28.05.2020

Investitionskontrolle: Schramböck deutet EU-Verordnung zu Krisenabwehr um

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck kündigte heute an, "Shoppingtouren" von nicht EU-Investoren in Österreich unterbinden zu wollen. Die geplante Regelung zur Investitionskontrolle ist aber keine Reaktion auf die Krise, sondern die Umsetzung einer EU-Verordnung aus dem Februar 2019.
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Schramböck - Investitionskontrolle - investitionsprämie und verlustrücktrag - covid-startup-hilfsfonds
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | (c) BKA

Bei einer EU-Verordnung gibt es eine mehrjährige Frist für die Mitgliedsstaaten, diese in nationales Recht zu überführen (im Gegensatz zu einer Richtlinie muss sie genau übertragen werden). Dieser Vorgang verläuft nicht immer gleich. Die berühmt-berüchtigte DSGVO etwa, wurde von fast allen Staaten gleichzeitig im letztmöglichen Moment knapp vor Ende der Frist inkraft gesetzt, was zu Panik-Zuständen weit über die EU-Grenzen hinaus führte. Bei anderen Verordnungen, etwa jener zu Registrierkassen, ist die Übertragung hierzulande bereits vor Jahren passiert, während sie etwa in Deutschland erst dieses Jahr erfolgt. Und bei einer Verordnung zur Investitionskontrolle bei Investments bzw. Akquisitionen aus nicht EU-Staaten verhält es sich ähnlich, bloß dass Österreich bislang noch keine Schritte gemacht hat.

+++ Corona, Innovation und Wirtschaft +++

EU-Verordnung zur Investitionskontrolle: Frist bis Oktober

Konkret wurde die „Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union“ (Foreign Direct Investment, kurz: FDI-Screening-Verordnung) im März 2019 mit 18-monatiger Frist ab Inkrafttreten im April 2019 beschlossen. Das heißt, bis Oktober dieses Jahrs muss sie von den Mitgliedstaaten in die nationale Gesetzgebung eingearbeitet werden. Diesen Umstand erwähnte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck heute nur am Rande, als sie die österreichische Version der Investitionskontrolle-Regelung ankündigte. Vielmehr stellte sie diese als Abwehr gegen „Shoppingtouren“ durch Nicht-EU-Investoren jetzt in der Coronakrise dar. Man dürfe nicht „naiv“ sein. In China und den USA gäbe es „klare Pläne, Technologien zu erwerben“. Know-how solle nicht mehr aus Österreich abgesaugt werden, so die Ministerin. Mit dem Exit des BioTech-Unternehmens Themis Bioscience an den US-Pharma-Konzern MSD nannte sie sogar ein konkretes Beispiel.

FDI-Screening: Verordnungstext enthält keine Schwellenwerte

Laut Schramböck soll gemäß der neuen Regelung bei Beteiligungen aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent Genehmigungspflicht bestehen. In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen. Im Text der FDI-Scrrening-Verordnung (hier im Original) werden hingegen keine konkreten Schwellenwerte für die Prüfpflicht genannt. Von der Pressestelle der EU hieß es bei Inkrafttreten der Verordnung im April 2019, mit dem neuen Rahmen…

  • wird ein Kooperationsmechanismus geschaffen, der es den Mitgliedstaaten und der Kommission ermöglicht, Informationen auszutauschen und Bedenken in Bezug auf bestimmte Investitionen zu äußern;
  • kann die Kommission Stellung nehmen, wenn eine Investition die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung von mehr als einem Mitgliedstaat bedroht oder wenn eine Investition ein für die gesamte EU bedeutendes Projekt oder Programm beeinträchtigen könnte, etwa Horizont 2020 oder Galileo;
  • wird die internationale Zusammenarbeit im Bereich Überprüfung von Investitionen gefördert, was auch den Austausch von Erfahrungen, bewährten Verfahren und Informationen über Fragen von gemeinsamem Interesse umfasst;
  • werden bestimmte Anforderungen für Mitgliedstaaten festgelegt, die auf nationaler Ebene einen Überprüfungsmechanismus beibehalten oder einführen wollen. Die Mitgliedstaaten haben auch das letzte Wort bei der Entscheidung darüber, ob eine bestimmte Transaktion in ihrem Hoheitsgebiet genehmigt oder abgelehnt werden soll;
  • wird berücksichtigt, dass die Verfahren innerhalb kurzer, unternehmensfreundlicher Fristen und unter Einhaltung strenger Vertraulichkeitsanforderungen ablaufen müssen.

Umdeutung einer unbeliebten Regelung

Die Verordnung lässt bei den Mitgliedstaaten also durchaus einen gewissen Spielraum zu, vor allem, weil ihnen „das letzte Wort“ bei der Genehmigung von Transaktionen eingeräumt wird. Dennoch muss heftiger Kritik von Seiten der Startup-Szene (Anm. brutkasten-Beitrag dazu folgt), wonach das die ohnehin schon schwierige Situation in der Anschlussfinanzierung weiter verschärft, entgegnet werden, dass Österreich um die Einführung einer derartigen Regelung bis Oktober nicht herumkommt. Mit einer heroischen, patriotischen Abwehr-Aktion im Zuge der Coronakrise hat das aber wenig zu tun. Es kam nur gerade gelegen, eine bei vielen unbeliebte Regelung so umdeuten zu können. Den ersten Reaktionen zufolge dürfte der Plan aber nur bedingt aufgegangen sein.

⇒ Die Verordnung im Wortlaut (englisch)

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Die Rewe Group, die Neue Zürcher Zeitung, die ÖBB, Erste Digital, die Wirtschaftskammer, die Österreichische Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH, Admiral oder die niederösterreichische Landesregierung – die Liste namhafter Referenzkunden des 2021 in Wien gestarteten Platform-Engineering-Spezialisten Fullstacks ließe sich noch eine Zeit lang fortsetzen. Was sie alle gemeinsam haben: Sie arbeiten in regulatorisch anspruchsvollen Umfeldern.

„Unser Ansatz ist klar, dass wir immer compliant und secure by design sind“, sagt Sebastian Mangelkramer im Gespräch mit brutkasten. Er hat Fullstacks gemeinsam mit Philipp Kainz gegründet, später kamen Philipp Schlaffer und Fabian Regitz ins C-Level und als Anteilseigner dazu und bauten Standorte in der Schweiz und Deutschland auf. „Wir haben unser Ökosystem sukzessive erweitert, damit wir unserem Namen gerecht werden. Fullstacks bedeutet top-down alles von der Enterprise-Architektur über Softwaremodernisierung, Platform Ops, Architektur, Planung, Inbetriebnahme und letztlich Managed Services“, erklärt der Gründer.

Digitale Souveränität „bereits Teil des Gründungsimpulses“

Dabei setzt der IT-Dienstleister auch auf eines der ganz großen aktuellen Themen: Digitale Souveränität. „Souveränität und Offenheit waren bereits Teil unseres Gründungsimpulses. Wir hatten damals sogar Angst, zu spät dran zu sein. Aber es stellte sich heraus: Wir haben genau das richtige Timing erwischt. Jetzt, wo die Nachfrage richtig hoch ist, können wir liefern und trauen uns auch dicke Dinger zu.“

Mehr als 14 Mio. Euro Umsatz im Vorjahr

Heute hat der Platform-Engineering-Spezialist knapp unter 60 Mitarbeiter:innen und verdoppelte ihren Umsatz im Vergleich von 2024 zu 2025 auf mehr als 14 Millionen Euro – „bei 20 Prozent Umsatzrendite“, wie Mangelkramer betont. In den schwarzen Zahlen ist Fullstacks aber nicht erst seit Kurzem. „Wir mussten von Tag eins rentabel sein. Das ging gar nicht anders. Wenn wir nicht rentabel gewesen wären, dann wäre unser Kühlschrank leer gewesen“, erzählt der Gründer.

Sebastian Mangelkramer ist Co-Founder und CEO von Fullstacks | (c) Fullstacks

Und bis heute ist das Unternehmen komplett eigenfinanziert. „Wir haben uns am Anfang 100.000 Euro von einem engen Freund privat geliehen. Das war aber eigentlich nur notwendig, um Sicherheit zu haben, um einen Knoten im Kopf aufzulösen. Wir haben das Geld nie angerührt, weil wir immer so viel Respekt davor hatten“, so Mangelkramer. Das Geld für die Eintragung der GmbH habe er sich von seinem Vater geliehen.

„Wir brauchen Leute, die zupacken, die eine ‚Whatever it takes‘-Mentalität haben“

Und schon im ersten Geschäftsjahr schrieb Fullstacks 900.000 Euro Umsatz – zu zweit mit Co-Founder Philipp Kainz. Dann holte man den ersten Mitarbeiter an Bord; später Philipp Schlaffer und Fabian Regitz als Geschäftspartner. Seitdem wuchs das Team konstant. Doch Mangelkramer betont: „Es darf und kann nicht jeder zu uns. Wir brauchen Leute, die zupacken, die eine ‚Whatever it takes‘-Mentalität haben, die unternehmerisch denken und einfach Bock haben.“

Diese Autonomie ermögliche es Fullstacks auch, trotz Wachstums ein „Speedboat“ zu bleiben. „Unsere Leute müssen selbst entscheiden. Wir übertragen Verantwortung und fordern sie auch ein. So bleibt man schnell und effizient“, sagt der Gründer. Doch er räumt ein: „Auch wir als Unternehmer dahinter sind greifbar. Man kann uns ‚beim Krawattl packen‘, wenn irgendwas nicht funktioniert.“ Letztlich sei es dennoch das Ziel, „sich überflüssig zu machen“. Und das funktioniere bereits gut: „Philipp und ich können mehrere Wochen gleichzeitig auf Urlaub gehen und der Laden läuft.“

Ziel: „ein signifikanter europäischer Player zu sein“

Doch das ist freilich nicht das einzige Ziel. Denn mit dem, was bereits erreicht wurde, will sich Mangelkramer noch lange nicht zufrieden geben. „Ich denke in Unternehmensphasen. Phase eins waren Fundament und Identität. Das haben wir gut erreicht. Jetzt sind wir in der zweiten Phase: Skalierung und Differenzierung.“ Hier wolle man in den kommenden Jahren noch auf 100 bis 150 Mitarbeiter:innen anwachsen, die Premium-Brand ausbauen und das laufende Geschäft mit Managed Services festigen.

Die dritte Phase schließlich betitelt Mangelkramer mit „Expansion und Nachhaltigkeit“. „Das heißt, nachhaltige Profitabilität, ein selbsttragendes Leadership-System und – vielleicht nach den Sternen gegriffen – aber ein signifikanter europäischer Player zu sein“, so der Gründer. Und wie kommt man dorthin? „Man muss immer kritisch sein, immer am Ball bleiben. Permanente Veränderung und Anpassungen sind der Kern.“

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AI Summaries

Investitionskontrolle: Schramböck deutet EU-Verordnung zu Krisenabwehr um

  • Die „Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union“ wurde im März 2019 mit 18-monatiger Frist ab Inkrafttreten im April 2019 beschlossen.
  • Das heißt, bis Oktober dieses Jahrs muss sie von den Mitgliedstaaten umgesetzt sein.
  • Heute wurde die Umsetzung für Österreich angekündigt: Laut Ministerin Margarete Schramböck soll gemäß der neuen Regelung bei Beteiligungen aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent Genehmigungspflicht bestehen.
  • In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen.
  • Schramböck begründet das damit, „Shoppingtouren“ durch Nicht-EU-Investoren nun in der Krise unterbinden zu wollen.
  • Tatsächlich ist dies der Versuch, eine bei vielen unbeliebte Regelung umzudeuten – die Kritik aus der Startup-Szene ist dennoch groß.

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