09.10.2018

Höhle der Löwen: ein Investment trotz schlechtem Pitch

In der sechsten Folge von Höhle der Löwen drehte sich alles um Strohhalme, Bettwäschetrockner und Champagner-Kerzen. Zudem gab es eine Präsentation, die von der Jury als gelinde gesagt konfus bezeichnet wurde. Warum dieser Pitch dennoch ein Investment einheimste, erfahrt ihr hier.
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Höhle der Löwen, Ello,twerxout, Sleepero, Sleeperoo, gearflix, twerxout
(c) MG RTL D / Bernd-Michael Maurer - Ralf Dümmel offenbarte in dieser Folge vvon Höhle der Löwen etwas Persönliches.
kooperation

Schwaben waren die ersten Pitcher in der Höhle der Löwen: Danilo, Konstantin und Philipp haben mit „Eatapple“ ein Startup aufgezogen, das sich dem Kampf gegen Plastikmüll verschrieben hat. Der Wunsch: 200.000 Euro für acht Prozent Firmenanteile. Die drei Stuttgarter hatten über Cocktails in einer Bar die Idee zu einem essbaren Strohhalm. Die Founder produzieren ihr Produkt aus Apfelfasern, das in einem Getränk rund eine Dreiviertelstunde hält, bis es sich auflöst. Zwei Jahre tüfftelte das Trio an der Entwicklung und möchte sie nun in Bars, Hotels, an Stränden und in den Haushalt bringen. Die Kritik Carsten Maschmeyers dazu, „er schmeckt gruselig“, wenn man abbeißt, führte Dümmel fort, indem er die hohen Produktionskosten von 15 Cent pro Strohhalm anprangerte – und die geplanten Senkung in Serienproduktion auf 5 Cent (pro Strohhalm ebenfalls) problematisch sah. Er stieg als erster aus.

+++ HDL: Umarmungsorgie und schwer beleidigte Investoren+++

Kein Investment für Apfelfaserstrohhalm in der Höhle der Löwen

Der Rest der Investoren verfiel in eine lebendige Diskussion. Die Gründer hatten in den letzten drei Monaten (zur Aufzeichnungszeit der Folge) rund 25.000 Euro Umsatz gemacht, wobei der Plan für 2018 bei 1,3 Millionen Euro liege. Das Startup hätte schon Aufträge und bräuchte das Kapital, um die Nachfrage beliefern zu können. Nachdem Georg Kofler und Maschmeyer ausgestiegen sind, ließ Frank Thelen mit Interesse an einer Investition aufhorchen, was er jedoch gleich relativierte, da es dem Produkt an Qualität mangele. Schlussendlich stieg auch Dagmar Wöhrl aus, die aber sehr viel Lob für die drei jungen Männer übrig hatte.

Zwei gleiche Angebote

„Trockenfix“ ist ein Startup, das von Andreas Plath gegründet wurde. Der 48-Jährige hat eine Methode entwickelt, Bettwäsche effizienter zu trocken. Sein Produkt ist eine spiralförmig gebogene Stange, auf der die Bettwäsche einfach aufgezogen wird. Er wollte für 20 Prozent Firmenanteile 150.000 Euro an Kapital haben. Während alle Jury-Mitglieder die Idee witzig bis praktisch fanden, zeigte Georg Kofler als einziger wirkliches Interesse und bot als erster 200.000 für 49 Prozent. Ralf Dümmel wollte diesen Deal verhindern und gab das gleiche Angebot ab. Der Hamburger Gründer entschied sich für Dümmel.

Champagner-Flaschen abschneiden

Der dritte Pitch des Abends bei Höhle der Löwen kam von der Gründerin Katharina Baumann und ihrer Kollegin Julia Hopper. „Design Bubbles“ ist eine Kerze im Glas, dessen Entwicklungs-Idee dem (abgeschnittenen) unteren Teil einer Champagner-Flasche entstammt. Baumann bewies gleich zu Beginn des Pitches ihr Know-How, indem sie von ihrer Sommelier-Ausbildung sprach, erwähnte, dass sie bereits mit Champagner-Produzenten Verträge in Sachen Etikettierung besaß und jeder kaufbare Champagner, den sie auch im Paket mit der Kerze verkauft, auf ihrer Homepage große Qualität besäße. Die Kerze selbst besteht aus einem Bio-Soja-Wachs und versprühe, so die Founderin, einen zarten Pfingstrosenduft. Sie verlangte 200.000 Euro für 15 Prozent.

Nach einer Champagner-Runde im Studio ging es in die Verhandlungen. Baumann ließ auf Bitte ein paar Zahlen fallen, nannte 170.000 Euro Umsatz für 2017 und 40.000 Gewinn. Der UVP von 49, 79 oder 119 Euro, je nach Etikett und Größe der Kerze, ließ im Vergleich zu Herstellungskosten von neun Euro, besonders Frank Thelen staunen. Er nannte die Idee brilliant, stieg jedoch aus. Maschmeyer zweifelte an der Marktgröße und stiegauch aus. Dagmar Wöhrl jedoch wollte 25 Prozent für 200.000 Euro. Und bekam sie.

Eine Minute Zeit sich zu entscheiden

Kanokporn Holtsch hat mit „Pook“ ein Startup gegründet, das „Coconut Chips“ produziert. Sie wollte für zehn Prozent Firmenanteile 200.000 Euro haben. Die gebürtige Thailänderin hat ihr veganes Produkt in drei verschiedenen Geschmacksrichtungen (Seasalt, Schokolade und Thai-Mango) entwickelt. Bei der Kostprobe sah man den Investoren an, dass die gebackene Chips sehr mundeten. Kofler bestand drauf, es alleine zu machen und lehnte eine Kooperation mit Wöhrl ab. Er bot 300.000 für 26 Prozent und setzte mit einer Minute Entscheidungszeit die Founderin sogar unter Druck – der Deal wäre nach dieser Zeit vorbei. Die Gründerin wartete ab, womit Kofler raus war. Dümmel wollte 20 Prozent für 200.000 Euro – Thelen und Wöhrl gaben das gleiche Angebot ab. Holtsch und ihr Gatte wollten die Investoren runterdrücken und gaben als Gegenangebot 15 Prozent für 200.000 Euro, inklusive einer fünfjährigen Umsatzbeteiligung, ab. Thelen stieg deshalb unmittelbar aus – er würde nie aus einer Firma Geld abziehen. Dümmel bestand auf sein Ursprungsangebot und bekam schlussendlich doch den Zuschlag.

Patrick Walter und Dominic Strobel wollten mit dem Yoga-Board bei Höhle der Löwen 275.000 Euro für zehn Prozent Firmenanteile einheimsen. Die Holzkonstruktion solle eine Matte ersetzen und das Gefühl vom Surfen auf dem Meer auf den Anwender übertragen. Durch den Effekt der geschwungenen Unterseite soll jedes Training intensiviert werden. Die Würzburger blieben jedoch ohne Erfolg.

Sensorik gegen den Sekundenschlaf

Stefan Weinzierl und Denis Güzelocak haben mit „CurveSYS“ etwas entwickelt, das besonders für Güzelocak eine persönliche Geschichte besitzt. Sein Vater hatte sich einst (als Beifahrer) mit dem Auto überschlagen und den Unfall, der durch den Sekundenschlaf des Fahrers ausgelöst worden war, mit Glück überlebt. Das Sicherheitssystem der Gründer soll auf diese Gefahr hinterm Steuer reagieren. Sie wollten 300.000 Euro für zehn Prozent Anteile.

So funktioniert es: Sobald der Lenker das Lenkrad berührt, erfasst „CurveSYS“ die Aktivität des Fahrers per Signalauswertung. Sobald die Person die Hände vom Steuerrad nimmt, ertönt eine akustische und optische Warnung, die sowohl die Person im Fahrzeug als auch die Versicherung adressiert, die den Fahrer unmittelbar nach dem „Alarm“ anruft. Sollte jener nicht antworten, würde rasch die Ortungsfunktion greifen und den Wagen aufspüren. Die Gründer nannten hier zusätzlich als Vorteil, dass auch die Daten des Kunden (etwa Blutgruppe) sofort ans Rettungsfahrzeug geschickt würden und so raschere Rettungsmaßnahmen möglich wären.

Dümmels Unfall bei 200km/h

Die Sensorik (Bluetooth basierend und mit einer App verbunden) mit diversen Lamellen für mehrere Funktionen (Radio), befindet sich direkt im Lenkrad. Der Geschäftsplan beider Gründer sah im Prinzip vor, dass ihr Produkt von Autoherstellern implementiert würde. Für die zweite Idee, auch ältere Automodelle damit zu bestücken, indem der Endvebraucher „CurveSYS“ selbst ersteht und einbaut, hatte Kritik Thelens zur Folge. Zuerst nannte er es nicht praktikabel, da man das Produkt ausbauen und immer wieder aufladen müsste. Zudem sei der Gesamtauftritt des Duos unorganisiert und wenig überzeugend. Er stieg aus. Dümmel indes erzählte von seinem eigenen Unfall, der ebenfalls dem Sekundenschlaf geschuldet war. Er war mit 200 km/h auf der Autobahn unterwegs und schließlich gegen einen Schwertransporter gekracht. Er überlebte damals mit einem gebrochenen Bein und blauem Auge. Dennoch sah er sich nicht als den richtigen Partner und stieg wie Wöhrl und Kofler ebenfalls aus. Maschmeyer als letzter Investor bei Höhle der Löwen hielt es für eine gute Idee, jedoch für eine schlechte Präsentation, wie er sagte. Die Gründer wären thematisch zu sehr hin und her gesprünegn. Nichtsdestotrotz bot er 300.000 für 25.1 Prozent. Die Gründer stiegen darauf ein.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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