04.08.2016

WKW: Win-Win-Situationen statt Startups, die Corporates zusetzen

An dieser Stelle wurde bereits einiges über die Innovation to Company Challenge der Wiener Wirtschaftskammer (WKW) berichtet. Am 10. August endet der Call und ein wichtiger Player wurde von uns noch nicht vorgestellt: Die WKW selbst.
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(c) fotolia.com - Robert Kneschke
kooperation

Der Call ist fast zu Ende. Nur noch bis 10. August können sich Startups für die Challenges der Buddy-Unternehmen bei der Innovation to Company Challenge bewerben. Und schon bevor es in die heiße Phase geht ist klar: Sowohl die teilnehmenden Startups, als auch die sieben Buddys können enorm von diesem Wettbewerb profitieren. Genau das ist auch das Ziel des Initiators, der Wiener Wirtschaftskammer. Denn die WKW ist als Interessensvertretung aller Unternehmen in Wien für beide Seiten verantwortlich.

+++ 1 Million Euro: Innovation to Company sucht Startups +++

Win-Win-Situationen für Startups und Corporates

(c) WKW: Walter Ruck
(c) WKW: Walter Ruck

Laut WKW sei es in der Vergangenheit immer wieder dazu gekommen, dass Startups etablierten Unternehmen stark zugesetzt hätten. Für Walter Ruck, Präsident der WKW, ist diese Form der Konkurrenz nicht optimal: „Unsere Überlegung: Wie können beide Seiten von Innovation profitieren. Bei Innovation to Company ist der Grundgedanke Win-Win-Situationen für beide Player zu schaffen“, sagt er. So könne die Innovationskraft von Startups genutzt werden, ohne dass vorhandene Arbeitsplätze gefährdet würden.

„Die unternehmerische Zusammenarbeit wird gerade neu erfunden“

Corporate Innovation als neues Terrain

Das Ziel des Wettbewerbs ist daher klar. Es sollen möglichst viele langfristige Kooperationen entstehen. Und hier bewegt man sich mit dem Corporate Innovation-Ansatz auf neuem Terrain. Zwar hätte es Kooperationen in der Wirtschaft schon immer gegeben, „durch die immer stärker werdende Startup-Branche und deren großen Erfolge wird die unternehmerische Zusammenarbeit aber gerade neu erfunden“, sagt Ruck. Mit der Innovation to Company Challenge kann die WKW in Österreich hier eine entscheidende Rolle als Bindeglied einnehmen.

+++ Dossier: Corporate Innovation +++

Die WKW als „Spielleiter“

Denn sie versteht sich selbst als „Spielleiter“ des Wettbewerbs. Die drei Coaches, die von der WKW für die Challenge gewonnen wurden, haben bereits den Corporates bei der Erstellung der Challenge-Aufgabe geholfen und werden später die Startups bei der Vorbereitung auf den finalen Pitch unterstützen. Venionaire Capital wird  schon davor im Auftrag der WKW eine Vorauswahl treffen. „Zusätzlich machen wir natürlich positive Stimmung für unsere Initiative und damit auch für die Unternehmen und die teilnehmenden Startups“, heißt es von der WKW.

Redaktionstipps

Buddys kamen nach der ersten Challenge von selbst

Und wie wurden die sieben Buddys für die Teilnahme am Wettbewerb gewonnen? Aktive Werbung war gar nicht mehr nötig. Denn sie sind nach der ersten Auflage des Wettbewerbs von selbst gekommen, da das Konzept sie überzeugt hat. „Auch für eine weitere Auflage haben wir bereits Interessenten quer durch verschiedene Branchen“,  hört man bei der WKW. Für alle, die es bis zum 10. August nicht mehr schaffen, sich zu bewerben, heißt es also lediglich ein bisschen abwarten: Die nächste Challenge kommt bestimmt.

 

⇒ Mehr Information zur Innovation to Company-Challenge und Anmeldung

Die Serie zur Innovation to Company-Challenge wird vom „Brutkasten” in redaktioneller Unabhängigkeit gestaltet. Sie wird finanziell durch die Wirtschaftskammer Wien unterstützt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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