28.05.2020

Investitionskontrolle: Schramböck deutet EU-Verordnung zu Krisenabwehr um

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck kündigte heute an, "Shoppingtouren" von nicht EU-Investoren in Österreich unterbinden zu wollen. Die geplante Regelung zur Investitionskontrolle ist aber keine Reaktion auf die Krise, sondern die Umsetzung einer EU-Verordnung aus dem Februar 2019.
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Schramböck - Investitionskontrolle - investitionsprämie und verlustrücktrag - covid-startup-hilfsfonds
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | (c) BKA

Bei einer EU-Verordnung gibt es eine mehrjährige Frist für die Mitgliedsstaaten, diese in nationales Recht zu überführen (im Gegensatz zu einer Richtlinie muss sie genau übertragen werden). Dieser Vorgang verläuft nicht immer gleich. Die berühmt-berüchtigte DSGVO etwa, wurde von fast allen Staaten gleichzeitig im letztmöglichen Moment knapp vor Ende der Frist inkraft gesetzt, was zu Panik-Zuständen weit über die EU-Grenzen hinaus führte. Bei anderen Verordnungen, etwa jener zu Registrierkassen, ist die Übertragung hierzulande bereits vor Jahren passiert, während sie etwa in Deutschland erst dieses Jahr erfolgt. Und bei einer Verordnung zur Investitionskontrolle bei Investments bzw. Akquisitionen aus nicht EU-Staaten verhält es sich ähnlich, bloß dass Österreich bislang noch keine Schritte gemacht hat.

+++ Corona, Innovation und Wirtschaft +++

EU-Verordnung zur Investitionskontrolle: Frist bis Oktober

Konkret wurde die “Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union” (Foreign Direct Investment, kurz: FDI-Screening-Verordnung) im März 2019 mit 18-monatiger Frist ab Inkrafttreten im April 2019 beschlossen. Das heißt, bis Oktober dieses Jahrs muss sie von den Mitgliedstaaten in die nationale Gesetzgebung eingearbeitet werden. Diesen Umstand erwähnte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck heute nur am Rande, als sie die österreichische Version der Investitionskontrolle-Regelung ankündigte. Vielmehr stellte sie diese als Abwehr gegen “Shoppingtouren” durch Nicht-EU-Investoren jetzt in der Coronakrise dar. Man dürfe nicht “naiv” sein. In China und den USA gäbe es “klare Pläne, Technologien zu erwerben”. Know-how solle nicht mehr aus Österreich abgesaugt werden, so die Ministerin. Mit dem Exit des BioTech-Unternehmens Themis Bioscience an den US-Pharma-Konzern MSD nannte sie sogar ein konkretes Beispiel.

FDI-Screening: Verordnungstext enthält keine Schwellenwerte

Laut Schramböck soll gemäß der neuen Regelung bei Beteiligungen aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent Genehmigungspflicht bestehen. In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen. Im Text der FDI-Scrrening-Verordnung (hier im Original) werden hingegen keine konkreten Schwellenwerte für die Prüfpflicht genannt. Von der Pressestelle der EU hieß es bei Inkrafttreten der Verordnung im April 2019, mit dem neuen Rahmen…

  • wird ein Kooperationsmechanismus geschaffen, der es den Mitgliedstaaten und der Kommission ermöglicht, Informationen auszutauschen und Bedenken in Bezug auf bestimmte Investitionen zu äußern;
  • kann die Kommission Stellung nehmen, wenn eine Investition die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung von mehr als einem Mitgliedstaat bedroht oder wenn eine Investition ein für die gesamte EU bedeutendes Projekt oder Programm beeinträchtigen könnte, etwa Horizont 2020 oder Galileo;
  • wird die internationale Zusammenarbeit im Bereich Überprüfung von Investitionen gefördert, was auch den Austausch von Erfahrungen, bewährten Verfahren und Informationen über Fragen von gemeinsamem Interesse umfasst;
  • werden bestimmte Anforderungen für Mitgliedstaaten festgelegt, die auf nationaler Ebene einen Überprüfungsmechanismus beibehalten oder einführen wollen. Die Mitgliedstaaten haben auch das letzte Wort bei der Entscheidung darüber, ob eine bestimmte Transaktion in ihrem Hoheitsgebiet genehmigt oder abgelehnt werden soll;
  • wird berücksichtigt, dass die Verfahren innerhalb kurzer, unternehmensfreundlicher Fristen und unter Einhaltung strenger Vertraulichkeitsanforderungen ablaufen müssen.

Umdeutung einer unbeliebten Regelung

Die Verordnung lässt bei den Mitgliedstaaten also durchaus einen gewissen Spielraum zu, vor allem, weil ihnen “das letzte Wort” bei der Genehmigung von Transaktionen eingeräumt wird. Dennoch muss heftiger Kritik von Seiten der Startup-Szene (Anm. brutkasten-Beitrag dazu folgt), wonach das die ohnehin schon schwierige Situation in der Anschlussfinanzierung weiter verschärft, entgegnet werden, dass Österreich um die Einführung einer derartigen Regelung bis Oktober nicht herumkommt. Mit einer heroischen, patriotischen Abwehr-Aktion im Zuge der Coronakrise hat das aber wenig zu tun. Es kam nur gerade gelegen, eine bei vielen unbeliebte Regelung so umdeuten zu können. Den ersten Reaktionen zufolge dürfte der Plan aber nur bedingt aufgegangen sein.

⇒ Die Verordnung im Wortlaut (englisch)

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AnovonA
Das Team von AnovonA (c) AnovonA

In den rund 1.300 Billa-Filialen in Österreich sind bereits drei “mucki”-Getränke des Wiener Startups AnovonA flächendeckend erhältlich, zudem bei Mpreis und Metro. Und auch jenseits der Grenzen gibt es bereits einige Listungen, zum Beispiel bei coop in der Schweiz, bei Rewe in Bayern und bei Edeka deutschlandweit. Man habe die Umsätze seit Marktstart jährlich im Durchschnitt um den Faktor 3,5 steigern können, heißt es vom Startup.

Weitere Expansion im DACH-Raum geplant

Und so soll es auch weitergehen. “Deutschland und insbesondere Bayern wird 2025 neben dem weiteren Wachstum in der Schweiz und in Österreich ein ganz besonderer Wachstumsfokus sein”, so AnovonA in einer aktuellen Aussendung. Dazu sollen auch weitere Produkte auf den Markt gebracht werden, etwa ein Müsli.

Weitere Finanzierung für AnovonA bereits im Jänner

In den vergangenen Jahren kommunizierte AnovonA bereits mehrere Finanzierungsrunde – teilweise in Millionenhöhe. Anfang Jänner dieses Jahrs berichtete brutkasten zuletzt über eine siebenstellige Finanzierung aus dem davorliegenden Dezember mit SalzburgMilch als strategischem Investor. Bei dieser wurde die Firmenbewertung mit 9,2 Millionen Euro angeben. Bereits kurze Zeit später, noch im Jänner 2024, habe man eine weitere Investmentrunde mit dem deutschen Getränkehersteller VILSA über die GreenRock Brands GmbH zu einer Bewertung von 10,8 Millionen Euro abgeschlossen, heißt es nun vom Startup.

Aktuelles Millioneninvestment mit 14-Millionen-Euro-Bewertung

Nun befinde man sich in einer weiteren Finanzierungsrunde in Millionenhöhe durch Bestandsinvestoren zu einer Bewertung von mittlerweile mehr als 14 Millionen Euro, heißt es von AnovonA. Bei dieser werden die Bestandsgesellschafter “zu einer knappen Million Euro mitziehen”, sagt CEO Alexander Novotny auf brutkasten-Anfrage. “Der Zielbetrag, den wir in den nächsten Monaten einwerben möchten, ist zwei Millionen Euro”, so der Gründer.

AnovonA: Weitere Investoren u.a. im Lebensmittelbereich gesucht

Dieses Kapital diene zur Finanzierung eines Maßnahmenpaketes zusätzlicher Werbe- und Vertriebsmaßnahmen in der Schweiz und in Deutschland. Ein Großteil der Maßnahmen sei für Bayern geplant. “Bei der Suche nach neuen Investoren sind wir – ohne uns darauf einzuschränken – insbesondere auch an Partnern aus anderen Bereichen der Lebensmittelindustrie interessiert, da die Vision unseres Unternehmens ist zu einem der führenden Anbieter für Proteinlebensmittel zu werden”, erklärt Novotny.

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AI Summaries

Investitionskontrolle: Schramböck deutet EU-Verordnung zu Krisenabwehr um

  • Die “Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union” wurde im März 2019 mit 18-monatiger Frist ab Inkrafttreten im April 2019 beschlossen.
  • Das heißt, bis Oktober dieses Jahrs muss sie von den Mitgliedstaaten umgesetzt sein.
  • Heute wurde die Umsetzung für Österreich angekündigt: Laut Ministerin Margarete Schramböck soll gemäß der neuen Regelung bei Beteiligungen aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent Genehmigungspflicht bestehen.
  • In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen.
  • Schramböck begründet das damit, “Shoppingtouren” durch Nicht-EU-Investoren nun in der Krise unterbinden zu wollen.
  • Tatsächlich ist dies der Versuch, eine bei vielen unbeliebte Regelung umzudeuten – die Kritik aus der Startup-Szene ist dennoch groß.

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