22.02.2021

Insolvenzrecht-Reform: Regierung plant Reset-Button für Unternehmen

Mit der nun angekündigten Insolvenzrecht-Reform soll nicht nur die Entschuldungsfrist auf drei Jahre verkürzt, sondern mit dem "präventiven Restrukturierungsverfahren" auch eine neue Option für Unternehmen in finanzieller Not geschaffen werden.
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Insolvenzrecht-Reform: Präventives Restrukturierungsverfahren als Reset-Button für Unternehmen
Insolvenzrecht-Reform: Präventives Restrukturierungsverfahren als Reset-Button für Unternehmen | (c) Adobe Stock - MemoryMan

Wie es bei vielen größeren Reformen ist, hat die Regierung auch die nun verkündete Insolvenzrecht-Reform nicht ganz alleine erdacht. Hintergrund ist einmal mehr die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Noch ist der in seinen Eckpunkten präsentierte Regierungsentwurf noch nicht mal in Begutachtung. Doch die zwei zentralen Änderungen sind bereits bekannt.

Insolvenzrecht-Reform: Schneller Schuldenfrei

Erstens soll die die Entschuldungsfrist auf drei Jahre verkürzt werden, womit ein schnellerer Neustart für betroffene Schuldner ermöglicht werden soll. Experten sehen die Kehrseite, dass damit auch niedrigere Quoten für die Gläubigern einhergehen. Diese Maßnahme sieht die EU-Richtlinie für Unternehmen vor. Im Regierungsentwurf ist die Verkürzung auch für Privat-Insolvenzen geplant – allerdings dort befristet auf die kommenden fünf Jahre. Das ist Medienberichten zufolge ein Kompromiss zwischen den Koalitionspartnern ÖVP, die gegen eine Verkürzung bei Privat-Insolvenzen waren und Grünen, die dies gerne dauerhaft umsetzen würden.

„Präventives Restrukturierungsverfahren“: Sanieren noch vor der Insolvenz

Der zweite Große Punkt in der Insolvenzrecht-Reform hat den etwas sperrigen Namen „präventives Restrukturierungsverfahren“. Damit soll quasi ein Reset-Button für Unternehmen in finanzieller Schieflage geschaffen werden, in Regierungsdiktion: „eine zweite Chance“. Das Verfahren soll, wie der Name andeutet, schon präventiv, also vor der tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit eingeleitet werden und so drohende Insolvenzen abfangen.

Auch hier kommt es, wie im Sanierungsverfahren, zu einer Entschuldung mit Quote. Allerdings müssen bei der neuen Option nicht alle Gläubiger eingebunden werden (jedoch muss die Mehrheit zustimmen). Gläubiger bekommen also auch hier nur einen Teil der Schulden zurück. Experten sehen vor allem darin eine Herausforderung, in diesem Fall ein Gleichgewicht zwischen den Gläubigergruppen, etwa Sozialversicherungen, Banken und Privaten, herzustellen. Andernorts fällt dagegen schon der Vergleich mit der sehr effektiven US-Sanierungsverfahren-Option „Chapter 11„.

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5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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