23.01.2023

Hybride Urkunde: Die individuellen Bedürfnisse am besten berücksichtigen

Seit einigen Monaten kann man bei Österreichs Notar:innen Urkunden hybrid unterzeichnen. Wir sprachen dazu mit Notarpartnerin Maria Thierrichter.
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Hybride Urkunden - Maria Thierrichter
Maria Thierrichter | (c) Julia Dragosits
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Die Zeiten, in denen man in Österreich persönlich in die Notariatskanzlei musste, um einen notariatspflichtigen Vertrag oder eine Urkunde zu unterzeichnen, sind schon länger vorbei. „Wir hatten seit Corona und teilweise auch schon davor die Möglichkeit, digitale Urkunden zu errichten. Da sind wir in Europa Vorreiter“, ruft Notarpartnerin Maria Thierrichter im brutkasten-Talk in Erinnerung. Bis Mitte 2022 musste man sich jedoch zwischen dem voll analogen oder rein digitalen Weg entscheiden. Durch eine Gesetzesnovelle sind nun seit vergangenem Juli auch sogenannte „hybride Urkunden“ möglich.

Was versteht man unter hybriden Urkunden?

„Eine hybride Errichtung von Urkunden bedeutet, dass gleichzeitig jemand bei mir in der Kanzlei eine Urkunde persönlich unterzeichnen kann, während eine digital zugeschaltete Person diese digital unterfertigt. Daraus wird dann eine gemeinsame hybride Urkunde“, erklärt Maria Thierrichter. Die Regelung gilt für fast alle Urkunden und Verträge, etwa auch im Gesellschaftsrecht. Lediglich im Erbrecht, beispielsweise bei der Errichtung von Testamenten, gibt es Ausnahmen.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Thierrichter erklärt den Vorgang anhand der Unterfertigung eines Gesellschaftsvertrags: „Wenn jemand eine GmbH gründet und die Mitgründerin gerade in London ist, können nun dennoch beide gemeinsam bei mir die Urkunde unterfertigen.“ Die digital unterzeichnende Mitgründerin brauche nur einen Laptop oder PC mit Kamera, eine gute Internetverbindung, ein Videokonferenztool und eine A-Trust-Handysignatur. „Wenn jemand die Signatur noch nicht hat, ist das auch kein Problem. Dann bekommt man sie von mir im Zuge des Prozesses“, so Thierrichter.

Das Beratungsgespräch ist ebenso wichtig wie die Urkunden-Errichtung

Die Unterfertigung selbst dauert letztlich sowohl analog als auch digital bzw. hybrid nur ein paar Minuten. Doch die Notarpartnerin gibt zu bedenken: „Zu betonen ist, dass es ja nicht nur um die Errichtung selbst geht, sondern vor allem auch um die Beratung davor, die ebenfalls vor Ort oder digital stattfinden kann.“ Beim Beratungsgespräch gehe es um das Vordenken von möglichen Problemen, die mit dem Vertrag abgedeckt werden sollen. „Für mich macht das keinen Unterschied in meiner Beratung und in meinem Berufsverständnis, ob ich den Termin digital oder analog abhalte“, sagt Thierrichter.

Hybride Urkunden sparen CO2, Reisekosten und Zeit

Sie sei jedenfalls „ein großer Fan“ der neuen digitalen und hybriden Möglichkeiten, meint die Juristin. Denn früher hätte es in dem genannten Beispiel nur zwei Möglichkeiten gegeben: Entweder hätte die Mitgründerin zur Unterfertigung aus London nach Österreich anreisen müssen, oder sie hätte eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen müssen. „Die hybride Urkunde ist viel flexibler und in diesem Fall auch im Sinne der Nachhaltigkeit deutlich besser. Man spart Flüge und damit CO2, aber auch Reisekosten und Zeit“, meint Thierrichter.

Die individuellen Bedürfnisse am besten berücksichtigen

„Und für viele Menschen ist digital heute einfach der bevorzugte Weg. Ich halte es aber dennoch für wichtig, dass die analoge Variante weiterhin angeboten wird. Daher freue ich mich sehr über die Möglichkeit der hybriden Urkunde“, so die Notarpartnerin. Damit könne man die individuellen Bedürfnisse am besten berücksichtigen. Die Nachfrage nach digitalen notariellen Dienstleistungen sei in den vergangenen Jahren – vor allem in der Corona-Pandemie – jedenfalls stark angestiegen. „Ich arbeite mittlerweile zu 50 Prozent, wenn nicht sogar etwas mehr, digital“.

Die Kosten sind bei der analogen, digitalen und hybriden Variante übrigens gleich. Und das Erstgespräch bei Notar:innen ist weiterhin kostenlos. Für Neugründer:innen steht zudem mit dem Gründerpaket ein erweitertes kostenloses Beratungsangebot zur Verfügung.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher

Das Doppel-Budget für 2027 und 2028 wurde gestern vom Ministerrat vorgelegt und mit ihm gab es auch Neuigkeiten zum geplanten Dachfonds. Dieser scheint als „Start-up & Scale-up Dachfonds“ in den Bundesfinanzgesetzen 2027 und 2028 auf, bei einem nicht unwesentlichen Detail schaffen die Gesetzestexte und ihre Beilagen aber keine Klarheit, wie brutkasten berichtete.

Begleitend zum Budget-Entwurf erneuerte Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner nämlich die Ansage, dass „bis zu 100 Millionen Euro“ Ankerinvestment durch den Bund für den Fonds vorgesehen sind. Als Budget-Posten scheinen diese aber nicht auf. Auch der Zusatz „bis zu“ schafft einen gewissen Spielraum.

„Aus Rückflüssen aus aws-Mitteln finanziert“

Wo also kommen die geplanten 100 Millionen Euro her und wovon hängt es ab, ob der gesamte Betrag zustande kommt? Brutkasten fragte im Rahmen einer Presseveranstaltung bei Staatssekretärin Zehetner und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer nach.

Die Antwort: „Das Ankerinvestment wird aus Rückflüssen aus aws-Mitteln über die nächsten vier Jahre finanziert“, so Zehetner. Die Mittel für die aws werden im aktuellen Doppel-Budget auch erhöht, ergänzt Hattmannsdorfer.

Höhe des Ankerinvestments von aufgestelltem Kapital abhängig

100 Millionen Euro Ankerinvestment werden es nur dann, wenn das noch zu ermittelnde Fondsmanagement, mit dessen Ausschreibung die aws aktuell betraut ist, ausreichend Mittel für den Dachfonds aufstellt, erklärt Zehetner weiter: „Wir haben immer gesagt, dass wir nicht mehr als 20 Prozent hineinstecken.“ Sprich: Je mehr Kapital von Limited Partners in den Fonds fließt, umso mehr legt der Bund nach. Werden die gesamten anvisierten 400 externen Millionen aufgestellt, wächst auch das Ankerinvestment auf die vollen 100 Millionen Euro – so der Plan.

In Sachen Zeithorizont ist bislang klar: Bis Ende 2027 soll das erste Closing des „Start-up & Scale-up Dachfonds“ abgeschlossen sein, sodass dieser zu investieren beginnen kann. Mit der Aufteilung der Bundesmittel auf geplante vier Jahre scheint auch die anvisierte Deadline für das finale Closing zu stehen.

„Auch so auf einem guten Weg zu einem weiteren Einhorn“

Ein weiteres spannendes Detail im Gesetzestext, über das brutkasten gestern berichtete: Als quantitatives Ziel wurde auch die Steigerung der Unicorn-Zahl in Österreich gesetzlich festgeschrieben. 2027 und 2028 soll jeweils eines hinzukommen. Doch wie kann der Dachfonds bereits kommendes Jahr für ein weiteres Einhorn sorgen, wenn er erst an dessen Ende zu investieren beginnt? „Wir sind auch so auf einem guten Weg zu einem weiteren Einhorn“, so die Staatssekretärin. Der Dachfonds soll diese Entwicklung später beschleunigen.

Öbag-Strategie: OMV und Co sollen Startup-Ökosysteme aufbauen

Doch dieser sei nicht die einzige Maßnahme, hakt Hattmannsdorfer ein. Er verweist auf die Industriestrategie. „Hier sind auch eigene Förderungen zur Entstehung von Startups und Scaleups im Umfeld von Leitbetrieben vorgesehen“, so der Minister. Auch in der Öbag-Strategie (brutkasten berichtete) habe man entsprechende Zielsetzungen verankert: „Die Öbag-Betriebe haben den Auftrag, Ökosysteme für Startups und Scaleups zu schaffen“, so Hattmannsdorfer. So wie es Verbund mit Verbund X bereits umgesetzt habe, sollen zukünftig etwa auch die OMV und andere entsprechende Programme umsetzen.

Und Zehetner führt noch weitere Punkte an. Auch in der öffentlichen Beschaffung setze man Maßnahmen, von denen Startups und Scaleups profitieren sollen. „Und das schon im Regierungsprogramm verankerte Commitment zur Gleichstellung immaterieller Vermögensgüter in der Bilanz ist ebenfalls ein wichtiger Schritt“, so die Staatssekretärin. Das wiederum soll auch beim Erlangen höherer Unternehmensbewertungen helfen.

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