09.08.2021

Umstrittenes Investitionskontrollgesetz: Schramböck nach einem Jahr zufrieden

Vor etwa einem Jahr trat das Investitionskontrollgesetz inkraft, das bereits bei der ankündigung für heftige Kritik gesorgt hatte. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck zog nun eine positive Zwischenbilanz.
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Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck strahlt übers ganze Gesicht aus Freude über das Investitionskontrollgesetz
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | © BMDW/Hartberger

„So blöd kann man eigentlich nicht sein“ [falls es keine Ausnahmen für Startups gebe], sagte Hansi Hansmann darüber. Oliver Holle nannte es „hoch problematisch“ und Berthold Baurek-Karlic sprach von „absolutem Wahnsinn“. Die ersten Reaktionen in der Startup-Szene nach der Präsentation der Pläne zu einem Investitionskontrollgesetz (InvKG) auf Basis einer EU-Verordnung fielen im Mai 2020 mitunter heftig aus. Freilich gab es auch positive Stimmen und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck war sehr um Beruhigung bemüht. Vor etwa einem Jahr, am 25. Juli 2020, trat das Gesetz, das bei Unternehmensbeteiligungen durch Investoren aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent, bzw. über zehn Prozent in „Schlüsselindustrien“, eine Genehmigungspflicht vorsieht, inkraft. Vor neun Monaten trat zudem auf EU-Ebene die dazugehörige FDI-Screening-Verordnung inkraft.

Schramböck zeigt sich in einer ersten Zwischenbilanz zufrieden und legt in einer Aussendung einen Zusammenhang zum Investment-Boom der vergangenen Monate nahe. „Bereits die ersten neun Monate EU-Kooperationsmechanismus sowie das erste Jahr seit Inkrafttreten des Investitionskontrollgesetzes zeigen deutlich, dass Österreich zu den attraktivsten europäischen Ländern für ausländische Investoren zählt“, heißt es dort. Allerdings könnten als Folge der Covid-19-Krise auch geschwächte österreichische Unternehmen in für die öffentliche Sicherheit und Ordnung relevanten Bereichen ein Ziel für ausländische Investoren werden, befürchtet die Ministerin. „Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass die Investitionskontrolle ein geeignetes Instrument ist, um solchen Gefahren eines Ausverkaufs von Unternehmen in kritischen Bereichen entgegenzuwirken“, so Schramböck.

Investitionskontrollgesetz: bislang rund 70 Prüfverfahren

Konkret wurden im ersten Jahr seit Inkrafttreten des InvKG rund 70 nationale Prüfverfahren durchgeführt. Im Vergleich zum vorherigen Rechtslage sei die Zahl der Verfahren enorm gestiegen, heißt es vom Ministerium: Nach dem alten Prüfmechanismus waren es in Summe 25 Verfahren in acht Jahren. Die Behörde kann auch von Amts wegen Verfahren einleiten, wenn sie von einem genehmigungspflichtigen Vorgang Kenntnis erlangt. Bislang habe man in 23 Fällen von möglicherweise genehmigungspflichtigen Transaktionen Kenntnis erlangt. In rund einem Viertel dieser Fälle sei es in weiterer Folge auch zu einem Genehmigungsverfahren gekommen. Bei den Herkunftsländern der Investoren zeige sich nach wie vor, dass rund drei Viertel aller vorgelegten Transaktionen einen Bezug zu den USA aufweisen.

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Mathias Lipp-Rosenthal, Gründer der KI Schmiede | Foto: Lipp-Rosenthal

Das im August veröffentlichte Gesamtstaatliche Lagebild 2026 des Krisensicherheitsberaters im Bundeskanzleramt enthält einen Satz, der bislang wenig Beachtung fand: Angesichts der Cyberbedrohung rücke digitale Souveränität weiter in den Fokus der nationalen Sicherheit. Daraus leitet es eine unbequeme Handlungsoption ab, nämlich die Förderung von EU-Anbietern und den Verzicht auf externe Anbieter bei künftigen Beschaffungen. Im (ersten) Lagebild 2025 kam der Begriff nicht vor. Aus einem Standortthema wurde binnen eines Jahres eine Sicherheitsfrage.

Der Ist-Zustand ist bekannt. Verwaltung und Wirtschaft in Österreich laufen weitgehend auf Infrastruktur dreier US-Konzerne. Der CLOUD Act erlaubt US-Behörden den Zugriff auf Daten, die diese Unternehmen verarbeiten, unabhängig vom Standort des Rechenzentrums. Als Microsoft im Frühjahr 2025 plötzlich das Konto des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs sperrte, wurde sichtbar, dass die Verfügbarkeit einer digitalen Grundleistung an einer Entscheidung außerhalb Europas hängen kann. Die Leistungsfähigkeit der Hyperscaler steht außer Streit. Zu klären ist, welche Funktionen ein Staat in fremder Hand belassen kann.

Vorbilder im öffentlichen Sektor

Das Österreichische Bundesheer hat mit der Umstellung auf LibreOffice die Kontrolle über einen zentralen Arbeitsplatzbaustein zurückgeholt, die Schweizer Armee migriert ihr Kommando Cyber auf openDesk.

Am weitesten gehen die Niederlande. Dort stellt die Regierung die gesamte Bundesverwaltung auf digitale Souveränität um. Seit Juli 2026 ist von US-Clouds für E-Mail und Dokumente abzuraten, Daten müssen in Europa bleiben und für jeden Dienst muss ein Ausstiegsplan vorliegen.

Sicherheit als Grundbedürfnis der Wirtschaft

Die Frage stellen sich zunehmend auch heimische Unternehmen. Sie wollen wissen, ob ihre Daten in Europa liegen, wer darauf zugreifen kann und ob der Dienst, auf dem ihr Tagesgeschäft läuft, morgen noch verfügbar ist. Souverän zu arbeiten heißt für sie vor allem, Sicherheit zu haben: dass Daten nicht von Drittstaaten abgegriffen werden können und dass sie sich auf die Infrastruktur, die ihr Geschäft trägt, tatsächlich verlassen können.

Anbieter, die diesen Wechsel möglich machen, gibt es in Österreich und Europa bereits. Sie stellen Rechenleistung, Plattformdienste und KI-Modelle bereit, die europäischem Recht unterliegen und deren Betrieb nachvollziehbar bleibt. Was ihnen fehlt, ist nicht die Kompetenz, sondern die Nachfrage, die sie in jene Größe trägt, in der sie für den Mittelstand zur echten Option werden.

Mehr als ein Hackathon

Im Mai 2026 haben das Bundeskanzleramt und die TU Austria dazu einen Public AI Hackathon veranstaltet. In 48 Stunden entwickelten 25 Talente Prototypen für die öffentliche Verwaltung, präsentiert vor Staatssekretär Alexander Pröll und einer Jury aus Verwaltung, Politik und Forschung. Das Format zeigt, dass der Wille zur Zusammenarbeit zwischen Staat und Nachwuchs vorhanden ist. Es zeigt auch, wo die Grenze liegt. Zwei Tage Hackathon ersetzen keine Strategie, mit der die Startup-Szene dauerhaft in den Aufbau souveräner Infrastruktur eingebunden wird. Auf einen Prototyp sollte eine Beschaffung folgen, auf eine Veranstaltung ein Förderprogramm, auf ein Teilnahmezertifikat ein zahlender Kunde.

Der Hebel heißt öffentliche Nachfrage

Genau hier liegt der Hebel für Österreich. Öffentliche Nachfrage entscheidet, ob heimische Anbieter jene Größe erreichen, die sie brauchen, um für die Wirtschaft eine echte Option zu sein. Wenn Bund, Länder und Förderstellen gezielt bei europäischen und österreichischen Anbietern beschaffen, stärkt das deren Marktposition und signalisiert der gesamten Startup-Branche, dass sich Investitionen in souveräne Technologie lohnen. Souveränität und Innovation stehen dabei nicht im Widerspruch, sie bedingen einander: Wer die Kontrolle über seine Infrastruktur behält, kann auf ihr aufbauen, statt sie nur zu mieten.

Für Österreich heißt das, die Empfehlung des Lagebilds über einzelne Prototypen hinaus zu denken. Jede Ausschreibung, jedes Förderprogramm und jede Anschlussfinanzierung entscheidet mit darüber, ob die österreichische Startup-Branche zu jenem Anbieter heranwächst, von dem Verwaltung, Sicherheitsbehörden und Mittelstand in zehn Jahren abhängen können. Wer Gründerinnen und Gründer heute mit mehr als einem Zertifikat ausstattet, entscheidet mit über die technologische Souveränität von morgen.


Über den Gastautor:

Mathias Lipp-Rosenthal ist Gründer der KI Schmiede, einer im Juni 2026 gestarteten Beratung, die Unternehmen im DACH-Raum bei der Einführung und Schulung von KI begleitet. Zuvor war er stellvertretender Klubdirektor der Neos und Mitgründer von Voter AI; die Gründung der KI Schmiede hat brutkasten hier bereits vorgestellt.

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