23.01.2023

Hybride Urkunde: Die individuellen Bedürfnisse am besten berücksichtigen

Seit einigen Monaten kann man bei Österreichs Notar:innen Urkunden hybrid unterzeichnen. Wir sprachen dazu mit Notarpartnerin Maria Thierrichter.
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Hybride Urkunden - Maria Thierrichter
Maria Thierrichter | (c) Julia Dragosits
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Die Zeiten, in denen man in Österreich persönlich in die Notariatskanzlei musste, um einen notariatspflichtigen Vertrag oder eine Urkunde zu unterzeichnen, sind schon länger vorbei. „Wir hatten seit Corona und teilweise auch schon davor die Möglichkeit, digitale Urkunden zu errichten. Da sind wir in Europa Vorreiter“, ruft Notarpartnerin Maria Thierrichter im brutkasten-Talk in Erinnerung. Bis Mitte 2022 musste man sich jedoch zwischen dem voll analogen oder rein digitalen Weg entscheiden. Durch eine Gesetzesnovelle sind nun seit vergangenem Juli auch sogenannte „hybride Urkunden“ möglich.

Was versteht man unter hybriden Urkunden?

„Eine hybride Errichtung von Urkunden bedeutet, dass gleichzeitig jemand bei mir in der Kanzlei eine Urkunde persönlich unterzeichnen kann, während eine digital zugeschaltete Person diese digital unterfertigt. Daraus wird dann eine gemeinsame hybride Urkunde“, erklärt Maria Thierrichter. Die Regelung gilt für fast alle Urkunden und Verträge, etwa auch im Gesellschaftsrecht. Lediglich im Erbrecht, beispielsweise bei der Errichtung von Testamenten, gibt es Ausnahmen.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Thierrichter erklärt den Vorgang anhand der Unterfertigung eines Gesellschaftsvertrags: „Wenn jemand eine GmbH gründet und die Mitgründerin gerade in London ist, können nun dennoch beide gemeinsam bei mir die Urkunde unterfertigen.“ Die digital unterzeichnende Mitgründerin brauche nur einen Laptop oder PC mit Kamera, eine gute Internetverbindung, ein Videokonferenztool und eine A-Trust-Handysignatur. „Wenn jemand die Signatur noch nicht hat, ist das auch kein Problem. Dann bekommt man sie von mir im Zuge des Prozesses“, so Thierrichter.

Das Beratungsgespräch ist ebenso wichtig wie die Urkunden-Errichtung

Die Unterfertigung selbst dauert letztlich sowohl analog als auch digital bzw. hybrid nur ein paar Minuten. Doch die Notarpartnerin gibt zu bedenken: „Zu betonen ist, dass es ja nicht nur um die Errichtung selbst geht, sondern vor allem auch um die Beratung davor, die ebenfalls vor Ort oder digital stattfinden kann.“ Beim Beratungsgespräch gehe es um das Vordenken von möglichen Problemen, die mit dem Vertrag abgedeckt werden sollen. „Für mich macht das keinen Unterschied in meiner Beratung und in meinem Berufsverständnis, ob ich den Termin digital oder analog abhalte“, sagt Thierrichter.

Hybride Urkunden sparen CO2, Reisekosten und Zeit

Sie sei jedenfalls „ein großer Fan“ der neuen digitalen und hybriden Möglichkeiten, meint die Juristin. Denn früher hätte es in dem genannten Beispiel nur zwei Möglichkeiten gegeben: Entweder hätte die Mitgründerin zur Unterfertigung aus London nach Österreich anreisen müssen, oder sie hätte eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen müssen. „Die hybride Urkunde ist viel flexibler und in diesem Fall auch im Sinne der Nachhaltigkeit deutlich besser. Man spart Flüge und damit CO2, aber auch Reisekosten und Zeit“, meint Thierrichter.

Die individuellen Bedürfnisse am besten berücksichtigen

„Und für viele Menschen ist digital heute einfach der bevorzugte Weg. Ich halte es aber dennoch für wichtig, dass die analoge Variante weiterhin angeboten wird. Daher freue ich mich sehr über die Möglichkeit der hybriden Urkunde“, so die Notarpartnerin. Damit könne man die individuellen Bedürfnisse am besten berücksichtigen. Die Nachfrage nach digitalen notariellen Dienstleistungen sei in den vergangenen Jahren – vor allem in der Corona-Pandemie – jedenfalls stark angestiegen. „Ich arbeite mittlerweile zu 50 Prozent, wenn nicht sogar etwas mehr, digital“.

Die Kosten sind bei der analogen, digitalen und hybriden Variante übrigens gleich. Und das Erstgespräch bei Notar:innen ist weiterhin kostenlos. Für Neugründer:innen steht zudem mit dem Gründerpaket ein erweitertes kostenloses Beratungsangebot zur Verfügung.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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