28.05.2020

Investitionskontrolle: Schramböck deutet EU-Verordnung zu Krisenabwehr um

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck kündigte heute an, "Shoppingtouren" von nicht EU-Investoren in Österreich unterbinden zu wollen. Die geplante Regelung zur Investitionskontrolle ist aber keine Reaktion auf die Krise, sondern die Umsetzung einer EU-Verordnung aus dem Februar 2019.
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Schramböck - Investitionskontrolle - investitionsprämie und verlustrücktrag - covid-startup-hilfsfonds
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | (c) BKA

Bei einer EU-Verordnung gibt es eine mehrjährige Frist für die Mitgliedsstaaten, diese in nationales Recht zu überführen (im Gegensatz zu einer Richtlinie muss sie genau übertragen werden). Dieser Vorgang verläuft nicht immer gleich. Die berühmt-berüchtigte DSGVO etwa, wurde von fast allen Staaten gleichzeitig im letztmöglichen Moment knapp vor Ende der Frist inkraft gesetzt, was zu Panik-Zuständen weit über die EU-Grenzen hinaus führte. Bei anderen Verordnungen, etwa jener zu Registrierkassen, ist die Übertragung hierzulande bereits vor Jahren passiert, während sie etwa in Deutschland erst dieses Jahr erfolgt. Und bei einer Verordnung zur Investitionskontrolle bei Investments bzw. Akquisitionen aus nicht EU-Staaten verhält es sich ähnlich, bloß dass Österreich bislang noch keine Schritte gemacht hat.

+++ Corona, Innovation und Wirtschaft +++

EU-Verordnung zur Investitionskontrolle: Frist bis Oktober

Konkret wurde die “Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union” (Foreign Direct Investment, kurz: FDI-Screening-Verordnung) im März 2019 mit 18-monatiger Frist ab Inkrafttreten im April 2019 beschlossen. Das heißt, bis Oktober dieses Jahrs muss sie von den Mitgliedstaaten in die nationale Gesetzgebung eingearbeitet werden. Diesen Umstand erwähnte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck heute nur am Rande, als sie die österreichische Version der Investitionskontrolle-Regelung ankündigte. Vielmehr stellte sie diese als Abwehr gegen “Shoppingtouren” durch Nicht-EU-Investoren jetzt in der Coronakrise dar. Man dürfe nicht “naiv” sein. In China und den USA gäbe es “klare Pläne, Technologien zu erwerben”. Know-how solle nicht mehr aus Österreich abgesaugt werden, so die Ministerin. Mit dem Exit des BioTech-Unternehmens Themis Bioscience an den US-Pharma-Konzern MSD nannte sie sogar ein konkretes Beispiel.

FDI-Screening: Verordnungstext enthält keine Schwellenwerte

Laut Schramböck soll gemäß der neuen Regelung bei Beteiligungen aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent Genehmigungspflicht bestehen. In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen. Im Text der FDI-Scrrening-Verordnung (hier im Original) werden hingegen keine konkreten Schwellenwerte für die Prüfpflicht genannt. Von der Pressestelle der EU hieß es bei Inkrafttreten der Verordnung im April 2019, mit dem neuen Rahmen…

  • wird ein Kooperationsmechanismus geschaffen, der es den Mitgliedstaaten und der Kommission ermöglicht, Informationen auszutauschen und Bedenken in Bezug auf bestimmte Investitionen zu äußern;
  • kann die Kommission Stellung nehmen, wenn eine Investition die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung von mehr als einem Mitgliedstaat bedroht oder wenn eine Investition ein für die gesamte EU bedeutendes Projekt oder Programm beeinträchtigen könnte, etwa Horizont 2020 oder Galileo;
  • wird die internationale Zusammenarbeit im Bereich Überprüfung von Investitionen gefördert, was auch den Austausch von Erfahrungen, bewährten Verfahren und Informationen über Fragen von gemeinsamem Interesse umfasst;
  • werden bestimmte Anforderungen für Mitgliedstaaten festgelegt, die auf nationaler Ebene einen Überprüfungsmechanismus beibehalten oder einführen wollen. Die Mitgliedstaaten haben auch das letzte Wort bei der Entscheidung darüber, ob eine bestimmte Transaktion in ihrem Hoheitsgebiet genehmigt oder abgelehnt werden soll;
  • wird berücksichtigt, dass die Verfahren innerhalb kurzer, unternehmensfreundlicher Fristen und unter Einhaltung strenger Vertraulichkeitsanforderungen ablaufen müssen.

Umdeutung einer unbeliebten Regelung

Die Verordnung lässt bei den Mitgliedstaaten also durchaus einen gewissen Spielraum zu, vor allem, weil ihnen “das letzte Wort” bei der Genehmigung von Transaktionen eingeräumt wird. Dennoch muss heftiger Kritik von Seiten der Startup-Szene (Anm. brutkasten-Beitrag dazu folgt), wonach das die ohnehin schon schwierige Situation in der Anschlussfinanzierung weiter verschärft, entgegnet werden, dass Österreich um die Einführung einer derartigen Regelung bis Oktober nicht herumkommt. Mit einer heroischen, patriotischen Abwehr-Aktion im Zuge der Coronakrise hat das aber wenig zu tun. Es kam nur gerade gelegen, eine bei vielen unbeliebte Regelung so umdeuten zu können. Den ersten Reaktionen zufolge dürfte der Plan aber nur bedingt aufgegangen sein.

⇒ Die Verordnung im Wortlaut (englisch)

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CEO Martin Lublasser und CTO Stephan Perrer (c) Anywhere.Solar

Anywhere.Solar bietet Photovoltaik-Überdachungen für Parkplätze. Dabei setzen die beiden Salzburger Gründer Martin Lublasser und Stephan Perrer auf die Nutzung bereits versiegelter Flächen zur Solarstromgewinnung. So will das Startup einen aktiven Beitrag zur Energiewende leisten.

Nur ein Jahr nach der Gründung expandierte das Startup bereits in die USA und nach Deutschland – brutkasten berichtete. Nun präsentiert Anywhere.Solar seine neueste Produktlinie: Voltwings Trucks & Busses.

Anywhere.Solar nutzt versiegelte Flächen zur Erzeugung von Grünstrom

Das neueste Produkt von Anywhere.Solar bietet eine modular aufgebaute Überdachungslösung mit Photovoltaik, die speziell auf die Anforderungen großer Fahrzeuge wie LKWs und Busse zugeschnitten ist. Mit einer Einfahrtshöhe von viereinhalb Metern nutzt das Startup versiegelte Flächen zur Erzeugung von Grünstrom und schützt gleichzeitig Fahrzeuge vor Witterungseinflüssen. In Kombination mit Ladetechnik soll die Anlage es ermöglichen, zunehmend elektrifizierte Nutzfahrzeuge direkt vor Ort mit selbst erzeugtem Strom zu versorgen.

Die erste Voltwings Trucks & Busses-Anlage wurde bereits im Oktober in Oberösterreich realisiert. Die 30 Meter lange Überdachung dient hier als Schutz für die Ladestationen von E-Bussen. Ein weiteres Projekt wurde im Salzburger Lungau umgesetzt. Hier gibt es die Möglichkeit, Privat-Fahrzeuge zu laden und vor Witterungen zu schützen.

Neues Voltwings-System fokussiert sich auf modularen Aufbau

Die Modelle von Anywhere.Solar sind als Baukastensystem konzipiert und lassen sich daher flexibel an unterschiedliche Parkplatzflächen anpassen. Besonders soll sich das Voltwings-System durch seinen modularen Aufbau auszeichnen. So soll es den typischen Planungsaufwand bei PV-Carports deutlich verringern und eine schnelle Montage ermöglichen, so CEO Lublasser. „Wir haben im Endeffekt ein optimiertes Serienprodukt entwickelt, dass in der Umsetzung so flexibel ist wie eine Individuallösung. Diese Flexibilität ist absolut neu im Bereich der Fahrzeugüberdachungen”, ergänzt CTO Perrer.

Zusätzlich soll das Voltwings-System auch die Kosten für Planung und Installation senken. Mit diesem neuen Produkt möchte Anywhere.Solar die Energiewende „einfach und effizient vorantreiben“.

Gründer wollen “Beitrag zur Energiewende” leisten

Neben der Einführung ihrer neuen Produktreihe verkündete das PV-Startup auch seinen Erfolg beim Gewinn-Jungunternehmer:in-Award, wo es den zweiten Platz erreichte. Perrer freut sich über die Auszeichnung: „Das ist eine sehr schöne Auszeichnung, die uns auch sehr stolz macht und aufzeigt, dass wir mit unserer Lösung auf dem richtigen Weg sind“.

Anywhere.Solar wurde Anfang 2022 von den Salzburgern Martin Lublasser und Stephan Perrer gegründet. Gemeinsam verfolge man die Vision einer Welt, “in der nachhaltige Energie nahtlos in die Lebensräume der Zukunft integriert“ wird, heißt es von den Gründern. Parkplätze und Verkehrsinfrastrukturen würden ein großes Potenzial haben, mit Photovoltaik-Lösungen einen “entscheidenden Beitrag zur Energiewende zu leisten”, ohne zusätzliche Flächen zu beanspruchen. Auch für die Zukunft bleibt ihr Ziel klar: Anywhere.Solar will Solarenergie überall verfügbar machen.

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Investitionskontrolle: Schramböck deutet EU-Verordnung zu Krisenabwehr um

  • Die “Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union” wurde im März 2019 mit 18-monatiger Frist ab Inkrafttreten im April 2019 beschlossen.
  • Das heißt, bis Oktober dieses Jahrs muss sie von den Mitgliedstaaten umgesetzt sein.
  • Heute wurde die Umsetzung für Österreich angekündigt: Laut Ministerin Margarete Schramböck soll gemäß der neuen Regelung bei Beteiligungen aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent Genehmigungspflicht bestehen.
  • In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen.
  • Schramböck begründet das damit, “Shoppingtouren” durch Nicht-EU-Investoren nun in der Krise unterbinden zu wollen.
  • Tatsächlich ist dies der Versuch, eine bei vielen unbeliebte Regelung umzudeuten – die Kritik aus der Startup-Szene ist dennoch groß.

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