13.01.2025
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Peachies: NÖ-Gründerin in London erneut unter Top-100-UK-Startups

Das Londoner Startup Peachies, gegründet von der Niederösterreicherin Rima Suppan und Morgan Mixon, schaffte es erneut in die Top 100 des Portals startups.co.uk.
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Peachies - Die Peachies-Gründerinnen Morgan Mixon und Rima Suppan (c) Peachies
Die Peachies-Gründerinnen Morgan Mixon und Rima Suppan (c) Peachies

Als Weiterentwicklung der einfachen Windel sieht sich das Startup Peachies, welches 2021 von der Niederösterreicherin Rima Suppan gemeinsam mit Morgan Mixon in London gegründet wurde.

Auch im vergangenen Jahr schaffte es das Startup auf die Top-100-Liste des Portals startups.co.uk. Die Erwähnung trug für Peachies letztendlich zu einem Investment über 1,6 Millionen Euro, angeführt von Anotherway Ventures, sowie einer Teilhabe des Wiener Kinderfahrrad-Scaleups Woom (brutkasten berichtete) bei.

Peachies: Nachhaltige Windeln

Da Windeln mehr als 500 Jahre auf einer Mülldeponie liegen, bestehen die von Peachies bis zu 25 Prozent aus pflanzlichen Materialien. Damit sollen laut eigener Angabe jährlich bis zu 93 Tonnen CO2-Emissionen pro tausend Babys eingespart werden.

Morgan Mixon sagt: „Die meisten Windeln auf dem Markt sind undicht, enthalten schädliche, giftige Inhaltsstoffe und verursachen schwere Reizungen der Haut, der Augen und der Lunge des Babys. Peachies verwendet pflanzliche Materialien wie 100 Prozent chlorfreien Zellstoff aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern und effiziente Kunststoffe, um die Gesamtauswirkungen unserer Windeln zu reduzieren.“

Die gesteigerte Umweltfreundlichkeit soll die Performance nicht einschränken. Das Material soll sogar rund 20 Prozent mehr Flüssigkeit aufzunehmen als gängige Modelle, was gleichzeitig das Abfallvolumen senkt. Peachies betont zudem, dass die Windel eine verbesserte Passform für Babys bietet – ein Anspruch, den allerdings viele Hersteller erheben. Auch im Segment der Windeln aus ökologischen Materialien bewegt sich das Unternehmen in einem bereits gut besetzten Markt.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Der Fall sorgte in der heimischen Startup-Szene und darüber hinaus bereits mehrmals für erhitzte Gemüter: Im Herbst 2023 klagte die Österreichische Notariatskammer das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Im Herbst 2024 folgte das erstinstanzliche Urteil, nach dem beide Seiten in Berufung gingen. Nun entschied das Oberlandesgericht Wien in zweiter Instanz.

ÖNK klagte in mehreren Punkten gegen notarity-Geschäftsmodell

In der Klage hatte die ÖNK mehrere Punkte eingebracht, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbiete und verrechne. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

Hauptpunkte in erster Instanz abgewiesen

In erster Instanz wurden dann vom Handelsgericht die Hauptpunkte in der Klage der ÖNK abgewiesen, allerdings wurde einigen sogenannten Eventualbegehren stattgegeben. Dabei handle es sich größtenteils um Punkte, die man bereits nach Eingang der Klage im Herbst 2023 noch vor Start des Gerichtsverfahrens geändert habe, betonte man damals bei notarity.

Änderungen in zweiter Instanz für notarity-CEO „Kleinigkeiten“

Im zweitinstanzlichen Urteil durch das Oberlandesgericht Wien ändert sich nicht viel – das sehen auch beide Seiten gegenüber brutkasten so. Konkret wurde einem in erster Instanz abgelehnten Eventualbegehren stattgegeben, während ein anderes in erster Instanz bestätigtes nun abgelehnt wurde. Die ÖNK sieht gegenüber brutkasten das erstinstanzliche Urteil somit bestätigt. Für notarity-CEO Jakobus Schuster handelt es sich bei den Änderungen um „Kleinigkeiten“. Beim nun doch bestätigten Eventualbegehren geht es konkret um eine spezifische Formulierung im Marketing, die das Startup bereits seit der Klage 2023 nicht mehr nutzt. „Für uns ändert sich in der praktischen Arbeit durch das Urteil gar nichts“, so Schuster.

Beide Seiten prüfen mögliche Berufung erst

Ob nun abermals berufen wird, ist auf beiden Seiten noch nicht klar. „Es ist noch nicht entschieden, wie wir weitermachen“, sagt Schuster. „Es wird geprüft, ob nochmal berufen wird“, heißt es von der Notariatskammer.

„Es wurde hier viel Geld verbrannt“

Jakobus Schuster äußert gegenüber brutkasten jedenfalls einmal mehr die Hoffnung, dass nun zu „ernsthaften Gesprächen“ zwischen notarity und der ÖNK und einer einvernehmlichen Lösung außerhalb des Gerichtssaals kommt. „Vielleicht kommt jetzt frischer Wind herein“, so der Gründer. Denn: „Das verursacht in unseren Augen nur unnötige Kosten auf beiden Seiten. Es wurde hier viel Geld verbrannt.“

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