03.05.2023

Hotspot Startup-Finanzierung: Ertragsteuerliche Behandlung von SAFE-Investments

In ihrem Gastbeitrag informieren David Gloser und Christoph Puchner von Ecovis Austria über SAFE-Investments in der frühphasigen Startup-Finanzierung und geben Tipps zu deren ertragsteuerlichen Behandlung.
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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Die Sicherstellung der frühphasigen Finanzierung stellt Startups vor Herausforderungen, da Startups aufgrund der anfänglichen Verlustsituation und des damit einhergehenden Risikos kaum an sich übliche Finanzierungsquellen wie Bankkredite erschließen können und somit auf andere Zwischenfinanzierungen angewiesen sind.

In diesem Zusammenhang schlagen seit einiger Zeit auch in der österreichischen Startup-Szene die aus den USA stammenden SAFE-Instrumente (Simple Agreement for Future Equity) auf. Neben der bilanziellen Abbildung im Jahresabschluss sind dabei auch steuerliche Konsequenzen auf Startup- und Investorenebene zu beachten.

SAFE-Investments: So funktioniert die neue Startup-Finanzierung

Bei SAFE handelt es sich um die Zurverfügungstellung eines zwischen Startup und Investor definierten Investitionsbetrags. SAFE-Investments zielen grundsätzlich darauf ab, in weiterer Folge zeitnahe Anteile am Startup zu vergünstigten Konditionen zu erhalten und stellen somit eine Vorauszahlung für eine künftige Kapitalbeteiligung.

Der SAFE-Investor bekommt seine Kapitalbeteiligung bei künftig vertraglich näher definierten „trigger events“ (Finanzierungsrunde, Exit) – im Verhältnis zu anderen Investoren – zu bevorzugten Konditionen auf Basis einer begünstigten Bewertung, wie zum Beispiel durch „cap“ und/oder „discount“. Der essenzielle Unterschied zum Wandeldarlehen besteht darin, dass es beim SAFE grundsätzlich keinen vorzeitigen Rückzahlungsanspruch auf den zur Verfügung gestellten Betrag gibt, die Mittel unbefristet zur Verfügung gestellt werden und keine Zinsen vereinbart werden.

Einstufung von SAFE-Vereinbarungen als steuerliches Eigen- oder Fremdkapital

Die bei SAFE-Vereinbarungen vereinbarte Nachrangigkeit, die fehlende Zinskomponente und die unbefristete zur Verfügung Stellung sprechen in einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung während des aufrechten Investments für steuerliches Eigenkapital. Aus diesem Grund stellt ein SAFE-Investment eine Vorauszahlung auf einen im Rahmen der kommenden Finanzierungsrunde zu gewährenden Kapitalanteil am Startup dar, woraus schlussendlich die Beteiligung am laufenden Gewinn bzw. Liquidationsgewinn resultiert.

Dieser Aspekt wird auch dadurch untermauert, dass SAFE-Vereinbarungen generell auf die Erlangung eines Kapitalanteils an dem betroffenen Startup ausgerichtet sind und somit grundsätzlich auch keine ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten beinhalten. Dabei besteht lediglich ein außerordentliches Kündigungsrecht für Sonderfälle.

Vor diesem Hintergrund spricht bei standardgemäßer Ausgestaltung im Regelfall unseres Erachtens vieles dafür, dass SAFE-Investments aus steuerlicher Sicht bereits im Gewährungszeitpunkt unmittelbar als Eigenkapital einzustufen sind. Lediglich wenn die oben angeführten Kriterien nicht erfüllt werden, könnten SAFE-Investments als steuerliches Fremdkapital eingestuft werden.

SAFE als steuerliches Eigenkapital

Bei der steuerlichen Beurteilung ist zwischen der Ebene des Startups und des Investors zu unterscheiden:

  • Dieser Fall ist aus Sicht des Startups unspektakulär, da die Wandlung des eigenkapitalartigen SAFE-Investments in eine Kapitalbeteiligung zu einer Umgliederung der Einlage in Stammkapital und Kapitalrücklage führt, jedoch keine nachteiligen steuerlichen Konsequenzen auslöst.
  • Aus Investorensicht stellts sich die Frage, ob in der Wandlung des Investments in Anteile am Startup ein steuerwirksamer Tauschvorgang gesehen werden kann. Verschiedene Aspekte sprechen allerdings gegen einen steuerpflichtigen Tausch. Dazu zählen die Vorauszahlung auf Kapitalanteile, wobei der gesamte Investmentbetrag für die Kapitalerhöhung, inklusive Agio, verwendet wird, die Tauschbesteuerung gem § 6 Z 14 EStG nicht anwendbar sein sollte oder Parallelen zu vergleichbaren Konstellationen wie Aktienzertifikate, Vorzugsaktien.
Zu den Autoren

Der Gastbeitrag wurde von David Gloser, Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, sowie von Christoph Puchner, ebenso Partner und Steuerberater, von Ecovis Austria verfasst. Ecovis Austria ist eine Steuerberatungskanzlei in Österreich im Startup-Bereich.

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Aithyra, KI Insitut, Biomedizin
(c) ÖAW/Natascha Unkart - Michael Bronstein, Gründungsdirektor Aithyra und Anita Ender, Geschäftsführerin.

Die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) baut ihren Schwerpunkt in den Life Sciences weiter aus und eröffnet mit einer Förderung in Höhe von 150 Millionen Euro der Boehringer Ingelheim Stiftung (BIS) ein Institut für Künstliche Intelligenz in der Biomedizin. Das neue Institut mit dem Namen Aithyra soll über die Entwicklung KI-gestützter Forschungsansätze revolutionäre Fortschritte in der Biomedizin erzielen. Und durch die Mithilfe der KI gewonnenen Erkenntnisse zur Förderung der menschlichen Gesundheit beitragen.

Die BIS und die ÖAW konnten Michael Bronstein, DeepMind Professor an der Universität Oxford, als Gründungsdirektor des Instituts gewinnen. Geschäftsführerin wird Anita Ender.

Aithyra am Vienna BioCenter Campus

Die für die Unterbringung notwendigen Mittel werden zu zwei Dritteln aus Mitteln vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie zu einem Drittel durch eine Förderung der Stadt Wien getragen. Die Neuerrichtung eines Gebäudes, in dem auch das Institut final untergebracht wird, übernimmt im Auftrag der Stadt die Wirtschaftsagentur Wien. Aithyra wird in einem neu zu errichtenden Gebäude am Vienna BioCenter Campus (VBC) in Wien-Landstraße angesiedelt.

“AI wird die biologische Revolution des nächsten Jahrzehnts antreiben. Das langfristige Ziel ist es, die menschliche Gesundheit zu verbessern. Aithyra wird dazu beitragen, das Beste aus der Welt der akademischen Forschungslandschaft, der Wirtschaft und der Startups zu verbinden, indem es einen Mix aus Expert:innen aus der KI und den Lebenswissenschaften zusammenbringt. ,We will make Aithyra the place where magic happens'”, sagt Bronstein.

150 Millionen für 12 Jahre

Die Boehringer Ingelheim Stiftung mit Sitz in Mainz fördert die Gründung und den operativen Betrieb des Instituts wie erwähnt mit 150 Millionen Euro für die kommenden zwölf Jahre. Das gilt als die größte, private Forschungsförderung, die es in Österreich je gab.

Gemeinsam mit der ÖAW will sie mit dieser Initiative ein in Europa einmaliges Exzellenz-Institut etablieren, in dem Forschende aus dem Bereich der KI und der biomedizinischen Forschung von Beginn an ihre jeweilige Expertise kombinieren.

Das Aithyra-Institut als “erstes seiner Art in Österreich und in Europa” soll zudem die besten Forschungsansätze aus der Welt der Academia, forschender Unternehmen und Startups vereinen und sich mit universitären und außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen im In- und Ausland eng vernetzen.

Aithyra: Neue Wege der Kooperation

Konkretes Ziel ist es, ein tieferes Verständnis von biomedizinischen Zusammenhängen zu erlangen, um Erkrankungen besser zu verstehen, schnellere und zuverlässigere Diagnosen zu ermöglichen sowie Therapieentwicklungen für derzeit unheilbare Krankheiten zu unterstützen.

“KI- und Life Sciences-Expert:innen wollen im Institut auf eine neue Weise eng zusammenarbeiten: KI-Forschende sind von Anfang an in die biomedizinische Forschung, in Experimente und in die Auswertung der Daten miteinbezogen – und nicht wie bisher üblich erst im Anschluss”, heißt es per Aussendung. Die Ergebnisse und Daten werden künftig für alle Forschenden weltweit nach dem Open-Access Prinzip zugänglich sein.

Name aus der griechischen Mythologie

Gründungsdirektor Michael Bronstein hat Informatik studiert und am Technion – Israel Institute of Technology in Haifa promoviert. Bevor er Professor in Oxford wurde, hatte er eine Professur am Imperial College London sowie Gastprofessuren in Stanford, am MIT und in Harvard inne. Und hat mehrere Startups gegründet. Er erhielt zudem in seiner Laufbahn bisher fünf Grants des European Research Council (ERC).

Um den “zukunftsgewandten Charakter des Instituts zu unterstreichen”, haben die Projektpartner beschlossen, auch für die Namensfindung einen innovativen Ansatz zu wählen. Sie haben den Namen in Zusammenarbeit mit einer KI entwickelt.

Um den Geist von KI und Biomedizin zu verkörpern, wurde die griechische Mythologie als Inspiration herangezogen und mit den Zielen des neuen Instituts verknüpft – und Aithyra war geboren. Laut der von der KI generierten Hintergrundgeschichte ist sie die Tochter von Athene, der Göttin der Weisheit, und Asclepius, dem Gott der Medizin, und ist somit Schutzpatronin und Quelle der Inspiration.

“Aithyra wird neue Impulse für exzellente Wissenschaft setzen und schafft Freiräume sowie beste Bedingungen für herausragende Forschende”, sagt Christoph Boehringer, Vorsitzender der Boehringer Ingelheim Stiftung. “Damit geht die Boehringer Ingelheim Stiftung den nächsten Schritt in ihrem Engagement für exzellente Grundlagenforschung in Medizin, Biologie, Chemie und Pharmazie.”

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