30.05.2023

“Ich konnte Fellners Firma klagen, weil ich versichert war”: Raphaela Scharf über sexuelle Belästigung und was passiert, wenn man sich wehrt

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist eine Belastung. Die Angst vor Konsequenzen, wenn man sich wehrt ebenso. Raphaela Scharf hat es dennoch gemacht.
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Die Journalistin Raphaela Scharf spricht im #growrespect-Interview über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und was man beachten muss, wenn man dagegen vorgeht © Diana Kopaihora
Die Journalistin Raphaela Scharf spricht im #growrespect-Interview über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und was man beachten muss, wenn man dagegen vorgeht © Diana Kopaihora

Die Journalistin und Moderatorin Raphaela Scharf hat ein paar intensive Jahre hinter sich. Mehr oder weniger freiwillig hat sich davon auch einiges auf den Seiten diverser Tageszeitungen wiedergefunden. Nachdem sie ihrem Vorgesetzten, Wolfgang Fellner, 2019 sexuelle Belästigung vorwarf, reagierte dieser mit einer fristlosen Kündigung. Scharf klagte die Kündigung ein, Fellner reagierte mit einer Gegenklage. 

Als die Wochenzeitung “Zeit” vom folgenden Gerichtsprozess Wind bekam und über die Belästigungsvorwürfe schrieb, kam die Geschichte auch bei einigen österreichischen Medien auf die Agenda. Der Beginn einer #metoo-Debatte in Österreich? “In dieser Alpenrepublik” nicht nur verspätet, sondern auch besonders schwierig umzusetzen, findet Raphaela Scharf. 

Der Gerichtsprozess mit Wolfgang Fellner endete im Sommer 2022 mit einem Vergleich. Das Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bleibt für die Moderatorin aber auch nach diesem persönlichen Kapitel eine Angelegenheit, die sie beschäftigt. Heute arbeitet sie als freischaffende Journalistin, moderiert unter anderem auf Krone.TV und geht als Speakerin in Unternehmen, um über Gleichbehandlung und Anti-Diskriminierung am Arbeitsplatz aufzuklären.

Raphaela Scharf spricht über sexuelle Belästigung im Job. So auch im Interview für #growrespect. Sie resümiert über Grenzüberschreitungen durch den eigenen Arbeitgeber, über Machtverhältnisse und wie schnell sie ausgenutzt werden und über ihre Entscheidung, einen Anwalt zu kontaktieren. Und sie hat eine Botschaft: “Wenn du ungerecht behandelt wirst und schon auf dem Weg zur Arbeit zum Heulen anfängst, dann zeig es trotzdem auf”.


2019 hat alles begonnen. Noch bevor der Fall Fellner vs. Scharf in den Medien diskutiert wurde. Wie hast du diese erste Zeit vor der Publikmachung erlebt?

Ich habe damals sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nach dem österreichischen Gleichbehandlungsgesetz erlebt. Nach dem Pograpscher meines Vorgesetzten wurde mir endgültig klar, dass ich mir das nicht mehr gefallen lassen kann.

Ein Problem ist aber, dass wir in Österreich kaum Anlaufstellen für derartige Fälle haben. Es ist toll, dass es Einrichtungen wie die Gleichbehandlungsanwaltschaft gibt. Doch den wenigsten ist sie ein Begriff.

Ich wusste damals auch nichts davon und bin mit meinem Anliegen direkt zu meinem Betriebsrat und der Programmdirektorin gegangen. Dort wurde mir dann zu verstehen gegeben, dass ich bei gewissen Dingen mitspielen muss, wenn ich diesen Job haben möchte. Dass man doch wisse, dass der Chef besonders bei jungen Frauen ein bisschen ‘touchy’ ist. Ich solle mich doch nicht so anstellen. 

Besonders schlimm war die anschließende Eskalation. Fellner hat mich mit dem Betriebsrat und der Programmdirektorin konfrontiert, mich beschimpft und bedroht. Er meinte, dass es für mich lebensgefährlich werde, wenn ich die Sache nach außen tragen würde. Am nächsten Tag hatte ich dann die fristlose Entlassung mit Hausverbot in meinem Postfach. 

Warum hast du dich dazu entschieden, den Rechtsweg zu gehen?

Für mich war es inakzeptabel, dass ich von einem Tag auf den anderen keinen Job mehr habe, weil ich aufzeige, was intern falsch läuft. Deshalb habe ich mir einen Anwalt gesucht und bin rechtlich dagegen vorgegangen. Und es folgte eine Gegenklage. In meinem Fall hat mein Vorgesetzter mit einer Unterlassungsklage reagiert.

Was waren deine anfänglichen Sorgen, als du dich entschieden hast, gegen deinen Vorgesetzten vorzugehen? Hattest du Angst vor Konsequenzen?

Ich wollte immer Journalistin und Moderatorin werden. Schließlich bekommt man als junge, ambitionierte Moderatorin endlich so einen Job und dann kommt dieser Chef und durchkreuzt alles. Plötzlich lernt man von diesem ungeschriebenen Gesetz innerhalb des Hauses, wonach du gewisse Dinge einfach machen musst. Ansonsten bist du weg vom Fenster. Zum Beispiel wenn du nicht mit ihm essen gehst. 

Da habe ich mich in einer Zwickmühle befunden. Denn natürlich ist es nicht normal, wenn der Chef etwas sagt wie: “Du kannst sowieso Karriere machen, wenn du dich an mich hältst, aber das besprechen wir alles beim Abendessen.” Es ist auch nicht normal, dass er dir Privatnachrichten und Bilder mit Herzchen und Küsschen via Whatsapp schickt. Oder dass er nach deiner Hüfte greift und dich an sich heranzieht. Mit dem Pograpscher, stand für mich fest, dass ich es dort nicht mehr aushalten kann.

Für mich hat sich aber nicht die Frage nach Konsequenzen gestellt. Ich wusste, dass ich etwas erlebt habe, das ich melden muss. Ich wusste, dass ich in dem Moment im Recht bin. Natürlich war mir auch klar, dass er viele Menschen kennt, viel Geld hat und wahrscheinlich versuchen wird, mich zu diskreditieren. Aber in dem Moment war mir das ehrlich gesagt egal. 

Hast du deine Entscheidung an irgendeinem Punkt in den drei Jahren bereut?

Die Anfangszeit war eine sehr intensive Zeit für mich. Damals hatte ich das Gefühl, als wäre ich in ein schwarzes Loch gefallen. Ich habe mit einer Psychotherapie begonnen, wo ich unter anderem mit einer posttraumatischen Belastungsstörung diagnostiziert wurde. 

Ich hatte keine Arbeit mehr, saß zuhause herum und hatte Angst. Ich wusste ja nicht, ob dieser mächtige Mann seine Drohungen wahr macht, nachdem er mir gesagt hatte, dass es “für mich lebensgefährlich wird.” Ich hatte Zukunftsängste, aber Zweifel, ob ich die Klage zurückziehen sollte, hatte ich nie. Ich wusste, ich bin im Recht.

Was waren letztendlich die Konsequenzen für dich, nachdem der Fall bekannt wurde?

Ich denke nicht, dass diese Geschichte meiner Karriere geschadet hat. Ich habe letztendlich etwas Positives daraus gemacht. Inzwischen gehe ich als Beraterin in Unternehmen und gebe meine Expertise zu Diskriminierungsschutz, sozialer Nachhaltigkeit, Diversität und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz weiter. Zusätzlich arbeite ich gemeinsam mit einigen anderen Menschen aktuell an einer Vereinsgründung. Dieser soll eine Anlaufstelle in Fällen von sexueller Belästigung und Machtmissbrauch innerhalb der Medienbranche werden. 

Allerdings frage ich mich bei Jobabsagen manchmal schon nach den Gründen. Ich arbeite aktuell auf selbstständiger Basis und liebe meine Arbeit. Dennoch bewerbe ich mich manchmal auf Jobs mit Festanstellung. Wenn die Jobbeschreibung wie die Faust aufs Auge zu meinen Qualifikationen passt und dennoch eine Absage kommt, denke ich mir, dass manche Leute eventuell annehmen: ‘Eine Scharf ist ein bisschen schwierig. Bei der müssen wir aufpassen.’

Es kam auch schon vor, dass ich eine Absage erhielt, mit der Begründung, dass man sich für eine andere Person entschieden hat. Von Bekannten habe ich dann erfahren, dass die Stelle noch immer nicht besetzt ist. 

Was würdest du Betroffenen mitgeben, die in einer ähnlichen Situation sind wie du damals, aber Angst vor den Folgen haben?

Man muss sich immer gut beraten lassen, damit man genau weiß, was die eigenen Rechte sind und wie man gegen die Belästigung oder Diskriminierung vorgehen kann. Außerdem rate ich allen Betroffenen, das Erlebte schriftlich zu protokollieren. 

Es muss nicht immer das Worst-Case-Szenario eines Gerichtsprozesses eintreten. Wenn man das möchte, muss man sich aber darüber im Klaren sein, dass es lange dauern kann, dass es eine emotionale Belastung mit sich bringt und die Frage besteht, ob es finanziell überhaupt stemmbar ist. Ich hätte den Rechtsstreit zum Beispiel nicht einfach so durchziehen können. Zum Glück hatte ich eine Rechtsschutzversicherung, sonst wäre das nicht gegangen.

Deshalb kann ich nur jeder und jedem Betroffenen sagen: Lass es dir nicht gefallen. Auch wenn es hart ist. Wenn du ungerecht behandelt wirst, wenn du schon auf dem Arbeitsweg oder kurz vor der Eingangstür zum Heulen anfängst, dann zeig es trotzdem auf. 

Hol andere ins Boot. Denn nur wenn man sich solidarisiert und als Gemeinschaft auftritt, kann man den Täter identifizieren und dazu bringen, dass er damit aufhört. Wenn alle immer nur schweigen, machen diese Menschen weiter wie bisher. Dann wird sich nie etwas ändern.

Hast du den Eindruck, dass sich beim Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in den letzten Jahren gesellschaftlich etwas verändert hat?

Ich habe den Eindruck, dass Österreich die #metoo-Bewegung nur ein bisschen angekratzt hat. Das liegt auch an den Strukturen, die wir in dieser Alpenrepublik haben. Jeder kennt jeden, Politik und Medien sind eng verstrickt. Man fragt sich immer, ‘Wer kennt wen? Habe ich vielleicht keinen Job mehr, wenn ich darüber spreche?’. Das macht es noch einmal schwerer. Insgesamt glaube ich aber, dass sich auch durch die jüngeren Generationen ein paar Dinge zum Positiven verändern.

Dennoch ist beim Thema Gleichberechtigung noch einiges zu tun. Ich glaube, dass ich einen guten Beitrag für die Gesellschaft leiste, indem ich über diese Thematik aufkläre. Es ist wichtig, dass man immer dran bleibt und die eigenen Werte vertritt. Das werde ich auch weiterhin machen. Ich glaube, die Leute wissen, wofür ich stehe und was mich ausmacht. Wenn deshalb jemand Angst vor mir hat, dann ist das sein Problem und nicht meines.

Ich war von einem Tag auf den anderen von der Bildfläche verschwunden. Dabei ist für mich die Tatenlosigkeit der Szene ein zusätzlicher Skandal. Denn die österreichische Medienlandschaft ist winzig, jeder kennt so gut wie jeden. Oft weiß man, was in manchen Medienhäusern passiert. Niemand hat sich an meine Seite gestellt und etwas gesagt. Und zunächst hat auch niemand darüber berichtet. Letztendlich war es die deutsche Zeit, durch die alles publik wurde. Dieser Artikel ist dann eingeschlagen wie eine Bombe.


Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Bis heute fehlt in Österreich das Wissen und die Aufklärung darüber, dass Betroffene von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zivilrechtlich geschützt sind. Hier könnt ihr euch informieren und kostenlos beraten lassen.


Disclaimer: Mit unserer Inititative #growrespect möchten wir für die Themen Sexismus und auch sexuelle Belästigung im Arbeitsalltag sensibilisieren. Dabei wollen wir investigativen Journalismus leisten und sowohl als Informationsplattform, als auch als Austauschplattform für betroffene Personen auftreten.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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