19.10.2017

Tagespresse-Founder im Interview: „Womöglich vernichtet uns die Digitalisierung“

Interview. Der Brutkasten sprach mit Fritz Jergitsch, Gründer des Satiremagazins Die Tagespresse über die Zukunft der Satire, die Digitalisierung und die Tagespresse als Startup.
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(c) ORF / Hans Leitner: Fritz Jergitsch
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Fritz Jergitsch ist ein Profi, wenn es um Fake News geht. Bei seinen eigenen Artikel legt der Gründer von Österreichs erfolgreichstem Satiremagazin, Die Tagespresse, jedoch Wert darauf, dass sie als frei erfunden ausgewiesen sind. Diesen Gefallen tut der Öffentlichkeit nicht jeder, weiß Jergitsch. Er widmet dem Thema Fake News daher einen Vortrag bei der Moving Forward Conference am 10. November in Wien. Im Interview sprach der Brutkasten mit Jergitsch über Fake News, die Zukunft der Satire, Digitalisierung und die Tagespresse als Startup.

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Du wirst bei der Moving Forward Conference über Fake News sprechen. Wie passt das Thema auf eine Zukunfts-Konferenz?

Fake News gab es immer schon. Derzeit nehmen sie mit Falschmeldungen im Netz eine neue Form an. Wie man mit dieser digitalen Form umgeht, könnte durchaus großen Einfluss auf die Zukunft haben. Wer weiß, vielleicht war die Wahl von Donald Trump ja nur der Anfang?

Wie siehst du die Zukunft der Satire? Wie geht die Tagespresse mit der Digitalisierung um?

Wir stehen wohl kurz vor Schwarz-Blau. Die Zukunft der Satire sieht also rosig aus. Wir sind digital groß geworden. Digitalisierung ist für uns keine Herausforderung mit der man umgehen muss. Digitalisierung ist unser größter kompetitiver Vorteil. Ohne Digitalisierung gäbe es uns nicht. Wir kennen das Leben vor dem Internet nicht.

„Womöglich vernichtet uns die Digitalisierung irgendwann, wenn es Algorithmen gibt die bessere Witze schreiben.“

Und was ist aus der Digitalisierung für euch herauszuholen? Haben künstliche Intelligenz, Blockchain und Co. Satire-Potenzial?

Keine Ahnung. Womöglich vernichtet uns die Digitalisierung irgendwann, wenn es Algorithmen gibt die bessere Witze schreiben.

Ihr habt schon einige Beiträge zu Startups gebracht. Woher kam die Idee dazu? Ist die Tagespresse selbst eine Art Startup?

Ja, wir sehen uns selbst ein wenig als Startup und sind selbst in einem Büro mit zwei anderen Startups. Logischerweise steht da ein Tischfußballtisch drinnen, und eine Kaffeemaschine. Alle tragen bunte Socken, usw… Wir schreiben ja nicht nur Artikel, sondern machen uns auch viele Gedanken um Monetarisierung, wo wir gezwungen sind einen eigenen Weg zu gehen.

„Unser zukünftiges Geschäftsmodell hängt davon ab, worauf wir Autoren künstlerisch Lust haben.“

Einer dieser Wege ist euer Native Add-Modell? Wie läuft es? Wie wird sich euer Geschäftsmodell entwickeln?

Das läuft ziemlich gut. Immer mehr Werber entdecken diese Möglichkeit. Das Kunden-Feedback macht uns sehr zufrieden, und unsere Leser nehmen die Advertorials an. Wie sich unser Geschäftsmodell entwickeln wird kann ich derzeit nicht sagen. Das hängt zu einem Großteil davon ab, worauf wir Autoren künstlerisch Lust haben.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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