28.05.2020

Investitionskontrolle: Schramböck deutet EU-Verordnung zu Krisenabwehr um

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck kündigte heute an, "Shoppingtouren" von nicht EU-Investoren in Österreich unterbinden zu wollen. Die geplante Regelung zur Investitionskontrolle ist aber keine Reaktion auf die Krise, sondern die Umsetzung einer EU-Verordnung aus dem Februar 2019.
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Schramböck - Investitionskontrolle - investitionsprämie und verlustrücktrag - covid-startup-hilfsfonds
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | (c) BKA

Bei einer EU-Verordnung gibt es eine mehrjährige Frist für die Mitgliedsstaaten, diese in nationales Recht zu überführen (im Gegensatz zu einer Richtlinie muss sie genau übertragen werden). Dieser Vorgang verläuft nicht immer gleich. Die berühmt-berüchtigte DSGVO etwa, wurde von fast allen Staaten gleichzeitig im letztmöglichen Moment knapp vor Ende der Frist inkraft gesetzt, was zu Panik-Zuständen weit über die EU-Grenzen hinaus führte. Bei anderen Verordnungen, etwa jener zu Registrierkassen, ist die Übertragung hierzulande bereits vor Jahren passiert, während sie etwa in Deutschland erst dieses Jahr erfolgt. Und bei einer Verordnung zur Investitionskontrolle bei Investments bzw. Akquisitionen aus nicht EU-Staaten verhält es sich ähnlich, bloß dass Österreich bislang noch keine Schritte gemacht hat.

+++ Corona, Innovation und Wirtschaft +++

EU-Verordnung zur Investitionskontrolle: Frist bis Oktober

Konkret wurde die “Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union” (Foreign Direct Investment, kurz: FDI-Screening-Verordnung) im März 2019 mit 18-monatiger Frist ab Inkrafttreten im April 2019 beschlossen. Das heißt, bis Oktober dieses Jahrs muss sie von den Mitgliedstaaten in die nationale Gesetzgebung eingearbeitet werden. Diesen Umstand erwähnte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck heute nur am Rande, als sie die österreichische Version der Investitionskontrolle-Regelung ankündigte. Vielmehr stellte sie diese als Abwehr gegen “Shoppingtouren” durch Nicht-EU-Investoren jetzt in der Coronakrise dar. Man dürfe nicht “naiv” sein. In China und den USA gäbe es “klare Pläne, Technologien zu erwerben”. Know-how solle nicht mehr aus Österreich abgesaugt werden, so die Ministerin. Mit dem Exit des BioTech-Unternehmens Themis Bioscience an den US-Pharma-Konzern MSD nannte sie sogar ein konkretes Beispiel.

FDI-Screening: Verordnungstext enthält keine Schwellenwerte

Laut Schramböck soll gemäß der neuen Regelung bei Beteiligungen aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent Genehmigungspflicht bestehen. In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen. Im Text der FDI-Scrrening-Verordnung (hier im Original) werden hingegen keine konkreten Schwellenwerte für die Prüfpflicht genannt. Von der Pressestelle der EU hieß es bei Inkrafttreten der Verordnung im April 2019, mit dem neuen Rahmen…

  • wird ein Kooperationsmechanismus geschaffen, der es den Mitgliedstaaten und der Kommission ermöglicht, Informationen auszutauschen und Bedenken in Bezug auf bestimmte Investitionen zu äußern;
  • kann die Kommission Stellung nehmen, wenn eine Investition die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung von mehr als einem Mitgliedstaat bedroht oder wenn eine Investition ein für die gesamte EU bedeutendes Projekt oder Programm beeinträchtigen könnte, etwa Horizont 2020 oder Galileo;
  • wird die internationale Zusammenarbeit im Bereich Überprüfung von Investitionen gefördert, was auch den Austausch von Erfahrungen, bewährten Verfahren und Informationen über Fragen von gemeinsamem Interesse umfasst;
  • werden bestimmte Anforderungen für Mitgliedstaaten festgelegt, die auf nationaler Ebene einen Überprüfungsmechanismus beibehalten oder einführen wollen. Die Mitgliedstaaten haben auch das letzte Wort bei der Entscheidung darüber, ob eine bestimmte Transaktion in ihrem Hoheitsgebiet genehmigt oder abgelehnt werden soll;
  • wird berücksichtigt, dass die Verfahren innerhalb kurzer, unternehmensfreundlicher Fristen und unter Einhaltung strenger Vertraulichkeitsanforderungen ablaufen müssen.

Umdeutung einer unbeliebten Regelung

Die Verordnung lässt bei den Mitgliedstaaten also durchaus einen gewissen Spielraum zu, vor allem, weil ihnen “das letzte Wort” bei der Genehmigung von Transaktionen eingeräumt wird. Dennoch muss heftiger Kritik von Seiten der Startup-Szene (Anm. brutkasten-Beitrag dazu folgt), wonach das die ohnehin schon schwierige Situation in der Anschlussfinanzierung weiter verschärft, entgegnet werden, dass Österreich um die Einführung einer derartigen Regelung bis Oktober nicht herumkommt. Mit einer heroischen, patriotischen Abwehr-Aktion im Zuge der Coronakrise hat das aber wenig zu tun. Es kam nur gerade gelegen, eine bei vielen unbeliebte Regelung so umdeuten zu können. Den ersten Reaktionen zufolge dürfte der Plan aber nur bedingt aufgegangen sein.

⇒ Die Verordnung im Wortlaut (englisch)

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Die neue Ausgabe des brutkasten-Printmagazins ist erschienen. Am Cover: Eva Sommer, die bereits einen Millionenexit hinter sich hat und nun mit ihrem neuen Startup Fermify ebenfalls große Pläne hat. Das Magazin wird in den kommenden Tagen exklusiv an Österreichs Gründer:innen und ihre Partner:innen im Innovations-Ökosystem zugestellt.
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brutkasten-Printmagazin Ausgabe Mai 2024
die neue Ausgabe des brutkasten-Printmagazins mit Eva Sommer am Cover | Foto: brutkasten

Das brutkasten-Printmagazin ist auch digital als Download erhältlich – der Link findet sich am Ende des Artikels.


“Eigentlich hätte ich bereits in Pension gehen können”, sagt Eva Sommer. Im Jahr 2021 wurde das von ihr in Belgien mitgegründete Startup Peace of Meat um 15 Mio. Euro verkauft. Sie dachte zunächst auch tatsächlich an, nicht mehr zu arbeiten. Doch Sommer entschloss sich für einen anderen Weg – und dafür, größer zu denken: Sie gründete in Wien das Startup Fermify.

Mit “Precision Fermentation” will Sommer eine Technologie liefern, um veganen Käse zu produzieren, der schmeckt – und damit den globalen Käsemarkt aufmischen. Ihr erklärtes Ziel mit ihrem neuen Startup ist es aber nicht, reich zu werden, sondern Tiere aus der Food-Value-Chain zu bringen. Jedenfalls sehen Investor:innen vegane Produkte als eine gewaltige Business-Opportunity: Schon jetzt hat Sommer für ihr Startup über sechs Mio. Euro an Investments erhalten. Was die weiteren Pläne der Gründerin mit dem ungewöhnlichen Werdegang vom Schulabbruch zum Millionenexit sind, ist in der Story ab Seite 32 zu lesen. Der Text ist Teil unseres Schwerpunkts zum Thema Foodtech (ab Seite 26), für den wir unter anderem mit dem Investor Ryan Grant Little und den Startups Kern Tec, Arkeon und Revo Foods gesprochen haben.

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Ebenfalls schon einen erfolgreichen Startup-Exit hinter sich hat Martin Klässner – und zwar einen noch etwas größeren. Der 250 Mio. Euro schwere Verkauf des Salzburger E-Mobility-Unternehmens has.to.be gilt als der größte bekannte Exit der österreichischen Startup-Geschichte. Doch auch Klässner will es jetzt noch einmal wissen: Mit seinem neuen Unternehmen GrowthSquare möchte der gebürtige Münchner den Erfolg von has.to.be wiederholen. „Auch aus einem gewissen Ego-Gedanken heraus“, um zu wissen, ob der has.to.be-Exit nicht bloß ein Glücksfall war, wie er in unserer Interviewserie „Das Leben nach dem Exit“ erzählte. Die Story zu der Folge mit bisher noch nie erzählten Details zum Verkauf von has.to.be gibt es auf Seite 10.

Longevity & Biohacking im Startup-Alltag

Im Bereich „Beyond Business“ beschäftigen wir uns dieses Mal unter anderem mit dem Thema Langlebigkeit. Was wirklich hinter den Begriffen Longevity und Biohacking steckt und was man daraus für den eigenen Alltag mitnehmen kann, hat uns Thomas Lechner, Co-Founder des Grazer Startups Luminous Labs, erzählt (Seite 56). Praktische Tipps für den Startup-Alltag haben wir außerdem zu den Fragen eingeholt, wie man sich im Büro richtig ernährt (Seite 64) und wie man Haltungs- schäden vermeidet (Seite 68). Und zwei Paare haben uns erzählt, was es braucht, damit die Kombination Liebe, Ehe, Familie und Gründung funktioniert (Seite 74).

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AI Summaries

Investitionskontrolle: Schramböck deutet EU-Verordnung zu Krisenabwehr um

  • Die “Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union” wurde im März 2019 mit 18-monatiger Frist ab Inkrafttreten im April 2019 beschlossen.
  • Das heißt, bis Oktober dieses Jahrs muss sie von den Mitgliedstaaten umgesetzt sein.
  • Heute wurde die Umsetzung für Österreich angekündigt: Laut Ministerin Margarete Schramböck soll gemäß der neuen Regelung bei Beteiligungen aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent Genehmigungspflicht bestehen.
  • In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen.
  • Schramböck begründet das damit, “Shoppingtouren” durch Nicht-EU-Investoren nun in der Krise unterbinden zu wollen.
  • Tatsächlich ist dies der Versuch, eine bei vielen unbeliebte Regelung umzudeuten – die Kritik aus der Startup-Szene ist dennoch groß.

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