03.05.2023

Hotspot Startup-Finanzierung: Ertragsteuerliche Behandlung von SAFE-Investments

In ihrem Gastbeitrag informieren David Gloser und Christoph Puchner von Ecovis Austria über SAFE-Investments in der frühphasigen Startup-Finanzierung und geben Tipps zu deren ertragsteuerlichen Behandlung.
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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Die Sicherstellung der frühphasigen Finanzierung stellt Startups vor Herausforderungen, da Startups aufgrund der anfänglichen Verlustsituation und des damit einhergehenden Risikos kaum an sich übliche Finanzierungsquellen wie Bankkredite erschließen können und somit auf andere Zwischenfinanzierungen angewiesen sind.

In diesem Zusammenhang schlagen seit einiger Zeit auch in der österreichischen Startup-Szene die aus den USA stammenden SAFE-Instrumente (Simple Agreement for Future Equity) auf. Neben der bilanziellen Abbildung im Jahresabschluss sind dabei auch steuerliche Konsequenzen auf Startup- und Investorenebene zu beachten.

SAFE-Investments: So funktioniert die neue Startup-Finanzierung

Bei SAFE handelt es sich um die Zurverfügungstellung eines zwischen Startup und Investor definierten Investitionsbetrags. SAFE-Investments zielen grundsätzlich darauf ab, in weiterer Folge zeitnahe Anteile am Startup zu vergünstigten Konditionen zu erhalten und stellen somit eine Vorauszahlung für eine künftige Kapitalbeteiligung.

Der SAFE-Investor bekommt seine Kapitalbeteiligung bei künftig vertraglich näher definierten „trigger events“ (Finanzierungsrunde, Exit) – im Verhältnis zu anderen Investoren – zu bevorzugten Konditionen auf Basis einer begünstigten Bewertung, wie zum Beispiel durch „cap“ und/oder „discount“. Der essenzielle Unterschied zum Wandeldarlehen besteht darin, dass es beim SAFE grundsätzlich keinen vorzeitigen Rückzahlungsanspruch auf den zur Verfügung gestellten Betrag gibt, die Mittel unbefristet zur Verfügung gestellt werden und keine Zinsen vereinbart werden.

Einstufung von SAFE-Vereinbarungen als steuerliches Eigen- oder Fremdkapital

Die bei SAFE-Vereinbarungen vereinbarte Nachrangigkeit, die fehlende Zinskomponente und die unbefristete zur Verfügung Stellung sprechen in einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung während des aufrechten Investments für steuerliches Eigenkapital. Aus diesem Grund stellt ein SAFE-Investment eine Vorauszahlung auf einen im Rahmen der kommenden Finanzierungsrunde zu gewährenden Kapitalanteil am Startup dar, woraus schlussendlich die Beteiligung am laufenden Gewinn bzw. Liquidationsgewinn resultiert.

Dieser Aspekt wird auch dadurch untermauert, dass SAFE-Vereinbarungen generell auf die Erlangung eines Kapitalanteils an dem betroffenen Startup ausgerichtet sind und somit grundsätzlich auch keine ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten beinhalten. Dabei besteht lediglich ein außerordentliches Kündigungsrecht für Sonderfälle.

Vor diesem Hintergrund spricht bei standardgemäßer Ausgestaltung im Regelfall unseres Erachtens vieles dafür, dass SAFE-Investments aus steuerlicher Sicht bereits im Gewährungszeitpunkt unmittelbar als Eigenkapital einzustufen sind. Lediglich wenn die oben angeführten Kriterien nicht erfüllt werden, könnten SAFE-Investments als steuerliches Fremdkapital eingestuft werden.

SAFE als steuerliches Eigenkapital

Bei der steuerlichen Beurteilung ist zwischen der Ebene des Startups und des Investors zu unterscheiden:

  • Dieser Fall ist aus Sicht des Startups unspektakulär, da die Wandlung des eigenkapitalartigen SAFE-Investments in eine Kapitalbeteiligung zu einer Umgliederung der Einlage in Stammkapital und Kapitalrücklage führt, jedoch keine nachteiligen steuerlichen Konsequenzen auslöst.
  • Aus Investorensicht stellts sich die Frage, ob in der Wandlung des Investments in Anteile am Startup ein steuerwirksamer Tauschvorgang gesehen werden kann. Verschiedene Aspekte sprechen allerdings gegen einen steuerpflichtigen Tausch. Dazu zählen die Vorauszahlung auf Kapitalanteile, wobei der gesamte Investmentbetrag für die Kapitalerhöhung, inklusive Agio, verwendet wird, die Tauschbesteuerung gem § 6 Z 14 EStG nicht anwendbar sein sollte oder Parallelen zu vergleichbaren Konstellationen wie Aktienzertifikate, Vorzugsaktien.
Zu den Autoren

Der Gastbeitrag wurde von David Gloser, Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, sowie von Christoph Puchner, ebenso Partner und Steuerberater, von Ecovis Austria verfasst. Ecovis Austria ist eine Steuerberatungskanzlei in Österreich im Startup-Bereich.

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Startup-Kommissarin
Ekaterina Zaharieva wird die erste EU-Startup-Kommissarin. (c) wikimedia.commons/U.S. Department of State

Wie sifted heute berichtet, gab Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bekannt, dass die Bulgarin Ekaterina Zaharieva zur ersten Startup-Kommissarin in der Europäischen Kommission ernannt wird. Gleichzeitig wurden Henna Virkkunen aus Finnland und Stéphane Séjourné aus Frankreich für Schlüsselpositionen bei der Gestaltung der EU-Politik im Bereich Technologie in den nächsten fünf Jahren nominiert.

Künftige Startup-Kommissarin war stellvertretende Premierministerin Bulgariens

“Wir müssen Forschung und Innovation, Wissenschaft und Technologie in den Mittelpunkt unserer Wirtschaft stellen. Zaharieva wird dafür sorgen, dass wir mehr investieren und unsere Ausgaben auf strategische Prioritäten und bahnbrechende Technologien konzentrieren”, sagte von der Leyen auf der heutigen Pressekonferenz.

Zaharieva war von 2017 bis 2021 und von 2013 bis 2014 zweimal stellvertretende Premierministerin Bulgariens. Sie ist Mitglied der GERB-Partei und war zusätzlich von 2017 bis 2021 Außenministerin sowie von 2015 bis 2017 Justizministerin und ist derzeit Mitglied der Nationalversammlung. Ihr Ressort wird auch Forschung und Innovation umfassen.

Sie wurde 1975 in Pazardzhik geboren, lernte an ihrem örtlichen Gymnasium fließend Deutsch und besuchte anschließend die Universität Plowdiw, wo sie ihr Studium der Rechtswissenschaften abschloss. Sie besuchte Anfang 2018 Österreich, um mit dem damaligen Bundesminister für die EU, Kunst, Kultur und Medien Gernot Blümel über die EU-Perspektive für die Westbalkanstaaten, Migration und den Schutz der Außengrenzen zu sprechen.

Startup-Kommissarin
(c) wikimedia.commons/Kiril Konstantinov – Ekaterina Zaharieva spricht fließend Deutsch.

Und sie brachte 28 Glocken in unterschiedlicher Größe mit, die mit einem Band in den bulgarischen Nationalfarben weiß-grün-rote verbunden waren. Das war eine Anspielung auf Kukeri, eine traditionelle, bulgarische Zeremonie zum Jahreswechsel, die dazu dient, böse Geister zu vertreiben. Die Anzahl der Glocken sollte die 28 EU-Mitgliedsstaaten darstellen.

Virkkunens und Séjournés Rollen

Henna Virkkunen, ehemals Mitglied des Europäischen Parlaments, wo sie auch im Bereich der Digitalpolitik tätig war, soll voraussichtlich die Rolle der Exekutivvizepräsidentin der Kommission für technische Souveränität, Sicherheit und Demokratie übernehmen und Kommissarin für digitale und grenzüberschreitende Technologien werden.

Stéphane Séjourné, ehemaliger französischer Europa- und Außenminister, ersetzt in letzter Minute Thierry Breton, den scheidenden Industriekommissar, der am Montag überraschend von seiner Kandidatur für das nächste Kommissionsmandat zurückgetreten war.

Es wird erwartet, dass Séjourné Kommissionsvizepräsident für Wohlstand und Industriestrategie wird und das Ressort für Industrie, Kleine und Mittlere Unternehmen und den Binnenmarkt übernimmt. Die neuen Kommissare müssen vom Europäischen Parlament erst bestätigt werden.

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