28.05.2020

Investitionskontrolle: Schramböck deutet EU-Verordnung zu Krisenabwehr um

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck kündigte heute an, "Shoppingtouren" von nicht EU-Investoren in Österreich unterbinden zu wollen. Die geplante Regelung zur Investitionskontrolle ist aber keine Reaktion auf die Krise, sondern die Umsetzung einer EU-Verordnung aus dem Februar 2019.
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Schramböck - Investitionskontrolle - investitionsprämie und verlustrücktrag - covid-startup-hilfsfonds
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | (c) BKA

Bei einer EU-Verordnung gibt es eine mehrjährige Frist für die Mitgliedsstaaten, diese in nationales Recht zu überführen (im Gegensatz zu einer Richtlinie muss sie genau übertragen werden). Dieser Vorgang verläuft nicht immer gleich. Die berühmt-berüchtigte DSGVO etwa, wurde von fast allen Staaten gleichzeitig im letztmöglichen Moment knapp vor Ende der Frist inkraft gesetzt, was zu Panik-Zuständen weit über die EU-Grenzen hinaus führte. Bei anderen Verordnungen, etwa jener zu Registrierkassen, ist die Übertragung hierzulande bereits vor Jahren passiert, während sie etwa in Deutschland erst dieses Jahr erfolgt. Und bei einer Verordnung zur Investitionskontrolle bei Investments bzw. Akquisitionen aus nicht EU-Staaten verhält es sich ähnlich, bloß dass Österreich bislang noch keine Schritte gemacht hat.

+++ Corona, Innovation und Wirtschaft +++

EU-Verordnung zur Investitionskontrolle: Frist bis Oktober

Konkret wurde die „Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union“ (Foreign Direct Investment, kurz: FDI-Screening-Verordnung) im März 2019 mit 18-monatiger Frist ab Inkrafttreten im April 2019 beschlossen. Das heißt, bis Oktober dieses Jahrs muss sie von den Mitgliedstaaten in die nationale Gesetzgebung eingearbeitet werden. Diesen Umstand erwähnte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck heute nur am Rande, als sie die österreichische Version der Investitionskontrolle-Regelung ankündigte. Vielmehr stellte sie diese als Abwehr gegen „Shoppingtouren“ durch Nicht-EU-Investoren jetzt in der Coronakrise dar. Man dürfe nicht „naiv“ sein. In China und den USA gäbe es „klare Pläne, Technologien zu erwerben“. Know-how solle nicht mehr aus Österreich abgesaugt werden, so die Ministerin. Mit dem Exit des BioTech-Unternehmens Themis Bioscience an den US-Pharma-Konzern MSD nannte sie sogar ein konkretes Beispiel.

FDI-Screening: Verordnungstext enthält keine Schwellenwerte

Laut Schramböck soll gemäß der neuen Regelung bei Beteiligungen aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent Genehmigungspflicht bestehen. In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen. Im Text der FDI-Scrrening-Verordnung (hier im Original) werden hingegen keine konkreten Schwellenwerte für die Prüfpflicht genannt. Von der Pressestelle der EU hieß es bei Inkrafttreten der Verordnung im April 2019, mit dem neuen Rahmen…

  • wird ein Kooperationsmechanismus geschaffen, der es den Mitgliedstaaten und der Kommission ermöglicht, Informationen auszutauschen und Bedenken in Bezug auf bestimmte Investitionen zu äußern;
  • kann die Kommission Stellung nehmen, wenn eine Investition die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung von mehr als einem Mitgliedstaat bedroht oder wenn eine Investition ein für die gesamte EU bedeutendes Projekt oder Programm beeinträchtigen könnte, etwa Horizont 2020 oder Galileo;
  • wird die internationale Zusammenarbeit im Bereich Überprüfung von Investitionen gefördert, was auch den Austausch von Erfahrungen, bewährten Verfahren und Informationen über Fragen von gemeinsamem Interesse umfasst;
  • werden bestimmte Anforderungen für Mitgliedstaaten festgelegt, die auf nationaler Ebene einen Überprüfungsmechanismus beibehalten oder einführen wollen. Die Mitgliedstaaten haben auch das letzte Wort bei der Entscheidung darüber, ob eine bestimmte Transaktion in ihrem Hoheitsgebiet genehmigt oder abgelehnt werden soll;
  • wird berücksichtigt, dass die Verfahren innerhalb kurzer, unternehmensfreundlicher Fristen und unter Einhaltung strenger Vertraulichkeitsanforderungen ablaufen müssen.

Umdeutung einer unbeliebten Regelung

Die Verordnung lässt bei den Mitgliedstaaten also durchaus einen gewissen Spielraum zu, vor allem, weil ihnen „das letzte Wort“ bei der Genehmigung von Transaktionen eingeräumt wird. Dennoch muss heftiger Kritik von Seiten der Startup-Szene (Anm. brutkasten-Beitrag dazu folgt), wonach das die ohnehin schon schwierige Situation in der Anschlussfinanzierung weiter verschärft, entgegnet werden, dass Österreich um die Einführung einer derartigen Regelung bis Oktober nicht herumkommt. Mit einer heroischen, patriotischen Abwehr-Aktion im Zuge der Coronakrise hat das aber wenig zu tun. Es kam nur gerade gelegen, eine bei vielen unbeliebte Regelung so umdeuten zu können. Den ersten Reaktionen zufolge dürfte der Plan aber nur bedingt aufgegangen sein.

⇒ Die Verordnung im Wortlaut (englisch)

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v.l.: Ronald Pranz (COO & CFO), Nikolaus Weber (CEO) und Alexander Ortner (CTO) © 36Agency

Jede Firma sucht nach ihr: Effizienz. Keyvero hilft dabei, diese in Unternehmen zu verbessern. Mit seiner AI Office Solution dokumentiert das Unternehmen, was im Unternehmen passiert und wo Zeit und Qualität verloren gehen. Im vergangenen September beteiligte sich Ronald Pranz mit einem Investment an dem Wiener Startup. Über die Höhe wollte der Investmentbanker aus strategischen Gründen nichts sagen. Nächste Woche stünden Kooperationsverhandlungen mit einem asiatischen Unternehmen an. Nun verlautbarte Keyvero, dass Pranz als COO und CFO bei dem Unternehmen einsteigt.

„Definitiv gut, auch operativ mitzuwirken“

„Bei unserem ersten Auftritt bei Austrian Advantage ist das Produkt sehr gut angekommen und es hat gleich Fahrt aufgenommen. Deshalb habe ich mir gedacht, dass es definitiv sinnvoll ist, auch operativ mitzuwirken“, sagt Pranz gegenüber brutkasten, der auch Inhaber der runprosale GmbH ist, die sich auf Vertriebs- und Finanzstrategien spezialisiert hat. Bei Keyvero lege er seinen Fokus auf die Ausweitung der Marktposition im DACH-Raum und darauf, die nächsten internationalen Wachstumsschritte einzuleiten.

„Eine wesentliche Basis für den gemeinsamen Erfolg bieten die langjährigen Erfahrungswerte seines
Unternehmens, auf die wir in unserer Zusammenarbeit setzen“, sagt Nikolaus Weber, Co-Founder von Keyvero.

Gegründet, um Unternehmen zu entlasten

Keyvero wurde 2026 von Weber und Alexander Ortner gegründet. „Jedes Unternehmen hat Abteilungen, in denen KI heute schon spürbar entlasten könnte. Den meisten Betrieben fehlt jedoch das notwendige Know-how oder die Motivation, um KI in ihre Prozesse zu integrieren. Um diesen Firmen zu helfen, haben wir Keyvero gegründet“, sagt Weber.

Aus den unterschiedlichen Abteilungen in Unternehmen würden unterschiedliche Bedürfnisse und Ansprüche an KI-Assistenzlösungen resultieren. Die Module von Keyvero arbeiten vernetzt innerhalb des Unternehmens und lernen aus den Informationen der Mitarbeitenden, um diese gezielt zu entlasten. Dabei helfe Keyvero jungen Unternehmen, schneller zu wachsen und etablierten, ihre Marktposition zu stärken.

„Der KI-analytische Ansatz soll unseren Kunden zeigen, wo ein KI-Modul in der Firma überhaupt
Sinn ergibt, um Qualität und Quantität zu optimieren“, heißt es von Keyvero. Pranz ergänzt: „Für die Unternehmen ist es wichtig, sich mit unseren KI-Assistenz-Modulen zu befassen und sie Schritt für Schritt in ihren täglichen Arbeitsablauf einzubauen.“

Keyvero biete auch das Modul Telefonassistenz an, das Wissen über Kundenverhalten strukturiert liefere. Für viele Unternehmen sei das der Einstieg in die Zusammenarbeit mit dem Wiener Startup.

Implizites Wissen nutzbar machen

Ende des Jahres soll der nächste Entwicklungsschritt folgen: Keyvero möchte einen KI-Assistenten auf den Markt bringen, der undokumentierte Arbeitsabläufe und implizites Wissen der Mitarbeitenden nutzbar macht. Dabei würden unterschiedliche unstrukturierte Datenquellen, beispielsweise E-Mails, Gesprächsnotizen oder Dokumente, analysiert werden. Das soll unentdeckte Potentiale sichtbar machen. Ein weiteres Keyvero-KI-Modul könne daraufhin selbstständig Lösungen umsetzen.

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Investitionskontrolle: Schramböck deutet EU-Verordnung zu Krisenabwehr um

  • Die „Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union“ wurde im März 2019 mit 18-monatiger Frist ab Inkrafttreten im April 2019 beschlossen.
  • Das heißt, bis Oktober dieses Jahrs muss sie von den Mitgliedstaaten umgesetzt sein.
  • Heute wurde die Umsetzung für Österreich angekündigt: Laut Ministerin Margarete Schramböck soll gemäß der neuen Regelung bei Beteiligungen aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent Genehmigungspflicht bestehen.
  • In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen.
  • Schramböck begründet das damit, „Shoppingtouren“ durch Nicht-EU-Investoren nun in der Krise unterbinden zu wollen.
  • Tatsächlich ist dies der Versuch, eine bei vielen unbeliebte Regelung umzudeuten – die Kritik aus der Startup-Szene ist dennoch groß.

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