24.02.2016

Was das richtige Impressum auf der Website enthalten muss

Viele Gründer tappen gleich zu Beginn in die teure Impressum-Falle. Abmahnungen gegen Unternehmer, die kein oder ein mangelhaftes Impressum auf ihrer Website anführen, sind ärgerlich und können teuer zu stehen kommen.
/artikel/impressum-website
Gibt man auf seiner Website nicht das richtige Impressum an, kann das bis zu 20.000 Euro kosten. Tom - fotolia.com

Es mag dem einen oder anderen vielleicht übertreiben vorkommen, aber die Angabe des richtigen Impressums auf der eigenen Website ist wichtig. Grundsätzlich dient die Informationspflicht zum Nachweis wer für die Website, bzw. die Inhalte verantwortlich ist. Das betrifft darüberhinaus auch Social Media-Seiten und Newsletter.

Wer ein Impressum angeben muss

Die Informationspflicht gilt grundsätzlich für alle Gewerbetreibenden.

  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen
  • Nicht ins Firmenbuch eingetragene Unternehmer
  • Ins Firmenbuch eingetragene Unternehmer

Was das Impressum auf der Website enthalten muss

Es macht einen großen Unterschied ob das Unternehmen im Firmenbuch eingetragen ist oder nicht. Danach richten sich die Angaben, was das richtige Impressum auf der Website enthalten muss:

Nicht ins Firmenbuch eingetragene Personen Ins Firmenbuch eingetragene Personen
Bei natürlichen Personen:

  • bürgerlicher Name (Vor- und Zuname) und
  • Standort der Gewerbeberechtigung.

Bei juristischen Personen:

  • Gesetzlich oder in den Statuten festgelegter Name und
  • Standort der Gewerbeberechtigung.

 

  • Firma (Firmenwortlaut gemäß Firmenbucheintrag)
  • Firmenbuchnummer
  • Firmenbuchgericht
  • Firmensitz (gemäß Firmenbucheintrag)
  • Rechtsform
  • Befindet sich das Unternehmen in Liquidation ist dies anzuführen.

 

  • Folgende Angaben sind auch in Geschäftsbriefen und Bestellscheinen zu machen

ACHTUNG: Sowohl eingetragene als auch nicht eingetragene Unternehmer haben die jeweiligen Bestimmungen z in E-Mails anzuführen.


Strafbestimmungen

 Verstöße gegen die bestehenden Bestimmungen können vom zuständigen Firmenbuchgericht mit Strafen von bis zu 3600 Euro geahndet werden.

+++Mehr zum Thema Recht: Die Auswirkungen der Registrierkasse+++

Erweiterte Offenlegungspflicht nach dem Mediengesetz

Zusätzlich zu den Regelungen der GewO und des UGB gilt das Mediengesetz, das Impressumspflicht noch weiter ausführt. Von dieser Regelung sind nicht nur Medienunternehmer betroffen, sondern auch Inhaber von Websites und jeder, der Newsletter verschickt. Hier wird zwischen „großer Website“ und „kleiner Website“ unterschieden.

  • Große Website: Eine „große Website“ liegt vor, wenn der Informationsgehalt über die Präsentation des Unternehmens hinausgeht und geeignet ist, die Meinungsbildung zu beeinflussen.
  • Kleine Website: Das betrifft Websites, die sich auf die (Werbe-) Präsentation des Unternehmens selbst oder seiner Leistungen oder Produkte beschränken – auch der einfache Webshop ohne redaktionelle Beiträge.
Impressum auf kleiner Website Impressum auf großer Website
  • Name/Firma des Medieninhabers (in der Regel der Inhaber/Betreiber der Website)
  • Unternehmensgegenstand des Medieninhabers
  • Wohnort/Sitz des Medieninhabers

 

  • Erklärung der „Blattlinie“ des Mediums (die grundlegende Ausrichtung der Website)
  • Firma/Sitz/Unternehmensgegenstand jedes Medienunternehmens, an dem eine der anzugebenden Personen beteiligt ist (Betreibt ein Unternehmen bloß einen Webshop oder verschickt Firmen-Newsletter gilt man noch nicht als Medienunternehmen)
  • Bei allen juristischen Personen und Personengesellschaften: vertretungsbefugte Organe (Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder) sowie Mitglieder des Aufsichtsrates
  • Bei Gesellschaften: alle direkten und indirekten Gesellschafter mit Eigentums-Beteiligungs-, Anteils-, und Stimmrechtsverhältnissen inkl. Treuhandverhältnissen und stillen Beteiligungen (gilt grundsätzlich auch für AG)
  • Bei Vereinen: Vorstand und Vereinszweck
  • Bei Stiftungen: Stifter und Begünstigte
  • Sind die anzugebenden Gesellschafter Ihrerseits wieder Gesellschaften, so sind auch deren Gesellschafter entsprechend anzuführen

ACHTUNG: Nach dem E-Commerce-Gesetz ist für Impressumsvorschriften das Recht jenes Staates anwendbar, in dem der Website-Betreiber seinen Sitz hat. Zur Absicherung empfiehlt es sich dennoch sich zu erkundigen. Deutschland hat beispielweise sehr ähnliche Impressumvorschriften, verlangt aber die Angabe der/des Geschäftsführer(s) auch bei kleinen Websites.


Strafbestimmungen nach dem Mediengesetz

 Wer diese Regelung nicht befolgt, muss mit einer Strafe in der Höhe von bis zu 20.000 Euro rechnen.

Impressum auf Plakaten und Flyern

Was die wenigsten wissen ist, dass gem § 24 (1) MedienG auf jedem Medienwerk der Name oder die Firma des Medieninhabers und des Herstellers sowie der Verlags- und der Herstellungsort anzugeben sind. Das gilt auch für Flyer und Plakate Der Hinweis auf die Homepage alleine genügt nicht.

+++Mehr zum Thema Recht: Steuern sparen, gewusst wie+++

Datenschutzerklärung und Cookies

Betreiber von kommerziellen Webseiten müssen die Benutzer darüber informieren, welche personenbezogenen Daten sie ermitteln, verarbeiten und übermitteln. Sie müssen angeben auf welcher Rechtsgrundlage und für welche Zwecke dies erfolgt und für wie lange die Daten gespeichert werden.

Da der Informationspflicht auch durch eine Datenschutzerklärung im Impressum nachgekommen werden kann, empfiehlt es sich dieses einfach zu ergänzen:

  • Gespeicherte personenbezogene Daten (zB: Name, Adresse, Kreditkarten-Nummer, IP-Adresse)
  • Übermittlung (zB: Daten werden nicht an Dritte übermittelt)
  • Rechtsgrundlage (zB bei einem Webshop für Cookies und zur Erfüllung der Verträge: § 96 TKG; § 8 DSG)
  • Zweck (zB: Cookie für Warenkorb sowie zur Vertragserfüllung)
  • Dauer der Speicherung
  • Zusätzlich wird empfohlen: Hinweis, wie Cookies in der Browsereinstellung deaktiviert werden können

+++Mehr zum Thema: Wikipedia Eintrag für das Unternehmen erstellen+++

Quelle: WKO, GewO, UGB, MedG

Alle Angaben ohne Gewähr.

 

 

Deine ungelesenen Artikel:
02.06.2026

AmCham: IBM-Österreich-Chef Porak wird Präsident der Amerikanischen Handelskammer

Die Amerikanische Handelskammer in Österreich hat einen neuen Präsidenten: IBM-Österreich-Geschäftsführer Marco Porak wurde am Montag einstimmig vom Vorstand an die Spitze der AmCham Austria gewählt und folgt damit auf Michael Zettel.
/artikel/amcham-ibm-oesterreich-chef-porak-wird-praesident-der-amerikanischen-handelskammer
02.06.2026

AmCham: IBM-Österreich-Chef Porak wird Präsident der Amerikanischen Handelskammer

Die Amerikanische Handelskammer in Österreich hat einen neuen Präsidenten: IBM-Österreich-Geschäftsführer Marco Porak wurde am Montag einstimmig vom Vorstand an die Spitze der AmCham Austria gewählt und folgt damit auf Michael Zettel.
/artikel/amcham-ibm-oesterreich-chef-porak-wird-praesident-der-amerikanischen-handelskammer
AmCham
@ Christian Mikes - Michael Zettel (li.) und Marco Porak.

Marco Porak, Geschäftsführer IBM Österreich, ist der neue Präsident der Amerikanischen Handelskammer AmCham Austria. Er wurde am gestrigen Montag vom Vorstand einstimmig gewählt. Porak folgt damit Michael Zettel, bis vor Kurzem Managing Director Accenture Österreich, in dieser Funktion.

AmCham: Plattform für Austausch

„AmCham ist weit mehr als ein Wirtschaftsnetzwerk. AmCham ist eine Plattform für Austausch, Innovation und Partnerschaft zwischen österreichischen und amerikanischen Unternehmen und Institutionen“, sagte Porak im Anschluss an seine Wahl bei der Generalversammlung und umriss seine Ziele: „Ich möchte den transatlantischen Dialog weiter stärken, die aktive Einbindung der Mitglieder fördern und neue Impulse für den Wirtschaftsstandort Österreich setzen.“

Porak dankte dem scheidenden Präsidenten Zettel: „Michael Zettel hat die AmCham in herausfordernden Zeiten stark nach außen und nach innen positioniert und die Verbindung der beiden Ökonomien nachhaltig gestärkt.“

Weitere Personalentscheidungen

Marco Porak wurde 1978 in Wien geboren und hat an der Wirtschaftsuniversität Wien erfolgreich Betriebswirtschaft studiert. Er startete 1999 seine Karriere bei IBM als Projektmanager. 2021 wurde Porak nach nationalen und internationalen Managementpositionen im Software-Development- und Sales-Bereich Geschäftsführer von IBM Österreich. In dieser Rolle unterstützt er heimische Unternehmen und Organisationen bei der digitalen Transformation.

Neben dem neuen Präsidenten Marco Porak wurden Roman Biller (Oracle), Michael Edelsbrunner (Citibank), Carmen Greider (3M) und Wolfgang Litzlbauer (Umdasch) als Vizepräsidenten gewählt bzw. bestätigt. Friedrich Rödler (Erste Bank) als Kassier, Sepp Zotti als Schriftführer und Martin Brodey (Dorda) als Syndikus wurden wiedergewählt.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Was das richtige Impressum auf der Website enthalten muss

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was das richtige Impressum auf der Website enthalten muss

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was das richtige Impressum auf der Website enthalten muss

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was das richtige Impressum auf der Website enthalten muss

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was das richtige Impressum auf der Website enthalten muss

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was das richtige Impressum auf der Website enthalten muss

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was das richtige Impressum auf der Website enthalten muss

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was das richtige Impressum auf der Website enthalten muss

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was das richtige Impressum auf der Website enthalten muss