27.06.2023

Holy Pit: Nach DHDL möchte Wiener Startup nun bei „2min2mio“ zuschlagen

Das Wiener Startup rund um Branke Puljic und Asmir Samardzic such nun in Österreich nach einem Investment. Seit der Gründung im Jahr 2020 wurde das Produktportfolio um weitere nachfüllbare Sticks erweitert.
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Holy Pit, Deo, Höhle der Löwen
Holy-Pit-Gründer:innen Branka Puljic und Asmir Samardzic. (c) Holy Pit

Erst im Jahr 2020 wurde das Wiener Startup Holy Pit von Branka Puljic und Asmir Samardzic gegründet. Das Motto des Nachhaltigkeits-Startups lautet: “Making the world refillable”. Genau das ermöglicht Holy Pit seinen Kund:innen mit diversen Körperpflegeprodukten samt Nachfüllmöglichkeit. 

Gestartet mit der Produktion von veganen Refill-Deosticks, ist das Portfolio des jungen Unternehmens bereits um weitere nachfüllbare Produkte gewachsen. Von pflanzenbasierten Anti-Mücken-Sticks über mikroplastikfreie Hand- und Fußpflegesticks bis hin zu Shampoo- und Bodywash-Bars – Nachhaltigkeit schreibt sich das Startup nicht nur durch die Nachfüllmöglichkeit seiner Produkte auf die Fahne, sondern auch durch die faire Produktion seiner Produkte in Deutschland und Österreich. 

Vom Urlaub in Vietnam zur Geschäftsidee

Die Idee zu Holy Pit kam Branka Puljic und Asmir Samardzic im Dezember 2019 beim Kajakfahren in Vietnam. Vor allem die Müllberge durch Einwegplastikprodukte hatten das Paar schockiert. “Strand und Meer waren voller Plastikmüll. Dinge des alltäglichen Lebens, die nicht mehr gebraucht wurden, landeten einfach im Wasser”, schreibt das Duo auf seiner Website. Aus dem Entsetzen des Duos entstand die Vision, Produkte zu entwickeln, die die Plastikmüllberge reduzieren. Gesagt, getan: Wenige Monate später  entwickelten Puljic und Samardzic die Geschäftsidee rund um Holy Pit. 

Holy Pit holte bereits 100.000 Euro Investment bei DHDL

Wem Holy Pit bekannt vorkommt, ist auf der richtigen Spur, denn das Wiener Startup nahm bereits im September 2021 an der deutschen Startup-Show “Die Höhle der Löwen (DHDL)” teil. Das Paar konnte sich damals 100.000 Euro für 20 Prozent der Unternehmensanteile holen. Eingestiegen sind Anne und Stefan Lemcke, Ankerkraut-Gründer:innen und mit ihrem Startup selbst einmal DHDL-Teilnehmer:innen. Seit dem Investment ist es Holy Pit gelungen, weitere nachfüllbare Produkte auf den Markt zu bringen. 

Konzerne erschweren Einzug in Drogerie-Regale 

Trotz der Unterstützung der Investor:innen und des neuartigen Nachfüllsystems aus Papier sei es dennoch nicht einfach, sich als junges Startup in der Branche zu behaupten. “Es ist schwer, gegen die großen Player im Drogerie-Regal anzukommen”, verkünden die Holy-Pit-Gründer:innen auf ihrer Website und ergänzen: “Da die großen Konzerne bisher auf ihre billigen Kassenschlager von vor 20 Jahren setzen, haben wir beschlossen, das in Angriff zu nehmen und Produkte anzubieten, die nachfüllbar sind.”

Holy Pit für eine lebenswertere Welt

Trotz diverser Hürden als Jungunternehmen hat es Holy Pit mit seinem Nachhaltigkeitsaspekt geschafft, sowohl mit dem Green Product Award ausgezeichnet zu werden, als auch den Finalplatz beim Deutschen Nachhaltigkeitspreis zu belegen. 

“Unsere Vision ist es, eine lebenswertere Welt zu schaffen, in der ein schonender Umgang mit Ressourcen Normalität ist und kein unnötiger Plastikmüll mehr entsteht. In unserer idealen Welt bewerten Menschen Unternehmen nach Innovation und Produkte nach Impact. Mit neuen Ideen für mehr Nachhaltigkeit im Alltag können wir nämlich zusammen Gutes bewirken”, schreibt das Holy-Pit-Team auf seiner Website.


Mehr zu Holy Pit gibt es in der nächsten Folge von “2 Minuten 2 Millionen” am kommenden Dienstag, den 27. Juni, um 20.15 Uhr auf Puls 4. Weiters mit dabei sind AirboomEco Top und PetAid.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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Holy Pit: Nach DHDL möchte Wiener Startup nun bei „2min2mio“ zuschlagen

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der Inhalt dieses Artikels zeigt, wie sich das Wiener Startup Holy Pit dem Thema Nachhaltigkeit und Plastikmüllvermeidung widmet. Das Unternehmen bietet nachfüllbare Körperpflegeprodukte an und setzt sich für eine lebenswertere Welt ein, in der ein schonender Umgang mit Ressourcen Normalität ist. Es geht darum, den Konsum von Einwegplastik zu reduzieren und stattdessen nachhaltige Alternativen anzubieten. Gesellschaftspolitisch gesehen hat dieser Ansatz potenziell positive Auswirkungen. Die Reduzierung von Plastikmüll trägt zum Umweltschutz bei und kann langfristig zu einer nachhaltigeren und ressourcenschonenderen Gesellschaft führen. Holy Pit zeigt auch, dass es als kleines Startup möglich ist, sich gegen etablierte Konzerne durchzusetzen und nachhaltige Produkte auf den Markt zu bringen. Darüber hinaus hat der Artikel gezeigt, dass die Unterstützung von Investoren in Form von Investments und Beteiligungen eine wichtige Rolle spielen kann, um junge Unternehmen wie Holy Pit bei ihrer Entwicklung und ihrem Wachstum zu unterstützen. Dies kann dazu beitragen, dass innovative und nachhaltige Ideen eine größere Reichweite und Wirkung haben. Insgesamt trägt das Engagement von Holy Pit zu einem bewussteren Umgang mit Ressourcen und einem stärkeren Bewusstsein für Nachhaltigkeit bei. Es zeigt, dass Unternehmen eine soziale Verantwortung übernehmen können und dass Veränderungen im Umgang mit Plastikmüll möglich sind, wenn innovative und nachhaltige Lösungen gefördert werden.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Für Innovationsmanager:innen ist dieser Artikel relevant, da er Einblicke in ein Wiener Startup namens Holy Pit bietet, das nachhaltige und nachfüllbare Körperpflegeprodukte herstellt. Das Unternehmen hat bereits Erfolge wie eine Teilnahme an der TV-Show „Die Höhle der Löwen“ und verschiedene Auszeichnungen vorzuweisen. Es zeigt den Trend hin zu umweltfreundlicheren Produkten und die Schwierigkeiten, die junge Startups in der Branche haben, sich gegen etablierte Konzerne zu behaupten. Dieser Artikel bietet Inspiration und kann dazu dienen, Ideen für nachhaltige Innovationen im eigenen Unternehmen zu fördern.

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