03.03.2020

Horus Case bei 2Min2Mio: Wegen Coronavirus Produktion “in letzter Minute”

Diese Woche tritt das Startup Horus Case mit seiner Privacy-Smartphone-Hülle bei 2 Minuten 2 Millionen auf. Nach einem Arbeits-Stopp in der chinesischen Fabrik aufgrund des Coronavirus landete man bei der Verfügbarkeit eine Punktlandung zur Ausstrahlung der Show.
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Die Gründer von Horus Case
(c) Thomas Kunz

“Es war für uns eine mittelschwere Katastrophe”, sagt Oliver Wimmer, Co-Founder des Startups Horus Case. Eineinhalb Jahre haben er und sein Co-Founder Christian Pittner auf den großen Rollout ihrer biologisch abbaubaren Privacy-Handyhülle hingearbeitet, bei der durch einen einfachen Schieber die Kameras verdeckt werden können. Zur Ausstrahlung der 2 Minuten 2 Millionen-Folge diese Woche, wo die beiden auftreten, sollten schon längst ausreichend Exemplare in Österreich zur Auslieferung bereit stehen. Doch dann kam der Coronavirus.

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Coronavirus: Fabrik stand wochenlang still

“Die Horus Case-Hüllen waren bereits fertig produziert. Es fehlte nur mehr die Verpackung. Doch die Arbeiter unseres chinesischen Fertigungspartners durften aufgrund des Coronavirus seit Wochen nicht in die Fabrik”, erzählt Christian Pittner. Die Fabriksleiter seien täglich in Kontakt mit den chinesischen Behörden gewesen, man selbst mit den Fabriksleitern. Vergangene Woche kam dann der erlösende Anruf. “Die Verpackungen sind produziert und wir bekommen alles rechtzeitig nach Österreich”, sagt Oliver Wimmer. Nun sehe man der 2 Minuten 2 Millionen-Ausstrahlung gelassen entgegen – 20.000 Stück schaffen es diese Woche nach Österreich und stehen dann zur Auslieferung – mit nur mehr sehr kurzer Verzögerung – bereit. Auf Dauer werde man innerhalb von höchstens vier Tagen liefern können.

Horus Case-Gründer: “Beim ersten Prototypen hat einfach gar nichts gepasst”

Dabei war das nicht die einzige unerwartete Verzögerung seit Start des Projekts, wie der 22-jährige Wimmer und der 24-jährige Pittner erzählen. Am Anfang stand ein großes erwartetes Marktpotenzial – 54 Prozent der Deutschen klebten etwa laut einer Avast-Studie schon 2017 aus Angst vor Hackern ihre Laptop-Kamera ab – und eine auf den ersten Blick einfache Idee. “Es ist am Ende eine Handy-Hülle mit einem einfachen Mechanismus. Wir haben sie bei einem Handy-Hüllen-Produzenten in Auftrag gegeben. Und dann kam der erste Prototyp und es hat einfach gar nichts daran gepasst”, erzählt Wimmer. Letztlich habe es mehrere Schleifen über mehrere Monate hinweg gebraucht, bis man wirklich zufrieden war.

“Es gibt keine Abkürzungen”

“Wir waren vielleicht etwas naiv, haben uns viele Prozesse auf dem Weg von der Idee über den Prototypen zur Marktreife viel schneller vorgestellt, haben einige Dinge falsch kalkuliert”, so der Gründer. Heute wisse man: “Es gibt keine Abkürzungen. Wir sind zum Beispiel mit einem noch nicht marktreifen Prototypen zu einem potenziellen großen Vertriebspartner gegangen und haben dort vor den Vorständen gepitcht. Das ist nicht aufgegangen”.

Die nächsten Horus Case-Modelle kommen schneller

Derzeit gibt es das Horus Case für die iPhone-Modelle 6, 6s, 7 und 8 – Hüllen für 10, 10s und 11 sind gerade in Vorbereitung und können vorbestellt werden. “Wir haben aus unseren bisherigen Learnings Schlüsse gezogen”, sagt Pittner, der das letzte halbe Jahr in China verbrachte. “Wir können uns jetzt schnell anpassen und Hüllen für neue Modelle liefern und denken dabei die nächsten Generationen gleich mit. Und damit es wirklich reibungslos klappt, werden wir die nächsten Male so lange in China direkt vor Ort mit dem Produktionsunternehmen an der Hülle arbeiten, bis wir tatsächlich in die Massenfertigung starten können”.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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Horus Case bei 2Min2Mio: Wegen Coronavirus Produktion “in letzter Minute”

  • “Es war für uns eine mittelschwere Katastrophe”, sagt Oliver Wimmer, Co-Founder des Startups Horus Case.
  • Eineinhalb Jahre haben er und sein Co-Founder Christian Pittner auf den großen Rollout ihrer biologisch abbaubaren Privacy-Handyhülle hingearbeitet, bei der durch einen einfachen Schieber die Kameras verdeckt werden können.
  • “Die Verpackungen sind produziert und wir bekommen alles rechtzeitig nach Österreich”, sagt Oliver Wimmer.
  • Nun sehe man der 2 Minuten 2 Millionen-Ausstrahlung gelassen entgegen – 20.000 Stück schaffen es diese Woche nach Österreich und stehen dann zur Auslieferung – mit nur mehr sehr kurzer Verzögerung – bereit.
  • “Wir waren vielleicht etwas naiv, haben uns viele Prozesse auf dem Weg von der Idee über den Prototypen zur Marktreife viel schneller vorgestellt, haben einige Dinge falsch kalkuliert”, so der Gründer.
  • “Wir haben aus unseren bisherigen Learnings Schlüsse gezogen”, sagt Pittner, der das letzte halbe Jahr in China verbrachte.

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