04.09.2017

ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich

Krypto-Hintergrund. Die Anwälte Arthur Stadler und Oliver Völkel haben sich auf die rechtlichen Bedingungen von Krypto-Währungen in Österreich spezialisiert. Sie haben auch das Wiener Startup Herosphere bei den Vorbereitungen des ersten ICO nach österreichischem Recht am 14. September unterstützt.
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Screenshot: Der Brutkasten-Livestream

Sie gelten vielerorts als die Zukunft der Unternehmensfinanzierung: Initial Coin Offerings (ICOs). Der Vorgang, bei dem Unternehmen einen eigenen Coin oder Token ausgeben und damit innerhalb weniger Minuten riesige Summen an Krypto-Geld aufstellen, wurde innerhalb weniger Monate zum Hype. Dabei mehren sich auch Betrugsfälle und damit immer lauter werdende Kritik. Erst kürzlich hat der Tiroler Julian Hosp in einem Gastbeitrag für den Brutkasten vor sogenannten „Kreis-Systemen“ gewarnt. Er selbst hatte im Juni mit seinem Unternehmen TenX bei einem ICO Krypto-Geld im Wert von 80 Millionen Dollar aufgestellt.

+++ Julian Hosp von TenX: “Zu viele Fälle, wo Token Sales missbraucht werden” +++

Erster österreichischer ICO

Noch weiter ging nun China, das ICOs überhaupt verbot. Ganze 400 Millionen US-Dollar waren dort umgerechnet dieses Jahr bereits bei ICOs investiert worden. Damit war das Reich der Mitte bislang die ICO-Nation Nummer 1. In Österreich sieht es anders aus. Das erste Initial Coin Offering nach hiesigem Recht findet am 14. September statt. Betreiber ist das Wiener Startup Herosphere, das seinen Token HEROCoin als Zahlungsmittel innerhalb der eigenen und später auch anderer Plattformen nutzen will. Eine besondere Herausforderung stellte dabei die Abklärung der Rechtslage dar. Dejan Jovicevic sprach im Brutkasten-Livestream mit den Anwälten Oliver Völkel und Arthur Stadler, die das übernommen haben. (Anm.: Im Livestream ging es noch um weitere Themen)

Der komplette Livestream:

„Investition in die Zukunft eines Unternehmens“

„Die ICOs die sinnvoll sind, bieten einen Mehrwert für die Community. Die lösen ein Problem“, sagt Völkel. Er nennt als Besipiel den Herosphere-ICO, den die Kanzlei der beiden Anwälte betreut. Das eingenommene (Krypto-)Geld werde in das Produkt, in diesem Fall die Plattform, investiert. Das führe zu einer Wertsteigerung, die sich auch im Wert des Coin widerspiegle. Es ginge also um eine Invstition in die Zukunft des Unternehmens, ergänzt Arthur Stadler. Ist es also alles eine Sache von Glauben an das und Vertrauen in das Geschäftsmodell des Unternehmens, das den ICO betreibt?

Weder Eigen- noch Fremdkapitalfinanzierung

„So einfach ist es nicht. In der Juristerei gibt es da eine ganze Menge an Informationspflichten“, erklärt Stadler. Man brauche etwa Beschreibungen des Geschäftsmodells und der konkreten Zukunftspläne. Andernfalls könnten nach österreichischem Recht Rücktrittsrechte geltend gemacht werden, ergänzt Völkel. Die rechtliche Situation sei keineswegs einfach, da es sich um eine komplett neue Form der Unternehmensfinanzierung handle, die nicht in die klassischen Schemata eingeordnet werden könne. „Es ist keine Eigenkapitalfinanzierung, denn man gibt keine Anteile ab. Es ist aber auch keine Fremdkapitalfinanzierung, weil man auch nichts zurückzahlt“, erklärt Völkel.

+++ Bitcoin und Blockchain schlagen im Mainstream auf +++

Kapitalmarktrecht oder E-Commerce-Recht?

Ob man mit dem neu kreierten Coin in das Kapitalmarktrecht fällt, hänge davon ab, wie man ihn ausgestalte. Ein Token könne etwa rechtlich als Wertpapier gelten, wenn bestimmte Bedingungen zutreffen, man z.B. Zinsen auszahlt. Das könne man als Betreiber des ICOs selber bestimmen. Entscheidet man sich dafür, erlange man damit die Rechte eines Wertpapier-Ausgebers. Dafür habe man nach dem Kapitalmarktgesetz auch größere Offenlegungspflichten und müsse einen Kapitalmarktprospekt erstellen. Ansonsten bewege man sich im E-Commerce-Recht. Auch dort gebe es Informations- und Offenlegungspflichten, die mit denen eines Kapitalmarktprospekts vergleichbar seien.

Erster ICO bereitet Boden auf

Die Vorbereitung des ersten ICO nach österreichischem Recht habe relativ lange gedauert, erzählt Völkel. Man habe dafür alles neu erarbeiten müssen. „Es ist eine Querschnittsmaterie aus Kapitalmarktrecht, E-Commerce-Recht und Steuerrecht“, erzählt Völkel. Und es ginge schließlich darum, eine rechtliche Form zu finden, die dem Sinn der neuen Finanzierungsform entspreche und keine Steuerlawine auslöse. Nun, da der Boden rechtlich aufbereitet sei, sei bei weiteren ICOs in Österreich mit einer kürzeren Vorbereitungszeit zu rechnen. Völkel schätzt: „Unter zwei Monate würde ich nicht dafür einrechnen.“ Dennoch, so ergänzt Stadler: „Alle werden auf diesen ersten ICO schauen und sich daran orientieren.“

+++ Fokus: Blockchain & Kryptoökonomie +++

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Beim WeAreDevelopers World Congress 2025. (c) Warda Network

Die Plattform WeAreDevelopers und die WKÖ Außenwirtschaft Austria haben eine strategische Zusammenarbeit angekündigt. Ziel der gemeinsamen Initiative ist es, österreichischen Gründer:innen den Weg in den US-amerikanischen Technologiemarkt zu erleichtern. Im Rahmen des sogenannten „Startup Landing Zone“-Programms der Kampagne „GoUSA Silicon Valley 2026″ werden zwölf heimische Startups für einen vollständig unterstützten Markteintritt in der San Francisco Bay Area ausgewählt.

Zugang zu VCs und internationalen Tech-Bühnen

Das Programm richtet sich gezielt an Startups, die skalieren wollen, und vermittelt direkte Kontakte zu Venture Capitalists, Business Angels und zentralen Akteur:innen des Silicon Valley-Ökosystems. Ein wesentlicher Bestandteil der Reise, die im September 2026 stattfindet, ist die Präsenz der Startups auf drei der einflussreichsten Tech-Veranstaltungen der Welt. Die Teilnehmer:innen erhalten exklusiven Zugang zum WeAreDevelopers World Congress North America (23. bis 25. September 2026 in San José), zur San Francisco Tech Week sowie zur TechCrunch Disrupt.

Darüber hinaus umfasst das Angebot für die ausgewählten Gründerteams hochkarätige Keynotes, praxisorientierte Workshops & individuelle Coaching- und Mentoring-Sessions.

Laut Michael Dobersberger, dem österreichischen Wirtschaftsdelegierten in San Francisco, soll das Programm heimische Entrepreneur:innen dabei fordern, größer zu denken, schneller zu agieren und sich auf internationaler Bühne wettbewerbsfähig zu positionieren.

Acht Plätze verbleiben für heimische Tech-Gründer:innen

Für WeAreDevelopers, die ihr Flaggschiff-Event in diesem Jahr erstmals nach Nordamerika bringen, ist der Zeitpunkt kein Zufall. Co-Founder Benjamin Ruschin betont, dass man sicherstellen wolle, dass die nächste große Innovation nicht unbemerkt bleibt, nur weil sie in Österreich gestartet ist. Die Kooperation soll Gründer:innen einen kosteneffizienten und strukturierten Zugang in diesen stark umkämpften Markt bieten.

Von den zwölf verfügbaren Plätzen im Programm sind derzeit bereits vier an Startups vergeben. Interessierte Tech-Gründer:innen haben die Möglichkeit, sich für einen der acht verbleibenden Plätze zu bewerben. Die Einreichung erfolgt über die Veranstaltungsseite der WKÖ.


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit WeAreDevelopers




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