12.08.2021

Wie Huawei in Europa Mobile-Payment-Lösungen vorantreiben möchte

Im Interview mit dem brutkasten spricht Georg Hanschitz (Head of Austria, Huawei Mobile Services) über die jüngste Integration der Bluecode-Mehrwertplattform in die Huawei Wallet. Zudem erläutert Hanschitz, warum Huawei die European Payment Initiative unterstützt und welche Regulatorik es im Payment-Sektor braucht.
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Georg Hanschitz (Head of Austria, Huawei Mobile Services) | (c) Huawei
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Die Mobile-Payment-Lösung Bluecode steht Huawei Nutzern bereits seit Anfang des Jahres direkt in der Huawei Wallet für bequeme, sichere und schnelle bargeldlose Bezahlung zur Verfügung. Mit Juni erfolgte nun eine zweite Integration: Durch die neuen Services der Bluecode-Mehrwertplattform bezahlen Nutzer nun nicht nur bargeldlos per Huawei Pay, sondern sammeln bei jeder mobilen Zahlung bei teilnehmenden Händlern auch automatisch digitale Stempel im Sammelpass, können Sofort-Rabatte einlösen oder an Gewinnspielen teilnehmen.

Die Besonderheit: Im Gegensatz zu anderen Cashback-Systemen werden Rabatte den Nutzern direkt gutgeschrieben, indem der Einkaufsbetrag abzüglich des Rabatts in Echtzeit am Girokonto autorisiert wird. Wir haben mit Georg Hanschitz (Head of Austria, Huawei Mobile Services) über Vorteile des neuen Service und die European Payment Initiative gesprochen, die von Huawei unterstützt wird.

Die Mobile-Payment-Lösung Bluecode steht bereits seit Anfang des Jahres direkt in der Huawei Wallet zur Verfügung. Welches Feedback habt ihr seit dem Launch erhalten?

Wir haben ein sehr gutes Kundenfeedback erhalten, da wir mit der zweiten Integration ein Maximum an User-Experience herausgeholt haben. Zudem ist die User-Journey super schnell. Nutzer sind mit nur zwei Klicks im Bezahlvorgang. Gleichzeitig haben wir mit dem zweiten Release die Möglichkeit geschaffen, dass über Bluecode direkt Voucher ins System geladen werden können. Nutzer können mit ihrer Bonus- oder Loyalty-Karte zur Kassa gehen und diese wird anschließend direkt am Point-of-Sale abgezogen. Durch diese nahtlose Integration haben wir keine Schritte dazwischen und Nutzer müssen an der Kassa nach nichts mehr suchen.

Das größte Ziel sind interoperable Ökosysteme, die durch Bluecode ermöglicht werden. Dadurch soll eine Art “Super-Plattform” entstehen, die sowohl die Hardware- als auch Software-Seite umfasst.

Georg Hanschitz

Ein weiterer Vorteil: Bluecode hat durch die Integration von jö Bonus Club enorme Bekanntheit erlangt. Genauso ist es bei dem Marktführer für Loyalty und Bonuskarten mobile-pocket, die ja auch Made in Austria sind. Auch hier kann man jetzt direkt in der App via Bluecode zahlen. Das sind die Stories und Resultate, die wir anstreben – miteinander kommunizierende und interagierende Ökosysteme. Bluecode und auch mobile-pocket sind Musterbeispiele dafür: So kann Bluecode mit jedem beliebigen Bankkonto verbunden werden. Zudem können Loyalty-Cards mit den Mini-Apps von Bluecode in unserem System direkt verarbeitet werden. Das können nur wir, da alle anderen eine App dafür brauchen – sei es eine Bluecode-App oder eine Jö-App, etc. Als Huawei haben wir Bluecode direkt in die Wallet integriert und mit der epay-Bluecode-Partnerschaft wurden 15 Millionen Huawei-Kunden mit neuen Services ausgestattet, etwa Location-Based-Services in Richtung Sicht- und Auffindbarkeit von lokalen Händlern.

(c) Huawei

Wie erfolgt die Integration konkret? 

Bluecode hat ein Mini-App-System, wo Nutzer ihre Loyalty Cards direkt hineinladen können. Dadurch ist ein Ökosystem im Ökosystem geben. Das größte Ziel sind interoperable Ökosysteme, die durch Bluecode ermöglicht werden. Dadurch soll eine Art “Super-Plattform” entstehen, die sowohl die Hardware- als auch Software-Seite umfasst.

Diese Interoperabilität verfolgen wir auch mit Huawei und daher decken sich die Ziele von Bluecode und Huawei sehr gut. Das machen wir nicht nur im Bereich des Payment, sondern auch bei Cloud-Services oder unserem Betriebssystem Harmony OS. In Zukunft werden alle verschiedene Ökosysteme miteinander kommunizieren, sei es die smarte Heizung, Sport-Applikationen oder auch Gesundheitsdaten.

Der wichtigste USP der Huawei-Bluecode Kooperation ist, dass es sich in erster Linie um eine österreichische Lösung handelt, die später eine europäische Lösung sein wird.

Georg Hanschitz

Welchen Mehrwert bietet Huawei den Händlern?

Wir bieten nicht nur die Huawei-Wallet als Bezahl-Tool an, sondern haben auch eine Händler-App in unser System integriert. Das Smartphone eines Händlers kann so auch gleichzeitig eine Kassa sein. Das ist insbesondere für kleinere Händler oder Ich-AGs extrem gut. Jeder Händler kann sich mit nur wenigen Klicks die Merchant-App kostenlos herunterladen und hat somit ein digitales Bezahlsystem am eigenen Smartphone.

Was ist der USP der Kooperation von Bluecode und Huawei? 

Der wichtigste USP der Huawei-Bluecode Kooperation ist, dass es sich in erster Linie um eine österreichische Lösung handelt, die später eine europäische Lösung sein wird. Der zweite Aspekt umfasst die breite Bekanntheit in Österreich und der dritte Punkt: Es ist für die Endverbraucher einfach enorm „convenient“, wenn die ganzen Loyalty-Cards zu einem Ökosystem zusammenwachsen. 

Als Endverbraucher kann ich eine oder 20 Cashback-Karten haben, es spielt keine Rolle, da es sich um ein offenes Bezahlsystem handelt. Es wird auch möglich sein, andere Payment-Anbieter in die Wallet zu laden. Huawei Pay muss schlussendlich ein Produkt sein, das mit allen Banken und Merchants spricht und das sowohl Endverbrauchern als auch Entwicklern eine Offenheit bietet.

Welche Rolle spielt es, dass es sich bei Bluecode um eine europäische Payment-Lösung handelt? 

Für uns spielt es eine sehr große Rolle, da wir die European Payment Initiative stark unterstützen. Generell unterstützen wir jede Initiative, die im Mobile-Payment etwas voranbringt. Wenn wir uns die Payment-Situation ansehen, dann haben wir auf der einen Seite sehr starke US-amerikanische Player, wie Paypal, aber auch chinesische Player, wie Alipay. Für uns sind das alles Partner und zugleich auch Mitbewerber. 

Als Herausforderer im Software-Bereich freuen wir uns jedes Mal, wenn es eine europäische Regulatorik gibt, die das Feld öffnet. Das war schon bei der DSGVO so und das wird auch bei der European-Payment-Initiative so sein.

Georg Hanschitz

Als Hersteller müssen wir uns allerdings überlegen, mit welchen Partnern wir als Unternehmen hauptsächlich zusammenarbeiten. Zum Schluss zählt aber die Interoperabilität der Ökosysteme. Wir haben schon vor den US Restriktionen 2019 erkannt, dass es sinnvoll ist nicht nur Hardware-Hersteller, sondern auch Software-Hersteller und Ökosystem-Betreiber zu sein.

In Österreich sind wir als Ökosystem-Player bereits seit 2017 aktiv und haben schlussendlich ab Mai 2019 richtig Gas gegeben. 2020 haben wir dann unsere ersten HMS-Smartphone-Produkte auf den Markt gebracht. Damit unsere Strategie aufgeht, haben wir natürlich auch unsere Ökosystem-Löcher schließen müssen. Payment war eines dieser Löcher, dass wir nun 2021 mit Bluecode füllen. Und jetzt sind wir schlussendlich Payment-Player. Zudem versuchen wir mit einer eigenen Payment-Initiative, Innovation in Europa aktiv zu gestalten. Hierfür gibt es ein eigenes Lab, wo wir Partner einladen und versuchen Payment-Lösungen gemeinsam mit den Partnern zu bauen. 

Wichtig ist es, dass es eine einheitliche Regulatorik gibt, auf die sich alle verlassen können.

Georg Hanschitz

Wie beurteilst du die europäische Regulatorik im Payment-Sektor?

Regulierung schafft immer auch ein Spielfeld für Wettbewerb. Als Herausforderer im Software-Bereich freuen wir uns jedes Mal, wenn es eine europäische Regulatorik gibt, die das Feld öffnet. Das war schon bei der DSGVO so und das wird auch bei der European-Payment-Initiative so sein. Im Prinzip trifft dies auf alle Bereiche zu, sei es Datenschutz, Hardware-Stabilität oder Akku-Sicherheit. Wichtig ist es, dass es eine einheitliche Regulatorik gibt, auf die sich alle verlassen können. Natürlich sind wir auf der Seite der Hardware und der Software ein Wettbewerber von Google und Apple, aber wir sind auch ein offenes Ökosystem und haben kein geschlossenes Payment-Regime geschaffen.

Mobiles Payment erfordert hohe Sicherheitsanforderungen. Welche Sicherheits-Standards setzt Huawei im Bereich des mobilen Payments? 

Damit man bei uns in die App-Gallery kommt, muss man eine vierfache Sicherheitsüberprüfung durchlaufen. Egal ob es sich um eine Payment-Anwendung oder eine Gaming-App handelt, in der In-App-Käufe oder Geld eine Rolle spielen. Als Entwickler lade ich die App hoch und anschließend wird sie automatisch überprüft, ob es sich um eine Werbe-App oder eine Fraud-App handelt. 

Anschließend wird die App auch von einer Person in unserem Headquarter überprüft. Schlussendlich landet sie in einem lokalen Team, wo nochmals im Detail analysiert wird, ob die App problemlos läuft und die Security-Standards auch eingehalten werden. Trotz dieser Prüfung schaffen wir es innerhalb von wenigen Stunden die Apps zu releasen, weil wir sehr engagierte Mitarbeiter haben. Und es kommt natürlich auch vor, dass Apps abgelehnt werden. Sofern dies der Fall ist, werden die Developer darüber umgehend informiert.

Österreich gilt im europäischen Vergleich noch immer als ein Land der “Bargeldzahler”. Wie schätzt du hierzulande die Entwicklung im mobilen Payment-Sektor in den nächsten Jahren ein und welchen Beitrag wollt ihr mit Huawei dazu leisten?

Ich habe die Vision, dass man überall dort wo man mobil bezahlen kann auf kurz oder lang auch mobil bezahlen wird. Warum funktioniert das Bargeld trotz der vielen Möglichkeiten des mobilen Bezahlens noch immer so gut? Weil es einfach so simpel ist. In der Regel handelt es sich an der Kassa bei Bargeldzahlung um nicht mehr als zwei Bewegungen, die wir als gelernte Abläufe verinnerlicht haben: Geld hin, Ware her. Um diese Abläufe zu durchbrechen, müssen mobile Bezahllösungen genauso einfach wie Bargeld sein. Dafür arbeiten wir auch im NFC-Bereich eng mit Partnern zusammen, um künftig sicheres Bezahlen zu gewährleisten, das auch convenient ist. Ziel ist es, auch hybride Lösungen zu entwickeln, so dass man nicht nur mit dem Smartphone, sondern auch mit seiner Uhr oder zB einmal mit einem Tennisarmband zahlen kann.


Infobox: So einfach und sicher funktioniert Huawei Pay

Nutzer können die Zahlungslösung Huawei Pay einfach in der auf allen Huawei-Geräten vorinstallierten Huawei Wallet-App aktivieren und direkt das eigene Bankkonto verbinden, eine Debit- oder Kreditkarte ist dafür nicht notwendig. Ein Bezahlvorgang mit Huawei Pay kann daraufhin in nur wenigen Schritten einfach und sicher durchgeführt werden. Nach der sicheren Authentifizierung per Fingerabdrucksensor öffnet sich Huawei Pay und das eigene Smartphone zeigt einen anonymen blauen Strichcode (Bluecode) an, der an der Kassa berührungslos gescannt werden kann. Der Einkaufsbetrag wird anschließend einfach vom Girokonto der Nutzer abgebucht. Gleichzeitig werden Sofort-Rabatte in Echtzeit abgezogen und Mehrwerte automatisch berücksichtigt. Bluecode beruht dabei auf dem Ansatz der Datensparsamkeit: Kontodaten werden weder mit Bluecode, noch dem Händler und auch mit Huawei nicht geteilt. Zahlungsinformationen bleiben so unter Einhaltung der hohen europäischen Datenschutzstandards sicher bei der Hausbank der Kunden verwahrt.
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X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann

Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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