30.05.2023

„Ich konnte Fellners Firma klagen, weil ich versichert war“: Raphaela Scharf über sexuelle Belästigung und was passiert, wenn man sich wehrt

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist eine Belastung. Die Angst vor Konsequenzen, wenn man sich wehrt ebenso. Raphaela Scharf hat es dennoch gemacht.
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Die Journalistin Raphaela Scharf spricht im #growrespect-Interview über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und was man beachten muss, wenn man dagegen vorgeht © Diana Kopaihora
Die Journalistin Raphaela Scharf spricht im #growrespect-Interview über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und was man beachten muss, wenn man dagegen vorgeht © Diana Kopaihora

Die Journalistin und Moderatorin Raphaela Scharf hat ein paar intensive Jahre hinter sich. Mehr oder weniger freiwillig hat sich davon auch einiges auf den Seiten diverser Tageszeitungen wiedergefunden. Nachdem sie ihrem Vorgesetzten, Wolfgang Fellner, 2019 sexuelle Belästigung vorwarf, reagierte dieser mit einer fristlosen Kündigung. Scharf klagte die Kündigung ein, Fellner reagierte mit einer Gegenklage. 

Als die Wochenzeitung “Zeit” vom folgenden Gerichtsprozess Wind bekam und über die Belästigungsvorwürfe schrieb, kam die Geschichte auch bei einigen österreichischen Medien auf die Agenda. Der Beginn einer #metoo-Debatte in Österreich? “In dieser Alpenrepublik” nicht nur verspätet, sondern auch besonders schwierig umzusetzen, findet Raphaela Scharf. 

Der Gerichtsprozess mit Wolfgang Fellner endete im Sommer 2022 mit einem Vergleich. Das Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bleibt für die Moderatorin aber auch nach diesem persönlichen Kapitel eine Angelegenheit, die sie beschäftigt. Heute arbeitet sie als freischaffende Journalistin, moderiert unter anderem auf Krone.TV und geht als Speakerin in Unternehmen, um über Gleichbehandlung und Anti-Diskriminierung am Arbeitsplatz aufzuklären.

Raphaela Scharf spricht über sexuelle Belästigung im Job. So auch im Interview für #growrespect. Sie resümiert über Grenzüberschreitungen durch den eigenen Arbeitgeber, über Machtverhältnisse und wie schnell sie ausgenutzt werden und über ihre Entscheidung, einen Anwalt zu kontaktieren. Und sie hat eine Botschaft: “Wenn du ungerecht behandelt wirst und schon auf dem Weg zur Arbeit zum Heulen anfängst, dann zeig es trotzdem auf”.


2019 hat alles begonnen. Noch bevor der Fall Fellner vs. Scharf in den Medien diskutiert wurde. Wie hast du diese erste Zeit vor der Publikmachung erlebt?

Ich habe damals sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nach dem österreichischen Gleichbehandlungsgesetz erlebt. Nach dem Pograpscher meines Vorgesetzten wurde mir endgültig klar, dass ich mir das nicht mehr gefallen lassen kann.

Ein Problem ist aber, dass wir in Österreich kaum Anlaufstellen für derartige Fälle haben. Es ist toll, dass es Einrichtungen wie die Gleichbehandlungsanwaltschaft gibt. Doch den wenigsten ist sie ein Begriff.

Ich wusste damals auch nichts davon und bin mit meinem Anliegen direkt zu meinem Betriebsrat und der Programmdirektorin gegangen. Dort wurde mir dann zu verstehen gegeben, dass ich bei gewissen Dingen mitspielen muss, wenn ich diesen Job haben möchte. Dass man doch wisse, dass der Chef besonders bei jungen Frauen ein bisschen ‘touchy’ ist. Ich solle mich doch nicht so anstellen. 

Besonders schlimm war die anschließende Eskalation. Fellner hat mich mit dem Betriebsrat und der Programmdirektorin konfrontiert, mich beschimpft und bedroht. Er meinte, dass es für mich lebensgefährlich werde, wenn ich die Sache nach außen tragen würde. Am nächsten Tag hatte ich dann die fristlose Entlassung mit Hausverbot in meinem Postfach. 

Warum hast du dich dazu entschieden, den Rechtsweg zu gehen?

Für mich war es inakzeptabel, dass ich von einem Tag auf den anderen keinen Job mehr habe, weil ich aufzeige, was intern falsch läuft. Deshalb habe ich mir einen Anwalt gesucht und bin rechtlich dagegen vorgegangen. Und es folgte eine Gegenklage. In meinem Fall hat mein Vorgesetzter mit einer Unterlassungsklage reagiert.

Was waren deine anfänglichen Sorgen, als du dich entschieden hast, gegen deinen Vorgesetzten vorzugehen? Hattest du Angst vor Konsequenzen?

Ich wollte immer Journalistin und Moderatorin werden. Schließlich bekommt man als junge, ambitionierte Moderatorin endlich so einen Job und dann kommt dieser Chef und durchkreuzt alles. Plötzlich lernt man von diesem ungeschriebenen Gesetz innerhalb des Hauses, wonach du gewisse Dinge einfach machen musst. Ansonsten bist du weg vom Fenster. Zum Beispiel wenn du nicht mit ihm essen gehst. 

Da habe ich mich in einer Zwickmühle befunden. Denn natürlich ist es nicht normal, wenn der Chef etwas sagt wie: “Du kannst sowieso Karriere machen, wenn du dich an mich hältst, aber das besprechen wir alles beim Abendessen.” Es ist auch nicht normal, dass er dir Privatnachrichten und Bilder mit Herzchen und Küsschen via Whatsapp schickt. Oder dass er nach deiner Hüfte greift und dich an sich heranzieht. Mit dem Pograpscher, stand für mich fest, dass ich es dort nicht mehr aushalten kann.

Für mich hat sich aber nicht die Frage nach Konsequenzen gestellt. Ich wusste, dass ich etwas erlebt habe, das ich melden muss. Ich wusste, dass ich in dem Moment im Recht bin. Natürlich war mir auch klar, dass er viele Menschen kennt, viel Geld hat und wahrscheinlich versuchen wird, mich zu diskreditieren. Aber in dem Moment war mir das ehrlich gesagt egal. 

Hast du deine Entscheidung an irgendeinem Punkt in den drei Jahren bereut?

Die Anfangszeit war eine sehr intensive Zeit für mich. Damals hatte ich das Gefühl, als wäre ich in ein schwarzes Loch gefallen. Ich habe mit einer Psychotherapie begonnen, wo ich unter anderem mit einer posttraumatischen Belastungsstörung diagnostiziert wurde. 

Ich hatte keine Arbeit mehr, saß zuhause herum und hatte Angst. Ich wusste ja nicht, ob dieser mächtige Mann seine Drohungen wahr macht, nachdem er mir gesagt hatte, dass es “für mich lebensgefährlich wird.” Ich hatte Zukunftsängste, aber Zweifel, ob ich die Klage zurückziehen sollte, hatte ich nie. Ich wusste, ich bin im Recht.

Was waren letztendlich die Konsequenzen für dich, nachdem der Fall bekannt wurde?

Ich denke nicht, dass diese Geschichte meiner Karriere geschadet hat. Ich habe letztendlich etwas Positives daraus gemacht. Inzwischen gehe ich als Beraterin in Unternehmen und gebe meine Expertise zu Diskriminierungsschutz, sozialer Nachhaltigkeit, Diversität und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz weiter. Zusätzlich arbeite ich gemeinsam mit einigen anderen Menschen aktuell an einer Vereinsgründung. Dieser soll eine Anlaufstelle in Fällen von sexueller Belästigung und Machtmissbrauch innerhalb der Medienbranche werden. 

Allerdings frage ich mich bei Jobabsagen manchmal schon nach den Gründen. Ich arbeite aktuell auf selbstständiger Basis und liebe meine Arbeit. Dennoch bewerbe ich mich manchmal auf Jobs mit Festanstellung. Wenn die Jobbeschreibung wie die Faust aufs Auge zu meinen Qualifikationen passt und dennoch eine Absage kommt, denke ich mir, dass manche Leute eventuell annehmen: ‘Eine Scharf ist ein bisschen schwierig. Bei der müssen wir aufpassen.’

Es kam auch schon vor, dass ich eine Absage erhielt, mit der Begründung, dass man sich für eine andere Person entschieden hat. Von Bekannten habe ich dann erfahren, dass die Stelle noch immer nicht besetzt ist. 

Was würdest du Betroffenen mitgeben, die in einer ähnlichen Situation sind wie du damals, aber Angst vor den Folgen haben?

Man muss sich immer gut beraten lassen, damit man genau weiß, was die eigenen Rechte sind und wie man gegen die Belästigung oder Diskriminierung vorgehen kann. Außerdem rate ich allen Betroffenen, das Erlebte schriftlich zu protokollieren. 

Es muss nicht immer das Worst-Case-Szenario eines Gerichtsprozesses eintreten. Wenn man das möchte, muss man sich aber darüber im Klaren sein, dass es lange dauern kann, dass es eine emotionale Belastung mit sich bringt und die Frage besteht, ob es finanziell überhaupt stemmbar ist. Ich hätte den Rechtsstreit zum Beispiel nicht einfach so durchziehen können. Zum Glück hatte ich eine Rechtsschutzversicherung, sonst wäre das nicht gegangen.

Deshalb kann ich nur jeder und jedem Betroffenen sagen: Lass es dir nicht gefallen. Auch wenn es hart ist. Wenn du ungerecht behandelt wirst, wenn du schon auf dem Arbeitsweg oder kurz vor der Eingangstür zum Heulen anfängst, dann zeig es trotzdem auf. 

Hol andere ins Boot. Denn nur wenn man sich solidarisiert und als Gemeinschaft auftritt, kann man den Täter identifizieren und dazu bringen, dass er damit aufhört. Wenn alle immer nur schweigen, machen diese Menschen weiter wie bisher. Dann wird sich nie etwas ändern.

Hast du den Eindruck, dass sich beim Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in den letzten Jahren gesellschaftlich etwas verändert hat?

Ich habe den Eindruck, dass Österreich die #metoo-Bewegung nur ein bisschen angekratzt hat. Das liegt auch an den Strukturen, die wir in dieser Alpenrepublik haben. Jeder kennt jeden, Politik und Medien sind eng verstrickt. Man fragt sich immer, ‘Wer kennt wen? Habe ich vielleicht keinen Job mehr, wenn ich darüber spreche?’. Das macht es noch einmal schwerer. Insgesamt glaube ich aber, dass sich auch durch die jüngeren Generationen ein paar Dinge zum Positiven verändern.

Dennoch ist beim Thema Gleichberechtigung noch einiges zu tun. Ich glaube, dass ich einen guten Beitrag für die Gesellschaft leiste, indem ich über diese Thematik aufkläre. Es ist wichtig, dass man immer dran bleibt und die eigenen Werte vertritt. Das werde ich auch weiterhin machen. Ich glaube, die Leute wissen, wofür ich stehe und was mich ausmacht. Wenn deshalb jemand Angst vor mir hat, dann ist das sein Problem und nicht meines.

Ich war von einem Tag auf den anderen von der Bildfläche verschwunden. Dabei ist für mich die Tatenlosigkeit der Szene ein zusätzlicher Skandal. Denn die österreichische Medienlandschaft ist winzig, jeder kennt so gut wie jeden. Oft weiß man, was in manchen Medienhäusern passiert. Niemand hat sich an meine Seite gestellt und etwas gesagt. Und zunächst hat auch niemand darüber berichtet. Letztendlich war es die deutsche Zeit, durch die alles publik wurde. Dieser Artikel ist dann eingeschlagen wie eine Bombe.


Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Bis heute fehlt in Österreich das Wissen und die Aufklärung darüber, dass Betroffene von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zivilrechtlich geschützt sind. Hier könnt ihr euch informieren und kostenlos beraten lassen.


Disclaimer: Mit unserer Inititative #growrespect möchten wir für die Themen Sexismus und auch sexuelle Belästigung im Arbeitsalltag sensibilisieren. Dabei wollen wir investigativen Journalismus leisten und sowohl als Informationsplattform, als auch als Austauschplattform für betroffene Personen auftreten.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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