zeigen deutlich, dass Österreich zu den attraktivsten europäischen Ländern für ausländische Investoren zählt“, heißt es dort. Allerdings könnten als Folge der Covid-19-Krise auch geschwächte österreichische Unternehmen in für die öffentliche Sicherheit und Ordnung relevanten Bereichen ein Ziel für ausländische Investoren werden, befürchtet die Ministerin. „Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass die Investitionskontrolle ein geeignetes Instrument ist, um solchen Gefahren eines Ausverkaufs von Unternehmen in kritischen Bereichen entgegenzuwirken“, so Schramböck.

Investitionskontrollgesetz: bislang rund 70 Prüfverfahren

Konkret wurden im ersten Jahr seit Inkrafttreten des InvKG rund 70 nationale Prüfverfahren durchgeführt. Im Vergleich zum vorherigen Rechtslage sei die Zahl der Verfahren enorm gestiegen, heißt es vom Ministerium: Nach dem alten Prüfmechanismus waren es in Summe 25 Verfahren in acht Jahren. Die Behörde kann auch von Amts wegen Verfahren einleiten, wenn sie von einem genehmigungspflichtigen Vorgang Kenntnis erlangt. Bislang habe man in 23 Fällen von möglicherweise genehmigungspflichtigen Transaktionen Kenntnis erlangt. In rund einem Viertel dieser Fälle sei es in weiterer Folge auch zu einem Genehmigungsverfahren gekommen. Bei den Herkunftsländern der Investoren zeige sich nach wie vor, dass rund drei Viertel aller vorgelegten Transaktionen einen Bezug zu den USA aufweisen.

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© refurbed

Der Marktplatz für generalüberholte Produkte refurbed erweitert sein Sortiment um eine neue Sparte: Vor Kurzem startete auf der Plattform die Kategorie für Musikinstrumente mit knapp 1.000 Akustik- und E-Gitarren von Marken wie Fender Japan, Tokai oder Greco.

Damit dehnt das Wiener Unternehmen sein Geschäftsmodell nach Smartphones, Laptops, E-Bikes und Kinder-Equipment auf ein weiteres Produktsegment aus. Nach Angaben des Wiener Scaleups entwickelte sich das Segment bereits in einer Testphase zur am schnellsten wachsenden Kategorie der Firmengeschichte.

Aufbereitung durch Spezialpartner

Die angebotenen Instrumente stammen von spezialisierten Partnerunternehmen, die gebrauchte Gitarren „in der Regel“ von Privatpersonen beziehen, technisch prüfen, reinigen und instand setzen, teilt das Unternehmen per Aussendung mit. Verschleißteile wie Schalter, Buchsen oder Potentiometer würden bei Bedarf ausgetauscht werden und neue Saiten aufgezogen.

Für Käufer:innen gelten dabei wie bei den elektronischen Produkten auch mindestens zwölf Monate Garantie sowie ein 30-tägiges Rückgaberecht. Die durchschnittliche Preisersparnis gegenüber Neuware liegt laut Unternehmen bei 15 Prozent.

„Musikinstrumente sind dafür gebaut, Generationen zu begleiten. Trotzdem landen unzählige hochwertige Instrumente ungenutzt in Kellern oder auf Dachböden“, erklärt Peter Windischhofer, Co-Gründer und CEO von refurbed. Mit dem Einstieg in das neue Segment wolle man zeigen, „dass Refurbishment heute weit mehr leisten kann als bei klassischer Unterhaltungselektronik“.

Jedes Instrument erhält vor dem Verkauf ein professionelles Refurbishment. © refurbed

Schrittweiser Ausbau der Kategorie

In den kommenden Wochen soll das Angebot zunächst um Effektpedale und Verstärker erweitert werden. Im Anschluss ist die Aufnahme von Synthesizern sowie klassischen Instrumenten wie Geigen und Trompeten vorgesehen. Langfristig verfolgt refurbed das Ziel, sämtliche Musikinstrumente und musikbezogene Produkte auf seinem Marktplatz anzubieten.

„Unser Ziel ist es, immer mehr Produktkategorien für die Kreislaufwirtschaft zu erschließen und nachhaltigen Konsum dort möglich zu machen, wo ihn viele bislang noch nicht erwartet hätten“, so Peter Windischhofer zur Sortimentsstrategie von refurbed.

Laut Unternehmensangaben entwickelte sich die neue Kategorie bereits in der Testphase zum bislang erfolgreichsten Launch der Firmengeschichte und wachse aktuell doppelt so schnell wie das restliche Sortiment.

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