03.03.2020

Indica Skincare: Im dritten CBD-Versuch zum Hanf-Kosmetik-Produkt

Für die Indica Skincare-Gründer Alexander Lacina und Christoph Richter ist die Kosmetik-Linie bereits der dritte Anlauf, mit einem CBD-Produkt zu reüssieren. Während es für das erste Produkt keinen Markt gab, machte dem zweiten ein Ministeriums-Erlass einen Strich durch die Rechnung.
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Christoph Richter nutzt Blattgold-'Zwangspause
(c) der brutkasten / Dominik Perlaki: Christoph Richter mit Blattgold-Fläschchen

Eigentlich war er ja schon immer in den Pflanzen – der Hanf-Inhaltsstoff CBD (Cannabidiol). Und doch hat ihn der Markt erst vor wenigen Jahren für sich entdeckt. Dem legalen Pendant zu THC werden zahlreiche positive Wirkungen zugeschrieben – es wirkt aber nicht psychoaktiv. Inzwischen gibt es CBD-Shops und eine ganze Bandbreite an CBD-Produkten aus unterschiedlichen Sparten – z.B. die Hautcreme Indica Skincare, die diese Woche bei 2 Minuten 2 Millionen präsentiert wird. Die Creme soll durch eine besonders hohe CBD-Konzentration unter anderem entzündungshemmend, entgiftend und regenerativ auf die Haut wirken.

+++ Alles rund um 2 Minuten 2 Millionen + Sendung im Livestream +++

CBD-Versuch Nummer 1: CBDoken

Für die Gründer Alexander Lacina und Christoph Richter (Goldenleaf GmbH) ist Indica Skincare aber nicht das erste CBD-Produkt, mit dem sie durchstarten wollen. Den Start machte 2018 das Krypto-Projekt CBDoken. Über die Tokenisierung des CBD-Handels auf der Blockchain sollte eine CBD-Börse mit transparenter und User-bestimmter Preisbildung entstehen. Dabei sollten beide Seiten des Marktplatzes – Verkäufer und Käufer – vor allem durch die Ausschaltung von Zwischenhändlern profitieren. Doch der Start inmitten des damaligen Bitcoin-Kurseinbruchs und dem damit verbundenen Abklingen des Krypto-Hypes stellte sich als schlechtes Timing heraus. CBDoken stieß weder bei potenziellen Investoren, noch bei potenziellen Nutzern auf ausreichend Interesse.

Archiv: Video-Talk zu CBDoken, Sommer 2018

Christoph Richter und Alexander Lacina, die Co-Founder von CBDoken, über die Tokenisierung des Hanf- bzw CBD-Handels, ihren User-generated Preis, die Asset Backed-Tokens sowie wie man den Warenhandel transparent auf die Blockchain bzw. eine Krypto-Börse bringt!

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 2. Juli 2018

CBD-Versuch Nummer 2: Blattgold / CBDrops

Relativ schnell sattelten Lacina und Richter daher auf ein weiteres Projekt um: „Blattgold“, von dem sich auch noch immer der Firmenname Goldenleaf GmbH ableitet über die die Indica Skincare-Cremen vertrieben werden. Noch im Herbst 2018 brachten die beiden unter der neuen Marke das CBD-Öl „CBDrops“ heraus, das als Lebensmittel firmierte (siehe Video unten). Im Gegensatz zu anderen Anbietern am Markt richteten sich die Gründer dabei strikt nach einer entsprechenden EU-Verordnung, die unter anderem klare Grenzwerte für die CBD-Konzentration vorsieht.

Archiv: Video-Talk zu Blattgold / CBDrops, Herbst 2018

Live aus Regina Margherita

Live-Talk mit Barbaro Luigi aus der Unternehmerfamilie Barbaro (Regina Margherita, Trattoria Martinelli) und Christoph Richter, dem CEO von Blattgold, über die neue "CBD-Pizza" Blattgold, das Familienunternehmen Barbaro uvm.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 16. Oktober 2018

Schon Ende des Jahres bereitete jedoch ein Erlass der damaligen Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) zur Nutzung von CBD in Lebensmitteln „CBDrops“ ein (vorläufiges) Ende. „Mit dem neuen Erlass wird die EU-Verordnung sehr ‚interessant‘ ausgelegt“, kommentierte Co-Founder Christoph Richter damals im brutkasten-Interview. Konkret ging es beim Ministeriums-Erlass um eine EU-Verordnung zu Novel Food und eine zu Nutzhanf. Derne Auslegung habe den „Effekt, dass alle legalen Produkte, die am Markt sind, damit verboten werden“, so Richter damals weiter. Ein Schlupfloch für illegale Produkte – das Label „nicht zum Verzehr geeignet“ auf CBD-Ölen – sei dagegen nicht geschlossen worden.

CBD-Versuch Nummer 3: Indica Skincare

Doch die Gründer gaben nicht auf – wie nun auch bei 2 Minuten 2 Millionen zu sehen ist. Schon Mitte 2019 gingen sie mit Indica Skincare an den Start (siehe Video-Talk mit Richter unten). Serial-Entrepreneur Richter, der vor vielen Jahren im Software-Bereich seine Unternehmer-Karriere gestartet hatte, gelang auch der Umstieg zum Kosmetik-Spezialisten. Inzwischen schrieb etwa auch die Vogue über sein neues Produkt. Bei 2 Minuten 2 Millionen ist er übrigens bereits zum zweiten Mal – der brutkasten berichtete.

Archiv: Erster Video-Talk zu Indica Skincare, Sommer 2019

Fifteen Seconds 2019: CBD-Creme Indica

Christoph Richter stellt uns am Fifteen Seconds Festival 2019 sein neuestes Produkt vor: die CBD-basierte Hautcreme Indicaskincare.com. Für wen die Creme geeignet ist und wann der Markteintritt bevorsteht, erzählt er uns im Interview.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 7. Juni 2019

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Bybit-Payments-Chef Krick: „Eine Banklizenz schließen wir für die Zukunft nicht aus“

Die Bybit Payments GmbH hat von der FMA eine E-Geld-Konzession erhalten und treibt damit den Ausbau des Wiener EU-Standorts voran. Im Interview erklärt Geschäftsführer Bernhard Krick, warum die Wahl auf Österreich fiel, was aus Bybit.eu werden soll und warum er eine Banklizenz nicht ausschließt.
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Bernhard Krick, Geschäftsführer der Bybit Payments GmbH | (c) Bybit

Anfang August erhielt die Bybit Payments GmbH von der Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Konzession als E-Geld-Institut, nach rund neun Monaten Verfahren. Laut Geschäftsführer Bernhard Krick gibt es die Lizenz zwar seit rund 25 Jahren, durchschritten hätten das Verfahren aber erst zwei Marktteilnehmer. Mit der Konzession baut die nach eigenen Angaben gemessen am Handelsvolumen zweitgrößte Kryptobörse der Welt ihre EU-Zentrale in Wien weiter aus. Die Schwestergesellschaft Bybit EU GmbH hält bereits seit Mai 2025 eine MiCAR-Zulassung. Im Interview spricht Krick über das Verfahren, die Standortwahl und die Frage, ob am Ende eine Banklizenz steht.


Die Bybit Payments GmbH hat von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Lizenz als E-Geld-Institut erhalten. Wie lange hat das Verfahren gedauert und was waren rückblickend die größten Hürden?

Der eigentliche Lizenzierungsprozess mit der FMA war naturgemäß intensiv und hat sich über einen Zeitraum von rund neun Monaten erstreckt. Wir haben jedoch bereits deutlich davor mit dem Aufbau der lokalen Gesellschaft, der Infrastruktur sowie aller compliance-relevanten Agenden begonnen. Obwohl es die Lizenz seit rund 25 Jahren gibt, haben erst zwei Marktteilnehmer diesen Prozess durchschritten. Die größte Herausforderung bestand darin, die Fülle an Informationen über die eigene Organisation, Prozesse und geplanten Produkte so aufzubereiten, dass sie den hohen Anforderungen der FMA entsprechen und ein klares, transparentes Bild vermitteln. Dabei steht man grundsätzlich auch immer unter einem gewissen Zeitdruck. Unsere Mitarbeiter:innen haben hier eine sehr gute Arbeit geleistet.

Rückblickend war der Prozess zwar anspruchsvoll, aber immens wertvoll. Er hat dazu beigetragen, unsere europäischen Strukturen weiter zu professionalisieren. Die E-Geld-Konzession ist eine wichtige Grundlage für die nächste Phase der Expansion unseres Geschäfts in Europa.

Warum hat Bybit die EMI-Lizenz ausgerechnet in Österreich beantragt? Länder wie Litauen oder Luxemburg gelten in Europa als die klassischen Standorte für E-Geld-Institute.

Wien ist für uns der Standort unserer EU-Zentrale. Von hier aus decken wir MiCAR, E-Geld und MiFID ab. Uns war wichtig, einen Standort mit einem europaweit respektierten Regulator zu wählen. Die FMA bietet dabei die perfekte Balance: streng in der Aufsicht, was für eine Organisation wie uns, die weltweit auf Compliance ausgerichtet ist, kein Problem, sondern ein Vorteil ist, und gleichzeitig kommunikativ, pragmatisch und effizient im Austausch. Wien ist zudem ein zentraler Standort in Europa mit attraktiver Infrastruktur und hoher regulatorischer Kompetenz. Von hier aus können wir langfristige europäische Strukturen aufbauen, mit einem verlässlichen Partner vor Ort, und unser Geschäft in den Märkten ganz Europas steuern.

Die FMA gilt als strenge Aufsicht. Wie erleben Sie die Zusammenarbeit im Vergleich zu anderen Jurisdiktionen, in denen Bybit tätig ist?

Eine strenge Aufsicht ist aus unserer Sicht kein Nachteil. Ganz im Gegenteil: Wenn man langfristig in einem regulierten europäischen Markt tätig sein möchte, ist Klarheit darüber, welche Anforderungen gelten, ein wesentlicher Vorteil. Unsere Erfahrung ist, dass die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden naturgemäß intensiv und detailliert ist, und das erwarten wir auch. Wir sehen Regulierung nicht als einmalige Eintrittshürde, sondern als laufenden Prozess, der sehr wichtig für die gesamte Branche ist. Die FMA sehen wir als eine durchaus fordernde, aber vor allem als eine sehr kompetente Behörde, die auch einen sehr guten Ruf in Europa genießt.

In der Aussendung zur Lizenz heißt es, konkrete Termine für die Produkteinführung würden in Kürze bekannt gegeben. Können Sie schon konkreter werden: Welche Dienste starten zuerst, und wann rechnen Sie mit dem Marktstart in Österreich und im restlichen EWR?

Die konkreten Produktneuerungen, Marktstart und Rollout-Phasen werden wir, wie versprochen, zeitnah kommunizieren. Was wir jedoch jetzt bereits sagen können: Unser Ziel ist es, die neue Lizenz schrittweise für den Ausbau eines umfassenderen Payment-Angebots in Europa zu nutzen. Wir haben bereits um das Passporting der Lizenz für den EWR angesucht. Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die relevanten nationalen Behörden in Europa dies bestätigen müssen. Wir verfolgen dabei bewusst einen stufenweisen Ansatz, können aber bereits jetzt sagen: Bybit.eu wird bald viel mehr sein als eine reine Krypto-Plattform und wird sich zu einer universellen Finanzlösung entwickeln.

Die Bybit Card ist in Europa bereits verfügbar. Was ändert sich durch die EMI-Lizenz konkret für das Kartenprogramm? Wird die Bybit Payments GmbH die Kartenausgabe künftig selbst übernehmen?

Die Bybit Card wird auch in Zukunft eines unserer zentralen Produkte bleiben. Zum jetzigen Zeitpunkt möchten wir jedoch keine konkreten Änderungen an bestimmten Produkten vorwegnehmen oder bekanntgeben. Was wir sagen können: Die Lizenz gibt uns generell zusätzliche strategische Flexibilität, um unser europäisches Dienstleistungsangebot im Zahlungsverkehr weiterzuentwickeln sowie attraktiver zu gestalten.

Auf Bybit.eu setzen Sie bei Stablecoins bislang auf regulierte Token von Circle wie EURC. Die EMI-Lizenz würde der Bybit Payments GmbH grundsätzlich auch die Emission eines eigenen E-Geld-Tokens erlauben. Ist ein eigener Euro-Stablecoin ein Thema für Sie?

Stablecoins und andere tokenisierte Zahlungsinstrumente beobachten wir auf dem europäischen Markt sehr genau. Gerade MiCAR schafft hier einen neuen regulatorischen Rahmen, der in den kommenden Jahren erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung digitaler Zahlungsmittel haben wird. Aktuell liegt unser Fokus jedoch darauf, unseren Kundinnen und Kunden Zugang zu bestehenden regulierten und qualitativ hochwertigen Produkten zu ermöglichen. EURC ist dafür ein gutes Beispiel. Wir schließen grundsätzlich keine strategischen Optionen in diesem Bereich aus, haben derzeit aber nichts anzukündigen.

Bybit EU GmbH und Bybit Payments GmbH sind bewusst getrennte Gesellschaften mit unterschiedlichen Lizenzen. Warum diese Struktur, und was bedeutet die Trennung im Alltag konkret für die Kundinnen und Kunden?

Die Trennung folgt einer klaren regulatorischen und auch organisatorischen Logik. Die Bybit EU GmbH und die Bybit Payments GmbH verfolgen unterschiedliche Geschäftsmodelle und verfügen über unterschiedliche regulatorische Berechtigungen. Deshalb ist es sinnvoll, diese Aktivitäten auch gesellschaftsrechtlich, organisatorisch und in Bezug auf die Regulatorik und das Risikomanagement klar voneinander abzugrenzen. Für die Kundinnen und Kunden wird sich das positiv auswirken, da wir in der Zukunft über eine gemeinsame Finanzplattform und App neue innovative Möglichkeiten im Zahlungsverkehr anbieten werden. Die Kunden werden die volle Transparenz haben, welche Dienstleistung sie von welchem Unternehmen beziehen.

Sie betonen, dass die EMI-Lizenz keine Banklizenz ist. Ist eine Banklizenz der nächste logische Schritt für Bybit in Europa, oder schließen Sie das aus?

Für uns ist die EMI-Lizenz der logische Schritt, um unsere Kompetenz im Zahlungsverkehr in Europa aufzubauen. Wir verfolgen das Ziel, ein globales Finanz-Ökosystem aufzubauen, das den Zugang zu einer modernen Bank-, Investitions- und Zahlungsverkehrsinfrastruktur für alle Kundengruppen bietet. Da ist es natürlich selbstverständlich, dass wir kontinuierlich evaluieren, welche regulatorischen Strukturen und Partnerschaften für unsere langfristige Strategie sinnvoll sind. Eine Banklizenz schließen wir für die Zukunft nicht aus. Aktuell liegt unser Fokus aber klar auf dem erfolgreichen Aufbau und der Skalierung unseres regulierten Geschäfts in Europa.

Mit regulierten Zahlungsdiensten tritt Bybit in direkte Konkurrenz zu Neobanken wie Revolut und N26, aber auch zu anderen Kryptobörsen mit Payment-Ambitionen in Europa. Womit wollen Sie sich in diesem Feld differenzieren?

Bybit ist gemessen am Handelsvolumen die zweitgrößte Krypto-Asset-Plattform der Welt und bietet bereits heute weltweit über 80 Millionen Kundinnen und Kunden viel mehr als reines Krypto-Trading an. Eine wesentliche Rolle spielt dabei das enorme Volumen im Krypto-Derivate- und Futures-Handel auf der globalen Bybit-Plattform. Mit unserem „Compliance-First-Ansatz“ wird Bybit einer der relevantesten Player in Europa werden. Der entscheidende Faktor ist, das Vertrauen der Kundinnen und Kunden zu bekommen. Unser Ansatz geht daher über das reine Krypto-Trading weit hinaus. Wir verbinden die Welten der digitalen Assets und Web3-Produkte mit den traditionellen Finanzdienstleistungen.

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt Bybit aktuell in Wien, und wie verändert der Aufbau der Payments-Sparte den Standort? Wird derzeit Personal gesucht?

Aktuell beschäftigen wir in Wien rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Ausbau der Payments-Sparte stärkt den Standort zusätzlich, da ein reguliertes Payment-Geschäft weitere spezialisierte Funktionen benötigt, etwa in den Bereichen Produktmanagement, Legal und Compliance, Risk, Finance, Operations und Technology. Hier sind wir derzeit auch auf der Suche und heißen jede Bewerbung willkommen.

Welchen Stellenwert hat das Thema Sicherheit beim Aufbau des europäischen Zahlungsverkehrsgeschäfts, und wie werden die Kundengelder der Bybit Payments GmbH abgesichert?

Sicherheit und Vertrauen bilden das Fundament des Finanzgeschäfts. Beim Aufbau der Bybit Payments GmbH wurden deshalb regulatorische Anforderungen an Governance, Risikomanagement, IT-Sicherheit und den Umgang mit Kundengeldern von Beginn an berücksichtigt. Die Kundengelder des E-Geld-Instituts werden entsprechend den regulatorischen Vorgaben geschützt und bei einer Bank zu 100 Prozent treuhänderisch verwahrt. Für die Bybit.eu-Plattform gelten zudem dieselben strengen regulatorischen Anforderungen an IT-Sicherheit wie für Banken.

Bybit hat kürzlich seinen Risiko- und Sicherheitsbericht für das erste Halbjahr 2026 veröffentlicht. Welche Rolle spielt künstliche Intelligenz inzwischen in der Sicherheitsarbeit, und was bedeutet das für Nutzerinnen und Nutzer in Europa?

Wir setzen modernste Technologien ein, um Muster schneller zu erkennen, Auffälligkeiten frühzeitig zu identifizieren und potenzielle Risiken effizient zu analysieren. Unser Anspruch ist es, im Bereich Sicherheit immer einen Schritt voraus zu sein, ganz nach dem Credo: Prävention statt Nachsorge. Künstliche Intelligenz ist in der präventiven Sicherheitsarbeit im Zahlungsverkehr ein fixer Bestandteil. Für Nutzerinnen und Nutzer in Europa bedeutet das im Alltag vor allem, dass der Zahlungsverkehr reibungslos und sicher abläuft. Der große europäische Vorteil ist dabei der rechtliche Rahmen. Dank strenger Gesetze wie der DSGVO und dem neuen KI-Gesetz gibt es in Europa klare Leitplanken, die die Privatsphäre aller am Zahlungsverkehr beteiligten Personen schützen.

Wo steht Bybit.eu in drei Jahren?

Unser Anspruch ist klar: Wir wollen in drei Jahren eine der führenden regulierten Plattformen für digitale Finanzdienstleistungen in Europa sein. Krypto und Blockchain wollen wir dabei immer weniger als eigenständige oder alternative Systeme betrachten, sondern die Brücke zwischen der Welt digitaler Assets und traditionellen Finanzdienstleistungen weiter stärken und direkt verbinden. Entscheidend ist Vertrauen: Ein verlässlicher institutioneller Rahmen und klare Regulierungen bilden die Basis, damit immer mehr Unternehmen sowie Kundinnen und Kunden auf diese Technologien setzen. Im Idealfall ist Bybit EU in drei Jahren eine vertrauenswürdige, regulierte All-in-one-Finanzplattform, auf der digitale und traditionelle Finanzdienstleistungen zusammenkommen und nahtlos in den Alltag unserer Kundinnen und Kunden integriert sind.

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AI Summaries

Indica Skincare: Im dritten CBD-Versuch zum Hanf-Kosmetik-Produkt

  • Für die Gründer Alexander Lacina und Christoph Richter ist Indica Skincare nicht das erste CBD-Produkt, mit dem sie durchstarten wollen.
  • Der erste Versuch war 2018 CBDoken – die Tokenisierung des CBD-Handels auf der Blockchain.
  • Dafür gab es keinen Markt.
  • Noch im Herbst 2018 brachten die beiden unter der neuen Marke Blattgold dann das CBD-Öl „CBDrops“ heraus, das als Lebensmittel firmierte.
  • Doch ein Ministeriums-Erlass beendete dieses Projekt.
  • Schon Mitte 2019 gingen sie mit Indica Skincare an den Start.

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  • Für die Gründer Alexander Lacina und Christoph Richter ist Indica Skincare nicht das erste CBD-Produkt, mit dem sie durchstarten wollen.
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  • Schon Mitte 2019 gingen sie mit Indica Skincare an den Start.

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Indica Skincare: Im dritten CBD-Versuch zum Hanf-Kosmetik-Produkt

  • Für die Gründer Alexander Lacina und Christoph Richter ist Indica Skincare nicht das erste CBD-Produkt, mit dem sie durchstarten wollen.
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