13.12.2018

Nach Urteil in München: Hoteliervereinigung mit neuem Angriff auf Airbnb

Der Verwaltungsgerichtshof München urteilte nun, dass Airbnb der Stadt Namen und Adressen von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen preisgeben muss. Die österreichische Hoteliervereinigung (ÖHT) fordert, dass Wien nachzieht.
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Präsidentin der Hoteliervereinigung Michaela Reitterer - Angriff auf Airbnb
(c) ÖHV: Präsidentin der Hoteliervereinigung Michaela Reitterer

Airbnb wird gerne als Paradebeispiel für Disruption genannt. „Der größte Beherbergungsanbieter der Welt besitzt kein einziges Hotel“, heißt es da häufig. Kein Wunder also, dass der Tech-Gigant aus dem Silicon Valley gerade Hoteliers ein Dorn im Auge ist. Verbände wie die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) kämpfen seit Jahren an mehreren Fronten gegen die Plattform und suchen nach Regelungen, mit denen Airbnb in die Schranken gewiesen werden kann. Selbiges passierte nun in München. Dort gelten private Wohnungen, die mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnungen angeboten werden, nach geltendem Recht als „zweckentfremdet“.

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Airbnb muss in Bayern deutsches Recht befolgen

Ein Münchner Verwaltungsgericht urteilte nun, dass Airbnb der Stadt Namen und Adressen von Nutzern preisgeben muss, die gegen die Regelung verstoßen. „Es wurde entschieden, dass Airbnb in Bayern deutsches Recht befolgen muss. Das klingt für uns selbstverständlich. Aber Stadtrat (Anm. Peter) Hanke begründete den Abbruch der Verhandlungen mit Airbnb ja auch damit, dass der Konzern ein Abkommen mit der Stadt wollte, aber ohne österreichisches Recht akzeptieren zu wollen“, sagt Michaela Reitterer, Präsidentin der ÖHV.

„Annäherung der Melde- und Steuermoral“

Das Münchner Verwaltungsgericht halte fest, dass Airbnb bei Tätigkeiten in Deutschland eben deutsches Recht befolgen müsse, nicht irisches (Anm.: Airbnb hat seine europäische Zentrale in Dublin). Wien müsse sich daran orientieren. Sie orte im Urteil einerseits Rückenwind für das Amtshilfeersuchen des österreichischen Finanzministeriums von 2015 an Irland, sagt Reitterer. „Und andererseits auch eine Annäherung der Melde- und Steuermoral in der Sharing Economy an die in der gewerblichen Wirtschaft“.

Hoteliervereinigung: „Es geht nicht um Konkurrenz“

Etwas skurril: Um Konkurrenz für Hotels durch Airbnb ginge es bei ihrem neuerlichen Vorstoß gar nicht, behauptet die Präsidentin der Hoteliervereinigung. „Das ist für uns Alltag“, sagt sie. „Die öffentliche Hand sollte sich schön langsam darüber Gedanken machen, wie sie sich finanziert, wenn Arbeitsplätze, Lohnsteuer und Sozialversicherungen künftig in noch viel größerem Ausmaß wegfallen“. Analysten hätten 80 Mio. Euro Umsatz alleine für Airbnb 2016 in Wien errechnet. Qualitätshotels würden für diesen Umsatz 800 bis 1000 Mitarbeiter beschäftigen, bezahlen und sozialversichern. Airbnb beschäftige dagegen keinen einzigen in Österreich.

⇒ Zur Page der ÖHV

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© Phil Lihotzky - (vorne v.r.n.l.): Niklas Lorber CTO, Moritz Hiebl CEO Hinten v.r.n.l.: Wolfgang Bartelme Designer, Gunther Marktl Ideengeber.

Das im vergangenen Jahr gegründete EdTech-Startup Digidoo digitalisiert Kompetenzen, Lernfortschritte und Leistungen von Schüler:innen und ermöglicht es Lehrer:innen, daraus transparente und rechtssichere Notenempfehlungen abzuleiten (brutkasten berichtete). Mittlerweile nutzen über 10.000 Lehrer:innen im DACH-Raum die Plattform, die Leistungen von mehr als 150.000 Schüler:innen werden so dokumentiert, heißt es zum Schulstart vom Startup. Laut Digidoo sparen Lehrer:innen dadurch Zeit, die sie vor der Klasse nutzen können.

„Wir sehen, wie dringend Lehrpersonen gerade in Zeiten des Lehrermangels nach digitalen Werkzeugen suchen, die sie im Schulalltag tatsächlich entlasten“, sagt Digidoo-Geschäftsführer Moritz Hiebl.

„Unser Ziel ist, dass die Dokumentation so schnell und unkompliziert wie möglich gelingt“

Die Anwendungen seien seit dem Launch intuitiver und einfacher geworden. Mit einer Notiz-Funktion können allgemeine Beobachtungen und Lernfortschritte während des Unterrichts unkompliziert erfasst werden. „Unser Ziel ist, dass die Dokumentation so schnell und unkompliziert wie möglich gelingt. Mit dem neuen Tool bleibt mehr Zeit für das, worum es eigentlich geht: das Unterrichten“, erklärt Hiebl.

Fokus auf individuelle Förderung

Noch in diesem Schuljahr soll es möglich sein, über die Plattform zu dokumentieren, welches Kind in welchem Bereich mit welcher konkreten Maßnahme gefördert wurde. Besonders in Bezug auf Nachhilfe ist diese Dokumentation laut Digidoo wichtig. Durch diese neue Erfassung wird es einfacher, Leistungen und Kompetenzen der Schüler:innen im Schulalltag festzustellen. Damit möchte das EdTech-Startup einen Schwerpunkt auf die individuelle Förderung setzen.

Die Weiterentwicklung der Plattform erfolgt in Abstimmung mit Lehrer:innen. „Wir hören sehr genau hin, was Lehrpersonen im Schulalltag brauchen, und entwickeln Digidoo laufend weiter“, sagt Hiebl. 

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