09.06.2020

Investitionskontrollgesetz: Das Kind mit dem Badewasser ausschütten?

Gastkommentar. Rudolf Kinsky, Präsident des österreichischen Venture Capital-Dachverbands AVCO, beurteilt das geplante Investitionskontrollgesetz aus VC-Sicht.
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AVCO-Präsident Rudolf Kinsky zum geplanten Investitionskontrollgesetz
(c) der brutkasten: AVCO-Präsident Rudolf Kinsky

Viel ist in den ersten Reaktionen zum geplanten Investitionskontrollgesetz („InvKG“) bereits gesagt worden. Jetzt gilt es, zu vertiefen und den Impact auf unser Ökosystem zu bewerten.

+++ Investitionskontrolle: Schramböck deutet EU-Verordnung zu Krisenabwehr um +++

Zweck ist der Schutz vor außereuropäischen Bedrohungen für die Sicherheit oder öffentliche Ordnung durch Investitionen in heimische Unternehmen. Anders ausgedrückt möchte die Regierung den Standort stärken und vor Abfluss von systemrelevanten Technologien schützen. Bei gewissen Großinvestitionen in Schlüsselindustrien ist dies auch nachvollziehbar. Bei Startups und innovativen KMU aber besteht die Gefahr, dass der Gesetzesentwurf genau das Gegenteil bewirkt, weil diese Unternehmen im raschen Wachstum auf internationale Investoren angewiesen sind. Es ist zu befürchten, dass Österreich als Innovations- und Startup-Standort nachhaltig Schaden nehmen würde.

Video-Talk zum geplanten Investitionskontrollgesetz:

Warum sehe ich das so dramatisch? Neben der grundsätzlichen Fragwürdigkeit einer Kapitalkontrolle in einer Marktwirtschaft, legt der Entwurf zum Investitionskontrollgesetz innovativen Unternehmen große Hindernisse zu lebenswichtigen Kapitalquellen aus nicht-EU Ländern in den Weg. Die sehr breite Erfassung von Industrien, die Definition der Gefährdung und die vorgesehenen Verfahrensbestimmung werden dazu führen, dass in Zukunft für erfolgreiche und wachsende Startups und innovative KMU keine ausreichenden Finanzierungen zur Verfügung stehen werden.

Bei Unternehmensverkäufen werden nicht-EU Investoren Zielunternehmen in Europa seltener ins Auge fassen. Es ist nicht auszuschließen, dass ausländische Käufer die aufwendige staatliche Prüfung, und damit die erhöhte Unsicherheit für Transaktionen, mögliche Mehrkosten und Zeitverlust in der Transaktionsabwicklung zumindest mit Bewertungsabschlägen abbilden werden. Was das Gesetz für europäische Private Equity oder Venture Capital Fonds mit großen Anteilen internationaler institutioneller Investoren (in den Fonds) bedeuten würde, ist aktuell noch unklar.

Alternativen zur Kapitalkontrolle

Besser als durch überbordende Kontrollen zu verhindern, dass Technologien bzw. Startups und KMU in ausländische Hände fallen, wäre vorrangig die Konzentration aller Kräfte und Ressourcen des Landes auf die Entwicklung marktgängiger und skalierbarer Technologien in Verbindung mit einem starken PE- und VC-Sektor. Wollen wir unseren zukünftigen Wohlstand nicht gefährden, müssen wir Innovationen weiter fördern, ausbauen und ausreichend mit Kapital ausstatten! Dazu braucht Österreich die Mobilisierung von institutionellen Anlegern durch verbesserte Rahmenbedingungen und Anreize für Pensionskassen, Versicherungen und Stiftungen. Insbesondere hochskalierbare Technologieunternehmen sollen international wachsen können und ein Umfeld vorfinden, ihren Sitz für immer hier zu behalten.

Die Investitionen aus Asien und den USA in europäische Startups machen aktuell 46 Prozent aller Startup-Investitionen in Europa aus – Tendenz steigend. Wenn wir unsere Innovationen nicht zu einem signifikanten Ausmaß von außereuropäischen Investoren finanziert sehen wollen, müssen wir für eine breit angelegte, gesetzlich incentivierte Eigenkapitalmobilisierung sorgen.

Investitionskontrollgesetz: Ausnahme für Startups und Scaleups

Das vorgesehene Genehmigungsverfahren erfasst grundsätzlich alle Direktinvestitionen von Investoren außerhalb der EU bzw. EWR bzw. Schweiz. Das heißt, es würde auch Investoren aus dem Londoner Markt betreffen. Ausgenomen sind Startups mit weniger als zehn MitarbeiterInnen und einem geringeren Umsatz als zwei Millionen Euro. Das hieße, dass alle Scaleups, insbesondere in den Bereichen DeepTech, MedTech, Energy, KI, Data Science, Life Science und BioTech, spätestens bei der ersten Anschlussfinanzierung (Series A) unter die Bestimmung des Gesetzes fallen würden. Genau dort, wo in Österreich bereits der Funding Gap beginnt! Vorschlag der AVCO: Diese Grenze sollte daher zumindest auf 100 Mitarbeiter und 20 Millionen Euro Umsatz oder Jahresbilanzsumme erhöht werden.

Die Genehmigungspflicht in den Bereichen Arzneimittel und Medizinprodukte (Zahl 6 auf der Liste besonders sensibler Bereiche) bereits bei einem Erwerb von zehn Prozent der Stimmrechte ist aus unserer Sicht zu niedrig. Es könnte breite Bereiche in BioTech und HealthTech betreffen. Eine entsprechende Beteiligung (also unter 25 Prozent) führt üblicherweise nicht zu einem Einfluss auf oder gar einer Kontrolle über ein Unternehmen. (Die zehn Prozent-Bestimmung in diesen Branchen tritt allerdings zum 31.12.2022 außer Kraft).

Gleichzeitig ist der Mindeststimmanteil nicht die einzige Barriere, kann es bei einem Erwerb eines „beherrschenden Einflusses“ auch zu einer Genehmigungspflicht kommen, wenn der Mindeststimmanteil gar nicht erreicht wurde. Dies führt zu einer unklaren Situation und damit Unsicherheit bei Investoren, sind doch Startup-Investmentverträge durch komplexe Corporate Governance-Regeln, insbesondere Zustimmungsrechte der Investoren, und Exit relevante Regelungen gekennzeichnet, die einen beherrschenden Einfluss alsbald vermuten lassen. Hier braucht es mehr Klarheit.

Staatliches Genehmigungsverfahren

Das zweiphasige, bis zu 3-Monate dauernde Genehmigungsverfahren bereitet uns Sorgen. Es wird zuerst in einem der zuständigen Ministerien geprüft und entschieden werden, ob es zu einem vertiefendem Prüfverfahren kommt. Dieser erste Schritt dauert jedenfalls einen Monat. In der zweiten Phase – sofern ein Verdacht vorliegt – kommt es zu einer eingehenden Untersuchung und vor Bescheid-Erteilung noch zur Befassung des Falles durch das „Komitee für Investmentkontrolle“, wo Mitglieder einer Reihe von Ministerien und Vertreter der betroffenen Bundesländer einen Sitz haben. Dabei können auch noch Sachverständige hinzugezogen werden, u.a. aus der ÖBAG. Das kann weitere zwei Monate dauern.

Das Genehmigungsverfahren ist zu kompliziert und die Dauer zu lang. Die Verpflichtung einer rascheren Abarbeitung und einer wesentlich kürzeren Gesamtdauer sind anzustreben. Begrüßenswert ist die Möglichkeit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, die allerdings auch zwei Monate dauert. Unklar ist, ob die im Entwurf vorgesehenen extensiven Kooperationsmechanismen mit der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten den Prozess nicht noch weiter verlängern (bis zu 40 Tage), auch weil man auf diese Instanz wenig Einfluss in Hinblick auf Zeit oder Effizienz hat.

Bedenklich erscheint u.a. auch §18 des Entwurfs, der ein Überwachungsregime durch das zuständige Ministerium postuliert. Danach können Beamte und „geeignete Sachverständige“ ohne gerichtlichem Beschluss Einrichtungen des überprüften Unternehmens betreten, Personal befragen und Einsicht in Dokumente nehmen. High-Tech Firmen dürfen nicht unter den Generalverdacht gestellt werden. Dieser Paragraph ist dringend zu überarbeiten.

Konsequenzen für ausländische Investoren

Es ist schwer vorstellbar, dass sich z.B. UK oder US-Investoren dem Kostenrisiko eines solchen Verfahrens von Amtswegen unterziehen wollen. Sie werden einfach nicht mehr investieren! Der mit dem Genehmigungsverfahren einhergehende zeitliche und finanzielle Aufwand, würde Investitionen und Exit-Angebote von Drittstaaten maßgeblich behindern, wenn nicht sogar verhindern. Allein die Unsicherheit hinsichtlich des Ausgangs des Verfahrens könnte potentielle Investoren dazu veranlassen, von Investitionsüberlegungen Abstand zu nehmen.

Ausländische Investoren verschaffen Startups strategische Vorteile, wie z.B. ortsspezifisches bzw. internationales Know-how, Netzwerke bei den Eintritten in neue Märkte. Die Wichtigkeit der Vernetzung in ausländische Märkte hat auch die WKÖ erkannt und Startup-unterstützende Programme weltweit entwickelt. Insofern konterkariert der Gesetzesentwurf die Bemühungen Österreichs, internationale Investorenkontakte herzustellen und Markteintritte zu unterstützen.

Investitionskontrollgesetz als Verletzung der Eigentumsrechte?

Der Entwurf zum Investitionskontrollgesetz ist im Lichte der Vertragsfreiheit und der Eigentumsrechte von Gründerteams und Investoren, die ihre Anteile veräußern wollen, kritisch zu sehen. Die so dringend benötigten Investitionen in das österreichische Startup-Ökosystem, gleichermaßen von europäischen und internationalen Investoren, werden nur getätigt, wenn diese davon ausgehen können, dass sie die so erworbenen Anteile bei einem späteren Unternehmensverkauf auch wieder mit einer marktgerechten und risikoadäquaten Rendite veräußern können. Der Zugang zum internationalen – vor allem dem anglo-sächsischen – M&A Markt ist daher entscheidend – und das schon für die erste Finanzierungrunde von Startups.

Mangelnde lokale Verfügbarkeit von privatem Kapital

Die zu erwartende Reduzierung von Investitionen aus Drittstaaten muss unbedingt mit Maßnahmen einhergehen, die auf die Mobilisierung heimischen Wagniskapitals abzielen. Im „OECD-Review of Innovation Policy Austria“ wurde auf die mangelnde private Eigenkapitalfinanzierung in Österreich für Innovationen bereits hingewiesen.

Wir brauchen dringend begleitende, kapitalmarkt-entwickelnde Maßnahmen, wie den von der AVCO vorgeschlagenen Dachfonds, der über eine Milliarde Euro an neuem Kapital hebeln und einen lokalen Finanzmarkt entstehen lassen würde. Andernfalls wären die Auswirkungen für die Zukunftsfähigkeit des Gründungsstandorts mit seiner Innovationskraft für die gesamte Wirtschaft fatal.

Ich hoffe, dass das Gesetz im Interesse der Startup Community noch wesentlich überarbeitet wird. Die AVCO wird im Rahmen der Begutachtung noch eine detaillierte Kommentierung abgeben und steht mit seinen Experten für Beratungen jederzeit zur Verfügung.


Zum Autor

Rudolf Kinsky ist geschäftsführender Präsident der AVCO – Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation. Darüber hinaus vertritt er als Senior Partner Austria die DPE Deutsche Private Equity GmbH, einen in München ansässigen GP mit Schwerpunkt auf mittelständische Transaktionen im deutschsprachigen Raum, ist Mitglied des Advisory Boards der APEX Ventures GmbH, eines in Wien ansässigen Wagniskapitalfonds und betreibt eine Advisory-Boutique, Kinsky Capital Management GmbH.

Kinsky blickt auf eine über 40-jährige internationale Karriere in den Bereichen Private Equity, Investment Banking und Unternehmensberatung in den USA, Großbritannien, Deutschland, Österreich und CEE zurück. Er arbeitete bei 3i Group, Charterhouse, der Dresdner Bank, McKinsey & Co. und der First Boston Corporation.

Kinsky lebt in Wien, verheiratet, 5 Kinder. Er erhielt einen Abschluss in Rechtswissenschaften von der Universität Salzburg, einen LL.M. von der Harvard Law School und einen MBA von der Harvard Graduate School of Business Administration.


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Mario Derntl, Ausbildungsexperte und CEO Talents&Company © Athenas

Es war ein seltener Moment der Unverblümtheit, als mich Lukas Zitz, der stellvertretende österreichische Wirtschaftsdelegierte in New York, vor einigen Monaten kontaktierte: „Mario, we have to talk.“ Seine Botschaft aus dem Epizentrum der globalen Wirtschaft: In den USA geht gerade richtig die Post ab, und zwar bei einem Thema, das man dort bis vor kurzem kaum buchstabieren konnte: Apprenticeships. Der klassischen, praxisnahen Berufsausbildung nach europäischem Vorbild.

Während wir in Österreich und Europa seit Jahrzehnten ein Narrativ pflegen, das möglichst jeden Jugendlichen in die Hörsäle der Universitäten treibt, vollzieht die größte Wirtschaftsmacht der Welt eine radikale Kehrtwende. Im April 2025 unterzeichnete US-Präsident Trump eine weitreichende Executive Order mit dem vielsagenden Titel „Preparing Americans for High-Paying Skilled Trade Jobs of the Future“. Das Ziel ist brutal ambitioniert: Die Zahl der registrierten Lehrlinge soll auf eine Million hochgeschraubt werden. Angetrieben von einer Reindustrialisierungsstrategie, die Fabriken aus Asien zurückholt, und getragen von den größten Playern der Tech- und Finanzwelt. Weniger „College for All“, heißt das neue Motto in Washington.

Der Irrtum der akademischen Elite

Wir haben uns in Europa schlichtweg kaputt studiert. Wir haben Generationen eingeredet, dass Wohlstand und gesellschaftlicher Status nur über einen akademischen Titel führen. Das Ergebnis? Ein dramatischer Überschuss an Absolventen in Fächern, die der Markt in dieser Dichte schlicht nicht braucht, während uns an allen Ecken und Enden die Praktiker fehlen.

Die Quittung liefert der heimische Arbeitsmarkt unmissverständlich. Auswertungen der Agenda Austria auf Basis von AMS-Daten zeigen: Die Arbeitslosigkeit unter Akademikern steigt zuletzt deutlich an, während Menschen mit einer klassischen Lehrausbildung zu den krisenfestesten Gruppen auf dem Arbeitsmarkt zählen. Mehr noch: Das alte Vorurteil, dass sich nur ein Studium finanziell lohnt, gerät zunehmend ins Wanken. In Deutschland etwa verdienen Beschäftigte mit Meister-, Techniker- oder Fachschulabschluss laut Statistischem Bundesamt (Verdiensterhebung, April 2025) im Schnitt 5.405 Euro brutto im Monat und damit mehr als Bachelor-Absolventen mit 5.289 Euro.

Gleichzeitig offenbart eine großangelegte Unternehmensbefragung des Instituts für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw) aus dem Jahr 2023 das ganze Dilemma unserer Wirtschaft: Satte 60,9 Prozent aller Betriebe klagen über massive Schwierigkeiten, Stellen mit Lehrabschluss zu besetzen. Universitätsabsolventen werden dagegen nur noch von mageren 8,1 Prozent der Unternehmen dringend gesucht. Wir bilden am Bedarf vorbei. Dabei ist die Lehre die beste Medizin gegen soziale Krisen: Daten des ibw („Lehrlingsausbildung im Überblick“, 2023) belegen, dass jene Bundesländer mit einer hohen Lehranfängerquote wie Oberösterreich, Salzburg oder Tirol die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit aufweisen, während das akademisierte Wien mit fast 12 Prozent Jugendarbeitslosigkeit das Schlusslicht bildet.

Die USA bauen die „neue Elite“ mit unserem Modell

Ein Blick nach Übersee zeigt, wie blind Europa für die eigenen Stärken geworden ist. Bei einer Delegationsreise von Advantage Austria durch Chicago und Atlanta konnte ich mit österreichischen Vorzeigebetrieben wie Palfinger, KNAPP, Inteco oder STIWA sprechen, die vor Ort produzieren. Sie alle stehen vor derselben Herkulesaufgabe: Workforce Development.

Doch die Dynamik in den USA hat sich komplett verändert. Für den aktuellen KI-Boom, für den Bau und Betrieb gigantischer Rechenzentren und hochautomatisierter Logistikzentren braucht es keine Menschen, die auf niedrigstem Niveau stupide Handgriffe wiederholen. Und es braucht dafür überraschenderweise auch keine Master-Absolventen, die komplexe Systeme nur aus dem Lehrbuch kennen. Für moderne Wartung (Maintenance), Automation und Mechatronik braucht es Fachkräfte, die in der Lage sind, hochkomplexe, reale Probleme direkt an der Maschine zu lösen. Köpfe, die mit den Händen denken.

Bisher hinken die USA beim Fachpersonal im internationalen Vergleich zwar hinterher: rund 700.000 Apprentices auf 340 Millionen Einwohner, verglichen mit 1,2 Millionen Azubis im deutlich kleineren Deutschland. Genau dieser Unterschied erklärt, warum amerikanische Unternehmen derzeit so intensiv nach Vorbildern aus Österreich, Deutschland oder der Schweiz suchen. Das Problem für uns: Die Amerikaner holen im Eiltempo auf. Seit Beginn der aktuellen US-Administration wurden laut US-Arbeitsministerium bereits über 386.000 neue Apprentices registriert. Das entspricht einem gewaltigen Zwischenspurt.

Ein Weckruf für Europa: Es ist eins vor zwölf

Österreich hat rund 100.000 Lehrlinge, ein historisches Pfund, um das uns die Amerikaner beneiden. Doch während die USA die bürokratischen Hürden für Betriebe radikal abbauen, Qualifikationen wie Micro-Credentials anerkennen und das System mit Milliarden professionalisieren, verwalten wir in Europa den Mangel und klammern uns an den kollektiven Titel-Wahn.

Wir müssen aufhören, die Lehrlingsausbildung als gesellschaftliche „Notlösung“ abzutun. Es ist für Europa nicht mehr fünf vor zwölf, es ist eins vor zwölf. Während wir uns in endlosen Debatten über Vier-Tage-Wochen und akademische Befindlichkeiten verlieren, zieht die größte Wirtschaftsmacht der Welt mit unserem eigenen Modell im Sprint an uns vorbei.

Wo bleibt unser großer Aufbruch? Wo bleibt das laute, stolze Begehren für das Handwerk? Wir müssen uns in Europa endlich zusammenreißen, den akademischen Hochmut ablegen und die Macher wieder zu den echten Helden unserer Wirtschaft machen. Wenn wir das System jetzt nicht radikal modernisieren und aufwerten, stehen wir bald mit einer Million theoretischer Master-Arbeiten da, aber ohne eine einzige Hand, die die Welt von morgen überhaupt noch bauen oder warten kann.

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Investitionskontrollgesetz: Das Kind mit dem Badewasser ausschütten?

  • Im Gastkommentar beurteilt Rudolf Kin, geschäftsführender Präsident der AVCO – Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation, umfassend das geplante Investitionskontrollgesetz.
  • Er kritisiert unter anderem, dass das Genehmigungsverfahren für Investitionen aus dem Nicht-EU-Raum Investoren abschrecken wird.
  • Gleichzeitig gebe es hier aber keine ausreichende Risikokapitalstruktur.
  • Kinsky spricht sich daher unter anderem für Ausnahmen für Startups aus.

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