25.11.2025
INVESTMENT

Howie: Wiener PropTech-Startup holt sich sechsstelliges Investment

Howie, ein in Wien ansässiges Startup, das KI-gestützte Datenmanagement- und Analyse-Lösungen für die Architektur-, Ingenieur- und Bauindustrie (AEC) entwickelt, gab heute eine strategische Investition in sechsstelliger Höhe von Dar Ventures bekannt, dem Venture-Capital-Arm von Dar, einer Design- und Engeering-Consultancy.
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Howie
© Suchart Wannaset - Ewa Lenart von Howie.

Das Wiener ConstructionTech-Startup Howie wurde 2024 von Ewa Lenart gegründet. Als „AI Copilot for the Built Environment“ richtet sich das Unternehmen mit einer KI-gestützten Datenlösung an die Bau- und Immobilienindustrie. Dafür gab es bereits im März 2025 ein sechsstelliges Investment. Nun holte das Unternehmen noch einmal Kapital in sechsstelliger Höhe.

Howie: „AI Brain for the world“

Dar Ventures, der Venture-Capital-Arm der Design- und Engineering-Consultancy Dar, stieg als Investor ein. Das frische Kapital stelle laut Aussendung einen wichtigen Milestone dar, das „AI Brain for the Built World“ aufzubauen – und AEC-Unternehmen damit zu ermöglichen, Projektdaten aus Zeichnungen, Bildern, Berichten und großen Datensätzen zu konsolidieren, zu analysieren und darauf zu reagieren. Um smartere und schnellere Entscheidungen über komplexe Projekte hinweg zu treffen.

„Dar Ventures an Bord zu haben, ist sowohl ein starkes Vertrauensvotum als auch eine unglaubliche Chance“, sagte Ewa Lenart, Founder und CEO von Howie. „Ihre tiefgehende Branchenexpertise und globale Präsenz machen sie zum idealen strategischen Investor, während wir unsere Plattform skalieren und KI-gestützte Einblicke liefern, die verändern, wie Architektur-, Ingenieur- und Bauteams arbeiten.“

Nächste Finanzierung in Q1 2026 geplant

Für Nader Aboushadi, Group Chief Treasurer Sidara und Director von Dar Ventures, passt Howie perfekt zum firmeneigenen strategischen Fokus, KI im AEC-Sektor einzuführen: „Ihre Plattform adressiert direkt den dringenden Bedarf unserer Branche an effizientem Informationsmanagement, operativer Transparenz und skalierbarer Automatisierung. Wir freuen uns darauf, eng mit ihrem Team zusammenzuarbeiten, um ihr Wachstum zu unterstützen und bedeutenden Mehrwert für die Unternehmen zu schaffen, die unsere gebaute Umwelt gestalten.“

Aufbauend auf früherer Unterstützung durch Pi Labs und die Vienna Business Agency bilde diese Investition zudem das Fundament für Howies Vorbereitung auf die erste Finanzierungsrunde im ersten Quartal 2026 und schaffe die Grundlage für globale Expansion.

In den nächsten zwölf Monaten plant das Startup, von der Zusammenarbeit mit derzeit fünf großen AEC-Unternehmen auf 20 Enterprise-Kunden zu wachsen, das Wachstum zu beschleunigen und sich auf einen vollständigen Markteintritt in Europa und der MENA-Region (Anm.: Nahost und Nordafrika) im Jahr 2027 vorzubereiten.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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