23.05.2022

ibindo: Airbnb geht Partnerschaft mit Tourismus-Startup aus NÖ ein

Im Rahmen der Österreichischen Tourismustage verkündete das niederösterreichische Startup ibindo seine neue Partnerschaft mit Airbnb.
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Daniel Haas ibindo Airbnb
ibindo Co-Founder und CEO, Daniel Haas, im brutkasten-Interview über die neu verkündete Partnerschaft mit Airbnb. © brutkasten

Ob für private- oder Airbnb-Gastgeber:innen – im Zuge einer touristischen Vermietung sind in Österreich bestimmte Regeln zu folgen. Diese sind Kurzzeit-Vermieter:innen ein Dorn im Auge. Grund dafür: Die mit der Gästeregistrierung einhergehende Bürokratie und Zettelwirtschaft. Um der Meldepflicht nachzukommen, müssen Gäste ihre Daten auf Papier angeben und unterschreiben. “Das muss sich nun ändern”, sagte ibindo-Co-Founder und CEO, Daniel Haas und entwickelte eine Plattform, die dieses Problem zettelfrei löst. Das niederösterreichische Startup ermöglicht die digitale Erfassung von Gästeblättern. Mit seiner Idee hat Haas nicht nur für die Erleichterung des Melde-Prozesses gesorgt, sondern kürzlich auch Airbnb als Partner gewonnen. “Die Vorteile des digitalen Gästeblattes für unsere Hosts liegen auf der Hand”, sagt Ellen Madeker, Head of Public Policy für DACH, CEE und Russland bei Airbnb.

In Österreich müssen Kurzzeit-Vermieter:innen der Meldepflicht für Gäste nachgehen. Gibt es außer dieser Meldepflicht weitere Regulatoren, die verfolgt werden müssen? 

Daniel Haas: Ja, dieser Prozess endet nicht nur beim Gästeblatt. Gastgeber:innen müssen zudem eine monatliche Nächtigungsstatistik beim Magistrat oder bei der Gemeinde einreichen. Zusätzlich müssen sie eine Ortstaxe berechnen und bezahlen. Das Problem endet dennoch nicht hier. Viele Hosts haben Regale voll mit Ordnern, da diese Gästeblätter sieben Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Das ist nicht nur ein kleines Problem, sondern entwickelt sich für Hosts auch zu einem Platzproblem.

Wie kann ibindo hiermit helfen?

Wir lösen dieses Problem, indem Hosts statt Zetteln einen Gästeblatt-Link nutzen und diesen an ihre Gäste senden. Der Gast füllt das Gästeblatt aus und unterschreibt mit dem Finger – wie beim Postboten. Somit wird jeder Gast in die Datenbank aufgenommen. Mit diesen Daten wird die monatliche Nächtigungs-Statistik automatisch erstellt und kann als Excel- oder PDF-Datei an die Gemeinde oder an das Magistrat gesendet werden. Auch die Ortstaxe wird somit automatisch ausgerechnet. 

Das bedeutet es gibt keine Zettel mehr, dafür aber mehr Zeit und weniger Bürokratie?

Vor allem die Bürokratie-Ersparnis ist enorm, besonders für größere Unterkünfte.

Im Rahmen der Tourismustage Österreich habt ihr eure neue Partnerschaft mit Airbnb verkündet. Wie kam es zu dieser Zusammenarbeit?

Eine Zusammenarbeit mit Airbnb war immer mein Traum. Deshalb habe ich auf LinkedIn eine Angestellte bei Airbnb angeschrieben und gefragt, ob das Unternehmen Interesse an unserem digitalen Gästeblatt hat, da viele Gastgeber:innen das Problem mit der Zettelwirtschaft in Österreich kennen. So sind wir ins Gespräch gekommen und haben uns im Frühjahr 2022 dazu geeinigt, gemeinsam durchzustarten. 

Daniel hat euch mit seiner Idee über LinkedIn kontaktiert. Warum hat ibindo euer Interesse geweckt? 

Ellen Madeker: Bei Airbnb ist es unser großes Ziel, das Leben der Gastgeber:innen zu erleichtern. Deshalb haben wir keine Berührungsängste, wenn es um neue und  innovative Lösungen geht. Wir sind ein globales Unternehmen, aber jeder Markt ist anders. So schließen wir entsprechende Partnerschaften in den jeweiligen Ländern der Gastgeber:innen und bleiben somit Hyper-Local. Genau aus diesem Grund war unser Interesse an einer Zusammenarbeit mit ibindo groß. Als Daniel meine Kollegin kontaktierte, haben wir seine Geschäftsidee intern diskutiert und die Vorteile seiner Lösung – digitale Gästeblätter für Gastgeber:innen – liegen auf der Hand. Da mussten wir nicht lange überlegen. 

Die Partnerschaft ist noch ganz neu. Wie schaut die Zusammenarbeit aktuell aus? 

Im Rahmen unserer Partnerschaft ermöglichen wir Wiener Gastgeber:innen, ibindo ein Jahr lang kostenlos zu nutzen. Die Idee ist, dass wir auch nach Ablauf dieser Aktion den Service für Gastgeber:innen vergünstigt anbieten. Wir starten erstmal mit Wien und werden eventuell zu einem späteren Zeitpunkt in anderen Bundesländern nachziehen.

Welche Vorteile ergeben sich aus dieser Partnerschaft für Airbnb? 

Die Lösung spart Zeit und hilft den Gastgeber:innen, die in der Regel ihr eigenes Zuhause vermieten. Sie haben keine Marketing- oder Buchhaltungsabteilung und müssen ihre Rechnungen mit der Hand machen. Für sie zählt jede Minute, die sie einsparen können. Hier eine Erleichterung für sie zu schaffen, ist Airbnb ein großes Anliegen. 

Die Pandemie hat in den letzten zwei Jahren unser Leben in fast allen Lebensbereichen verändert. Gibt es somit auch neue Reisetrends?

Global gesehen ist die Zahl der Langzeit-Aufenthalte – damit meinen wir 28 Tage oder länger – im ersten Quartal 2022 so hoch wie nie zuvor. Daran sieht man, wie die Pandemie die Art des Reisens und Lebens verändert hat. Die Grenzen zwischen Reisen, Arbeiten und Leben verschwimmen. Viele arbeiten nun dort, wo wir normalerweise Urlaub machen. Gleichzeitig wurde unser Zuhause, wo wir sonst unsere Freizeit verbracht haben, zum Home Office. Aktuelle Daten zeigen, dass die Reisenden weltweit – aber auch in Österreich – verstärkt besondere, außergewöhnliche Unterkünfte suchen. Gefragt sind nicht alltägliche und authentische Erlebnisse. Ganz besonders im Trend sind in Österreich Bauernhöfe sowie generell Unterkünfte im ländlichen Raum.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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