13.12.2018

Christoph Richter: „Die legalen CBD-Produkte am Markt werden verboten“

Interview. Ein Erlass von Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein richtet sich gegen die Nutzung des Cannabis-Inhaltsstoffs CBD in Lebensmitteln. Christoph Richter, Serial Entrepreneur und CEO des Wiener CBD-Startups Blattgold sprach mit uns über die Konsequenzen für sein Unternehmen.
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Blattgold CEO Christoph Richter
(c) der brutkasten / Dominik Perlaki: Blattgold CEO Christoph Richter

Die CBD-Branche in Österreich ist noch sehr jung und erlebte in den vergangenen Monaten einen regelrechten Boom. Der Cannabis-Inhaltsstoff CBD, der im Gegensatz zu THC keine psychoaktive Wirkung hat, wird unter anderem ergänzend bei Schmerztherapien angewendet. Im Alltag soll er entspannend wirken. Seit Kurzem ist auch das Wiener Startup Blattgold mit einem CBD-Öl – CBDrops – am Markt. Auf sich aufmerksam machte das von Serial Entrepreneur Christoph Richter mitgegründete Unternehmen unter anderem mit einer „Cannabis-Pizza“. Ein Erlass von Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein will der Nutzung von CBD in Lebensmitteln nun der Riegel vorschieben. Wir sprachen mit Richter über die Auswirkungen auf sein Startup.

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Trifft Blattgold der neue CBD-Erlass von Gesundheitsministerin Hartinger-Klein?

So wie er ausgelegt wird auf jeden Fall. Laut EU-Verordnung darf CBD-Öl ja einen maximalen CBD-Anteil von drei Prozent haben. Deswegen haben wir es auch von Beginn an genau so designt. Unsere Erwartung war, dass das im Zuge einer nationalen Regulierung auch gesetzlich so verankert wird. Im Moment sind ja noch sehr viele verschiedene Qualitäten am Markt vorhanden – nicht nur kontrollierte, hochwertige Produkte. Mit dem neuen Erlass wird die EU-Verordnung sehr „interessant“ ausgelegt. Konkret darf jetzt auch das im Zuge der Produktion genutzte Öl, das mittels „CO2-Extraktion“ hergestellt wird  – die Ausgangsbasis für unser Produkt – nicht mehr mehr als drei Prozent CBD enthalten. Damit ist unser Produkt aktuell nicht mehr zugelassen.

„Es wird einmal schikaniert, anstatt zu überlegen, wie man zusammenarbeiten kann.“

Dabei haben wir gerade die erste Produktion von Nüssen fertig, die mit unserem CBD-Öl versetzt sind. Wir arbeiten gerade auch an Mehlspeisen und einem Fertig-Smoothie-Produkt. Es wäre sehr schade, das alles nicht weiter verfolgen zu dürfen.

Müsst ihr dann diese bereits produzierten Produkte einstanzen?

Nein, nach Deutschland liefern (lacht). Es ist sehr schade für den Standort Österreich. Man sagt, man will Innovatives und Neues ermöglichen und dann wird genau dem ein Riegel vorgeschoben. Es wird einmal schikaniert, anstatt zu überlegen, wie man zusammenarbeiten kann. Soweit wir informiert sind gab es im Vorfeld des Erlasses keinerlei Diskurs mit den Cannabis-Firmen, um zu eruieren, welche Maßnahmen sinnvoll wären. Geredet wurde scheinbar nur mit anderen Stellen, die andere Ideen verfolgen.

Was sind diese anderen Stellen?

Da kann man nur raten, wer ein Interesse daran hat, dass alle natürlichen Cannabis-Produkte verboten sind.

Video-Talk mit Christoph Richter zur Blattgold-„Cannabis-Pizza“

Live aus Regina Margherita

Live-Talk mit Barbaro Luigi aus der Unternehmerfamilie Barbaro (Regina Margherita, Trattoria Martinelli) und Christoph Richter, dem CEO von Blattgold, über die neue "CBD-Pizza" Blattgold, das Familienunternehmen Barbaro uvm.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 16. Oktober 2018

Um die Auslegung welcher Gesetze geht es beim Erlass genau?

Es gibt eine EU-Verordnung zu Novel Food und eine zu Nutzhanf und es geht um ein Zusammenspiel der beiden. Sie werden jetzt eben anders ausgelegt, als wir es erwartet hätten, mit dem Effekt, dass alle legalen Produkte, die am Markt sind, damit verboten werden. Das ist sehr schade, weil das größte Schlupfloch der illegalen Produkte am Markt zugleich nicht geschlossen wird. Es werden auch CBD-Öle formell für Duftlampen verkauft und mit „nicht zum Verzehr geeignet“ gelabelt.

…und die sind aber tatsächlich für den Verzehr gedacht?

Wer kauft sich für seine Duftlampe ein 80 Euro-Öl? Die Hersteller wissen natürlich genau, was tatsächlich damit gemacht wird. Die Regierung hätte die Chance gehabt, dieses Gesetz klar zu verbessern und endlich die Qualität für CBD-Lebensmittel und damit für die KundInnen sicherzustellen. Sie hat sich stattdessen dafür entschieden, allen Firmen, die versuchen ein legales Produkt herzustellen, die Möglichkeiten der Produktion zu verbieten. Die Produkte, die das immer schon umgangen haben, sind dagegen weiterhin erlaubt. Das Absurde ist: Wenn ich ein Patient bin, der CBD-Produkte im Zuge seiner Therapie verwenden will, ist es jetzt de facto die einzige legale Möglichkeit, die unsere Gesundheitsministerin bietet, es zu rauchen.

Ihr habt ja auch internationale Märkte am Radar. Wie sieht es außerhalb Österreichs aus? Ist es eine Option, sich unter den gegebenen Umständen ganz auf andere Märkte zu fokussieren?

Wir starten im Jänner mit den ersten Partnern in München. Dem steht auch weiterhin nichts im Wege. Wir wollen das auch recht schnell auf weitere Städte erweitern. Es stellt sich natürlich auch in den anderen europäischen Ländern die Frage, wie die EU-Gesetze ausgelegt werden. Folgen sie dem Beispiel Österreichs und behindern die Firmen, die ein legales Produkt auf den Markt bringen wollen? Oder gehen sie einen sinnvolleren Weg und machen gescheite Regelungen? Es bleibt für uns natürlich ein gewisses Risiko. Wir wollen aber jedenfalls die Internationalisierung vorantreiben.

„Das ist ein Startup. Manchmal sind es kleine, manchmal große Wege. Aber es gibt immer einen Weg vorwärts.“

CBD-Erlass Hartinger-Klein
(c) der brutkasten / Dominik Perlaki: Blattgold CEO Christoph Richter

Soweit zum Problem. Deine Consulting-Schiene heißt „Richter richtets“. Hast du auch eine Lösung für Blattgold parat?

Das hat uns jetzt natürlich ein wenig zurückgeworfen. Wir sind jetzt wieder in der Produktentwicklung und schauen, was machbar ist. Wenn es soweit ist, dass wir eine Lösung haben, werden wir das natürlich bekannt machen. Vorerst heißt es: Wieder zurück zu Forschung und Entwicklung. Wir testen, wie wir ein Nahrungsmittel sicherstellen können, das den Kriterien entspricht.

Aufgeben ist also keine Option…

Das ist ein Startup. Manchmal sind es kleine, manchmal große Wege. Aber es gibt immer einen Weg vorwärts. Derzeit sieht es jedenfalls so aus: Unser Shop ist weiterhin online, man kann weiterhin bestellen. Man kann weiterhin die Pizza im ersten Bezirk oder einen Smoothie bei den Juice Factories genießen. Wie lange das aktuell so aufrecht bleibt, können wir nicht sagen. Wir werden täglich die Entwicklung verfolgen und uns selbstverständlich an die gegeben Gesetze und Bedingungen halten, die unsere Gesundheitsministerin vorgibt.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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