25.03.2021

Homeoffice-Paket: Diese Regelungen hat der Nationalrat heute beschlossen

Nach dem steuerrechtlichen Teil im Februar verabschiedete das Parlament nun auch den arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Teil des Homeoffice-Pakets.
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Der zweite Teil des Homeoffice-Pakets wurde im Nationalrat beschlossen.
Der zweite Teil des Homeoffice-Pakets wurde im Nationalrat beschlossen. | Foto: Adobe Stock

Der Nationalrat hat am Donnerstag die noch ausständigen Teile des Homeoffice-Pakets der Bundesregierung beschlossen. Der steuerrechtliche Teil war bereits im Februar vom Parlament verabschiedet worden – nun folgte auch der arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Teil.

Neben den beiden Regierungsparteien ÖVP und Grüne stimmten auch SPÖ und FPÖ für eine entsprechende Sammelnovelle, die von den Koaltitionsparteien eingebracht worden war. Die Neos übten dagegen Kritik und bezeichneten die neuen Regelungen als „lebensfremd“.

In Kraft treten sollen die Bestimmungen jedenfalls bereits am 1. April – dazu braucht es jetzt nur noch die Zustimmung des Bundesrats. Diese dürfte angesichts der breiten Rückhalts unter den Parteien aber Formsache sein.

Unternehmen müssen erforderliche Arbeitsmittel bereitstellen

Was sind die inhaltlichen Eckpunkte des Pakets? Zunächst einmal wird die Freiwilligkeit von Homeoffice-Vereinbarungen unterstrichen. Außerdem regelt die Novelle auch Ansprüche von Arbeiternehmern – so müssen Unternehmen die erforderlichen Arbeitsmittel wie beispielsweise Laptops bereitstellen, wenn jemand regelmäßig aus dem Homeoffice arbeitet – oder zumindest einen angemessen Kostenersatz leisten. Zu den Arbeitsmitteln zählt in diesem Fall auch die notwendige Internetverbindung.

Gesetzlich festgelegt wird außerdem, dass für die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Ist eine Pauschalzahlung fürs Homeoffice vereinbart, fallen bis zu einem Betrag von 300 Euro ebenfalls keine Sozialversicherungsbeiträge an. Geregelt wurde weiters, dass verschiedene Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz auch fürs Homeoffice gelten – wobei Arbeitsinspektoren weiterhin Privatwohnungen nicht betreten dürfen.

Arbeitsminister: Homeoffice erhält erstmals Definition

„Mit dem Maßnahmenpaket erhält das Homeoffice nach gut einem Jahr Krise erstmals eine Definition“, sagte Arbeitsminister Martin Kocher. „Wir haben sichergestellt, dass das Arbeiten im Homeoffice so arbeitnehmerinnen- und arbeitnehmerfreundlich wie möglich gestaltet ist und gleichzeitig die Bedürfnisse der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Berücksichtigung erfahren“. Kocher kündigte außerdem eine „relativ rasche Evaluierung“, orientiert an den Erfahrungen aus der Praxis, an.

Neos: Neue Bestimmungen „lebensfremd“

Während die beiden größeren Oppositionsparteien SPÖ und FPÖ die Novellem im Wesentlichen begrüßten, übten die Neos Kritik. Die neuen Bestimmungen seien nicht nur „lebensfremd“, es würden sich nun auch viele neue Fragen eröffnen, die sich bisher nicht gestellt hätten, sagte Neos-Nationalratsabgeordneter Gerald Loacker. Anwälte und Gerichte würden damit gut beschäftigt werden. So sei etwa erst zu klären, ob auch Arbeit im eigenen Garten umfasst sei. Loacker hinterfragte außerdem die Definition des Begriffs „digitale Arbeitsmittel“.

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Das Programm spannt einen Bogen von technologischen Fähigkeiten und strategischen Infrastrukturen über Industrialisierung und Sicherheit bis hin zu technologischer Souveränität und europäischen Rahmenbedingungen. Im Zentrum stehen sechs international besetzte Plenary Sessions:

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Zwölf jeweils 90-minütige Workshops vertiefen die Plenardebatten und erweitern sie um konkrete technologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Fragestellungen. Ergänzt wird das Programm durch Keynotes, Special Events, eine Exhibition Area und Möglichkeiten zur Vernetzung.

„Kein Schaufenster“, sondern ein „Denkraum“

„Die Technology Talks sind kein Schaufenster, in dem wir einander bereits Erreichtes präsentieren. Sie sollen ein Denkraum sein: ein Raum, in dem unterschiedliche Erfahrungen aufeinandertreffen, Annahmen überprüft, Lösungen weiterentwickelt und neue Kooperationen begründet werden“, sagt Brigitte Bach, Sprecherin der Geschäftsführung des AIT und Vorsitzende des Veranstaltungskuratoriums.

Andreas Kugi, Vorsitzender des Programm-Komitees und Scientific Director des AIT, ergänzt: „Entscheidend wird sein, wie wir wissenschaftliche Erkenntnisse schneller in technologische Führungspositionen, industrielle Wertschöpfung und resilientere Systeme übersetzen können.“

Veranstalter ist das AIT, in enger Kooperation mit dem Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, dem Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung, dem Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Industriellenvereinigung. Die Konferenz findet direkt im Anschluss an das FFG-Forum am 9. September statt. Alle Infos gibt es unter www.technology-talks-austria.at.

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