28.05.2020

Investitionskontrolle: Schramböck deutet EU-Verordnung zu Krisenabwehr um

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck kündigte heute an, "Shoppingtouren" von nicht EU-Investoren in Österreich unterbinden zu wollen. Die geplante Regelung zur Investitionskontrolle ist aber keine Reaktion auf die Krise, sondern die Umsetzung einer EU-Verordnung aus dem Februar 2019.
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Schramböck - Investitionskontrolle - investitionsprämie und verlustrücktrag - covid-startup-hilfsfonds
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | (c) BKA

Bei einer EU-Verordnung gibt es eine mehrjährige Frist für die Mitgliedsstaaten, diese in nationales Recht zu überführen (im Gegensatz zu einer Richtlinie muss sie genau übertragen werden). Dieser Vorgang verläuft nicht immer gleich. Die berühmt-berüchtigte DSGVO etwa, wurde von fast allen Staaten gleichzeitig im letztmöglichen Moment knapp vor Ende der Frist inkraft gesetzt, was zu Panik-Zuständen weit über die EU-Grenzen hinaus führte. Bei anderen Verordnungen, etwa jener zu Registrierkassen, ist die Übertragung hierzulande bereits vor Jahren passiert, während sie etwa in Deutschland erst dieses Jahr erfolgt. Und bei einer Verordnung zur Investitionskontrolle bei Investments bzw. Akquisitionen aus nicht EU-Staaten verhält es sich ähnlich, bloß dass Österreich bislang noch keine Schritte gemacht hat.

+++ Corona, Innovation und Wirtschaft +++

EU-Verordnung zur Investitionskontrolle: Frist bis Oktober

Konkret wurde die “Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union” (Foreign Direct Investment, kurz: FDI-Screening-Verordnung) im März 2019 mit 18-monatiger Frist ab Inkrafttreten im April 2019 beschlossen. Das heißt, bis Oktober dieses Jahrs muss sie von den Mitgliedstaaten in die nationale Gesetzgebung eingearbeitet werden. Diesen Umstand erwähnte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck heute nur am Rande, als sie die österreichische Version der Investitionskontrolle-Regelung ankündigte. Vielmehr stellte sie diese als Abwehr gegen “Shoppingtouren” durch Nicht-EU-Investoren jetzt in der Coronakrise dar. Man dürfe nicht “naiv” sein. In China und den USA gäbe es “klare Pläne, Technologien zu erwerben”. Know-how solle nicht mehr aus Österreich abgesaugt werden, so die Ministerin. Mit dem Exit des BioTech-Unternehmens Themis Bioscience an den US-Pharma-Konzern MSD nannte sie sogar ein konkretes Beispiel.

FDI-Screening: Verordnungstext enthält keine Schwellenwerte

Laut Schramböck soll gemäß der neuen Regelung bei Beteiligungen aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent Genehmigungspflicht bestehen. In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen. Im Text der FDI-Scrrening-Verordnung (hier im Original) werden hingegen keine konkreten Schwellenwerte für die Prüfpflicht genannt. Von der Pressestelle der EU hieß es bei Inkrafttreten der Verordnung im April 2019, mit dem neuen Rahmen…

  • wird ein Kooperationsmechanismus geschaffen, der es den Mitgliedstaaten und der Kommission ermöglicht, Informationen auszutauschen und Bedenken in Bezug auf bestimmte Investitionen zu äußern;
  • kann die Kommission Stellung nehmen, wenn eine Investition die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung von mehr als einem Mitgliedstaat bedroht oder wenn eine Investition ein für die gesamte EU bedeutendes Projekt oder Programm beeinträchtigen könnte, etwa Horizont 2020 oder Galileo;
  • wird die internationale Zusammenarbeit im Bereich Überprüfung von Investitionen gefördert, was auch den Austausch von Erfahrungen, bewährten Verfahren und Informationen über Fragen von gemeinsamem Interesse umfasst;
  • werden bestimmte Anforderungen für Mitgliedstaaten festgelegt, die auf nationaler Ebene einen Überprüfungsmechanismus beibehalten oder einführen wollen. Die Mitgliedstaaten haben auch das letzte Wort bei der Entscheidung darüber, ob eine bestimmte Transaktion in ihrem Hoheitsgebiet genehmigt oder abgelehnt werden soll;
  • wird berücksichtigt, dass die Verfahren innerhalb kurzer, unternehmensfreundlicher Fristen und unter Einhaltung strenger Vertraulichkeitsanforderungen ablaufen müssen.

Umdeutung einer unbeliebten Regelung

Die Verordnung lässt bei den Mitgliedstaaten also durchaus einen gewissen Spielraum zu, vor allem, weil ihnen “das letzte Wort” bei der Genehmigung von Transaktionen eingeräumt wird. Dennoch muss heftiger Kritik von Seiten der Startup-Szene (Anm. brutkasten-Beitrag dazu folgt), wonach das die ohnehin schon schwierige Situation in der Anschlussfinanzierung weiter verschärft, entgegnet werden, dass Österreich um die Einführung einer derartigen Regelung bis Oktober nicht herumkommt. Mit einer heroischen, patriotischen Abwehr-Aktion im Zuge der Coronakrise hat das aber wenig zu tun. Es kam nur gerade gelegen, eine bei vielen unbeliebte Regelung so umdeuten zu können. Den ersten Reaktionen zufolge dürfte der Plan aber nur bedingt aufgegangen sein.

⇒ Die Verordnung im Wortlaut (englisch)

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“Nur rund ein Drittel aller Unternehmen nutzen KI. Wir wollen diesen Wert auf 100 Prozent erhöhen”, wird Nikolaus Kern in einer Aussendung zitiert. Erreichen will der Sohn von Ex-Bundeskanzler Christian Kern dieses durchaus ambitionierte Ziel mit seinem neuen Unternehmen MaschinenHirn. “Dass KI Vorgänge in Unternehmen vereinfachen kann, wissen wir wohl alle. Nur wissen die meisten nicht, wie. Hier kommen wir ins Spiel, um Unternehmen nicht nur bei der Implementierung einer KI, sondern auch bei deren Planung zu helfen”, so Kern.

Stephanie Ness: KI-Expertin mit Harvard-Abschluss als CTO für “AI Aficionado” Kern

Dazu will das Unternehmen maßgeschneiderte KI-Lösungen für KMU liefern – “rasch implementierbar und kosteneffizient”. CEO Kern, der selbst keine einschlägige Berufserfahrung im KI-Bereich, aber eine KI-Ausbildung an der JKU Linz mitbringt und sich auf LinkedIn als “Serial Entrepreneur, Political Bad Boy & AI Aficionado” bezeichnet, holte sich dafür eine ausgewiesene Expertin als CTO an seine Seite.

Stephanie Ness könne neben anderen Studien einen IT-Master-Abschluss aus der US-Eliteuni Harvard vorweisen und verfüge über “mehr als zwölf Jahre KI-Erfahrung, dutzende relevante Publikationen sowie Patente”, heißt es vom Unternehmen. Sie ist laut wirtschaft.at (siehe oben) neben Niko Kern, der 50,1 Prozent der Anteile der “MaschinenHirn – HirnTech – Künstliche Intelligenz GmbH” hält, mit 24,9 Prozent zweitgrößte Anteilseignerin.

Fokus auf Förderung von Frauen in der KI

Ness will in ihrer Arbeit auch einen Fokus auf die Förderung von Frauen setzen. “Wir wissen, dass Diversität Innovation fördert und der Schlüssel für zukunftsorientierte KI-Lösungen ist”, sagt die MaschinenHirn-CTO. “Deswegen fördern wir aktiv Frauen im Tech-Bereich und setzen auf zwei erfahrene weibliche Lead Entwicklerinnen, und sind allesamt Mitglieder im ‘Woman in AI’-Netzwerk.”

Ex-Kanzler Christian Kern als Strategieberater für MaschinenHirn

Ebenfalls unterstützt wir MaschinenHirn von Niko Kerns prominentem Vater, der als Strategieberater fungiert und über seine CK Assetmanagement GmbH 12,5 Prozent der Anteile hält. Er soll seine jahrelange Erfahrung im Tech-Bereich – vor allem über Funktionen in den Firmen rund um seine Ex-Frau Eveline Steinberger – einbringen. Weiters mit 12,5 Prozent am Unternehmen beteiligt und auf der Website als Chief Legal Officer angeführt ist Lisa Maria Kern (ehem. Goger), NEOS-Politikerin, Rechtsanwaltsanwärterin und Ehefrau von Niko Kern.

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AI Summaries

Investitionskontrolle: Schramböck deutet EU-Verordnung zu Krisenabwehr um

  • Die “Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union” wurde im März 2019 mit 18-monatiger Frist ab Inkrafttreten im April 2019 beschlossen.
  • Das heißt, bis Oktober dieses Jahrs muss sie von den Mitgliedstaaten umgesetzt sein.
  • Heute wurde die Umsetzung für Österreich angekündigt: Laut Ministerin Margarete Schramböck soll gemäß der neuen Regelung bei Beteiligungen aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent Genehmigungspflicht bestehen.
  • In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen.
  • Schramböck begründet das damit, “Shoppingtouren” durch Nicht-EU-Investoren nun in der Krise unterbinden zu wollen.
  • Tatsächlich ist dies der Versuch, eine bei vielen unbeliebte Regelung umzudeuten – die Kritik aus der Startup-Szene ist dennoch groß.

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