03.05.2023

Hotspot Startup-Finanzierung: Ertragsteuerliche Behandlung von SAFE-Investments

In ihrem Gastbeitrag informieren David Gloser und Christoph Puchner von Ecovis Austria über SAFE-Investments in der frühphasigen Startup-Finanzierung und geben Tipps zu deren ertragsteuerlichen Behandlung.
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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Die Sicherstellung der frühphasigen Finanzierung stellt Startups vor Herausforderungen, da Startups aufgrund der anfänglichen Verlustsituation und des damit einhergehenden Risikos kaum an sich übliche Finanzierungsquellen wie Bankkredite erschließen können und somit auf andere Zwischenfinanzierungen angewiesen sind.

In diesem Zusammenhang schlagen seit einiger Zeit auch in der österreichischen Startup-Szene die aus den USA stammenden SAFE-Instrumente (Simple Agreement for Future Equity) auf. Neben der bilanziellen Abbildung im Jahresabschluss sind dabei auch steuerliche Konsequenzen auf Startup- und Investorenebene zu beachten.

SAFE-Investments: So funktioniert die neue Startup-Finanzierung

Bei SAFE handelt es sich um die Zurverfügungstellung eines zwischen Startup und Investor definierten Investitionsbetrags. SAFE-Investments zielen grundsätzlich darauf ab, in weiterer Folge zeitnahe Anteile am Startup zu vergünstigten Konditionen zu erhalten und stellen somit eine Vorauszahlung für eine künftige Kapitalbeteiligung.

Der SAFE-Investor bekommt seine Kapitalbeteiligung bei künftig vertraglich näher definierten „trigger events“ (Finanzierungsrunde, Exit) – im Verhältnis zu anderen Investoren – zu bevorzugten Konditionen auf Basis einer begünstigten Bewertung, wie zum Beispiel durch „cap“ und/oder „discount“. Der essenzielle Unterschied zum Wandeldarlehen besteht darin, dass es beim SAFE grundsätzlich keinen vorzeitigen Rückzahlungsanspruch auf den zur Verfügung gestellten Betrag gibt, die Mittel unbefristet zur Verfügung gestellt werden und keine Zinsen vereinbart werden.

Einstufung von SAFE-Vereinbarungen als steuerliches Eigen- oder Fremdkapital

Die bei SAFE-Vereinbarungen vereinbarte Nachrangigkeit, die fehlende Zinskomponente und die unbefristete zur Verfügung Stellung sprechen in einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung während des aufrechten Investments für steuerliches Eigenkapital. Aus diesem Grund stellt ein SAFE-Investment eine Vorauszahlung auf einen im Rahmen der kommenden Finanzierungsrunde zu gewährenden Kapitalanteil am Startup dar, woraus schlussendlich die Beteiligung am laufenden Gewinn bzw. Liquidationsgewinn resultiert.

Dieser Aspekt wird auch dadurch untermauert, dass SAFE-Vereinbarungen generell auf die Erlangung eines Kapitalanteils an dem betroffenen Startup ausgerichtet sind und somit grundsätzlich auch keine ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten beinhalten. Dabei besteht lediglich ein außerordentliches Kündigungsrecht für Sonderfälle.

Vor diesem Hintergrund spricht bei standardgemäßer Ausgestaltung im Regelfall unseres Erachtens vieles dafür, dass SAFE-Investments aus steuerlicher Sicht bereits im Gewährungszeitpunkt unmittelbar als Eigenkapital einzustufen sind. Lediglich wenn die oben angeführten Kriterien nicht erfüllt werden, könnten SAFE-Investments als steuerliches Fremdkapital eingestuft werden.

SAFE als steuerliches Eigenkapital

Bei der steuerlichen Beurteilung ist zwischen der Ebene des Startups und des Investors zu unterscheiden:

  • Dieser Fall ist aus Sicht des Startups unspektakulär, da die Wandlung des eigenkapitalartigen SAFE-Investments in eine Kapitalbeteiligung zu einer Umgliederung der Einlage in Stammkapital und Kapitalrücklage führt, jedoch keine nachteiligen steuerlichen Konsequenzen auslöst.
  • Aus Investorensicht stellts sich die Frage, ob in der Wandlung des Investments in Anteile am Startup ein steuerwirksamer Tauschvorgang gesehen werden kann. Verschiedene Aspekte sprechen allerdings gegen einen steuerpflichtigen Tausch. Dazu zählen die Vorauszahlung auf Kapitalanteile, wobei der gesamte Investmentbetrag für die Kapitalerhöhung, inklusive Agio, verwendet wird, die Tauschbesteuerung gem § 6 Z 14 EStG nicht anwendbar sein sollte oder Parallelen zu vergleichbaren Konstellationen wie Aktienzertifikate, Vorzugsaktien.
Zu den Autoren

Der Gastbeitrag wurde von David Gloser, Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, sowie von Christoph Puchner, ebenso Partner und Steuerberater, von Ecovis Austria verfasst. Ecovis Austria ist eine Steuerberatungskanzlei in Österreich im Startup-Bereich.

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Fiskaly aus Wien wurde dieses Jahr von EY zum „Scaleup of the Year“ gekürt, wie brutkasten berichtete. Die Zahlen und Fakten zeigen, warum: Das 2019 gegründete Unternehmen wuchs im vergangenen Geschäftsjahr um 60 Prozent und ist profitabel. Es beschäftigt mehr als 150 Mitarbeitende, ist in acht EU-Ländern aktiv, betreut dort rund 1.900 B2B-Kunden mit mehr als einer Million POS-Systemen (Point of Sale) und ist Marktführer in Deutschland.

Nun verkündete das auf Fiskalisierung spezialisierte Unternehmen, das sich am „Sprung vom Scaleup zum etablierten Infrastrukturanbieter“ sieht, einen bedeutenden Neuzugang: David Feichter wird Co-CEO neben Johannes Ferner, der fiskaly gemeinsam mit Simon Tragatschnig und Patrick Gaubatz gegründet hat.

Vom „allerersten Kunden“ zum Co-CEO

Die Vorgeschichte ist dabei durchaus ungewöhnlich. Feichter war 2019 als CEO des deutschen POS-Anbieters orderbird der „allererste Kunde“ des Wiener Unternehmens. Damals verhandelte er den Deal mit Ferner. Erst in diesem Frühjahr gab Feichter die Führung von orderbird, mittlerweile Teil der Nexi Group, an Dirk Schmidt ab.

Die Doppelspitze soll fiskaly nun als „nächste Stufe der Unternehmensführung“ durch die nächste Wachstumsphase bringen. „Sich die Rolle des CEO zu teilen, ist eine strategische Entscheidung, die es uns ermöglicht, unsere sich ergänzenden Stärken optimal zu nutzen und das Wachstum fokussierter und strukturierter zu beschleunigen“, kommentiert Ferner. Und ergänzt: „Das ist ein Erfolg, auf den ich besonders stolz bin. Es ist ein Beweis dafür, dass in Österreich gemachtes Wachstum nach wie vor möglich ist.“

Weitere Akquisitionen geplant

Konkret soll Feichter den operativen Betrieb und die Skalierung der Organisation verantworten, während sich Ferner auf internationale Partnerschaften, Akquisitionen und die externe Repräsentation konzentriert. „Fiskaly hat sich eine starke Position im Bereich Transaction Compliance erarbeitet und das Ausmaß der Marktchance aufgezeigt. Unser Ziel ist es, diese Führungsposition weiter auszubauen und zu definieren, wohin sich die Kategorie als Nächstes entwickelt“, sagt Feichter.

Fiskaly kündigt zudem an, im Bereich M&A aktiv zu bleiben. Man baue auf der bisherigen Akquisitionsbilanz auf, „um schnell handeln zu können, sobald sich in Europa die richtigen Gelegenheiten bieten“. Bisher übernahm fiskaly die Deutsche Fiskal GmbH und Infrasec Sweden AB. 2024 hatte fiskaly mit Verdane einen großen Private-Equity-Investor an Bord geholt, der auch Kapital für Übernahmen bereitstellt.

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