06.11.2019

Insolvenzen: Ein Viertel der Unternehmen ist unter drei Jahre alt

Eine aktuelle Statistik des KSV1870 zeigt: Unternehmen im zweiten und dritten Jahr des Bestehens müssen am häufigsten Insolvenz anmelden.
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Insolvenzen: Statistik Österreich 2018
(c) Adobe Stock - MR

Um ganze 80 Prozent ist der Anteil der Insolvenzen im ersten Jahr nach Gründung bei Unternehmen in Österreich seit 2015 gestiegen. Waren damals 1,5 Prozent der insolventen Unternehmen jünger als zwölf Monate, waren es 2018 2,7 Prozent – das geht aus einer aktuellen Statistik des KSV1870 hervor. Noch weitaus „gefährlicher“ war für Unternehmen im Vorjahr aber das zweite (12,1 Prozent aller Insolvenzen) und das dritte Jahr (11,4 Prozent) des Bestehens. Insgesamt sind damit mehr als ein Viertel (26,2 Prozent) der insolventen Unternehmen jünger als drei Jahre. Nimmt man noch das vierte Jahr dazu, kommt man auf mehr als ein Drittel (34,5 Prozent). Danach flacht die Kurve langsam ab (siehe Grafik).

+++ Insolvenz: Was passiert, wenn man Gehälter nicht mehr zahlen kann? +++

Insolvenzen: Statistik Österreich 2018
(c) KSV1870

Insolvenzen von Jungunternehmen im Bundesländervergleich

Der Bundesländer-Vergleich zeigt: Besonders hoch ist der Anteil von Unternehmen, die in den ersten vier Jahren zahlungsunfähig werden, an allen Insolvenz-Fällen mit 39,6 Prozent in Wien. Dahinter folgen Oberösterreich (35,7 Prozent) und Tirol (35,3 Prozent). Besonders wenig Insolvenz-anfällig sind Unternehmen in den ersten vier Jahren in der Steiermark und Vorarlberg mit je 29,4 Prozent Anteil an allen Fällen. Von den Zahlen darf man sich aber nicht irreführen lassen, wie eine andere Statistik zeigt: Tatsächlich sind es laut KSV1870 österreichweit weniger als zehn Prozent der Unternehmen, die in den ersten vier Jahren zahlungsunfähig werden.

Insolvenz-Statistik: Zusammenhang mit Startups?

Auch ein möglicher Zusammenhang mit dem Startup-Boom der vergangenen Jahre sollte nicht leichtfertig hergestellt werden. Die KSV1870-Statistik inkludiert sämtliche Unternehmensformen. Im Jahr 2018 waren etwa 31.596 von 39.322 registrierten Gründungen Einzelunternehmen. Tatsächlich sind Startup-Insolvenzen hierzulande eher eine Seltenheit – auch wenn es in den vergangenen Monaten wieder einige prominente Fälle gab. Denn eine Insolvenz setzt Gläubiger voraus, denen gegenüber man zahlungsunfähig wird. Die meisten Startups sind Eigenkapital-finanziert, einen größeren Kredit aufzunehmen ist meist aus Bonitäts-Gründen nicht möglich. Das (nicht seltene) Scheitern von Startups verläuft daher üblicherweise ohne unüberwindbare Zahlungsrückstände bei Gläubigern. Eine auffällige Ausnahme bilden hier Startups, die über Crowdinvesting-Kampagnen Nachrangdarlehen aufgenommen haben.

KSV1870 CEO: „Aufholbedarf“ bei Kapitalbeschaffung in Österreich

KSV1870 Holding CEO Ricardo-José Vybiralspricht in einer Aussendung dennoch auf Startups und deren Finanzierungssituation in Österreich an: „Es ist wieder ‚cool‘, Unternehmer zu sein. Gleichzeitig zeigt sich aber, dass die heimische Gründer-Szene im internationalen Vergleich nach wie vor Aufholbedarf hat – insbesondere wenn es darum geht, frisches Kapital zu lukrieren. Ein Faktor, der für viele rasch zur unüberwindbaren Hürde wird“.

⇒ Zur Page des KSV1870

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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