29.08.2019

Insolvenz: Was passiert, wenn man Gehälter nicht mehr zahlen kann?

Sobald ein Unternehmer seine finanziellen Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlen kann und eine Insolvenz droht, setzt sich ein komplexer Prozess in Gange, der verschiedene Ausgänge für das Unternehmen zur Folge haben kann. Im Gespräch mit dem brutkasten erklären Prokurist Maximilan Fürst und Anwältin Eva Riess die Eigenheiten der Rettungsinstrumente Insolvenzantrag und Sanierungsplan.
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Insolvenz, Insolvenz Entgelt Fonds, Zahlungsunfähigkeit, Krida, Schulden, Gläubiger,, Startup
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Es ist der Alptraum jedes Unternehmers: Man kann finanzielle Verbindlichkeiten wie Gehälter nicht mehr bezahlen. Das Ende der Firma und deren Veräußerung (Verwertung) schweben wie ein Damokles-Schwert über dem Kopf. Situativ gibt es verschiedene Szenarien, die auf Zahlungsschwierigkeiten folgen können: Entweder zeigen sich Gläubiger, also auch Mitarbeiter, oder Vertragspartner geduldig und geben dem Gründer Zeit, sich aus der schwierigen Lage zu befreien. Oder sie schalten das zuständige Gericht beziehungsweise im Fall von Angestellten die Arbeiterkammer ein. Sollte dies der Fall sein und es kommt zu einer Insolvenz, muss das dennoch nicht das Ende des Unternehmens bedeuten. Ein Insolvenzantrag löst eine Reihe von Schritten aus und kann das Unternehmen auch retten.

⇒ Teil 2: Was können Mitarbeiter tun, wenn Gehälter ausbleiben?

Insolvenz auf Antrag eines Schuldners oder Gläubigers

Zur Definition: Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit. Kann sich ein Arbeitgeber infolge von Schwierigkeiten etwa Zahlungen von Gehältern, Löhnen und anderen Verbindlichkeiten nicht mehr leisten, besteht die Möglichkeit eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht (Landes-/ in Wien: Handelsgericht). Die Eröffnung eines solchen Verfahrens geschieht auf Antrag eines zahlungsunfähigen Schuldners (Arbeitgeber) oder eines Gläubigers (meist Arbeitnehmer), sofern das Vermögen des Schuldners die Verfahrenskosten von 4000 Euro deckt. Kann jener diese finanzielle Hürde nicht stemmen, so wird das Verfahren abgelehnt. Im diesem Fall schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein und prüft, ob gegen Vorschriften des GmbHG – Insolvenzverschleppung/Krida oder Bankrott – verstoßen wurde. Es drohen Haftstrafen.

Bei bilanzieller Überschuldung herrscht Insolvenzantragspflicht

Doch ab wann ist man insolvent und dazu verpflichtet sich sich zu melden? “Grundsätzlich ist mit Eintritt der Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise bei Kapitalgesellschaften bereits mit Eintritt der bilanziellen Überschuldung die Insolvenzantragspflicht gegeben. Innerhalb von 60 Tagen nach Eintritt dieses Ereignisses muss der Insolvenzantrag eingebracht werden”, erklärt Maximilan Fürst, Prokurist beim Insolvenz Entgelt Fonds (IEF).

+++ 4 Tipps: Wie man eine drohende Zahlungsunfähigkeit abwenden kann+++

Verspätete Zahlung ist noch keine Insolvenz

Nach der Rechtssprechung des OGH gilt in Sachen Fristen folgende Definition: Wenn er heute feststellt, dass er eine Verbindlichkeit nicht fristgerecht zur vereinbarten Fälligkeit bezahlen kann, muss sich der Unternehmer ansehen, ob in den nächsten drei Monaten so viele liquide Mittel hereinkommen, dass er alle Verbindlichkeiten (inklusiver derer, in die in dieser Zeit noch auflaufen) bezahlen kann. Wenn diese Analyse eine Deckung unter 95 Prozent ergibt, liegt Zahlungsunfähigkeit vor.

“Die verspätete Zahlung an sich ist keine Insolvenz. Bei Arbeitnehmern ist zu beachten, dass die Nichtzahlung von Gehalt diese zum Austritt aus dem Dienstverhältnis berechtigt, also ein Verlust von Know-How drohen kann. Bei Lieferanten sollte man verspätete Zahlungen jedenfalls im Sinne einer partnerschaftlichen Beziehung rechtzeitig kommunizieren, also bevor man eine Mahnung erhält”, so Fürst weiter.

Drei Wege zur Sanierung

Ist es jedoch soweit und man kann Zahlungen nicht bewältigen, gibt es für Unternehmer unterschiedliche Möglichkeiten, den Betrieb zu retten, mit denen man immer bei einem Begriff landet: Sanierung. Dabei gibt es Unterschiede.

1. Außergerichtliche Sanierung

Eine übliche Art der Sanierung ist die “außergerichtliche” mit einem “Schuldenschnitt”. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um einen Vergleich. Sie ist in jeder Phase der Krise anwendbar (sogar noch in der 60-Tages-Frist nach Eintritt der materiellen Insolvenz) und wird in der Regel mit fachkundiger Begleitung betrieben.

Hierbei müssen alle Gläubiger der außergerichtlichen Sanierung zustimmen (außer denjenigen, die voll befriedigt waren), jedoch gilt: Alle Gläubiger müssen den gleichen Informationsstand haben, sonst droht die Möglichkeit einer Irrtumsanfechtung.

Voraussetzungen für eine außergerichtliche Sanierung sind eine überschaubare Zahl der Gläubiger (maximal 50), eine passende Gläubigerstruktur, vergleichsweise geringe Außenstände bei der Finanz und bei der Sozialversicherung und eine verlässliche Buchhaltung. Das “Übersehen” einzelner Gläubiger kann straf- und zivilrechtliche Konsequenzen haben.

Weitere Punkte, die einer außergerichtlichen Sanierung zugute laufen, sind das Interesse der Gläubiger und Stakeholder am Fortbetrieb des Unternehmens, ein positiver Cashflow und ein realisierbares Sanierungskonzept.

2. Gerichtliches Sanierungsverfahren

Wird wiederum ein Antrag auf Durchführung eines “gerichtlichen Sanierungsverfahrens” gestellt, muss das Gericht innerhalb von 60 bis 90 Tagen eine Abstimmung über den – mit dem Antrag vorgelegten – Sanierungsplan (vom Schuldner eingebracht) ansetzen. Wird dieser Antrag von den Gläubigern mit jeweils 50-prozentiger Mehrheit angenommen, erfolgt eine rechtskräftige Bestätigung durch das Gericht nach Bezahlung etwaiger Masseforderungen und der Verfahrenskosten. Den Gläubigern muss eine Quote von zumindest 20 Prozent zahlbar innerhalb von zwei Jahren angeboten werden.

“Am Sanierungsplan nehmen auch Forderungen teil, die nicht in der Insolvenz angemeldet wurden. Die gesetzliche Mindestquote beträgt jene 20 Prozent, jedoch wird ein Insolvenzverwalter prüfen, ob das angemessen ist. Das heißt, ob die Quote über einem möglichen Erlös bei Abwicklung und Verwertung des Unternehmens liegt”, erklärt Fürst.

+++ Wenn die Bank plötzlich alles fällig stellt +++

3. Sanierung nach Konkursverfahren

Bei einem Konkursverfahren, das grundsätzlich in eine Verwertung des Unternehmens beziehungsweise seines Vermögens mündet, setzt das Gericht binnen maximal 90 Tagen eine Berichtstagsatzung an, in der der Insolvenzverwalter darüber zu berichten hat, ob die Voraussetzungen für eine sofortige Schließung des Unternehmens oder für eine Fortführung gegeben sind.

Falls für diese Zeit der Fortbestand des Unternehmens, etwa durch eine Kaution, sichergestellt ist, wird es bis dahin nicht veräußert. Dann kann ein Sanierungsplan-Antrag innerhalb von 14 Tagen eingebracht werden – auch hier gilt dann die Verwertungssperre. Wird der Sanierungsplan vorgelegt, kommt es innerhalb von sechs Wochen zur Abstimmung über eine Annahme.

Sanierungsverfahren: “Tolles Instrument”

Anwältin Eva Riess nennt das Sanierungsverfahren ein “tolles Instrument”, um ein Unternehmen, das in eine Schieflage geraten ist, zu retten. Damit es zu einer derartigen Rettung kommt, müssen zusammengefasst folgende Punkte geklärt sein:

  • Der Sanierungsplan muss schon vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgelegt werden.
  • Zudem muss der Unternehmer nachweisen, dass mindestens 20 Prozent der Schulden innerhalb von zwei Jahren bezahlt werden können.
  • Am Ende müssen die Gläubiger innerhalb von 90 Tagen dem Sanierungsplan zustimmen.

+++ 10 Rechtstipps für Startups: Die wichtigsten Gesetze und Regelungen +++

Nur Zahlungen für Geschäftsbetrieb zulässig

Besonders für Gründer sei bei Insolvenz-Fragen auch die zivilrechtliche Komponente von enormer Bedeutung, wie Fürst einbringt. Laut dem GmbHG und dem AktG dürfen nach Eintritt der materiellen Insolvenz keine Zahlungen vom Geschäftsführer auf Altverbindlichkeiten mehr geleistet werden. Das gilt als “massenschmälernde” Handlung. Erlaubt ist nur, was zur Aufrechthaltung des Geschäftsbetriebes unbedingt nötig ist (Löhne samt Sozialversicherungsbeiträge, Zug-um-Zug-Geschäfte, Energie), sowie fiktive Kosten der Verwaltung der Masse.

Bis zu zehn Jahre Haft möglich

Weiters gilt laut Gesetz: Wer einen Bestandteil seines Vermögens verheimlicht, veräußert, eine nicht bestehende Verbindlichkeit vortäuscht, sonst sein Vermögen wirklich oder zum Schein verringert und dadurch die “Befriedigung seiner Gläubiger” vereitelt oder schmälert, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Übersteigt der Schaden 300.000 Euro, drohen Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren. Auch wer nach Eintritt seiner Zahlungsunfähigkeit einen Gläubiger begünstigt und dadurch andere benachteiligt, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen.


⇒ IEF

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Markus Lang im Rahmen der invest.austria conference | brutkasten / martin pacher

Die Forderung nach einem Dachfonds besteht in Österreich seit längerer Zeit. Während in anderen europäischen Ländern vergleichbare Fondsmodelle bereits etabliert wurden, fehlt es in Österreich bislang an einer solchen Struktur. Ein Dachfonds funktioniert als Fund-of-Funds, bei dem das Kapital in verschiedene Venture-Capital-Fonds investiert wird, die wiederum gezielt in heimische Startups und Technologieunternehmen investieren.

Hierzulande setzt sich invest.austria im Rahmen ihrer Vision 2030 für die Schaffung eines Dachfonds ein, um den Kapitalzugang für Startups und etablierte Unternehmen zu verbessern. Auch bei der jüngsten invest.austria-conference am vergangen Mittwoch in Wien stand dieses Thema im Zentrum der Diskussion (brutkasten berichtete).

Im Interview mit Markus Lang, Partner bei Speedinvest und Board Member von invest.austria, sprachen wir über eine mögliche Ausgestaltung eines solchen Fondsmodells und die potenziellen Auswirkungen auf das österreichische Innovationsökosystem.


brutkasten: Warum brauchen wir aus deiner Sicht einen Dachfonds in Österreich?

Markus Lang: Ein erfolgreiches Ökosystem braucht zwei Dinge: Kapital und Talent. Während Österreich zweifelsfrei über viel Talent verfügt, gibt es im Bereich Kapital noch deutlichen Aufholbedarf, insbesondere im Vergleich zu anderen europäischen Ländern und globalen Märkten. Ein Dachfonds würde institutionelle Investoren verstärkt motivieren, in Venture Capital und Private Equity zu investieren, und so mehr Kapital, das in heimische Unternehmen fließt, freisetzen. Unser zukünftiger Wohlstand wird entscheidend davon abhängen, ob wir Hightech in Österreich ausreichend finanzieren können. Dazu zählen nicht nur Startups, sondern auch etablierte Unternehmen. Ein bewährtes Mittel, wie wir im europäischen Vergleich sehen, sind diese Dachfonds-Konzepte (Fund-of-Funds). Mit staatlicher Unterstützung setzen sie einen Stimulus, damit in weiterer Folge privates Kapital in den Markt fließen kann.

Du sprichst den staatlichen Support an. Wie müsste dieser deiner Meinung nach erfolgen? 

Für mich ist entscheidend, dass ein Management-Team vorhanden ist, das nach wirtschaftlichen Kriterien weitgehend frei agieren kann. Wichtig ist, dass das Fundmanagement die Entscheidungen so treffen kann, wie institutionelle Anleger es erwarten, und dass die öffentliche Einflussnahme minimal bleibt.

Eine Möglichkeit wäre ein finanzielles Commitment der öffentlichen Hand, um diesen Fonds zu ankern, ohne ihn allein zu tragen. Ebenso wichtig wäre ein Setup, das einerseits die Interessen der Steuerzahler wahrt, andererseits aber attraktiv genug ist, um institutionelle Anleger und Fondsmanager anzuziehen. Es gibt in Europa zahlreiche erfolgreiche Beispiele – mit dem nötigen Willen und etwas Rücksicht auf österreichische Besonderheiten ließe sich so ein Modell auch hier umsetzen. Aber dafür braucht es Mut – und die Infrastruktur, also der institutionelle Rahmen, muss jedenfalls von der öffentlichen Hand gesetzt werden.

Aktuell wird sehr viel darüber diskutiert, wo dieser Dachfonds am besten angesiedelt werden soll. Unter anderem wird dabei die Austria Wirtschaftsservice (aws) ins Spiel gebracht. Wie siehst du das?

Das österreichische Startup-Ökosystem wäre nicht dort, wo es heute ist, ohne die Austria Wirtschaftsservice (aws). Sie ist zweifellos einer der wichtigsten Unterstützer für Startups in Österreich. Für mich ist es essenziell, dass das Fondsmanagement nach marktwirtschaftlichen Kriterien entscheidet. Entscheidend ist schlussendlich, dass man hier mit dem Mindset eines Fund-of-Fund-Managers herangeht und nicht wie eine Förderbank agiert. Wenn dieses Mindset und die nötige Handlungsfreiheit in der aws, der ÖBAG oder einer neuen Entity gegeben sind, dann ist der Standort egal – Hauptsache, es wird professionell und marktnah geführt.

Wie viel staatliche Einflussnahme kann ein Dachfonds vertragen?  

Eine perfekte Lösung, bei der der Staat involviert ist, aber keinerlei Einfluss nimmt, ist unrealistisch. Es ist nicht ehrlich, staatliche Unterstützung zu fordern und zugleich vollständige Unabhängigkeit zu erwarten. Ich glaube jedoch fest an ein Modell, in dem Staat und private Investoren in einer Public-Private-Partnership zusammenarbeiten, da es auf vielen Ebenen sinnvoll ist. Der Staat stellt den institutionellen Rahmen und aus meiner Sicht auch ein Ankerticket für den Dachfonds, die Mehrheit des Kapitals kommt jedoch von privaten Investoren. Wenn man ein solches Projekt richtig aufsetzt, hat es nicht nur nachhaltig positiven Einfluss auf das Tech-Ökosystem in Österreich, sondern verdient der Republik auch gutes Geld. Hierfür gibt es international unzählige Beispiele auch aus anderen kleineren europäischen Ländern wie Portugal oder den baltischen Staaten.

Was das Management angeht, ist weniger entscheidend, wo der Fonds angesiedelt ist, sondern wer ihn führt. Entscheidend ist, dass erfahrene Personen aus dem privaten oder halböffentlichen Fundmanagement das Mandat und die Freiheit haben, ihre hohen Standards zu halten, ohne in einen starren regulatorischen Rahmen zu agieren, der die Flexibilität des Fonds einschränkt.

Der European Investment Fund (EIF) ist ein hervorragendes Beispiel: Er verwaltet öffentliches Geld, hat aber unter institutionellen Anlegern einen hervorragenden Ruf und gilt als Qualitätsindikator. Bei Speedinvest haben wir erlebt, wie der Prozess mit dem EIF als Gütesiegel bei privaten Anlegern wirkt – auch wenn er manchmal langwierig ist. Diese Mischung aus öffentlichem Engagement und privatem Qualitätsanspruch ist entscheidend für den Erfolg eines solchen Fonds.

Die Grundintention eines Dachfonds in Österreich sollte die Stärkung des heimischen Startup-Ökosystems sein. Ein zu starker nationalstaatlicher Fokus könnte jedoch die Attraktivität für Investoren mindern, oder? 

Es gibt verschiedene Modelle, die die Balance finden müssen zwischen der Freiheit, die ein privater Fundmanager braucht, und den Anforderungen, die mit der Investition von staatlichen Geldern verbunden sind. Ein privater Fundmanager muss genügend Flexibilität haben, um Investoren an Bord zu holen, denn das Produkt muss attraktiv sein. Gleichzeitig ist es verständlich, dass bei einem Beteiligungsvehikel, in das auch Steuerzahlergeld fließt, ein Interesse besteht, dieses Kapital innerhalb Österreichs zu investieren.

In Europa gibt es unterschiedliche Modelle. In größeren Ländern wird ein Ansatz genutzt, bei dem ein Fondsmanager vom Dachfonds etwa zehn Millionen Euro erhält und sich im Gegenzug verpflichtet, über die Laufzeit des Fonds dieselbe Summe im jeweiligen Land zu investieren. Dies ermöglicht es Fonds aus anderen Ländern auf das Kapital zuzugreifen, solange sie eine überzeugende Investmentstrategie vorweisen und die Investition in Österreich tätigen. Gleichzeitig wird man das nicht so 1:1 in Österreich umsetzen können, weil der Markt noch sehr klein ist und eine solche Regel wohl Fondsmanager zu sehr einschränkt. Ein anderer Ansatz wäre, die “Österreich-Komponente” über den Standort der Fondsmanager zu definieren und damit Österreich als Fondsstandort zu positionieren. 

Hierbei gibt es oft unterschiedliche Ansichten: Private Fondsmanager bevorzugen ein breiter gefasstes Modell, während die Politik eher auf ein stärker Österreich fokussiertes Modell drängt. Ein Kompromiss wäre notwendig, um beide Seiten zufriedenzustellen. Den “Wachstumfsfonds Deutschland” verwaltet durch die KfW Capital könnte man aber als Blueprint heranziehen und dann mit ein paar Änderungen für die Eigenheiten des österreichischen Marktes schnell umsetzen.

Auf der invest.austria-Konferenz wurde unter anderem von erfolgreichen Dachfonds-Modellen in anderen europäischen Ländern gesprochen. Warum gibt es in Österreich bis dato noch keinen Dachfonds?

Am Ende des Tages – und das wurde auch auf der Konferenz im Panel deutlich – ist die Initialzündung für die Umsetzung eines solchen Modells eine, die von öffentlicher Seite kommen muss. Aktuell gibt es zur neuen Regierungsbildung ein positives Momentum und wir wollen auch weiterhin alles daran setzen, um das Konzept voranzutreiben. 

Ich bin überzeugt, dass eine zentrale Frage unseres wirtschaftlichen Wohlstands davon abhängt, ob wir Schlüssel-Talente im Tech-Bereich nach Österreich holen, hier halten und Unternehmen aufbauen. Es geht nicht nur um Startups, sondern auch um Innovation in etablierten Unternehmen.

Frankreich ist hier ein inspirierendes Beispiel. Innerhalb weniger Jahre ist das Land von einer Randposition zu einem der europäischen Innovationszentren geworden. Durch gezielte Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Kapitalbereitstellung und Regulierung hat Frankreich gezeigt, dass ein starkes Ökosystem entstehen kann. Heute wollen alle, die im Tech-Bereich tätig sind, in Frankreich präsent sein. Das zeigt, dass man nicht 50 Jahre braucht, um hier Fortschritte zu erzielen – wenn man das Thema ernst nimmt und mutig ist.

Mit invest.austria lobbyiert ihr mit der Vision 2030 politisch für den Dachfonds. Welches Feedback habt ihr bisher von Seiten der Politik erhalten?

In den letzten sechs Monaten haben wir mit allen politischen Parteien gesprochen. Das gehört zu den Kern-Aufgaben von invest.austria. Ich denke, es ist sinnvoll, mit allen im Parlament vertretenen Parteien ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln. Insgesamt standen alle Parteien dem Thema offen gegenüber. Natürlich gibt es Unterschiede in der Tiefe des Verständnisses, die Parteien bringen je nach ihrer bisherigen Auseinandersetzung mit dem Thema unterschiedliche Perspektiven mit.

Grundsätzlich findet jeder das Thema spannend, aber die langfristige Bedeutung, die Investitionen in fünf oder zehn Jahren für den Wirtschaftsstandort Österreich haben können, ist noch nicht bei allen vollständig angekommen – das ist ein Punkt, den wir noch verdeutlichen müssen. Dennoch sehe ich durchweg positive Signale. Letztlich wird es darauf ankommen, wie das Regierungsprogramm aussieht und wer im Finanz- sowie im Wirtschaftsministerium sitzt.

In Europa wird vielfach das Fehlen des viel besagten IPO-Fensters beklagt. Wie bewertest du aktuell die Situation?

In Europa waren IPOs in den letzten zehn Jahren eher ein Randthema, wenn es um Liquidität und Exits geht. Erfolgreicher waren oft Unternehmensverkäufe an etablierte Unternehmen, was die wichtige Rolle von Startups für Innovation unterstreicht. Startups schaffen direkte Innovation, indem sie eigenständig wachsen und Arbeitsplätze schaffen. Gleichzeitig bringen sie durch Übernahmen Innovation in traditionelle Unternehmen, was langfristig ebenfalls zur wirtschaftlichen Dynamik beiträgt.

Ich denke, dass Trade-Sales in absehbarer Zukunft in Europa eine wesentliche Rolle spielen werden. Dennoch brauchen wir dringend harmonisierte Kapitalmärkte und eine echte Kapitalmarktunion. Es wäre großartig, wenn die neue EU-Kommission Themen wie die Kapitalmarktunion als zentrale Priorität setzt – erste Anzeichen deuten darauf hin. Es gibt enorme Hürden, etwa sprachliche und kulturelle Unterschiede, aber meine Frage ist immer: Was ist die Alternative? Aufgeben ist die schlechteste aller Alternativen und das funktioniert in einer zunehmend globalisierten Welt immer schlechter.

Die US-Wahlen sind geschlagen. Donald Trump wird der neue US-Präsident. Wie wird sich dies deiner Meinung nach auf den europäischen Wirtschafts- und Innovationsstandort auswirken?

Es ist sehr wahrscheinlich, dass Europa in Zukunft stärker auf sich selbst gestellt sein wird. Der Wahlkampf deutete bereits darauf hin, dass eine „America-first“-Politik kommen wird, die wenig weltoffen ist. Das bedeutet, dass Europa umso entschlossener, schneller und autonomer agieren muss – insbesondere in Bereichen wie Technologieführerschaft, Kapitalmarktunion und Investitionen in Technologie. Ohne solche Maßnahmen riskieren wir, als Verlierer aus dieser Entwicklung hervorzugehen. Der Druck auf Europa wird weiter steigen, und wie es heißt: „Unter Druck entstehen Diamanten.“ Vielleicht kann dieser Druck in schwierigen Zeiten dabei helfen, schneller zu Lösungen zu kommen.


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