17.03.2020

Höhle der Löwen: Startup curassist mit 1000 Euro Umsatz holt halbe Million

In dieser Folge von "Die Höhle der Löwen" ging es um bequeme Stöckelschuhe, Katzenfinder-Tech und um ein Bild-Aufhängungssystem. Zudem beeindruckte ein Startup mit 1000 Euro Umsatz so manchen Löwen, während ein anderes Thelen zum Fluchen brachte.
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Höhle der Löwen, Frank Thelen, Dagmar Wöhrl, Carsten Maschmeyer, Georg Kofler, Ralf Dümmel, Startup
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer - Die "Löwen" unterziehen der Fitnesshantel von "YAB Fitness" einem Praxistest.
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Den Beginn bei „Die Höhle der Löwen“ machte Christof Baum. Sein Startup Maison Baum widmet sich dem Thema „Fuß“. Der junge Mann hat in China und Holland „Fuß-Technik“ studiert und sich Rat bei seinem Vater, einem Orthopäden, geholt, um bequeme High Heels zu entwickeln. Gemeinsam mit Sophie Tréhoret zeigte er sein Produkt: Ein Damenschuh, der Dank eines anatomisch geformten Fußbetts – kleine Erhöhungen, die als Stützkissen dienen – das Gewicht optimal verlagern soll und somit ein angenehmeres Tragegefühl verspricht. 200.000 Euro wollte der Gründer haben und bot dafür 15 Prozent Firmenanteile.

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Löwinnen als Models

Nacht dem Pitch durften die beiden Löwinnen Dagmar Wöhrl und Judith Williams gleich die neuartigen High Heels testen und liefen wie Catwalk-Models durchs Studio. Die Familien-Unternehmerin zeigte sich überrascht, dass sie in zehn Zentimeter hohen Absätzen bequem herumlief und lobte die Gründer.

Evolution der Stöckelschuhe

Williams wiederum nannte die Schuhe eine bessere Lösung, die man gleich beim Gehen spüren würde. Danach philosophierten die beiden Damen der Runde über „Steh-“ und Flachschuhe, bis Baum erklärte, dass in dieser Branche seit Erfindung des Stöckelschuhs nur beim Design eine Evolution stattgefunden hätte. Nicht bei der Funktionalität.

Fragestunde bei „Die Höhle der Löwen“

Multi-Investor Carsten Maschmeyer nahm sich aufgrund mangelnder Kenntnisse als Financier raus. Danach kam es zu einer Art schnellen Fragerunde, bei der sich die restlichen Löwen alle beteiligten. Es ging um den Verkaufspreis von rund 260 Euro, die Produktionskosten, die bei etwa 60 Euro lägen, ob dieser Preis in diesem Segment zu teuer sei und welchen Umsatz das Startup in seinen zwei Wochen seit Bestehen mit seiner Erfindung geschafft habe.

„WTF“ bei 55.000 Euro Umsatz

Als Baum 55.000 Euro nannte, entfleuchte Tech-Investor Frank Thelen gar ein „WTF“. Die gesamte Jury zeigte sich beeindruckt. Während Ralf Dümmel seine Meinung kundtat, planten Williams und Thelen leise bereits ein Partner-Angebot.

Alle Männer weg

Nachdem der Handels-Experte vor den Schwierigkeiten der Schuh-Verkaufs-Branche warnte und sich schlussendlich zurückzog, meinten die Gründer, dass sie selbstverständlich noch einiges in Sachen Design in der Hinterhand hätten. Trotzdem ging Thelen und ließ die beiden Jurorinnen zurück.

Höhle der Löwen, Frank Thelen, Dagmar Wöhrl, Carsten Maschmeyer, Georg Kofler, Ralf Dümmel, Startup
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer –  Die Investorinnen Dagmar Wöhrl (r.) und Judith Williams betätigen sich als Stöckel-Models im Studio.

Doch kein Deal

Und die Damen berieten sich. Wöhrl meinte, dass die beiden Erfinder viel mehr Cash Flow bräuchten, als die geforderten 200.000 Euro und stieg aus. Auch Williams verspürte keine Lust zu investieren. Das Produkt habe sie nicht derart gepackt, wie es hätte sollen. Kein Deal für Maison Baum.

Ein Bild-Aufhänge-System bei „Die Höhle der Löwen“

Der zweite auf der Höhle der Löwen“-Bühne war Alexander Schophoff mit flexylot. Dabei handelt es sich um ein Bild-Aufhänge-System, das Bilderrahmen und Keilrahmen mit Hilfe der mitgelieferten Bildaufhänge-Schiene problemlos Zentimeter für Zentimeter verschieben kann. Der Gründer forderte 125.000 Euro für 25,1 Prozent Anteile.

Die Reifeprüfung

Es gibt flexylot in der Pro- und Basic-Version, für unterschiedliche Bildergrößen. Frank Thelen, der sein Leben lang noch nie ein Bild an die Wand gehängt hatte, probierte sich am Produkt des Gründers und hatte keine Probleme bei seiner „Reifeprüfung“.

Keine Konkurrenz am Markt?

Danach konnte der Tech-Profi nicht glauben, dass es ein derartiges Produkt nicht bereits am Markt gebe. Als der Gründer die Besonderheit von flexylot erläutern wollte, unterbrach ihn Dümmel und meinte, es gebe Ähnliches zwar, jedoch nicht in der vorgestellten Kombination.

Frank Thelen, Dagmar Wöhrl, Carsten Maschmeyer, Georg Kofler, Ralf Dümmel, Startup
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer – Alexander Schophoff aus München präsentiert mit „flexylot“ ein Aufhängungstool für Bilder.

Spontaner Gründer gefragt

Maschmeyer nannte Schopphof eine „coole Socke“ und zeigte Interesse. Dies bemerkte Dümmel, unterbrach kurze Zeit später den Gründer bei der Beantwortung einer Frage und wollte wissen, ob er spontan sei. Nach dessen Bejahung folgte ein Angebot des Handels-Experten, der zudem noch die weitreichenden Möglichkeiten einer Kooperation mit ihm pries: 125.000 Euro für 30 Prozent.

Ein zögerlicher Founder

Bevor der Gründer so richtig erklären konnte, dass er sich gerne weitere Meinungen anhören würde, stiegen Maschmeyer und Medien-Investor Georg Kofler aus. Trotzdem zögerte der junge Hamburger etwas. Ihm fehlte ein Teilaspekt im Angebot. Als Dümmel auf Social Media zu sprechen kam und von seinen großen Möglichkeiten, darin Marketing zu betreiben erzählte, öffnete Schophoff seine beiden Arme und empfing den glücklichen Löwen als neuen Partner.

Missstände der Pflege

Als dritter bei „Die Höhle der Löwen“ folgte Thomas Müller. Durch einen gesundheitlichen Schicksalsschlag kam der Gründer zum ersten Mal persönlich mit dem Thema Pflege in Berührung. Geprägt durch diese Erfahrung beschäftigte er sich derart intensiv mit der Branche, dass ihm einige Missstände auffielen. Oftmals waren die Arbeitsbedingungen in Pflegeeinrichtungen schwierig und der Schritt in die Selbstständigkeit kompliziert.

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Plattform gegen bürokratische Hürden

Deshalb hat Müller mit curassist ein Dienstleistungsportal für ausgebildete Pflegekräfte entwickelt, die sich selbstständig machen wollen. Seine Plattform hilft, bürokratische Hürden zu meistern, indem für zukünftige Freiberufler beispielsweise das Ausfüllen von Anträgen übernommen wird. Damit das Unternehmen weiter ausgebaut werden kann, benötigte der Koblenzer 500.000 Euro und war bereit, 15 Prozent der Firmenanteile abzugeben.

800 Seiten Bürokratie

Mit 21 hatte der Gründer ein erfolgreiches IT-Startup gegründet, bis er eine Krebs-Diagnose bekam. Die Erfahrungen in der Pflege bis zu seiner Gesundung führten dazu, dass der 43-Jährige nun selbst die Pflege-Branche verbessern will. Besonders die Bürokratie – bis zu 800 Seiten „Bürokram“ pro Patient – würde ihr im Wege stehen. Deshalb die Entwicklung von curassist.

App für Anmeldeprozess

Damit soll Pflegekräften per App der komplette Patienten-Anmeldeprozess und die komplexe Kassenabrechnung abgenommen werden, sodass Menschen auf dem freien Markt ihren Beruf als Pfleger selbstbestimmt wahrnehmen können.

Ein Monat statt zwölf bei curassist

Maschmeyer war von des Gründers Weg „vom Patienten bis zum Unternehmer“ beeindruckt und ließ sich nochmal den genauen Zustand von Pflegern erläutern: Sobald eine Pflegekraft ihr Angestellten-Verhältnis verlässt, ist sie als solche nicht mehr „anerkannt“ und darf keine medizinischen Dienste mehr anbieten. Die Krankenkassen würden in so einem Fall nicht mehr zahlen. Der Antrag auf Patientenpflege dauere im Schnitt zwölf Monate. Bei curassist brauche man nur einen Monat dafür, erklärte Müller.

Höhle der Löwen, Frank Thelen, Dagmar Wöhrl, Carsten Maschmeyer, Georg Kofler, Ralf Dümmel, Startup
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer – Thomas Müller aus Koblenz präsentierte mit „Curassist“ eine Dienstleistung für Pflegekräfte.

Der Verlust der Pflegerinnen

In weiterer Folge sprach der Founder die Schwierigkeiten an, die vor allem Pflegerinnen  erfahren würden. Da es sich bei ihrem Job um einen Schichtdienst handelt, würden viele etwa nach dem Kinderkriegen nicht mehr in den Job zurückkehren. „Das Kind muss um acht Uhr in den Kindergarten gebracht werden. Da ist die Frühschicht schon beinahe aus. Die Mütter verlassen dann den Beruf und kehren nicht mehr wieder“, sagte er und betonte den aktuellen Pflege-Notstand, der vorherrsche.

Ein Appell an die Regierung

Nils Glagau nannte den Gründer authentisch, konnte ihn aber nicht unterstützen. Der Konzernchef rief noch die deutsche Regierung auf, etwas besser beim Thema zuzuhören. Und ging als potentieller Financier.

3,4 Milliarden-Markt

Das Unternehmen curassist besteht seit 2015 und verfügt über 550 Pflegekräfte als Kunden. Was einen Umsatz von 1000 Euro pro Monat bedeutet. Dies erschrak Georg Kofler etwas, der Gründer jedoch sprach sofort den potentiellen Markt an. Wer die Masse an Pflegekräften habe, könne Großes erreichen: Deutschland hat 3,4 Millionen Pflege-Bedürftige, der ambulante Markt ein Volumen von 3,4 Milliarden Euro. 75 Prozent aller Pflegefälle wären daheim zu behandeln.

Ein Löwe weniger

Während dieser Argumentation Müllers berieten sich Maschmeyer und Wöhrl leise im hinteren Teil des Studios. Kofler verabschiedete sich als Investor. Kontakte, Vernetzung und Marketing – das alles bräuchte der Gründer von den Löwen, sagte der Medien-Profi als Rat und ging.

Zwei Löwen für ein Portal

Die ehemalige Miss Germany Wöhrl meinte daraufhin, der Gründer habe für ein großes Problem eine gute Lösung. Sie werde gerne investieren und machte gemeinsam mit Carsten Maschmeyer ein Angebot: 500.000 Euro für jeweils 15 Prozent. Nach kurzer Überlegung kam es zum Deal für curassist.

+++Warum der Deal mit curassist im Nachhinein platzte+++

Katzensuche bei „Die Höhle der Löwen“

Die vierten bei „Die Höhle der Löwen“ waren Alan Ellenberger, Claudio Goor und Reto Büchel. Die Schweizer haben mit petTracer ein Hightech-Katzenhalsband entwickelt, mit dem man die eigene Katze schnell und einfach wiederfinden kann. Auch in Garagen, wo ein reines GPS-Halsband versagt, so die Gründer.

Frank Thelen, Dagmar Wöhrl, Carsten Maschmeyer, Georg Kofler, Ralf Dümmel, Startup
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer -Claudio Gllor (Foto), Alan Ellenberger und Reto Büchel aus der Schweiz präsentierten mit „petTracer“ ein Katzenhalsband mit GPS und Peilsender.

Hohe Firmenbewertung

Dabei verbindet der Tracer zwei Technologien: Die GPS-Technologie für eine Ortung im Freien und die Peilsender-Technologie für eine Ortung an Plätzen ohne GPS-Empfang. Das Gerät hat eine Akkulaufleistung von bis zu 30 Tagen und wiegt 34 Gramm. Über die App kann der Besitzer sehen, wo sich seine Katze gerade befindet. Für ihre Erfindung forderten die Gründer 750.000 Euro für zehn Prozent Anteile.

Fast zwei Millionen Euro ins Startup gesteckt

In der Diskussion danach ging es um die genaue Funktionsweise des Halsbandes und die Abo-Gebühr für die Nutzung der App. Maschmeyer merkte kritisch an, dass 700 Kunden in einem Jahr wenig seien für eine scheinbar überlegene Technik. Und für die hohe Bewertung.

Exodus der Löwen

Wie auch Glagau kritisch anfragte und Kofler deutlicher erwähnte, sei die „stratospherische Bewertung“ von 7,5 Millionen Euro bloß auf einer zukünftigen Umsatzkalkulierung aufgebaut. Der Südtiroler stieg aus. Wöhrl meinte, der USP mit dem Peilsender sei bloß für Sonderfälle geeignet. Sie stieg ebenso wie Glagau aus.

Unfruchtbarer Kampf

Die Gründer kämpften, was Dümmel positiv honorierte. Doch auch er stieg als letzter Löwe aus. Kein Deal für das Tier-Startup.

Innovative YABs bei „Die Höhle der Löwen“

Den Abschluss von „Die Höhle der Löwen“ gebührte Christian Polenz. Der Buxtehudener hat mit YAB Fitness eine neuartige Fitnesshantel entwickelt. Die YABs sind innovative Trainings-Gewichte, die aufgrund ihrer Form und unterschiedlichen Greif- und Haltevariationen verschiedenste Einsatz-Möglichkeiten schaffen und Trainingsreize setzen sollen.

Frank Thelen, Dagmar Wöhrl, Carsten Maschmeyer, Georg Kofler, Ralf Dümmel, Startup
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer – Christian Polenz aus Buxtehude hoffte mit „YAB Fitness“ und seiner ergonomischen Fitnesshantel auf ein Investment.

Eine Hantel – mehrere Gewichte

Drei verschiedene Griffstellungen mit einer Hantel erzeugen durch die Hebelkraft drei unterschiedliche Gewichte. Die Befestigungs-Möglichkeit am Fuß mit dem YAB.BELT soll zudem neue Trainingsmöglichkeiten der Bein-, Gesäß- und Bauchmuskulatur schaffen. Die Forderung: 150.000 Euro für 15 Prozent Firmenanteile.

Digitale Anleitungen zum Trainieren

Der Gründer ließ es sich nicht nehmen, mit der Jury eine kleine Fitness-Session im Studio zu veranstalten. Nach dem Auf und Ab der Löwen und Löwinnen erfuhr Judith Williams auf Nachfrage, dass es zum Produkt selbst noch eine App, ein virtuelles Trainings-Programm und ein YouTube-Channel gebe, auf denen User vorgegebene Einheiten finden könnten.

Clevere Ideen

Wöhrl meinte, ihre Schwerpunkte lägen woanders und ging als potentielle Investorin. Als der Gründer sein Zusatzprodukt, eine passgenaue YAB-Matte für den Stepper, vorstellte, merkten die restlichen Gründer, dass Polenz einige „clevere“ Ideen hatte.

Zwei Löwen mit dem gleichen Angebot

Williams meinte sogar, der Gründer habe alle Probleme gelöst, die sie beim Training habe. Sie hätte aber keine Kontakte in der Fitness-Branche und stieg aus. Kofler hingegen bot 150.000 Euro für 20 Prozent. Glagau wiederholte das Angebot seines Vorgängers.

Nachbesserung des Deals bei „Die Höhle der Löwen“

Polenz forderte danach plötzlich 100.000 Euro zusätzlich als working capital. Während Glagau ablehnte, änderte Kofler seinen Vorschlag: 200.000 für 25 Prozent Anteile. Deal für YAB Fitness.


⇒ Maison Baum

⇒ flexylot

⇒ curassist

⇒ petTracer

⇒ YABFitness

⇒ DHDL zum nachsehen auf TVNOW

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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AI Summaries

Höhle der Löwen: Startup curassist mit 1000 Euro Umsatz holt halbe Million

  • Ein erstaunlicher 2-Wochen-Umsatz von Maison Baum ließ Investor Frank Thelen fluchen.
  • Flexylot soll beim Aufhänger der Bilder blefen.
  • Mit curassist sagt Thomas Müller der Pflege-Bürokratie den Kampf an.
  • petTracer verfeinert die Suche nach entlaufnen Haustieren.
  • YAB Fitness produziert eine ergonomische Hantel, die aufgrund verschiedener Halte- und Griff-Variationen unterschiedliche Gewichte fürs Training ermöglicht.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

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  • Ein erstaunlicher 2-Wochen-Umsatz von Maison Baum ließ Investor Frank Thelen fluchen.
  • Flexylot soll beim Aufhänger der Bilder blefen.
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  • petTracer verfeinert die Suche nach entlaufnen Haustieren.
  • YAB Fitness produziert eine ergonomische Hantel, die aufgrund verschiedener Halte- und Griff-Variationen unterschiedliche Gewichte fürs Training ermöglicht.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

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Höhle der Löwen: Startup curassist mit 1000 Euro Umsatz holt halbe Million

  • Ein erstaunlicher 2-Wochen-Umsatz von Maison Baum ließ Investor Frank Thelen fluchen.
  • Flexylot soll beim Aufhänger der Bilder blefen.
  • Mit curassist sagt Thomas Müller der Pflege-Bürokratie den Kampf an.
  • petTracer verfeinert die Suche nach entlaufnen Haustieren.
  • YAB Fitness produziert eine ergonomische Hantel, die aufgrund verschiedener Halte- und Griff-Variationen unterschiedliche Gewichte fürs Training ermöglicht.

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Höhle der Löwen: Startup curassist mit 1000 Euro Umsatz holt halbe Million

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  • petTracer verfeinert die Suche nach entlaufnen Haustieren.
  • YAB Fitness produziert eine ergonomische Hantel, die aufgrund verschiedener Halte- und Griff-Variationen unterschiedliche Gewichte fürs Training ermöglicht.

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