25.03.2021

Homeoffice-Paket: Diese Regelungen hat der Nationalrat heute beschlossen

Nach dem steuerrechtlichen Teil im Februar verabschiedete das Parlament nun auch den arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Teil des Homeoffice-Pakets.
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Der zweite Teil des Homeoffice-Pakets wurde im Nationalrat beschlossen.
Der zweite Teil des Homeoffice-Pakets wurde im Nationalrat beschlossen. | Foto: Adobe Stock

Der Nationalrat hat am Donnerstag die noch ausständigen Teile des Homeoffice-Pakets der Bundesregierung beschlossen. Der steuerrechtliche Teil war bereits im Februar vom Parlament verabschiedet worden – nun folgte auch der arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Teil.

Neben den beiden Regierungsparteien ÖVP und Grüne stimmten auch SPÖ und FPÖ für eine entsprechende Sammelnovelle, die von den Koaltitionsparteien eingebracht worden war. Die Neos übten dagegen Kritik und bezeichneten die neuen Regelungen als „lebensfremd“.

In Kraft treten sollen die Bestimmungen jedenfalls bereits am 1. April – dazu braucht es jetzt nur noch die Zustimmung des Bundesrats. Diese dürfte angesichts der breiten Rückhalts unter den Parteien aber Formsache sein.

Unternehmen müssen erforderliche Arbeitsmittel bereitstellen

Was sind die inhaltlichen Eckpunkte des Pakets? Zunächst einmal wird die Freiwilligkeit von Homeoffice-Vereinbarungen unterstrichen. Außerdem regelt die Novelle auch Ansprüche von Arbeiternehmern – so müssen Unternehmen die erforderlichen Arbeitsmittel wie beispielsweise Laptops bereitstellen, wenn jemand regelmäßig aus dem Homeoffice arbeitet – oder zumindest einen angemessen Kostenersatz leisten. Zu den Arbeitsmitteln zählt in diesem Fall auch die notwendige Internetverbindung.

Gesetzlich festgelegt wird außerdem, dass für die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Ist eine Pauschalzahlung fürs Homeoffice vereinbart, fallen bis zu einem Betrag von 300 Euro ebenfalls keine Sozialversicherungsbeiträge an. Geregelt wurde weiters, dass verschiedene Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz auch fürs Homeoffice gelten – wobei Arbeitsinspektoren weiterhin Privatwohnungen nicht betreten dürfen.

Arbeitsminister: Homeoffice erhält erstmals Definition

„Mit dem Maßnahmenpaket erhält das Homeoffice nach gut einem Jahr Krise erstmals eine Definition“, sagte Arbeitsminister Martin Kocher. „Wir haben sichergestellt, dass das Arbeiten im Homeoffice so arbeitnehmerinnen- und arbeitnehmerfreundlich wie möglich gestaltet ist und gleichzeitig die Bedürfnisse der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Berücksichtigung erfahren“. Kocher kündigte außerdem eine „relativ rasche Evaluierung“, orientiert an den Erfahrungen aus der Praxis, an.

Neos: Neue Bestimmungen „lebensfremd“

Während die beiden größeren Oppositionsparteien SPÖ und FPÖ die Novellem im Wesentlichen begrüßten, übten die Neos Kritik. Die neuen Bestimmungen seien nicht nur „lebensfremd“, es würden sich nun auch viele neue Fragen eröffnen, die sich bisher nicht gestellt hätten, sagte Neos-Nationalratsabgeordneter Gerald Loacker. Anwälte und Gerichte würden damit gut beschäftigt werden. So sei etwa erst zu klären, ob auch Arbeit im eigenen Garten umfasst sei. Loacker hinterfragte außerdem die Definition des Begriffs „digitale Arbeitsmittel“.

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beel, Tokenize.it-Founder Christoph Jentzsch und Head of Development Lukas Fiedler | Foto:
beel-Founder Christoph Jentzsch und Head of Business Development Lukas Fiedler | Foto: Tokenize.it

Zum Start des Syndikats-Features von beel rund um Gründer Christoph Jentzsch und Head of Business Development Lukas Fiedler, haben bereits drei bekannte Akteure aus der deutschen Startup- und Venture-Capital-Szene eigene Syndikate auf beel eingerichtet. Andy Bruckschlögl ist Unternehmer, Investor und Mitgründer von Bits & Pretzels. Er war zudem Gründer des SEO-Softwareunternehmens Ryte und ist seit vielen Jahren als Business Angel aktiv. Alex von Frankenberg indes ist seit rund zwei Jahrzehnten im Venture-Capital- und Startup-Bereich tätig. Er war langjähriger Geschäftsführer des High-Tech Gründerfonds (HTGF), der sich auf Frühphasenfinanzierungen von Technologie-Startups konzentriert. Seit 2025 ist er als Venture Partner bei May Ventures tätig.

Und Roland Fassauer ist Unternehmer, Investor und Professor an der CODE University of Applied Sciences in Berlin. Er war unter anderem als Gründer tätig und beteiligt sich als Investor an Startups. Zudem ist er mit der Berliner Startup- und Hochschulszene verbunden. Über ihre Syndikate können weitere Investoren an ausgewählten Startup-Investments dieser drei Angels teilnehmen.

beel: Syndikat-Lead im Zentrum

Zur Erklärung: Im Zentrum jedes Syndikats steht der Syndikat-Lead, der in der Regel ein erfahrener Angel-Investor ist und das Syndikat, also seine Investment-Community, leitet. Der Lead legt die Beitrittsregeln fest und entscheidet, ob sein Syndikat öffentlich für alle zugänglich oder privat geführt wird. In beiden Fällen bestätigt er jeden Investor individuell.

Mit dem Beitritt schließen Investor:innen einen Vertrag mit dem Syndikat-Lead ab, der eine vom Lead festgelegte Carry Fee bei Auszahlungen (Exit oder Dividenden) vorsieht. Auf diese Weise können Angels ihren Dealflow monetarisieren. Im Gegensatz zu klassischen VC-Fonds wird kein Kapital gepoolt. Jeder Investor investiert eigenständig und direkt über virtuelle Anteile in das jeweilige Startup. Dadurch entfallen die Strukturen und Kosten eines klassischen Fonds, heißt es per Aussendung. Der Syndikat-Lead gibt lediglich eine Anlageempfehlung ab. Die Entscheidung über eine Investition und deren Höhe liegt beim jeweiligen Investor oder bei der jeweiligen Investorin.

Ohne Fonds

„Syndikate sind das fehlende Puzzle-Teil der deutschen Startup-Community. Starke, erfahrene Investoren können Carry-Fees durch ihren gut kuratierten Dealflow verdienen, ohne dass sie dafür einen Fonds benötigen. Neue Investoren oder Business Angels müssen sich nicht durch hunderte Pitch-Decks kämpfen, sondern treffen ihre Investmententscheidungen basierend auf gut vorselektierten Startups. Das wird eine Menge Kapital hebeln”, kommentiert Jentzsch. “Mit Andy Bruckschlögl, Alex von Frankenberg und Roland Fassauer haben wir gleichzeitig drei Lead-Investoren an Bord, deren Dealflow und Erfahrung eine Benchmark für die Qualität der Syndikate sein wird.“

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