13.12.2018

Nach Urteil in München: Hoteliervereinigung mit neuem Angriff auf Airbnb

Der Verwaltungsgerichtshof München urteilte nun, dass Airbnb der Stadt Namen und Adressen von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen preisgeben muss. Die österreichische Hoteliervereinigung (ÖHT) fordert, dass Wien nachzieht.
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Präsidentin der Hoteliervereinigung Michaela Reitterer - Angriff auf Airbnb
(c) ÖHV: Präsidentin der Hoteliervereinigung Michaela Reitterer

Airbnb wird gerne als Paradebeispiel für Disruption genannt. „Der größte Beherbergungsanbieter der Welt besitzt kein einziges Hotel“, heißt es da häufig. Kein Wunder also, dass der Tech-Gigant aus dem Silicon Valley gerade Hoteliers ein Dorn im Auge ist. Verbände wie die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) kämpfen seit Jahren an mehreren Fronten gegen die Plattform und suchen nach Regelungen, mit denen Airbnb in die Schranken gewiesen werden kann. Selbiges passierte nun in München. Dort gelten private Wohnungen, die mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnungen angeboten werden, nach geltendem Recht als „zweckentfremdet“.

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Airbnb muss in Bayern deutsches Recht befolgen

Ein Münchner Verwaltungsgericht urteilte nun, dass Airbnb der Stadt Namen und Adressen von Nutzern preisgeben muss, die gegen die Regelung verstoßen. „Es wurde entschieden, dass Airbnb in Bayern deutsches Recht befolgen muss. Das klingt für uns selbstverständlich. Aber Stadtrat (Anm. Peter) Hanke begründete den Abbruch der Verhandlungen mit Airbnb ja auch damit, dass der Konzern ein Abkommen mit der Stadt wollte, aber ohne österreichisches Recht akzeptieren zu wollen“, sagt Michaela Reitterer, Präsidentin der ÖHV.

„Annäherung der Melde- und Steuermoral“

Das Münchner Verwaltungsgericht halte fest, dass Airbnb bei Tätigkeiten in Deutschland eben deutsches Recht befolgen müsse, nicht irisches (Anm.: Airbnb hat seine europäische Zentrale in Dublin). Wien müsse sich daran orientieren. Sie orte im Urteil einerseits Rückenwind für das Amtshilfeersuchen des österreichischen Finanzministeriums von 2015 an Irland, sagt Reitterer. „Und andererseits auch eine Annäherung der Melde- und Steuermoral in der Sharing Economy an die in der gewerblichen Wirtschaft“.

Hoteliervereinigung: „Es geht nicht um Konkurrenz“

Etwas skurril: Um Konkurrenz für Hotels durch Airbnb ginge es bei ihrem neuerlichen Vorstoß gar nicht, behauptet die Präsidentin der Hoteliervereinigung. „Das ist für uns Alltag“, sagt sie. „Die öffentliche Hand sollte sich schön langsam darüber Gedanken machen, wie sie sich finanziert, wenn Arbeitsplätze, Lohnsteuer und Sozialversicherungen künftig in noch viel größerem Ausmaß wegfallen“. Analysten hätten 80 Mio. Euro Umsatz alleine für Airbnb 2016 in Wien errechnet. Qualitätshotels würden für diesen Umsatz 800 bis 1000 Mitarbeiter beschäftigen, bezahlen und sozialversichern. Airbnb beschäftige dagegen keinen einzigen in Österreich.

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Während die Regierung in vielen Bereichen den Sparstift ansetzt, wächst das Digitalbudget. Das Staatssekretariat rechtfertigt diesen Schritt mit der Hoffnung, dass Technologie-Investitionen langfristig Verwaltungskosten senken sollen. „Einsparungen durch Digitalisierung, nicht bei der Digitalisierung„, lautet die dazugehörige Devise von Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll. Ziel sei es, Österreich vom aktuell sechsten Platz im EU-Digitalisierungsranking in die europäischen Top 3 zu heben.

130 Millionen-Topf 2028

Der Finanzrahmen für die kommenden Jahre wird dafür aufgestockt. Für 2027 sind nun bis zu 117 Millionen Euro budgetiert, 2028 wächst der Topf auf bis zu 130 Millionen Euro. Das Finanzierungsmodell dabei: 20 Prozent jener Einsparungen, die durch Pensionierungen und nicht nachbesetzte Stellen in der Verwaltung entstehen, fließen direkt als Zweckwidmung in IT-Projekte zurück. Bis 2030 rechnet der Bund hier mit zusätzlichen 108 Millionen Euro für die digitale Infrastruktur.

Das Geld fließt primär in bereits bekannte Kernprojekte, allen voran die ID Austria und die Vorbereitung auf die europäische EUDI-Wallet. Die ID Austria ist seit 2023 von einer auf sechs Millionen Nutzer:innen gewachsen. Bis 2030 sollen es neun Millionen werden, womit das System zum flächendeckenden Standard für Behördenwege und wirtschaftliche Anwendungen avancieren würde, so die Hoffnung.

Project X mit Einsparungspotenzial

Im Hintergrund soll zudem unter dem Titel „Project X“ die Dateninfrastruktur nachziehen. Im Fokus steht das Once-Only-Prinzip: Unternehmen und Bürger:innen sollen ihre Daten künftig nicht mehr mehrfach bei unterschiedlichen Behörden einreichen müssen. Für den Ausbau der dafür nötigen Registervernetzung dadeX sind in den nächsten zwei Jahren bis zu 15 Millionen Euro vorgesehen. Dem gegenüber stehen laut Ministerium Effizienzgewinne: Das Projekt soll kurzfristig ein Einsparungspotenzial von rund 160 Millionen Euro heben.

Ein wesentlicher Treiber hinter diesem Budget-Schub ist schlichtweg die Demografie. In den kommenden 13 Jahren gehen 44 Prozent der Bundesbediensteten in Pension. Die Bundesregierung setzt daher auf Public AI und somit auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung sowie für Services gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen. Ziel sind sichere, rechtskonforme und breit nutzbare Anwendungen, die Prozesse beschleunigen, Routinetätigkeiten reduzieren und Wissen in der Verwaltung besser verfügbar machen sollen.

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