13.12.2018

Christoph Richter: „Die legalen CBD-Produkte am Markt werden verboten“

Interview. Ein Erlass von Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein richtet sich gegen die Nutzung des Cannabis-Inhaltsstoffs CBD in Lebensmitteln. Christoph Richter, Serial Entrepreneur und CEO des Wiener CBD-Startups Blattgold sprach mit uns über die Konsequenzen für sein Unternehmen.
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Blattgold CEO Christoph Richter
(c) der brutkasten / Dominik Perlaki: Blattgold CEO Christoph Richter

Die CBD-Branche in Österreich ist noch sehr jung und erlebte in den vergangenen Monaten einen regelrechten Boom. Der Cannabis-Inhaltsstoff CBD, der im Gegensatz zu THC keine psychoaktive Wirkung hat, wird unter anderem ergänzend bei Schmerztherapien angewendet. Im Alltag soll er entspannend wirken. Seit Kurzem ist auch das Wiener Startup Blattgold mit einem CBD-Öl – CBDrops – am Markt. Auf sich aufmerksam machte das von Serial Entrepreneur Christoph Richter mitgegründete Unternehmen unter anderem mit einer „Cannabis-Pizza“. Ein Erlass von Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein will der Nutzung von CBD in Lebensmitteln nun der Riegel vorschieben. Wir sprachen mit Richter über die Auswirkungen auf sein Startup.

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Trifft Blattgold der neue CBD-Erlass von Gesundheitsministerin Hartinger-Klein?

So wie er ausgelegt wird auf jeden Fall. Laut EU-Verordnung darf CBD-Öl ja einen maximalen CBD-Anteil von drei Prozent haben. Deswegen haben wir es auch von Beginn an genau so designt. Unsere Erwartung war, dass das im Zuge einer nationalen Regulierung auch gesetzlich so verankert wird. Im Moment sind ja noch sehr viele verschiedene Qualitäten am Markt vorhanden – nicht nur kontrollierte, hochwertige Produkte. Mit dem neuen Erlass wird die EU-Verordnung sehr „interessant“ ausgelegt. Konkret darf jetzt auch das im Zuge der Produktion genutzte Öl, das mittels „CO2-Extraktion“ hergestellt wird  – die Ausgangsbasis für unser Produkt – nicht mehr mehr als drei Prozent CBD enthalten. Damit ist unser Produkt aktuell nicht mehr zugelassen.

„Es wird einmal schikaniert, anstatt zu überlegen, wie man zusammenarbeiten kann.“

Dabei haben wir gerade die erste Produktion von Nüssen fertig, die mit unserem CBD-Öl versetzt sind. Wir arbeiten gerade auch an Mehlspeisen und einem Fertig-Smoothie-Produkt. Es wäre sehr schade, das alles nicht weiter verfolgen zu dürfen.

Müsst ihr dann diese bereits produzierten Produkte einstanzen?

Nein, nach Deutschland liefern (lacht). Es ist sehr schade für den Standort Österreich. Man sagt, man will Innovatives und Neues ermöglichen und dann wird genau dem ein Riegel vorgeschoben. Es wird einmal schikaniert, anstatt zu überlegen, wie man zusammenarbeiten kann. Soweit wir informiert sind gab es im Vorfeld des Erlasses keinerlei Diskurs mit den Cannabis-Firmen, um zu eruieren, welche Maßnahmen sinnvoll wären. Geredet wurde scheinbar nur mit anderen Stellen, die andere Ideen verfolgen.

Was sind diese anderen Stellen?

Da kann man nur raten, wer ein Interesse daran hat, dass alle natürlichen Cannabis-Produkte verboten sind.

Video-Talk mit Christoph Richter zur Blattgold-„Cannabis-Pizza“

Live aus Regina Margherita

Live-Talk mit Barbaro Luigi aus der Unternehmerfamilie Barbaro (Regina Margherita, Trattoria Martinelli) und Christoph Richter, dem CEO von Blattgold, über die neue "CBD-Pizza" Blattgold, das Familienunternehmen Barbaro uvm.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 16. Oktober 2018

Um die Auslegung welcher Gesetze geht es beim Erlass genau?

Es gibt eine EU-Verordnung zu Novel Food und eine zu Nutzhanf und es geht um ein Zusammenspiel der beiden. Sie werden jetzt eben anders ausgelegt, als wir es erwartet hätten, mit dem Effekt, dass alle legalen Produkte, die am Markt sind, damit verboten werden. Das ist sehr schade, weil das größte Schlupfloch der illegalen Produkte am Markt zugleich nicht geschlossen wird. Es werden auch CBD-Öle formell für Duftlampen verkauft und mit „nicht zum Verzehr geeignet“ gelabelt.

…und die sind aber tatsächlich für den Verzehr gedacht?

Wer kauft sich für seine Duftlampe ein 80 Euro-Öl? Die Hersteller wissen natürlich genau, was tatsächlich damit gemacht wird. Die Regierung hätte die Chance gehabt, dieses Gesetz klar zu verbessern und endlich die Qualität für CBD-Lebensmittel und damit für die KundInnen sicherzustellen. Sie hat sich stattdessen dafür entschieden, allen Firmen, die versuchen ein legales Produkt herzustellen, die Möglichkeiten der Produktion zu verbieten. Die Produkte, die das immer schon umgangen haben, sind dagegen weiterhin erlaubt. Das Absurde ist: Wenn ich ein Patient bin, der CBD-Produkte im Zuge seiner Therapie verwenden will, ist es jetzt de facto die einzige legale Möglichkeit, die unsere Gesundheitsministerin bietet, es zu rauchen.

Ihr habt ja auch internationale Märkte am Radar. Wie sieht es außerhalb Österreichs aus? Ist es eine Option, sich unter den gegebenen Umständen ganz auf andere Märkte zu fokussieren?

Wir starten im Jänner mit den ersten Partnern in München. Dem steht auch weiterhin nichts im Wege. Wir wollen das auch recht schnell auf weitere Städte erweitern. Es stellt sich natürlich auch in den anderen europäischen Ländern die Frage, wie die EU-Gesetze ausgelegt werden. Folgen sie dem Beispiel Österreichs und behindern die Firmen, die ein legales Produkt auf den Markt bringen wollen? Oder gehen sie einen sinnvolleren Weg und machen gescheite Regelungen? Es bleibt für uns natürlich ein gewisses Risiko. Wir wollen aber jedenfalls die Internationalisierung vorantreiben.

„Das ist ein Startup. Manchmal sind es kleine, manchmal große Wege. Aber es gibt immer einen Weg vorwärts.“

CBD-Erlass Hartinger-Klein
(c) der brutkasten / Dominik Perlaki: Blattgold CEO Christoph Richter

Soweit zum Problem. Deine Consulting-Schiene heißt „Richter richtets“. Hast du auch eine Lösung für Blattgold parat?

Das hat uns jetzt natürlich ein wenig zurückgeworfen. Wir sind jetzt wieder in der Produktentwicklung und schauen, was machbar ist. Wenn es soweit ist, dass wir eine Lösung haben, werden wir das natürlich bekannt machen. Vorerst heißt es: Wieder zurück zu Forschung und Entwicklung. Wir testen, wie wir ein Nahrungsmittel sicherstellen können, das den Kriterien entspricht.

Aufgeben ist also keine Option…

Das ist ein Startup. Manchmal sind es kleine, manchmal große Wege. Aber es gibt immer einen Weg vorwärts. Derzeit sieht es jedenfalls so aus: Unser Shop ist weiterhin online, man kann weiterhin bestellen. Man kann weiterhin die Pizza im ersten Bezirk oder einen Smoothie bei den Juice Factories genießen. Wie lange das aktuell so aufrecht bleibt, können wir nicht sagen. Wir werden täglich die Entwicklung verfolgen und uns selbstverständlich an die gegeben Gesetze und Bedingungen halten, die unsere Gesundheitsministerin vorgibt.

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(c) Adobe Stock

Rick Spirit kann seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen – deshalb wurde vom Handelsgericht Wien ein Konkursverfahren eröffnet. Das vermeldet der Alpenländische Kreditorenverband (AKV).

Laut der Website des Wiener-Gin-Startups gibt es allerdings einen anderen, primären Insolvenzgrund: Das behördlich verordnete Betretungsverbot zur Rick-Spirit-Filiale in der Wiener Margaretenstraße.

Rick Spirit wurde in Hofburg vorgestellt

Bereits im Jahr 2019 wandte sich Gründer Patrick Martinelli (Marchl) mit seinem alkoholhaltigen Destillat aus Fruchtsäften und Gewürzen an die Öffentlichkeit – brutkasten berichtete. Mit einem „alkoholfreien Gin“ namens Rick Free wollte man außerdem ab Ende 2019 auch „Nicht-Trinker:innen“ überzeugen.

Ursprünglich mit zwei Geschmacksrichtungen gestartet, hatte man sich seit der Gründung 2017 zu einem „vielfältigen Sortiment aus Premium-Spirituosen entwickelt“, wie Founder Martinelli auf seinem LinkedIn-Profil preisgibt. Vorgestellt wurde das Sortiment damals auf der Spirituosen-Gala in der Wiener Hofburg.

Anti-Trend schon früh erkannt

Schon damals positionierte man sich als „Bio-Spirituosen-Startup“ – und sagte mit dem alkoholfreien Rick-Free-Gin bereits einen Trend voraus, der mittlerweile im Rennen ist: der sinkende Alkoholkonsum.

Laut letztjährigen Studienergebnissen der WHO geht der weltweite Alkoholkonsum zwar zurück, das Ziel, bis 2030 eine Alkoholkonsum-Reduktion von 20 Prozent im Vergleich zum Jahr 2010 zu erreichen, sei allerdings nicht realistisch.

Nicht realisierbar ist das Ziel vor allem in Österreich: Heimische Konsument:innen machen uns hierzulande zu einem der weltweiten Hochkonsumländer. Laut Expert:innen des Kompetenzzentrums Sucht der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) liegt Österreich im EU-Vergleich im oberen Alkoholkonsum-Drittel. Auch, wenn der Alkoholkonsum pro Kopf längerfristig langsam sinkt.

„Betretungsverbot“ sei Grund für Insolvenz

Allerdings sei ein vermeintlich sinkender Absatz mangels Nachfrage nicht der ausschlaggebende Insolvenzgrund für Rick Spirit gewesen.

Laut einer Bekanntmachung des Startups sei es zu einer Nichteinhaltung von Standards durch Umbauarbeiter gekommen, „welche vor unserer Mietvertragsunterzeichnung durchgeführt wurden“. Das verursachte Probleme. Die Event-Location „Rick Spirit World“, die sich bislang in der Margaretenstraße 22 im vierten Wiener Gemeindebezirk befunden hatte, wurde behördlich „mit einem Betretungsverbot geschlossen“.

Gründer Martinelli zufolge sei es „aufgrund dieses behördlichen Betretungsverbotes“ zur Anmeldung der Insolvenz gekommen, „da der Standort nicht länger betrieben werden kann“. Ohne Nutzung des Mietobjektes sei eine Fortführung des Betriebs nicht möglich, heißt es auf der Website weiter.


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