28.05.2020

Investitionskontrolle: Schramböck deutet EU-Verordnung zu Krisenabwehr um

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck kündigte heute an, "Shoppingtouren" von nicht EU-Investoren in Österreich unterbinden zu wollen. Die geplante Regelung zur Investitionskontrolle ist aber keine Reaktion auf die Krise, sondern die Umsetzung einer EU-Verordnung aus dem Februar 2019.
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Schramböck - Investitionskontrolle - investitionsprämie und verlustrücktrag - covid-startup-hilfsfonds
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | (c) BKA

Bei einer EU-Verordnung gibt es eine mehrjährige Frist für die Mitgliedsstaaten, diese in nationales Recht zu überführen (im Gegensatz zu einer Richtlinie muss sie genau übertragen werden). Dieser Vorgang verläuft nicht immer gleich. Die berühmt-berüchtigte DSGVO etwa, wurde von fast allen Staaten gleichzeitig im letztmöglichen Moment knapp vor Ende der Frist inkraft gesetzt, was zu Panik-Zuständen weit über die EU-Grenzen hinaus führte. Bei anderen Verordnungen, etwa jener zu Registrierkassen, ist die Übertragung hierzulande bereits vor Jahren passiert, während sie etwa in Deutschland erst dieses Jahr erfolgt. Und bei einer Verordnung zur Investitionskontrolle bei Investments bzw. Akquisitionen aus nicht EU-Staaten verhält es sich ähnlich, bloß dass Österreich bislang noch keine Schritte gemacht hat.

+++ Corona, Innovation und Wirtschaft +++

EU-Verordnung zur Investitionskontrolle: Frist bis Oktober

Konkret wurde die “Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union” (Foreign Direct Investment, kurz: FDI-Screening-Verordnung) im März 2019 mit 18-monatiger Frist ab Inkrafttreten im April 2019 beschlossen. Das heißt, bis Oktober dieses Jahrs muss sie von den Mitgliedstaaten in die nationale Gesetzgebung eingearbeitet werden. Diesen Umstand erwähnte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck heute nur am Rande, als sie die österreichische Version der Investitionskontrolle-Regelung ankündigte. Vielmehr stellte sie diese als Abwehr gegen “Shoppingtouren” durch Nicht-EU-Investoren jetzt in der Coronakrise dar. Man dürfe nicht “naiv” sein. In China und den USA gäbe es “klare Pläne, Technologien zu erwerben”. Know-how solle nicht mehr aus Österreich abgesaugt werden, so die Ministerin. Mit dem Exit des BioTech-Unternehmens Themis Bioscience an den US-Pharma-Konzern MSD nannte sie sogar ein konkretes Beispiel.

FDI-Screening: Verordnungstext enthält keine Schwellenwerte

Laut Schramböck soll gemäß der neuen Regelung bei Beteiligungen aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent Genehmigungspflicht bestehen. In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen. Im Text der FDI-Scrrening-Verordnung (hier im Original) werden hingegen keine konkreten Schwellenwerte für die Prüfpflicht genannt. Von der Pressestelle der EU hieß es bei Inkrafttreten der Verordnung im April 2019, mit dem neuen Rahmen…

  • wird ein Kooperationsmechanismus geschaffen, der es den Mitgliedstaaten und der Kommission ermöglicht, Informationen auszutauschen und Bedenken in Bezug auf bestimmte Investitionen zu äußern;
  • kann die Kommission Stellung nehmen, wenn eine Investition die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung von mehr als einem Mitgliedstaat bedroht oder wenn eine Investition ein für die gesamte EU bedeutendes Projekt oder Programm beeinträchtigen könnte, etwa Horizont 2020 oder Galileo;
  • wird die internationale Zusammenarbeit im Bereich Überprüfung von Investitionen gefördert, was auch den Austausch von Erfahrungen, bewährten Verfahren und Informationen über Fragen von gemeinsamem Interesse umfasst;
  • werden bestimmte Anforderungen für Mitgliedstaaten festgelegt, die auf nationaler Ebene einen Überprüfungsmechanismus beibehalten oder einführen wollen. Die Mitgliedstaaten haben auch das letzte Wort bei der Entscheidung darüber, ob eine bestimmte Transaktion in ihrem Hoheitsgebiet genehmigt oder abgelehnt werden soll;
  • wird berücksichtigt, dass die Verfahren innerhalb kurzer, unternehmensfreundlicher Fristen und unter Einhaltung strenger Vertraulichkeitsanforderungen ablaufen müssen.

Umdeutung einer unbeliebten Regelung

Die Verordnung lässt bei den Mitgliedstaaten also durchaus einen gewissen Spielraum zu, vor allem, weil ihnen “das letzte Wort” bei der Genehmigung von Transaktionen eingeräumt wird. Dennoch muss heftiger Kritik von Seiten der Startup-Szene (Anm. brutkasten-Beitrag dazu folgt), wonach das die ohnehin schon schwierige Situation in der Anschlussfinanzierung weiter verschärft, entgegnet werden, dass Österreich um die Einführung einer derartigen Regelung bis Oktober nicht herumkommt. Mit einer heroischen, patriotischen Abwehr-Aktion im Zuge der Coronakrise hat das aber wenig zu tun. Es kam nur gerade gelegen, eine bei vielen unbeliebte Regelung so umdeuten zu können. Den ersten Reaktionen zufolge dürfte der Plan aber nur bedingt aufgegangen sein.

⇒ Die Verordnung im Wortlaut (englisch)

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(c) brutkasten/Marko Kovic

Es war ein Abend voller Energie und Inspiration, bei dem die führenden Köpfe der Innovations-Szene gemeinsam mit brutkasten rund um Gründer und CEO Dejan Jovicevic auf eine Dekade voller Höhen und Tiefen anstießen. Signature-Cocktails, eine mitreißende Live-Band und eine meterlange Food-Tafel luden zum Networken ein.

Rückblick auf 10 Jahre brutkasten

Moderiert wurde der Abend von einem weiteren Dejan – dem Gründer der Fuckup Nights, Dejan Stojanovic. Im offiziellen Teil ließ brutkasten-Gründer Jovicevic die vergangenen zehn Jahre mit einer sehr persönlichen Keynote Revue passieren: Angefangen bei der Gründung im Jahr 2014 als Teil der Tageszeitung “Die Presse”, über den Management-Buyout im Jahr 2017 und die Übernahmen von StartingUp sowie Venture Capital Magazin bis hin zur strategischen Mehrheitsübernahme durch die VGN im Jahr 2023. Ein Jahr nach der damit verbundenen Umstrukturierung blickt Jovicevic positiv in die Zukunft: „Als Team sind wir stärker denn je und voller Tatendrang, die Welt zu erobern“.

Im Rahmen der Feierlichkeiten wurde auch die neue brutkasten-Initiative “Austrian Innovators” vorgestellt. Deren Ziel ist, Österreichs Gestalter:innen der Zukunft zu vernetzen, um die Wirtschaft zukunftsfit zu machen. Die Initiative richtet sich dabei nicht nur an Startup-Founder:innen, sondern auch an Gründer:innen aus der traditionellen Wirtschaft, an Innovator:innen in etablierten Unternehmen und an Investor:innen, die die Transformation der Wirtschaft finanzieren werden. Interessierte können sich auf dieser Website vormerken lassen.

Founders4brutkasten als Unterstützung und Wertschätzung

Als Hauptsponsoren Tribe.Land und We\R unterstützen den Abend. Tribe.Land – The Co-Creation Collective – gegründet von Braintribe-Founder Stefan Ebner steht für einen innovativen Ansatz im Company Building und trat bei dem Jubiläumsevent erstmalig an die Öffentlichkeit. Das erste Co-Creation-Venture ist die gemeinsam mit Börsianer-Gründer Michael Berl ins Leben gerufene Co-Investment-Plattform We\R, die bei dem Event ihren Product Launch feierte.

Der Abend hielt aber auch unerwartete Überraschungen für den brutkasten-Gründer Dejan Jovicevic bereit. Neben einer pinken Geburtstagstorte von seinem Team sorgte auch Moderator Dejan Stojanovic mit der Ankündigung der Founders4brutkasten-Aktion für eine Überraschung. Diese wurde von österreichischen Gründer:innen ins Leben gerufen, um brutkasten zu unterstützen.

Über diese Website können Unterstützer:innen ein “I love brutkasten”-T-Shirt kaufen und damit brutkasten unterstützen. “Brutkasten hat uns 10 Jahre lang zusammengebracht, auf die Bühne geholt, informiert und inspiriert. Wir wollen, dass etwas von diesem unbezahlbaren Wert an den brutkasten zurückfließt”, heißt es in der Ankündigung der Aktion.

Fotos vom Event: brutkasten/Marko Kovic

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AI Summaries

Investitionskontrolle: Schramböck deutet EU-Verordnung zu Krisenabwehr um

  • Die “Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union” wurde im März 2019 mit 18-monatiger Frist ab Inkrafttreten im April 2019 beschlossen.
  • Das heißt, bis Oktober dieses Jahrs muss sie von den Mitgliedstaaten umgesetzt sein.
  • Heute wurde die Umsetzung für Österreich angekündigt: Laut Ministerin Margarete Schramböck soll gemäß der neuen Regelung bei Beteiligungen aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent Genehmigungspflicht bestehen.
  • In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen.
  • Schramböck begründet das damit, “Shoppingtouren” durch Nicht-EU-Investoren nun in der Krise unterbinden zu wollen.
  • Tatsächlich ist dies der Versuch, eine bei vielen unbeliebte Regelung umzudeuten – die Kritik aus der Startup-Szene ist dennoch groß.

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