09.02.2022

Hydrosolid: Wasserstoff-Speicher von NÖ-Startup „übertrifft Stand der Technik um 250 Prozent“

Hydrosolid will mit seinem Wasserstoff-Speicher, der deutlich sicherer und effizienter als alle gängigen Lösungen sein soll, noch 2022 auf den Markt.
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Das Hydrosolid-Team mit dem
Das Hydrosolid-Team mit dem "Hive One" vlnr.: Clemens Regehr, Michael Renz, Merkur Smajlaj und Lukas Renz | (c) i2b.at / Klaus Morgenstern

Ist Wasserstoff die große Zukunftstechnologie oder nicht? Zumindest in der öffentlichen Debatte ist diese Frage noch nicht geklärt. Und das, obwohl Großkonzerne mit riesigen Budgets und renommierte Forschungseinrichtungen auf der ganzen Welt sich intensiv damit beschäftigen. Von Kritiker:innen werden ihnen immer wieder die selben Argumente entgegengehalten. Die Quintessenz: Die Technologie ist in mehreren Bereichen derzeit noch extrem ineffizient. Eines der zugrunde liegenden Probleme will das Startup Hydrosolid mit Sitz in Wilhelmsburg südlich von St. Pölten mit seinem Wasserstoff-Speicher lösen.

Hydrosolid: 15 Bar statt 700 Bar dank Nanomaterial

Im Gegensatz zu derzeit üblichen Speichern, in denen zwischen 100 und 700 Bar Druck herrschen kommt der wabenförmige „Hive One“ von Hydrosolid mit gerade einmal 15 Bar aus, was ihn erheblich sicherer machen soll. „Unser Speicher beinhaltet ein hochentwickeltes Nanomaterial, das als Trägermaterial den Wasserstoff auf atomarer Ebene chemisch bindet und speichert, ohne dass hohe Drücke aufgebaut werden müssen“, erklärt Co-Founder Lukas Renz. Dieses Material habe das Startup in den vergangenen Jahren selbst entwickelt. „Die Wasserstoffspeicherung können wir so gezielt und kontrolliert steuern. Das Material nimmt unter Raumtemperatur und einem geringen Druck von rund 15 Bar Wasserstoff auf und gibt ihn bei leichter Erwärmung wieder frei“, so der Gründer.

Durch die hohe Energiedichte von Wasserstoff im Vergleich zu anderen Energieträgern könne man mit dem Hive One Volumen und damit Kosten reduzieren, erklärt Renz. Man komme etwa auf ein Vielfaches der Energiedichte von konventionellen Wasserstoff-Hochdruckspeichern mit 700 Bar, Erdgas-Tanks mit 200 Bar oder Lithium-Ionen-Akkus. Auch bei Ladezyklen und Lebensdauer übertreffe Hive One herkömmliche Batterien. Was direkte Konkurrenz anbelangt, gibt sich der Gründer ebenfalls entspannt: „Es gibt weltweit nur wenige Unternehmen, die sich mit der Feststoffspeicherung von Wasserstoff beschäftigen. Das Nanomaterial von HydroSolid übertrifft den Stand der Technik in Bezug auf die Kapazität um etwa 250 Prozent“.

Hive One-Vertriebsstart noch in diesem Jahr geplant

Die Entwicklung des Speichers ist bereits abgeschlossen. Bis zur Marktreife habe an insgesamt rund eine Million Euro Kapitalbedarf, sagt Renz. Und schon bald soll es losgehen: „Wir planen den Vertriebsstart Ende 2022. Zu Beginn wollen wir unsere Technologie in Europa, mit Fokus auf Österreich und Deutschland setzen. Wir sind aber auch bereits mit Interessenten aus Japan, der MENA-Region und Australien in Kontakt“. Auch das Geschäftsmodell dafür ist solide: Zuletzt holte sich Hydrosolid den ersten Platz beim i2B Businessplan- Wettbewerb der Erste Bank und Sparkasse sowie der Wirtschaftskammer.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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