28.05.2020

Investitionskontrolle: Schramböck deutet EU-Verordnung zu Krisenabwehr um

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck kündigte heute an, "Shoppingtouren" von nicht EU-Investoren in Österreich unterbinden zu wollen. Die geplante Regelung zur Investitionskontrolle ist aber keine Reaktion auf die Krise, sondern die Umsetzung einer EU-Verordnung aus dem Februar 2019.
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Schramböck - Investitionskontrolle - investitionsprämie und verlustrücktrag - covid-startup-hilfsfonds
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | (c) BKA

Bei einer EU-Verordnung gibt es eine mehrjährige Frist für die Mitgliedsstaaten, diese in nationales Recht zu überführen (im Gegensatz zu einer Richtlinie muss sie genau übertragen werden). Dieser Vorgang verläuft nicht immer gleich. Die berühmt-berüchtigte DSGVO etwa, wurde von fast allen Staaten gleichzeitig im letztmöglichen Moment knapp vor Ende der Frist inkraft gesetzt, was zu Panik-Zuständen weit über die EU-Grenzen hinaus führte. Bei anderen Verordnungen, etwa jener zu Registrierkassen, ist die Übertragung hierzulande bereits vor Jahren passiert, während sie etwa in Deutschland erst dieses Jahr erfolgt. Und bei einer Verordnung zur Investitionskontrolle bei Investments bzw. Akquisitionen aus nicht EU-Staaten verhält es sich ähnlich, bloß dass Österreich bislang noch keine Schritte gemacht hat.

+++ Corona, Innovation und Wirtschaft +++

EU-Verordnung zur Investitionskontrolle: Frist bis Oktober

Konkret wurde die “Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union” (Foreign Direct Investment, kurz: FDI-Screening-Verordnung) im März 2019 mit 18-monatiger Frist ab Inkrafttreten im April 2019 beschlossen. Das heißt, bis Oktober dieses Jahrs muss sie von den Mitgliedstaaten in die nationale Gesetzgebung eingearbeitet werden. Diesen Umstand erwähnte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck heute nur am Rande, als sie die österreichische Version der Investitionskontrolle-Regelung ankündigte. Vielmehr stellte sie diese als Abwehr gegen “Shoppingtouren” durch Nicht-EU-Investoren jetzt in der Coronakrise dar. Man dürfe nicht “naiv” sein. In China und den USA gäbe es “klare Pläne, Technologien zu erwerben”. Know-how solle nicht mehr aus Österreich abgesaugt werden, so die Ministerin. Mit dem Exit des BioTech-Unternehmens Themis Bioscience an den US-Pharma-Konzern MSD nannte sie sogar ein konkretes Beispiel.

FDI-Screening: Verordnungstext enthält keine Schwellenwerte

Laut Schramböck soll gemäß der neuen Regelung bei Beteiligungen aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent Genehmigungspflicht bestehen. In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen. Im Text der FDI-Scrrening-Verordnung (hier im Original) werden hingegen keine konkreten Schwellenwerte für die Prüfpflicht genannt. Von der Pressestelle der EU hieß es bei Inkrafttreten der Verordnung im April 2019, mit dem neuen Rahmen…

  • wird ein Kooperationsmechanismus geschaffen, der es den Mitgliedstaaten und der Kommission ermöglicht, Informationen auszutauschen und Bedenken in Bezug auf bestimmte Investitionen zu äußern;
  • kann die Kommission Stellung nehmen, wenn eine Investition die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung von mehr als einem Mitgliedstaat bedroht oder wenn eine Investition ein für die gesamte EU bedeutendes Projekt oder Programm beeinträchtigen könnte, etwa Horizont 2020 oder Galileo;
  • wird die internationale Zusammenarbeit im Bereich Überprüfung von Investitionen gefördert, was auch den Austausch von Erfahrungen, bewährten Verfahren und Informationen über Fragen von gemeinsamem Interesse umfasst;
  • werden bestimmte Anforderungen für Mitgliedstaaten festgelegt, die auf nationaler Ebene einen Überprüfungsmechanismus beibehalten oder einführen wollen. Die Mitgliedstaaten haben auch das letzte Wort bei der Entscheidung darüber, ob eine bestimmte Transaktion in ihrem Hoheitsgebiet genehmigt oder abgelehnt werden soll;
  • wird berücksichtigt, dass die Verfahren innerhalb kurzer, unternehmensfreundlicher Fristen und unter Einhaltung strenger Vertraulichkeitsanforderungen ablaufen müssen.

Umdeutung einer unbeliebten Regelung

Die Verordnung lässt bei den Mitgliedstaaten also durchaus einen gewissen Spielraum zu, vor allem, weil ihnen “das letzte Wort” bei der Genehmigung von Transaktionen eingeräumt wird. Dennoch muss heftiger Kritik von Seiten der Startup-Szene (Anm. brutkasten-Beitrag dazu folgt), wonach das die ohnehin schon schwierige Situation in der Anschlussfinanzierung weiter verschärft, entgegnet werden, dass Österreich um die Einführung einer derartigen Regelung bis Oktober nicht herumkommt. Mit einer heroischen, patriotischen Abwehr-Aktion im Zuge der Coronakrise hat das aber wenig zu tun. Es kam nur gerade gelegen, eine bei vielen unbeliebte Regelung so umdeuten zu können. Den ersten Reaktionen zufolge dürfte der Plan aber nur bedingt aufgegangen sein.

⇒ Die Verordnung im Wortlaut (englisch)

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Die beiden Gründer Franz Hörhager und Sebastian Pfisterer (c) Bambus
Die beiden Gründer Franz Hörhager und Sebastian Pfisterer (c) Bambus

Das Wiener Startup Bambus Immobilien hat eine Kooperation mit der europaweit tätigen Multi-Asset-Plattform Mintos bekannt gegeben. Mintos, eine Multi-Asset-Plattform mit Sitz in Riga, wird zukünftig Kapital für den Teilverkauf von Immobilien zur Verfügung stellen. Damit wird laut Bambus der steigenden Bedarf nach dieser Dienstleistung abgedeckt. Diese Partnerschaft eröffnet Bambus nach eigenen Angaben neue Möglichkeiten, um in diesem Wachstumsmarkt weiter zu expandieren.

Bambus möchte Einstiegshürden in den Immobilienmarkt senken

Bambus, gegründet 2018, hat sich auf die Bereitstellung von Liquiditätslösungen für Eigentümer:innen von Einfamilienhäusern spezialisiert. Das Unternehmen ermöglicht es Immobilieneigentümer:innen, bis zu 50 Prozent ihrer Immobilie zu verkaufen, während sie weiterhin das Wohnrecht behalten. Dieses Modell setzt Kapital frei und adressiert laut dem Startup diverse finanzielle Bedürfnisse der Eigentümer:innen. Durch die Kooperation mit Mintos können Anleger:innen nun passiv in private, ungehebelte Bestandsimmobilien investieren. Außerdem ist es erklärtes Ziel, den Immobilienmarkt zugänglicher und weniger komplex zu machen.

Mit einer Mindestinvestition von 50 Euro möchten die beiden Unternehmen das Investieren in Mietwohnimmobilien einem breiteren Publikum zugänglich machen. Das Wiener Startup kommuniziert eine mögliche Rendite von sechs bis acht Prozent.

Wertpapiere liefern „Miete“ als monatliche Rendite

Durch die Anteile an einer Immobilie bekommen die Anleger:innen ein Art Miete. Diese liege laut Co-Founder von Bambus, Franz Hörhager, beim marktüblichen Preis. Abgewickelt wird dies über eine Tochterfirma von Bambus. Die Provision liege bei zehn Prozent der monatlichen Mieteinnahmen, so Hörhager auf brutkasten-Nachfrage. Rechtlich gehört den Anleger:innen keine Teilimmobilie, sondern ein Wertpapier.

Immobilienbesitzer:innen haben nach Aussage von Hörhager jederzeit die Möglichkeit, ihre Anteile zurückzukaufen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, auch die restlichen Anteile der Immobilie zu verkaufen.

Franz Hörhager sagt zur Kooperation mit Mintos: „Mit der Gründung von Bambus haben wir uns zum Ziel gesetzt, das in Immobilien gebundene Kapital für die Besitzer verfügbar zu machen. Durch die Kooperation mit Mintos ist es uns nun möglich, unser Angebot für Einfamilienhausbesitzer weiter auszubauen und die steigende Nachfrage zu attraktiven Konditionen abzudecken.“

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AI Summaries

Investitionskontrolle: Schramböck deutet EU-Verordnung zu Krisenabwehr um

  • Die “Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union” wurde im März 2019 mit 18-monatiger Frist ab Inkrafttreten im April 2019 beschlossen.
  • Das heißt, bis Oktober dieses Jahrs muss sie von den Mitgliedstaaten umgesetzt sein.
  • Heute wurde die Umsetzung für Österreich angekündigt: Laut Ministerin Margarete Schramböck soll gemäß der neuen Regelung bei Beteiligungen aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent Genehmigungspflicht bestehen.
  • In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen.
  • Schramböck begründet das damit, “Shoppingtouren” durch Nicht-EU-Investoren nun in der Krise unterbinden zu wollen.
  • Tatsächlich ist dies der Versuch, eine bei vielen unbeliebte Regelung umzudeuten – die Kritik aus der Startup-Szene ist dennoch groß.

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