09.06.2020

Investitionskontrollgesetz: Das Kind mit dem Badewasser ausschütten?

Gastkommentar. Rudolf Kinsky, Präsident des österreichischen Venture Capital-Dachverbands AVCO, beurteilt das geplante Investitionskontrollgesetz aus VC-Sicht.
/artikel/investitionskontrollgesetz-gastkommentar-rudolf-kinsky
AVCO-Präsident Rudolf Kinsky zum geplanten Investitionskontrollgesetz
(c) der brutkasten: AVCO-Präsident Rudolf Kinsky

Viel ist in den ersten Reaktionen zum geplanten Investitionskontrollgesetz („InvKG“) bereits gesagt worden. Jetzt gilt es, zu vertiefen und den Impact auf unser Ökosystem zu bewerten.

+++ Investitionskontrolle: Schramböck deutet EU-Verordnung zu Krisenabwehr um +++

Zweck ist der Schutz vor außereuropäischen Bedrohungen für die Sicherheit oder öffentliche Ordnung durch Investitionen in heimische Unternehmen. Anders ausgedrückt möchte die Regierung den Standort stärken und vor Abfluss von systemrelevanten Technologien schützen. Bei gewissen Großinvestitionen in Schlüsselindustrien ist dies auch nachvollziehbar. Bei Startups und innovativen KMU aber besteht die Gefahr, dass der Gesetzesentwurf genau das Gegenteil bewirkt, weil diese Unternehmen im raschen Wachstum auf internationale Investoren angewiesen sind. Es ist zu befürchten, dass Österreich als Innovations- und Startup-Standort nachhaltig Schaden nehmen würde.

Video-Talk zum geplanten Investitionskontrollgesetz:

Warum sehe ich das so dramatisch? Neben der grundsätzlichen Fragwürdigkeit einer Kapitalkontrolle in einer Marktwirtschaft, legt der Entwurf zum Investitionskontrollgesetz innovativen Unternehmen große Hindernisse zu lebenswichtigen Kapitalquellen aus nicht-EU Ländern in den Weg. Die sehr breite Erfassung von Industrien, die Definition der Gefährdung und die vorgesehenen Verfahrensbestimmung werden dazu führen, dass in Zukunft für erfolgreiche und wachsende Startups und innovative KMU keine ausreichenden Finanzierungen zur Verfügung stehen werden.

Bei Unternehmensverkäufen werden nicht-EU Investoren Zielunternehmen in Europa seltener ins Auge fassen. Es ist nicht auszuschließen, dass ausländische Käufer die aufwendige staatliche Prüfung, und damit die erhöhte Unsicherheit für Transaktionen, mögliche Mehrkosten und Zeitverlust in der Transaktionsabwicklung zumindest mit Bewertungsabschlägen abbilden werden. Was das Gesetz für europäische Private Equity oder Venture Capital Fonds mit großen Anteilen internationaler institutioneller Investoren (in den Fonds) bedeuten würde, ist aktuell noch unklar.

Alternativen zur Kapitalkontrolle

Besser als durch überbordende Kontrollen zu verhindern, dass Technologien bzw. Startups und KMU in ausländische Hände fallen, wäre vorrangig die Konzentration aller Kräfte und Ressourcen des Landes auf die Entwicklung marktgängiger und skalierbarer Technologien in Verbindung mit einem starken PE- und VC-Sektor. Wollen wir unseren zukünftigen Wohlstand nicht gefährden, müssen wir Innovationen weiter fördern, ausbauen und ausreichend mit Kapital ausstatten! Dazu braucht Österreich die Mobilisierung von institutionellen Anlegern durch verbesserte Rahmenbedingungen und Anreize für Pensionskassen, Versicherungen und Stiftungen. Insbesondere hochskalierbare Technologieunternehmen sollen international wachsen können und ein Umfeld vorfinden, ihren Sitz für immer hier zu behalten.

Die Investitionen aus Asien und den USA in europäische Startups machen aktuell 46 Prozent aller Startup-Investitionen in Europa aus – Tendenz steigend. Wenn wir unsere Innovationen nicht zu einem signifikanten Ausmaß von außereuropäischen Investoren finanziert sehen wollen, müssen wir für eine breit angelegte, gesetzlich incentivierte Eigenkapitalmobilisierung sorgen.

Investitionskontrollgesetz: Ausnahme für Startups und Scaleups

Das vorgesehene Genehmigungsverfahren erfasst grundsätzlich alle Direktinvestitionen von Investoren außerhalb der EU bzw. EWR bzw. Schweiz. Das heißt, es würde auch Investoren aus dem Londoner Markt betreffen. Ausgenomen sind Startups mit weniger als zehn MitarbeiterInnen und einem geringeren Umsatz als zwei Millionen Euro. Das hieße, dass alle Scaleups, insbesondere in den Bereichen DeepTech, MedTech, Energy, KI, Data Science, Life Science und BioTech, spätestens bei der ersten Anschlussfinanzierung (Series A) unter die Bestimmung des Gesetzes fallen würden. Genau dort, wo in Österreich bereits der Funding Gap beginnt! Vorschlag der AVCO: Diese Grenze sollte daher zumindest auf 100 Mitarbeiter und 20 Millionen Euro Umsatz oder Jahresbilanzsumme erhöht werden.

Die Genehmigungspflicht in den Bereichen Arzneimittel und Medizinprodukte (Zahl 6 auf der Liste besonders sensibler Bereiche) bereits bei einem Erwerb von zehn Prozent der Stimmrechte ist aus unserer Sicht zu niedrig. Es könnte breite Bereiche in BioTech und HealthTech betreffen. Eine entsprechende Beteiligung (also unter 25 Prozent) führt üblicherweise nicht zu einem Einfluss auf oder gar einer Kontrolle über ein Unternehmen. (Die zehn Prozent-Bestimmung in diesen Branchen tritt allerdings zum 31.12.2022 außer Kraft).

Gleichzeitig ist der Mindeststimmanteil nicht die einzige Barriere, kann es bei einem Erwerb eines „beherrschenden Einflusses“ auch zu einer Genehmigungspflicht kommen, wenn der Mindeststimmanteil gar nicht erreicht wurde. Dies führt zu einer unklaren Situation und damit Unsicherheit bei Investoren, sind doch Startup-Investmentverträge durch komplexe Corporate Governance-Regeln, insbesondere Zustimmungsrechte der Investoren, und Exit relevante Regelungen gekennzeichnet, die einen beherrschenden Einfluss alsbald vermuten lassen. Hier braucht es mehr Klarheit.

Staatliches Genehmigungsverfahren

Das zweiphasige, bis zu 3-Monate dauernde Genehmigungsverfahren bereitet uns Sorgen. Es wird zuerst in einem der zuständigen Ministerien geprüft und entschieden werden, ob es zu einem vertiefendem Prüfverfahren kommt. Dieser erste Schritt dauert jedenfalls einen Monat. In der zweiten Phase – sofern ein Verdacht vorliegt – kommt es zu einer eingehenden Untersuchung und vor Bescheid-Erteilung noch zur Befassung des Falles durch das „Komitee für Investmentkontrolle“, wo Mitglieder einer Reihe von Ministerien und Vertreter der betroffenen Bundesländer einen Sitz haben. Dabei können auch noch Sachverständige hinzugezogen werden, u.a. aus der ÖBAG. Das kann weitere zwei Monate dauern.

Das Genehmigungsverfahren ist zu kompliziert und die Dauer zu lang. Die Verpflichtung einer rascheren Abarbeitung und einer wesentlich kürzeren Gesamtdauer sind anzustreben. Begrüßenswert ist die Möglichkeit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, die allerdings auch zwei Monate dauert. Unklar ist, ob die im Entwurf vorgesehenen extensiven Kooperationsmechanismen mit der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten den Prozess nicht noch weiter verlängern (bis zu 40 Tage), auch weil man auf diese Instanz wenig Einfluss in Hinblick auf Zeit oder Effizienz hat.

Bedenklich erscheint u.a. auch §18 des Entwurfs, der ein Überwachungsregime durch das zuständige Ministerium postuliert. Danach können Beamte und „geeignete Sachverständige“ ohne gerichtlichem Beschluss Einrichtungen des überprüften Unternehmens betreten, Personal befragen und Einsicht in Dokumente nehmen. High-Tech Firmen dürfen nicht unter den Generalverdacht gestellt werden. Dieser Paragraph ist dringend zu überarbeiten.

Konsequenzen für ausländische Investoren

Es ist schwer vorstellbar, dass sich z.B. UK oder US-Investoren dem Kostenrisiko eines solchen Verfahrens von Amtswegen unterziehen wollen. Sie werden einfach nicht mehr investieren! Der mit dem Genehmigungsverfahren einhergehende zeitliche und finanzielle Aufwand, würde Investitionen und Exit-Angebote von Drittstaaten maßgeblich behindern, wenn nicht sogar verhindern. Allein die Unsicherheit hinsichtlich des Ausgangs des Verfahrens könnte potentielle Investoren dazu veranlassen, von Investitionsüberlegungen Abstand zu nehmen.

Ausländische Investoren verschaffen Startups strategische Vorteile, wie z.B. ortsspezifisches bzw. internationales Know-how, Netzwerke bei den Eintritten in neue Märkte. Die Wichtigkeit der Vernetzung in ausländische Märkte hat auch die WKÖ erkannt und Startup-unterstützende Programme weltweit entwickelt. Insofern konterkariert der Gesetzesentwurf die Bemühungen Österreichs, internationale Investorenkontakte herzustellen und Markteintritte zu unterstützen.

Investitionskontrollgesetz als Verletzung der Eigentumsrechte?

Der Entwurf zum Investitionskontrollgesetz ist im Lichte der Vertragsfreiheit und der Eigentumsrechte von Gründerteams und Investoren, die ihre Anteile veräußern wollen, kritisch zu sehen. Die so dringend benötigten Investitionen in das österreichische Startup-Ökosystem, gleichermaßen von europäischen und internationalen Investoren, werden nur getätigt, wenn diese davon ausgehen können, dass sie die so erworbenen Anteile bei einem späteren Unternehmensverkauf auch wieder mit einer marktgerechten und risikoadäquaten Rendite veräußern können. Der Zugang zum internationalen – vor allem dem anglo-sächsischen – M&A Markt ist daher entscheidend – und das schon für die erste Finanzierungrunde von Startups.

Mangelnde lokale Verfügbarkeit von privatem Kapital

Die zu erwartende Reduzierung von Investitionen aus Drittstaaten muss unbedingt mit Maßnahmen einhergehen, die auf die Mobilisierung heimischen Wagniskapitals abzielen. Im „OECD-Review of Innovation Policy Austria“ wurde auf die mangelnde private Eigenkapitalfinanzierung in Österreich für Innovationen bereits hingewiesen.

Wir brauchen dringend begleitende, kapitalmarkt-entwickelnde Maßnahmen, wie den von der AVCO vorgeschlagenen Dachfonds, der über eine Milliarde Euro an neuem Kapital hebeln und einen lokalen Finanzmarkt entstehen lassen würde. Andernfalls wären die Auswirkungen für die Zukunftsfähigkeit des Gründungsstandorts mit seiner Innovationskraft für die gesamte Wirtschaft fatal.

Ich hoffe, dass das Gesetz im Interesse der Startup Community noch wesentlich überarbeitet wird. Die AVCO wird im Rahmen der Begutachtung noch eine detaillierte Kommentierung abgeben und steht mit seinen Experten für Beratungen jederzeit zur Verfügung.


Zum Autor

Rudolf Kinsky ist geschäftsführender Präsident der AVCO – Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation. Darüber hinaus vertritt er als Senior Partner Austria die DPE Deutsche Private Equity GmbH, einen in München ansässigen GP mit Schwerpunkt auf mittelständische Transaktionen im deutschsprachigen Raum, ist Mitglied des Advisory Boards der APEX Ventures GmbH, eines in Wien ansässigen Wagniskapitalfonds und betreibt eine Advisory-Boutique, Kinsky Capital Management GmbH.

Kinsky blickt auf eine über 40-jährige internationale Karriere in den Bereichen Private Equity, Investment Banking und Unternehmensberatung in den USA, Großbritannien, Deutschland, Österreich und CEE zurück. Er arbeitete bei 3i Group, Charterhouse, der Dresdner Bank, McKinsey & Co. und der First Boston Corporation.

Kinsky lebt in Wien, verheiratet, 5 Kinder. Er erhielt einen Abschluss in Rechtswissenschaften von der Universität Salzburg, einen LL.M. von der Harvard Law School und einen MBA von der Harvard Graduate School of Business Administration.


⇒ Zur Page der AVCO

Redaktionstipps
Deine ungelesenen Artikel:
10.09.2026

Warum Europa kein eigenes Waymo braucht

Ein Fahrzeug ist noch kein Geschäftsmodell: Warum beim autonomen Fahren nicht die Technologie über Europas Chance entscheidet, sondern der Betrieb dahinter, erklärt vionmo-Gründer Michael Jayasekara im Gastkommentar.
/artikel/warum-europa-kein-eigenes-waymo-braucht
10.09.2026

Warum Europa kein eigenes Waymo braucht

Ein Fahrzeug ist noch kein Geschäftsmodell: Warum beim autonomen Fahren nicht die Technologie über Europas Chance entscheidet, sondern der Betrieb dahinter, erklärt vionmo-Gründer Michael Jayasekara im Gastkommentar.
/artikel/warum-europa-kein-eigenes-waymo-braucht
(c) Verena Nageler

Mit vierundzwanzig habe ich einen großen Teil meines Ersparten in ein Wiener Mobility-Startup gesteckt. Verrückt, ich weiß, aber ich habe verdammt viel gelernt, als ich am Tisch mit namhaften Business Angels aus Österreich und VCs wie Elevator Ventures, Uniqa Ventures und dem aws Gründerfonds sitzen durfte. Die Firma hieß goUrban, eine Plattform für Car- und Micro-Mobility-Sharing und für die Digitalisierung von Firmenflotten. Im September 2024 wurde goUrban von Wunder Mobility übernommen.

Geblieben ist mir aus dieser Zeit vor allem eine Lektion. Sie kommt in der aktuellen Debatte über autonomes Fahren fast nie vor: Ein Fahrzeug ist noch kein Geschäftsmodell.

Beim Sharing entscheidet nämlich nicht die App. Fahrzeuge wollen geladen, gereinigt, gewartet und umverteilt werden. Sie müssen dort stehen, wo in zwanzig Minuten jemand sucht. Stehen sie falsch, kosten sie Geld. Sind sie defekt, ist die Kund:in weg. Bleibt die Auslastung aus, hilft die beste Technologie nichts.

Beim autonomen Fahren ist und wird das nicht anders sein. Die Person am Steuer kann verschwinden. Der Betrieb bleibt ja trotzdem.

Die USA und China machen es logisch, aber anders

Die USA und China skalieren autonome Mobilität dort, wo Dichte, große Flotten und zahlungsbereite Kund:innen zusammenkommen. Das Robotaxi ist als individuelles Produkt gedacht und fährt zuerst in den Gebieten, in denen sich der Betrieb rechnet. Das ist logisch und funktioniert dort auch.

Bei uns sind die Voraussetzungen andere. Wir haben ein dichtes öffentliches Netz, starke Verkehrsverbünde und die politische Erwartung, dass Mobilität auch dort funktioniert, wo sie sich betriebswirtschaftlich nicht ausgeht.

Ein europäisches Waymo zu bauen, löst diese Frage nicht. Der Bahnhof im Seitental, der Weiler am Dienstagabend, der Tourismusort im November: Da fehlt kein weiteres einzelnes Fahrzeug. Da fehlt das System, das dieses Fahrzeug in den öffentlichen Verkehr einhängt.

Die spannendste europäische Position liegt für mich deshalb nicht im Technologie-Layer. Sie liegt bei denen, die Flotten betreiben, Nachfrage bündeln, Fahrten disponieren, Fahrzeuge laden und warten, Schnittstellen zu den Verbünden bauen und Gemeinden, Betriebe und Behörden an einen Tisch bekommen. Also bei der unglamourösen Arbeit.

Ohne Nachfrage keine Skalierung

Autonome Fahrzeuge rechnen sich erst, wenn sie regelmäßig fahren. Und genau hier wird der Tourismus unterschätzt.

Eine Destination bündelt Nachfrage räumlich und zeitlich. Samstagvormittag kommen die Gäste an denselben zwei, drei Bahnhöfen an. Sie fahren zu einer überschaubaren Zahl an Unterkünften, Bergbahnen, Veranstaltungsorten und Ausflugszielen. Diese Wege sind planbarer als die einer beliebigen Stadtbevölkerung. Wir sehen das in unseren Daten immer wieder.

Ein einzelnes Hotel wird trotzdem nie eine autonome Flotte aufbauen. Eine Region kann es. Sie kann die Nachfrage aus Beherbergung, Freizeitwirtschaft, Bevölkerung und öffentlichem Verkehr zusammenlegen. Aus einzelnen Fahrten wird ein Bediengebiet, aus dem Pilotprojekt ein Angebot, das bleibt. Und die Einheimischen fahren mit. Das ist der Punkt, an dem Konnektivität das Leben am Land wieder attraktiver macht.

Nur: Irgendwer muss diese Struktur aufsetzen. Wer übernimmt die Buchung? Wer garantiert den Anschluss, wenn der Zug 18 Minuten Verspätung hat? Wer zahlt die schwachen Zeiten? Wem gehören die Daten? Wer haftet, wenn eine Fahrt ausfällt? Und wer entscheidet, ob das Fahrzeug zum gut ausgelasteten Bahnhof fährt oder zum Betrieb am Ende des Tals?

Das klingt weniger nach Zukunft als Sensorik und Fahrzeugmodelle. Wirtschaftlich entscheidet es mehr.

Menschen steigen nicht wegen der Technik um

Das beste Angebot scheitert, wenn es niemand nutzt. Und die Rolle des Klimabewusstseins wird dabei gehörig überschätzt.

Der Gast lässt das Auto nicht stehen, um ein guter Mensch zu sein. Er lässt es stehen, wenn die Alternative bequemer ist und er sich darauf verlassen kann. Wenn sie günstiger ist, umso besser.

Der Urlaub ist dafür ein guter Moment. Menschen sind aus ihren Routinen raus, probieren Sachen aus, organisieren ihre Wege ohnehin neu. Ob das zuhause nachwirkt, ist noch nicht ausreichend belegt, da würde ich mich nicht zu weit hinauslehnen. Für eine Destination reicht der Urlaub trotzdem: Hier lässt sich zeigen, dass es ohne eigenes Auto geht, ohne dass sich jemand einschränken muss.

Die Technologie macht es möglich. Genutzt wird sie erst, wenn sie im Alltag der Gäste die bequemere Variante ist.

Wer das System organisiert, dem gehört der Markt

Europa pilotiert viel und skaliert wenig. Das liegt nicht nur an Regulierung und technischer Vorsicht. Meistens fehlt jemand, der aus Fahrzeug, öffentlichem Verkehr, touristischer Nachfrage und regionaler Verantwortung ein Produkt macht.

Waymo wird uns das nicht bauen. Und auch kein europäischer Fahrzeughersteller wird entscheiden, wie der Gast vom Bahnhof in ein österreichisches Seitental kommt.

Die unternehmerische Chance liegt zwischen den Zuständigkeiten. Sie gehört denen, die Betreiber, Verkehrsverbünde, Destinationen, Gemeinden und Betriebe koordinieren und daraus ein Angebot machen, das an einem Dienstag im November genauso funktioniert wie am Anreisesamstag im Winter.

Wer damit anfangen will, braucht dafür übrigens kein autonomes Fahrzeug. Es reicht, in einer Region die Fragen von oben zu beantworten: Buchung, Anschluss, Finanzierung der schwachen Zeiten, Daten, Haftung. Wer das geklärt hat, ist bereit, wenn die Fahrzeuge kommen. Die anderen pilotieren dann noch.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Investitionskontrollgesetz: Das Kind mit dem Badewasser ausschütten?

  • Im Gastkommentar beurteilt Rudolf Kin, geschäftsführender Präsident der AVCO – Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation, umfassend das geplante Investitionskontrollgesetz.
  • Er kritisiert unter anderem, dass das Genehmigungsverfahren für Investitionen aus dem Nicht-EU-Raum Investoren abschrecken wird.
  • Gleichzeitig gebe es hier aber keine ausreichende Risikokapitalstruktur.
  • Kinsky spricht sich daher unter anderem für Ausnahmen für Startups aus.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investitionskontrollgesetz: Das Kind mit dem Badewasser ausschütten?

  • Im Gastkommentar beurteilt Rudolf Kin, geschäftsführender Präsident der AVCO – Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation, umfassend das geplante Investitionskontrollgesetz.
  • Er kritisiert unter anderem, dass das Genehmigungsverfahren für Investitionen aus dem Nicht-EU-Raum Investoren abschrecken wird.
  • Gleichzeitig gebe es hier aber keine ausreichende Risikokapitalstruktur.
  • Kinsky spricht sich daher unter anderem für Ausnahmen für Startups aus.

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investitionskontrollgesetz: Das Kind mit dem Badewasser ausschütten?

  • Im Gastkommentar beurteilt Rudolf Kin, geschäftsführender Präsident der AVCO – Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation, umfassend das geplante Investitionskontrollgesetz.
  • Er kritisiert unter anderem, dass das Genehmigungsverfahren für Investitionen aus dem Nicht-EU-Raum Investoren abschrecken wird.
  • Gleichzeitig gebe es hier aber keine ausreichende Risikokapitalstruktur.
  • Kinsky spricht sich daher unter anderem für Ausnahmen für Startups aus.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investitionskontrollgesetz: Das Kind mit dem Badewasser ausschütten?

  • Im Gastkommentar beurteilt Rudolf Kin, geschäftsführender Präsident der AVCO – Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation, umfassend das geplante Investitionskontrollgesetz.
  • Er kritisiert unter anderem, dass das Genehmigungsverfahren für Investitionen aus dem Nicht-EU-Raum Investoren abschrecken wird.
  • Gleichzeitig gebe es hier aber keine ausreichende Risikokapitalstruktur.
  • Kinsky spricht sich daher unter anderem für Ausnahmen für Startups aus.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investitionskontrollgesetz: Das Kind mit dem Badewasser ausschütten?

  • Im Gastkommentar beurteilt Rudolf Kin, geschäftsführender Präsident der AVCO – Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation, umfassend das geplante Investitionskontrollgesetz.
  • Er kritisiert unter anderem, dass das Genehmigungsverfahren für Investitionen aus dem Nicht-EU-Raum Investoren abschrecken wird.
  • Gleichzeitig gebe es hier aber keine ausreichende Risikokapitalstruktur.
  • Kinsky spricht sich daher unter anderem für Ausnahmen für Startups aus.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investitionskontrollgesetz: Das Kind mit dem Badewasser ausschütten?

  • Im Gastkommentar beurteilt Rudolf Kin, geschäftsführender Präsident der AVCO – Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation, umfassend das geplante Investitionskontrollgesetz.
  • Er kritisiert unter anderem, dass das Genehmigungsverfahren für Investitionen aus dem Nicht-EU-Raum Investoren abschrecken wird.
  • Gleichzeitig gebe es hier aber keine ausreichende Risikokapitalstruktur.
  • Kinsky spricht sich daher unter anderem für Ausnahmen für Startups aus.

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investitionskontrollgesetz: Das Kind mit dem Badewasser ausschütten?

  • Im Gastkommentar beurteilt Rudolf Kin, geschäftsführender Präsident der AVCO – Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation, umfassend das geplante Investitionskontrollgesetz.
  • Er kritisiert unter anderem, dass das Genehmigungsverfahren für Investitionen aus dem Nicht-EU-Raum Investoren abschrecken wird.
  • Gleichzeitig gebe es hier aber keine ausreichende Risikokapitalstruktur.
  • Kinsky spricht sich daher unter anderem für Ausnahmen für Startups aus.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investitionskontrollgesetz: Das Kind mit dem Badewasser ausschütten?

  • Im Gastkommentar beurteilt Rudolf Kin, geschäftsführender Präsident der AVCO – Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation, umfassend das geplante Investitionskontrollgesetz.
  • Er kritisiert unter anderem, dass das Genehmigungsverfahren für Investitionen aus dem Nicht-EU-Raum Investoren abschrecken wird.
  • Gleichzeitig gebe es hier aber keine ausreichende Risikokapitalstruktur.
  • Kinsky spricht sich daher unter anderem für Ausnahmen für Startups aus.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investitionskontrollgesetz: Das Kind mit dem Badewasser ausschütten?

  • Im Gastkommentar beurteilt Rudolf Kin, geschäftsführender Präsident der AVCO – Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation, umfassend das geplante Investitionskontrollgesetz.
  • Er kritisiert unter anderem, dass das Genehmigungsverfahren für Investitionen aus dem Nicht-EU-Raum Investoren abschrecken wird.
  • Gleichzeitig gebe es hier aber keine ausreichende Risikokapitalstruktur.
  • Kinsky spricht sich daher unter anderem für Ausnahmen für Startups aus.