13.12.2018

Nach Urteil in München: Hoteliervereinigung mit neuem Angriff auf Airbnb

Der Verwaltungsgerichtshof München urteilte nun, dass Airbnb der Stadt Namen und Adressen von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen preisgeben muss. Die österreichische Hoteliervereinigung (ÖHT) fordert, dass Wien nachzieht.
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Präsidentin der Hoteliervereinigung Michaela Reitterer - Angriff auf Airbnb
(c) ÖHV: Präsidentin der Hoteliervereinigung Michaela Reitterer

Airbnb wird gerne als Paradebeispiel für Disruption genannt. „Der größte Beherbergungsanbieter der Welt besitzt kein einziges Hotel“, heißt es da häufig. Kein Wunder also, dass der Tech-Gigant aus dem Silicon Valley gerade Hoteliers ein Dorn im Auge ist. Verbände wie die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) kämpfen seit Jahren an mehreren Fronten gegen die Plattform und suchen nach Regelungen, mit denen Airbnb in die Schranken gewiesen werden kann. Selbiges passierte nun in München. Dort gelten private Wohnungen, die mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnungen angeboten werden, nach geltendem Recht als „zweckentfremdet“.

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Airbnb muss in Bayern deutsches Recht befolgen

Ein Münchner Verwaltungsgericht urteilte nun, dass Airbnb der Stadt Namen und Adressen von Nutzern preisgeben muss, die gegen die Regelung verstoßen. „Es wurde entschieden, dass Airbnb in Bayern deutsches Recht befolgen muss. Das klingt für uns selbstverständlich. Aber Stadtrat (Anm. Peter) Hanke begründete den Abbruch der Verhandlungen mit Airbnb ja auch damit, dass der Konzern ein Abkommen mit der Stadt wollte, aber ohne österreichisches Recht akzeptieren zu wollen“, sagt Michaela Reitterer, Präsidentin der ÖHV.

„Annäherung der Melde- und Steuermoral“

Das Münchner Verwaltungsgericht halte fest, dass Airbnb bei Tätigkeiten in Deutschland eben deutsches Recht befolgen müsse, nicht irisches (Anm.: Airbnb hat seine europäische Zentrale in Dublin). Wien müsse sich daran orientieren. Sie orte im Urteil einerseits Rückenwind für das Amtshilfeersuchen des österreichischen Finanzministeriums von 2015 an Irland, sagt Reitterer. „Und andererseits auch eine Annäherung der Melde- und Steuermoral in der Sharing Economy an die in der gewerblichen Wirtschaft“.

Hoteliervereinigung: „Es geht nicht um Konkurrenz“

Etwas skurril: Um Konkurrenz für Hotels durch Airbnb ginge es bei ihrem neuerlichen Vorstoß gar nicht, behauptet die Präsidentin der Hoteliervereinigung. „Das ist für uns Alltag“, sagt sie. „Die öffentliche Hand sollte sich schön langsam darüber Gedanken machen, wie sie sich finanziert, wenn Arbeitsplätze, Lohnsteuer und Sozialversicherungen künftig in noch viel größerem Ausmaß wegfallen“. Analysten hätten 80 Mio. Euro Umsatz alleine für Airbnb 2016 in Wien errechnet. Qualitätshotels würden für diesen Umsatz 800 bis 1000 Mitarbeiter beschäftigen, bezahlen und sozialversichern. Airbnb beschäftige dagegen keinen einzigen in Österreich.

⇒ Zur Page der ÖHV

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Matteo Rosoli, CEO von eustella © eustella

„In den USA wird gerade die Ära der Superintelligenz ausgerufen. Europa darf dabei nicht zuschauen“, sagt Matteo Rosoli, CEO von eustella. Das Wiener Startup hat am 20. Oktober die Version 1.5 seiner Plattform für KI-Agenten veröffentlicht. Sie läuft nach eigenen Angaben auf rein europäischer Cloud-Infrastruktur.

Nachtraining statt Neuentwicklung

Eustella entwickelt kein Sprachmodell von Grund auf. Stattdessen setzt das Team auf offene Modelle, deren Gewichte frei verfügbar sind, und entwickelt sie mit eigenen Daten und Verfahren weiter. Ausgangspunkt ist laut Aussendung „das chinesische Basismodell Qwen 3.8 27B”. Die leistungsstärksten offenen Modelle stammten demnach „derzeit überwiegend aus China”. Das Nachtraining soll auch deren Voreingenommenheit reduzieren.

Ergebnisse aus eigener Messung

Wie viel das Nachtraining bringt, hat eustella selbst gemessen, mit 14 gängigen Leistungstests für KI-Modelle (Benchmarks). Laut Unternehmen schneidet v1.5 in allen 14 besser ab als das Basismodell, im Schnitt um fünf Punkte. Am deutlichsten fällt der Zuwachs beim Programmieren (LiveCodeBench, plus 17,1 Punkte), beim Befolgen komplexer Anweisungen (IFBench, plus 10,9) und in mehrstufigen Gesprächen (MultiChallenge, plus 10,8) aus.

Im Vergleich mit US-Modellen zieht eustella folgende Bilanz: v1.5 erreicht mit 27 Milliarden Parametern bei LiveCodeBench 89,1 Prozent, fast identisch mit Claude Opus 5 (89,0). GPT-5.6 Sol kommt auf 82,6. Bei GPQA Diamond, einem Test mit naturwissenschaftlichen Expertenfragen, liegt eustella mit 92,6 Prozent hinter Claude Opus 5 (93,9). Beim Verstehen langer Dokumente (AA-LCR) führt v1.5 laut eigenen Angaben mit 87,5 Prozent vor Claude Opus 5 (79,0) und GPT-5.6 Sol (84,0).

Auch gegenüber dem französischen Anbieter Mistral liegt v1.5 laut eustella in allen sieben vergleichbaren Benchmarks vorn, obwohl Mistral Medium 3.5 rund fünfmal so viele Parameter habe.

Die im Sommer verglichenen Modelle sind allerdings nicht mehr die aktuellsten ihrer Anbieter. Anthropic hat mit Fable 5.1 (seit 1. September) und Opus 5.5 (seit 22. September) zwei jüngere Modelle veröffentlicht. Auch OpenAI und Mistral haben mittlerweile neue Modelle vorgestellt.

Vom Launch zur Unternehmensplattform

Vorgestellt hat eustella seine App am 24. Juni. Beim Start im Juni waren es knapp 5.000 Nutzer:innen, jetzt mehr als 22.000. Die KI-Agenten unterstützen mehrstufige Aufgaben wie Recherchen, Präsentationen oder Reiseplanung. Ende August folgte laut eustella eine Optimierung, die das Achtfache an Nutzung zum gleichen Preis ermöglicht. Mit v1.5 kommen Team- und Enterprise-Pläne: „Orbit” kostet 20 Euro pro Nutzer:in und Monat, „Constellation” mit vierfachem Nutzungsvolumen 80 Euro. Die ersten 25 Partner:innen haben bereits API-Zugriff.

Eigene Technologie in Planung

„Wir haben diesen Sommer gezeigt, dass ein europäisches Team mit offenen Modellen und eigener Forschung an die Weltspitze heranrücken kann”, sagt Rosoli. v1.5 sei „erst der Anfang”. Weitere Forschung ist in Vorbereitung, eigene KI-Technologie will eustella Schritt für Schritt entwickeln.

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