25.03.2021

Homeoffice-Paket: Diese Regelungen hat der Nationalrat heute beschlossen

Nach dem steuerrechtlichen Teil im Februar verabschiedete das Parlament nun auch den arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Teil des Homeoffice-Pakets.
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Der zweite Teil des Homeoffice-Pakets wurde im Nationalrat beschlossen.
Der zweite Teil des Homeoffice-Pakets wurde im Nationalrat beschlossen. | Foto: Adobe Stock

Der Nationalrat hat am Donnerstag die noch ausständigen Teile des Homeoffice-Pakets der Bundesregierung beschlossen. Der steuerrechtliche Teil war bereits im Februar vom Parlament verabschiedet worden – nun folgte auch der arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Teil.

Neben den beiden Regierungsparteien ÖVP und Grüne stimmten auch SPÖ und FPÖ für eine entsprechende Sammelnovelle, die von den Koaltitionsparteien eingebracht worden war. Die Neos übten dagegen Kritik und bezeichneten die neuen Regelungen als „lebensfremd“.

In Kraft treten sollen die Bestimmungen jedenfalls bereits am 1. April – dazu braucht es jetzt nur noch die Zustimmung des Bundesrats. Diese dürfte angesichts der breiten Rückhalts unter den Parteien aber Formsache sein.

Unternehmen müssen erforderliche Arbeitsmittel bereitstellen

Was sind die inhaltlichen Eckpunkte des Pakets? Zunächst einmal wird die Freiwilligkeit von Homeoffice-Vereinbarungen unterstrichen. Außerdem regelt die Novelle auch Ansprüche von Arbeiternehmern – so müssen Unternehmen die erforderlichen Arbeitsmittel wie beispielsweise Laptops bereitstellen, wenn jemand regelmäßig aus dem Homeoffice arbeitet – oder zumindest einen angemessen Kostenersatz leisten. Zu den Arbeitsmitteln zählt in diesem Fall auch die notwendige Internetverbindung.

Gesetzlich festgelegt wird außerdem, dass für die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Ist eine Pauschalzahlung fürs Homeoffice vereinbart, fallen bis zu einem Betrag von 300 Euro ebenfalls keine Sozialversicherungsbeiträge an. Geregelt wurde weiters, dass verschiedene Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz auch fürs Homeoffice gelten – wobei Arbeitsinspektoren weiterhin Privatwohnungen nicht betreten dürfen.

Arbeitsminister: Homeoffice erhält erstmals Definition

„Mit dem Maßnahmenpaket erhält das Homeoffice nach gut einem Jahr Krise erstmals eine Definition“, sagte Arbeitsminister Martin Kocher. „Wir haben sichergestellt, dass das Arbeiten im Homeoffice so arbeitnehmerinnen- und arbeitnehmerfreundlich wie möglich gestaltet ist und gleichzeitig die Bedürfnisse der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Berücksichtigung erfahren“. Kocher kündigte außerdem eine „relativ rasche Evaluierung“, orientiert an den Erfahrungen aus der Praxis, an.

Neos: Neue Bestimmungen „lebensfremd“

Während die beiden größeren Oppositionsparteien SPÖ und FPÖ die Novellem im Wesentlichen begrüßten, übten die Neos Kritik. Die neuen Bestimmungen seien nicht nur „lebensfremd“, es würden sich nun auch viele neue Fragen eröffnen, die sich bisher nicht gestellt hätten, sagte Neos-Nationalratsabgeordneter Gerald Loacker. Anwälte und Gerichte würden damit gut beschäftigt werden. So sei etwa erst zu klären, ob auch Arbeit im eigenen Garten umfasst sei. Loacker hinterfragte außerdem die Definition des Begriffs „digitale Arbeitsmittel“.

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Neugründung
(c) Scott Graham via Unsplash

Insgesamt 39.978 Neugründungen gab es in Österreich laut Wirtschaftskammer (WKÖ) im Jahr 2025 – eine weitere Steigerung, nachdem es bereits 2024 ein Allzeithoch gegeben hatte, wie brutkasten zu Jahresbeginn berichtete. Nun gab die WKÖ neue Zahlen und eine begleitende Umfrage für das erste Halbjahr 2026 heraus – und der Aufwärtstrend setzt sich darin deutlich fort.

82,6 Prozent Einzelunternehmen

21.718 Neugründungen (ohne Personenbetreuung) gab es demnach in den ersten sechs Monaten des Jahres – ein Plus von 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und damit neuerlich ein Rekord. Startups machen freilich nur einen kleinen Bruchteil davon aus – konkrete Zahlen gibt es dazu nicht. Aber so viel: 82,6 Prozent der Gründungen erfolgten als Einzelunternehmen, davon 42,5 Prozent von Frauen. 41,1 Prozent aller Gründer:innen starten zudem zunächst nebenberuflich.

Stärkste Zuwächse bei jungen Altersgruppen

Die stärksten Zuwächse gebe es dabei bei den unter 20-Jährigen sowie bei den 20- bis 30-Jährigen, heißt es von der WKÖ. Das Durchschnittsalter der Gründer:innen liegt laut Erhebung bei 36,6 Jahren. Die wichtigsten Sparten bei den Neugründungen im ersten Halbjahr waren Gewerbe und Handwerk (37,8 Prozent), Information und Consulting (23,4 Prozent) sowie Handel (22,9 Prozent).

Eigenverantwortung und Flexibilität als größte Motive

Auch die Gründe fürs Gründen wurden in der Motivumfrage des WKÖ-Gründerservice erhoben: 67,9 Prozent der Befragten möchten demnach lieber ihre eigene Chefin oder ihr eigener Chef sein. 67,6 Prozent wollen ihre Zeit flexibler gestalten, 62,3 Prozent wollen mehr Verantwortung übernehmen.

Drei politische Forderungen

Gleichzeitig fragte die WKÖ auch nach den Wünschen der neuen Gründer:innen. Ein klares Ergebnis: 78,1 Prozent wünschen sich einen zentralen digitalen One-Stop-Shop für Gründungen. Diesen fordert auch die Wirtschaftskammer von der Politik. Sie erneuert außerdem die Forderungen nach dem Beteiligungsfreibetrag und nach mehr Flexibiliät bei der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige im Opting-in-Modell.

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