20.02.2018

Interview: „Wir werden die KI-Dividende ernten können“

Interview. Wir sprachen mit Wilhelm Bauer, Leiter des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation in Stuttgart, über Arbeit und Gesellschaft im Zeitalter der künstlichen Intelligenz.
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Fraunhofer-Institut Stuttgart: Wilhelm Bauer
(c) Fraunhofer-Institut Stuttgart: Wilhelm Bauer

Professor Wilhelm Bauer ist Leiter des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation in Stuttgart. Am 21. Februar hält er im Rahmen der Reihe „Horizonte“ der Außenwirtschaft Austria einen Vortrag mit dem Titel „Arbeitswelt der Zukunft – Arbeiten in Zeiten künstlicher Intelligenz“ (⇒ Hier geht’s zum Veranstaltungshinweis). Am 22. Februar leitet Wilhelm Bauer einen Workshop zum Thema „Welche Rolle spielt der Mensch in der Arbeitswelt von morgen?“. Wir haben den Experten vorab zum Interview über die Zukunft der Arbeitswelt und unserer Gesellschaft im Zeitalter der künstlichen Intelligenz gebeten. Er ist verhalten optimistisch.

+++ Horizonte: Fraunhofer- und Zukunftsinstitut zu “Zukunft des Arbeitens” +++


Sind Gesellschaft und Politik ausreichend auf die Transformation durch künstliche Intelligenz und Co. in den kommenden Jahren vorbereitet?

Nein, ich sehe hier großen Nachholbedarf und auch die Notwendigkeit für einen gesellschaftlichen und politischen Diskurs. Einerseits hat das Thema einen hochgradig wettbewerblichen Charakter. Also: wer dazu keine Lösungen auf den Märkten anbieten kann, wird das Nachsehen haben. Andererseits sind neben den technischen Fragen natürlich auch rechtliche und ethische Aspekte zu adressieren. Hier ist es Aufgabe der Politik den entsprechenden Rahmen vorzugeben und im Dialog mit der Öffentlichkeit Akzeptanz zu schaffen.

Werden in den kommenden Jahren viele Jobs „ersatzlos gestrichen“? Oder werden, wie nach den vorangegangenen industriellen Revolutionen, wieder ausreichend neue Berufe entstehen?

Das kann man noch nicht verlässlich sagen. Die Prognosen reichen von massiven dauerhaften Arbeitsplatzverlusten bis hin zu ganz signifikanten Beschäftigungszuwächsen. Eines ist sicher: Die Digitalisierung wird in bestimmten Bereichen zu einer Rationalisierung führen, mit Künstlicher Intelligenz gepaart, womöglich auch zu verstärkten Arbeitsplatzverlusten. Diese werden allerdings durch den demografischen Wandel abgefedert werden. Wie gut und wie dauerhaft, das muss man sehen. Zudem ist klar: Wenn wir die neuen Technologien selbst für neue Produkte und Services nutzen und in den Märkten damit erfolgreich sind, dann kann auch viel neue Beschäftigung entstehen – aber eben nur dann. Also ist Innovation der Weg zu einer positiven zukünftigen Beschäftigungsentwicklung.

Überspitzt gefragt: Könnten wir in eine Situation analog zum alten Rom kommen, in der es einen Plebs gibt, für den keine Erwerbsarbeit da ist?

Nein, ich denke wir sind in unseren modernen Gesellschaften heute weiter. Wir wissen, dass das alte Rom auch an diesen Problemen zugrundegegangen ist. Daher sollten und werden wir alles tun, damit uns die Geschichte nicht einholt.

Können, auf der anderen Seite, künstliche Intelligenz und Co. das Problem der Ageing Society lösen?

Das ist stark anzunehmen. Künstliche Intelligenz und lernende Systeme können uns helfen, die Versorgung älterer Menschen in der gewünschten und angebrachten Qualität zu gewährleisten. Und möglicherweise werden sie ja auch dazu beitragen, dass wir noch länger leben werden. Dann ist der Nutzen im doppelten Sinne gegeben.

„Wir werden die KI-Dividende ernten können. An sich sind das insgesamt doch wunderbare Aussichten…“

Können Konservativismus, Liberalismus, Sozialismus und Nationalismus angesichts der Entwicklungen noch passende Antworten liefern?

Ich denke, wir werden diese klassischen gesellschaftlichen und wirtschaftsbezogenen Prinzipien in Richtung einer digitalen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung weiterentwickeln müssen. Und ich sehe große Chancen, dass wir mit den anstehenden Entwicklungen von immer mehr unterstützenden Maschinen und digitalen Systemen dem Paradies ein Stück näher kommen können. Im Ernst: eine Digitalgesellschaft – oder sprechen wir dann vielleicht vom Digitalismus? – kann uns sicherlich mehr Wohlstand, mehr Frieden und mehr gesellschaftliche Prosperität bringen.

Und zum Schluss gerade herausgefragt: Braucht es ein bedingungsloses Grundeinkommen?

Wie auch immer wir es nennen werden. Intelligente Algorithmen und Maschinen werden dazu beitragen, dass eine Grundsicherung möglich und vielleicht auch nötig sein wird. Ob wir das als Grundeinkommen ausbezahlen, wir Busse und Bahnen umsonst nutzen, das Gesundheitssystem „for free“ ist oder wir umsonst wohnen werden – wir werden die KI-Dividende ernten können. An sich sind das insgesamt doch wunderbare Aussichten…

+++ Grundeinkommen: Brot und Spiele für den neuen Plebs? +++


⇒ Zur Page des Fraunhofer-Instituts Stuttgart, dessen Leiter Wilhelm Bauer ist

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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