04.09.2017

ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich

Krypto-Hintergrund. Die Anwälte Arthur Stadler und Oliver Völkel haben sich auf die rechtlichen Bedingungen von Krypto-Währungen in Österreich spezialisiert. Sie haben auch das Wiener Startup Herosphere bei den Vorbereitungen des ersten ICO nach österreichischem Recht am 14. September unterstützt.
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Screenshot: Der Brutkasten-Livestream

Sie gelten vielerorts als die Zukunft der Unternehmensfinanzierung: Initial Coin Offerings (ICOs). Der Vorgang, bei dem Unternehmen einen eigenen Coin oder Token ausgeben und damit innerhalb weniger Minuten riesige Summen an Krypto-Geld aufstellen, wurde innerhalb weniger Monate zum Hype. Dabei mehren sich auch Betrugsfälle und damit immer lauter werdende Kritik. Erst kürzlich hat der Tiroler Julian Hosp in einem Gastbeitrag für den Brutkasten vor sogenannten “Kreis-Systemen” gewarnt. Er selbst hatte im Juni mit seinem Unternehmen TenX bei einem ICO Krypto-Geld im Wert von 80 Millionen Dollar aufgestellt.

+++ Julian Hosp von TenX: “Zu viele Fälle, wo Token Sales missbraucht werden” +++

Erster österreichischer ICO

Noch weiter ging nun China, das ICOs überhaupt verbot. Ganze 400 Millionen US-Dollar waren dort umgerechnet dieses Jahr bereits bei ICOs investiert worden. Damit war das Reich der Mitte bislang die ICO-Nation Nummer 1. In Österreich sieht es anders aus. Das erste Initial Coin Offering nach hiesigem Recht findet am 14. September statt. Betreiber ist das Wiener Startup Herosphere, das seinen Token HEROCoin als Zahlungsmittel innerhalb der eigenen und später auch anderer Plattformen nutzen will. Eine besondere Herausforderung stellte dabei die Abklärung der Rechtslage dar. Dejan Jovicevic sprach im Brutkasten-Livestream mit den Anwälten Oliver Völkel und Arthur Stadler, die das übernommen haben. (Anm.: Im Livestream ging es noch um weitere Themen)

Der komplette Livestream:

“Investition in die Zukunft eines Unternehmens”

“Die ICOs die sinnvoll sind, bieten einen Mehrwert für die Community. Die lösen ein Problem”, sagt Völkel. Er nennt als Besipiel den Herosphere-ICO, den die Kanzlei der beiden Anwälte betreut. Das eingenommene (Krypto-)Geld werde in das Produkt, in diesem Fall die Plattform, investiert. Das führe zu einer Wertsteigerung, die sich auch im Wert des Coin widerspiegle. Es ginge also um eine Invstition in die Zukunft des Unternehmens, ergänzt Arthur Stadler. Ist es also alles eine Sache von Glauben an das und Vertrauen in das Geschäftsmodell des Unternehmens, das den ICO betreibt?

Weder Eigen- noch Fremdkapitalfinanzierung

“So einfach ist es nicht. In der Juristerei gibt es da eine ganze Menge an Informationspflichten”, erklärt Stadler. Man brauche etwa Beschreibungen des Geschäftsmodells und der konkreten Zukunftspläne. Andernfalls könnten nach österreichischem Recht Rücktrittsrechte geltend gemacht werden, ergänzt Völkel. Die rechtliche Situation sei keineswegs einfach, da es sich um eine komplett neue Form der Unternehmensfinanzierung handle, die nicht in die klassischen Schemata eingeordnet werden könne. “Es ist keine Eigenkapitalfinanzierung, denn man gibt keine Anteile ab. Es ist aber auch keine Fremdkapitalfinanzierung, weil man auch nichts zurückzahlt”, erklärt Völkel.

+++ Bitcoin und Blockchain schlagen im Mainstream auf +++

Kapitalmarktrecht oder E-Commerce-Recht?

Ob man mit dem neu kreierten Coin in das Kapitalmarktrecht fällt, hänge davon ab, wie man ihn ausgestalte. Ein Token könne etwa rechtlich als Wertpapier gelten, wenn bestimmte Bedingungen zutreffen, man z.B. Zinsen auszahlt. Das könne man als Betreiber des ICOs selber bestimmen. Entscheidet man sich dafür, erlange man damit die Rechte eines Wertpapier-Ausgebers. Dafür habe man nach dem Kapitalmarktgesetz auch größere Offenlegungspflichten und müsse einen Kapitalmarktprospekt erstellen. Ansonsten bewege man sich im E-Commerce-Recht. Auch dort gebe es Informations- und Offenlegungspflichten, die mit denen eines Kapitalmarktprospekts vergleichbar seien.

Erster ICO bereitet Boden auf

Die Vorbereitung des ersten ICO nach österreichischem Recht habe relativ lange gedauert, erzählt Völkel. Man habe dafür alles neu erarbeiten müssen. “Es ist eine Querschnittsmaterie aus Kapitalmarktrecht, E-Commerce-Recht und Steuerrecht”, erzählt Völkel. Und es ginge schließlich darum, eine rechtliche Form zu finden, die dem Sinn der neuen Finanzierungsform entspreche und keine Steuerlawine auslöse. Nun, da der Boden rechtlich aufbereitet sei, sei bei weiteren ICOs in Österreich mit einer kürzeren Vorbereitungszeit zu rechnen. Völkel schätzt: “Unter zwei Monate würde ich nicht dafür einrechnen.” Dennoch, so ergänzt Stadler: “Alle werden auf diesen ersten ICO schauen und sich daran orientieren.”

+++ Fokus: Blockchain & Kryptoökonomie +++

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Christoph Wallner und Ali Deliri | (c) Online Makers Camp

Ein starkes digitales Marketing ist in der Regel entscheidend, um als Startup mit begrenzten Ressourcen schnell Sichtbarkeit zu erlangen und sich in einem oft hart umkämpften Markt zu behaupten. Junge Startups müssen ihre Online-Präsenz von Anfang an strategisch aufbauen und kanalübergreifend agieren, um effizient Kunden zu gewinnen und zu binden.

Die Gründer hinter Online Makers Camp

Mit Online Makers Camp startet in Österreich nun ein neues Format für Unternehmer:innen, Gründer:innen und Angestellte in den Bereichen “Marketing und Kommunikation”, die ihre
digitalen Projekte voranbringen möchten.

Hinter dem Programm stehen die Co-Founder Christoph Wallner und Ali Deliri. Beide sind selbst Unternehmer, die in den letzten Jahren zahlreiche digitale Projekte umgesetzt und Startups auf ihrem Weg begleitet haben. Deliri war unter anderem auch Co-Founder von easygoinc, ein Unternehmen, das sich auf den Ausbau von Campervans spezialisiert hat.

“Gemeinsam mit meinem Co-Founder Christoph Wallner sind wir der Meinung, dass es in Österreich an einer Schulungsform mangelt, die nicht nur theoretisches Wissen vermittelt, sondern direkt auf die konkreten Herausforderungen der Unternehmer:innen eingeht”, so Ali Deliri gegenüber brutkasten.

Direkte Umsetzung im Fokus

Das Online Makers Camp möchte sich von herkömmlichen Seminaren oder Kursen durch den Fokus auf die direkte Umsetzung abgrenzen. So arbeiten etwa die Teilnehmer:innen live an ihren eigenen Projekten und setzen im Ideallfall das Gelernte sofort um – unterstützt von Mentor:innen und Freelancer:innen, die aus der Praxis kommen. Als Beispiel führen die Gründer Web-Strategien, SEO-Optimierung oder die Entwicklung einer funktionierenden Social Media Strategie an.

Die Mentor:innen

Das Camp wird von Mentor:innen aus der Praxis begleitet. Mit dabei ist Sebastian Prohaska, Gründer und CEO der internationalen Digital-Agentur ithelps, die auf SEO, Google Ads und E-Commerce spezialisiert ist. Rudi Zwieselbauer, Senior UX Designer und Trainer, bringt seine über 15-jährige Erfahrung im Digital-, Web- und App-Design ein und vermittelt innovative Lösungsansätze. Theresa Schuler, Senior Social Media Managerin bei ProSiebenSat.1 PULS 4, ist Expertin für Social-Media-Strategien, Performance-Marketing und Community-Building.

Das erste Bootcamp wird übrigens vom 22. bis 24. November 2024 am Campus Alps in Hieflau stattfinden. Die abgeschiedene und inspirierende Umgebung bietet den perfekten Rahmen, um sich drei Tage lang intensiv den eigenen Projekten zu widmen


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