08.07.2021

Insolvenzrechtsreform beschlossen: Das sind die Eckpunkte

Im Hintergrund der aktuellen Insolvenzrechtsreform steht eine EU-Richtlinie. Im Kern steht eine Neuregelung für raschere Entschuldung.
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In der Nationalratssitzung am 7. Juli wurde die Insolvenzrechtsreform beschlossen
In der Nationalratssitzung am 7. Juli wurde die Insolvenzrechtsreform beschlossen | © Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Den Regierungsentwurf dazu gab es bereits im Februar – der brutkasten berichtete damals – nun wurde sie im Nationalrat beschlossen: eine Insolvenzrechtsreform. Mit dieser wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Im Wesentlichen umfasst sie zwei große Neuerungen: die Einführung eines auf drei Jahre Entschuldungsdauer verkürzten Abschöpfungsverfahrens, zusätzlich zum derzeit fünfjährigen, sowie die neue Option eines „präventiven Restrukturierungsverfahrens“ – quasi eines Sanierungsverfahrens noch vor Eintreten einer tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit.

Verkürzte Entschuldungsdauer auch bei Privat-Insolvenzen – aber nur bis 2026

Die verkürzte Entschuldungsdauer geht mit einem höheren Redlichkeitsmaßstab einher. Die Option gibt es nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatinsolvenzen – bei zweiteren aber vorerst nur fünf Jahre lang als Corona-Maßnahme. Die Grünen hatten sich dem Vernehmen nach, wie auch die SPÖ, für eine dauerhafte Verkürzung auch bei Privatpersonen ausgesprochen. Es dürfte sich bei der befristeten Regelung also um einen Kompromiss mit dem türkisen Koaltitionspartner handeln, der in der Argumentation neben dem Schuldner- auch den Gläubigerschutz ins Treffen führt.

Herzstück des nun beschlossenen gerichtlichen, vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens ist ein Restrukturierungsplan mit Restrukturierungsmaßnahmen, vor allem eine Kürzung von Gläubigerforderungen. Welche Gläubiger in den Plan einbezogen werden, liegt am Schuldner. Im Rahmen des Verfahrens wird dann über den Plan abgestimmt.

Zwei NEOS-Abänderungsanträge zur Insolvenzrechtsreform

Kritik an Details der neuen Regelungen gab es von den NEOS. Justiz-Sprecher Johannes Margreiter stellte zwei Abänderungsanträge. So wünscht er sich die Möglichkeit eines Restrukturierungsverfahrens noch früher, als nun beschlossen. Die Hürde für eine Restrukturierungsvereinbarung sei mit mindestens 75 Prozent der Gesamtsumme der Forderungen in jeder Gläubigerklasse zu hoch angesetzt, meinte Margreiter in der Nationalratssitzung. Sie sollte im NEOS-Antrag mit mindestens 50 Prozent der Kapitalmehrheit festgelegt werden. Zudem befürchtet der Abgeordnete, dass das Gesetz auf eine Abschwächung der Zugangsvoraussetzungen zum Rekursgericht hinauslaufe und forderte im zweiten Abänderungsantrag, dass die fachlich kompetente Unterstützung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt im Rechtsmittelverfahren aufrecht bleibt. Für beide Anträge gab es keine Mehrheit.

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Sasha Lipman und Petra Capin | (c) tech2impact

2020 startete tech2impact in Wien als Mentoring-Programm für Impact-Startups (brutkasten berichtete damals). Das erklärte Ziel der Gründerinnen Sasha Lipman und Jelena Popovic zum Start: „Gründer:innen gezielt dort zu unterstützen, wo sie es am meisten brauchen bzw. spezifische Bedürfnisse haben.“ Dafür gab es ein Netzwerk an Mentor:innen.

Mit der Zeit wurde das Programm weiterentwickelt. Co-Gründerin Popovic ging – für sie kam später Petra Capin. 2022 startete man ein Accelerator-Programm (brutkasten berichtete), 2024 wurde eine umfassende Neuaufstellung kommuniziert. Man gehe „von einem unternehmenszentrierten zu einem personenorientierten Modell über“, hieß es damals. Es folgten weitere Initiativen, darunter die mehrmalige Organisation des Events Insideout Summit im Rahmen der ViennaUp.

„Haben nicht die finanzielle Stabilität und das langfristige Wachstum erreicht“

Doch wie das Führungsduo Lipman und Capin via LinkedIn bekanntgab, wird tech2impact bald geschlossen. Im Herbst setze man noch einen letzten Durchgang des Programms „Edge“ um, im Frühling 2027 werde man dann das Geschäft beenden. „Wir haben mehr Geschäftsmodelle ausprobiert, als wir zählen können, alle mit demselben Ziel: tech2impact zu einem nachhaltigen Business zu machen, das nicht nur von Projekt zu Projekt läuft“, schreiben Lipman und Capin.

Trotz Erfolgen und finanziellen Wachstums, die erreicht worden seien, sei man stark von äußeren Faktoren wie Förderzyklen und Budgets von Partnern abhängig geblieben. „Wir haben nicht die finanzielle Stabilität und das langfristige Wachstum erreicht, die es gebraucht hätte“, so die beiden weiter. Getreu den eigenen Prinzipien stehe letztlich die mentale Gesundheit an erster Stelle. Man werde die Vision aber in anderen Formaten vorantreiben.

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